Fachbeiträge & Kommentare zu Nebenjob

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

3.1 Umfang und Grenzen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung der Organstellung gilt, muss ausdrücklich vereinbart werden. Der richtige Ort hierfür ist der Anstellungsvertrag. Ist ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Organstellung nicht vereinbart, steht es dem Geschäftsführer grundsätzlich frei, z. B. zur Ko...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.4 Anrechnung von Einkünften des Geschäftsführers

Ebenfalls höchstrichterlich ungeklärt ist die Frage, inwieweit sich der ehemalige Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots anderweitige Einkünfte anrechnen lassen muss.[1] Die entsprechende Vorschrift aus dem Recht des Handlungsgehilfen (§ 74c HGB) ist auf den Geschäftsführer nicht anwendbar. Hier empfiehlt sich dringend eine vertragliche Re...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.2 Die Karenzentschädigung

Umstritten ist, ob der Geschäftsführer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur gegen Zahlung einer Karenzentschädigung, also einer Entschädigung in Geld, hinnehmen muss. Im Arbeitsrecht gibt es gesetzliche Regelungen im HGB, die ausdrücklich anordnen, dass dem Arbeitnehmer für die Unterlassung von Konkurrenzgeschäften eine Entschädigung in Geld zu zahlen ist (§ 74 II HGB...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.1 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt bei seiner Tätigkeit einer umfassenden Treuepflicht. Danach hat er alles zu tun, was der GmbH nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet. Daraus ergibt sich ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter oder in einem sonstigen Dienst- oder Beratungsverhäl...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 2 Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich. Sie ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z. B. wenn ein Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens eingestellt werden soll, um eine Kooperation zwischen den eigentlich konkurrierenden Unternehmen in die Wege zu leiten. Die Voraussetzungen der Befreiung im Einzelnen sind umstr...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.1 Umfang und Grenzen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das nach Beendigung der Organstellung gilt, muss ausdrücklich vereinbart werden. Der richtige Ort hierfür ist der Anstellungsvertrag. Ist ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung der Organstellung nicht vereinbart, steht es dem Geschäftsführer grundsätzlich frei, z. B. zur Konkurrenz zu wechseln. Dies gilt selbst dann, wenn er bei der Gm...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4 Wettbewerbsverbot eines GmbH-Gesellschafters

Der GmbH-Gesellschafter unterliegt – anders als der Geschäftsführer – nicht automatisch einem Wettbewerbsverbot. Ein Wettbewerbsverbot kann auch hier aus der Treuepflicht folgen. Der Alleingesellschafter unterliegt keinem Wettbewerbsverbot.[1] Wettbewerbsverbote beschränken den Wettbewerb ein und können daher unter dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs und der unzulässigen...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 3.3 Das Lossagungsrecht der GmbH

Von besonderer Bedeutung ist das Lossagungsrecht der GmbH. Denn die Zahlung einer Karenzentschädigung ist für die GmbH nachteilig, wenn nicht davon auszugehen ist, dass der Geschäftsführer Kunden abwerben kann und will, z. B., weil er die Branche wechselt. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die Gesellschaft vom Wettbewerbsverbot lossagen kann, mit der Folge, dass die Za...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 5 Fallbeispiel

Praxis-Beispiel Zweit-Gesellschaft mit Strohmann Der Einzelhandelskaufmann Gerald Gern (G) und der Tischlermeister Toni Tisch (T) sind Geschäftsführer der Friedenauer Tischlerei GmbH. G hat vor 3 Jahren begonnen, die Geschäftstätigkeit der GmbH auch auf den Handel mit Türbeschlägen auszuweiten und dies sehr erfolgreich. Der neue Geschäftsbereich finanziert die verlustreiche T...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.2 Wettbewerbsverbot beim Minderheitsgesellschafter

Wer nur eine Minderheitsbeteiligung hält und demzufolge wenig ausrichten kann, unterliegt grundsätzlich keinem Wettbewerbsverbot. Praxis-Beispiel Kein Wettbewerbsverbot bei Minderbeteiligung Hält z. B. ein Gesellschafter 5 % des Stammkapitals der oben genannten Teletrend GmbH, so spricht nichts dagegen, dass sich dieser Gesellschafter auch an anderen Gesellschaften derselben B...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.1 Wettbewerbsverbot beim beherrschenden Gesellschafter

Insbesondere der Mehrheitsgesellschafter kann die GmbH in seinem Sinne lenken und durch Abwerbung von Kunden, Umleitung von Aufträgen etc. möglicherweise nachteilige Geschäfte veranlassen. Dies geht zulasten der GmbH und der Minderheitsgesellschafter. Insofern geht die herrschende Meinung davon aus, dass der beherrschende GmbH-Geschäftsführer einem Wettbewerbsverbot unterlie...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.3 Umfang und Grenzen des Wettbewerbsverbots für Gesellschafter

Für die Reichweite des Wettbewerbsverbots des Gesellschafters gelten die gleichen Grundsätze wie für den Geschäftsführer. Das bedeutet, dass das Wettbewerbsverbot hinsichtlich seiner Dauer, seines räumlichen Geltungsbereiches und seiner inhaltlichen Ausgestaltung nur so weit gehen darf, wie es zum Schutz der GmbH unbedingt erforderlich ist. Im Einzelfall kann es ausreichen, ...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 6 Formulierungsvorschläge für Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote

§ xy Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers a) Wettbewerbsverbot während der Organstellung (1) Der Geschäftsführer unterliegt während der Vertragsdauer einem Wettbewerbsverbot, das ihm verbietet, Tätigkeiten zu entfalten, durch die er sich mit dem Gesellschaftszweck und den Zielen der Gesellschaft, insbesondere mit dem tatsächlich ausgeübten Unternehmensgegenstand und in dem G...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.2 Folgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Verstößt der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot, besteht zunächst ein Unterlassungsanspruch der GmbH. Im obigen Beispiel müsste Gerald also in Zukunft solche schädigenden Handlungen unterlassen bzw. noch laufende Verstöße beenden. Weiterhin kann das Verhalten des Geschäftsführers zum Anlass genommen werden, ihn mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abzuberufen u...mehr

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Wettbewerbsverbote und Nebe... / Einführung

Jedes Unternehmen ist daran interessiert, dass Personen, die über interne Informationen verfügen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausnutzen, um mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Insbesondere GmbH-Gesellschafter oder GmbH-Geschäftsführer könnten ihre exponierte Stellung oder ihre Kenntnisse – z. B.über mit Kunden vereinbarte Konditionen – zum Nachteil der Gesellschaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 12 Voller Betriebsausgabenabzug bei Überlagerung der häuslichen Sphäre

Das BFH-Urteil vom 9.11.2006[1] bietet dem Unternehmer trotz aller Einschränkungen die Möglichkeit, seine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu 100 % als Betriebsausgaben abzuziehen. Das ist der Fall, wenn er im häuslichen Arbeitszimmer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, der nicht zu seinem Haushalt und auch nicht zu seiner Familie gehört. Praxis-Beispiel B...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 4 Wann von einem häuslichen Arbeitszimmer auszugehen ist

Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume sind i. d. R. uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug sind allerdings dann möglich, wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Davon ist auszugehen, wenn der Raum in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 8.2 Was bei mehreren Tätigkeiten gilt

Mittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten: Übt jemand mehrere betriebliche oder berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus oder umfasst eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit mehrere unterschiedliche Aufgabenbereiche, bildet das Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn sich der Mittelpunkt jeder einzelnen betrieblichen o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2010 können im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Antragsteller aus EU-Staaten ihre Erstattungsanträge nur noch elektronisch und nicht mehr wie vorher auf Papier einreichen. Der elektronische Erstattungsantrag ist an den Staat, der die Erstattung vornehmen soll, zu richten, jedoch im Ansässigkeitsstaat über das dort eingerichtete elektronische Portal ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Dabei ist der Begriff des Lehrers in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht

Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbeitslöhne aus einem studentischen Nebenjob im Inla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländischer Student / 2 Studenten aus Drittstaaten und dem vertragslosen Ausland

Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten mit einem Studentenvisum dürfen in Deutschland bis zu 140 volle Arbeitstage oder 280 halbe Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgehen.[1] Alternativ können sie Werkstudentenjobs im Rahmen der 20-Stunden-Regelung ausüben, wobei die Höhe des Arbeitsentgelts und der Gegenstand der Beschäftigung unerheblich sind. Die Nebenbeschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.1.4 Gegenseitig ergänzend und fördernd

Rz. 22 Das Erfordernis der sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Tätigkeit dient dazu abzugrenzen, ob die Tätigkeit der Körperschaft einen oder mehrere Geschäftsbetriebe darstellt. Wenn man mit der hier vertretenen Meinung (Rz. 16f.) davon ausgeht, dass eine Körperschaft nur einen Gewerbebetrieb und damit auch nur einen Geschäftsbetrieb unterhalten kann, kommt diesem M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.2.1 Arbeitszeitgesetz

Da insbesondere Minijobs häufig als Nebentätigkeit neben einem anderen Arbeitsverhältnis, das eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, ausgeübt werden, sind für die Zulässigkeit dieser Beschäftigungen auch die Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten für die Person des Arbeitnehmers insgesamt, nicht nur für die einzelnen Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 3 Hauptbeschäftigung mit Nebenbeschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdient in einer Teilzeitstelle 2.500 EUR brutto. Sie hat Steuerklasse II, 0,5 Kinderfreibetrag, 1 PV-Kind, keine Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zu ihrer Krankenversicherung beträgt 1,3 %. Im März nimmt sie zusätzlich einen Minijob an, bei dem sie 200 EUR monatlich verdient. Im September erhält sie die Gelegenheit, einen weiteren Minijob fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsverwaltung, Nebentätigkeiten in der Rechtspflege.

Rn 23 Die genannten Vorschriften und Garantien sachlicher richterlicher Unabhängigkeit (Weisungsfreiheit) erfassen nur den Bereich der Rspr, nicht hingegen eine Tätigkeit von Richtern iRd internen Gerichts- und der durch Außenwirkung gekennzeichneten Justizverwaltung. Auch die Justizverwaltung fällt begrifflich unter den Ausnahmetatbestand in § 4 II Nr 1 DRiG (zum historisch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sonstige Nebentätigkeiten.

Rn 8 Eine Nebentätigkeit von Richtern im nicht staatlichen Bereich wird von § 4 I DRiG grds nicht ausgeschlossen; sie unterliegt allein dem Nebentätigkeitsrecht, das im DRiG nur in Ansätzen geregelt ist. Dort finden sich Sonderbestimmungen für eine Betätigung als Schiedsrichter oder Schlichter (§ 40 DRiG), insb als Vorsitzender von Einigungsstellen iS § 76 BetrVG (dazu BVerw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 14. Wettbewerbs- und Nebentätigkeit

Rz. 238 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch ohne dass entsprechende individual- oder kollektivvertragliche Regelungen bestehen. Das gilt auch während einer noch laufenden Kündigungsfrist.[606] Das BAG hat bisher offengelassen, ob dies auch für einfache (Neben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Berufs- und Gewerbezweige

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Anwendung der Durchschnittssätze ist es notwendig, dass die damit begünstigten Berufs- und Gewerbezweige hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse aufweisen. Deshalb können die jeweils festgesetzten Durchschnittssätze nur von solchen Unternehmern angewandt werden, die im Rahmen ihres Unternehmens Lieferung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 254 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Können die gewerblichen Betätigunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nachvertragliches Wett... / A. Ausgangspunkt

Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der Arbeitnehmer wäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stationsreferendare.

Rn 2 Nach dem Willen des Gesetzgebers können nur Stationsreferendare, nicht Referendare, die außerhalb ihrer Stage einer Nebenbeschäftigung bei einem Rechtsanwalt nachgehen (nach dem Wortlaut des Gesetzes mithin nicht ›im‹, sondern ›während‹ des Vorbereitungsdienstes beschäftigt werden), mit der Vertretung bevollmächtigt werden (BTDrs 16/3655, 91). Diese Differenzierung ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 5 Zu den Sachgebieten s vor §§ 402 ff Rn 5. Unterschieden werden ua öffentlich bestellte (s Rn 11) und vereidigte, amtlich anerkannte und ›freie‹ SV. In Betracht kommen auch angestellte SV einer Sachverständigenorganisation sowie Mitarbeiter von Universitätsinstitutionen und behördenangehörige SV. Bei letzteren sind die dienstrechtlichen Maßgaben zu beachten, insb zu Nebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Referendarausbildung.

Rn 16 Nicht zuständig ist das Präsidium ferner für die Zuweisung von Rechtsreferendaren zur Ausbildung. Diese Zuweisung ist Gerichtsverwaltung, wenn sie gerichtsintern erfolgt, anderenfalls Justizverwaltung (BGH NJW 91, 423, 424 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 3/90]); die Ausbildung des zugewiesenen Referendars ist für den ausbildenden Richter nicht Rechtsprechungstätigkeit, sonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 2.

Rn 4 Betroffen sind zum einen die Amtsverschwiegenheit und das Beratungsgeheimnis (vgl § 67 BBG, § 37 BeamtStG), insoweit hat das Prozessgericht die Genehmigung einzuholen (§ 376 III). Zum anderen sind die Vorschriften über Nebentätigkeiten zu beachten (§§ 64 ff, 97 ff BBG, § 46 DRiG und die entspr Vorschriften der Länder), die Nebentätigkeitsgenehmigung hat der Bedienstete ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Referendare.

Rn 9 Referendare können nach § 53 II 2 BRAO zum Vertreter bestellt werden und partizipieren dann an der Postulationsfähigkeit des vertretenen Rechtsanwalts. IÜ sind sie nicht postulationsfähig. Referendare, die einem postulationsfähigen Anwalt zur Ausbildung zugewiesen sind, können auch im Anwaltsprozess (im Parteiprozess ergeben sich weitergehende Befugnisse aus § 157) in A...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / e) Studenten

Rz. 140 Nach der Rspr. des BAG rechtfertigt der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer mit einer sogenannten Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags.[322] Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.2 Tätigkeit als Arzt/Ärztin

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Tätigkeit als Arzt i. S. v. § 4 Nr. 14a UStG ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin". Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Arzt darf sich nur nennen, wer durch eine Approbation nach § 2 Abs. 1 und §§ 3ff. Bundesärzteordnung das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin" erworben hat und aufgrund d...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Neueinstellung

Rz. 67 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist die erleichterte, sachgrundlose Befristung gänzlich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes, auch sachlich gerechtfertigtes, oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll.[131] Der umg...mehr