Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 4 Zurechnung

Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber nach dem Zivilrecht persönlich zuzurechnen sind und ihm wirtschaftlich gehören.[1] Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut i. d. R. auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, s...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.4 Gewerbesteuer

Wird eine Baustelle mehr als 6 Monate betrieben, begründet dies eine neue Betriebsstätte.[1] Damit erwirbt die Gemeinde, in welcher die Baustelle liegt, einen Gewerbesteueranspruch. Der Gewerbesteuermessbetrag ist dann zu zerlegen.[2] Zerlegungsmaßstab sind die in der jeweiligen Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne.[3] Aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ergibt sich eine a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pacht und Miete.

1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 8 ZPO – Pacht- oder Mietverhältnis.

Gesetzestext Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend. A. Normzweck und Streitwertarten. Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Herausgabe.

Rn 37 Auf die Herausgabeklage aus Eigentum ist § 41 II 2 GKG anzuwenden, sofern der Beklagte Miete, Pacht oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (BGH NZM 16, 892 [BGH 16.06.2016 - V ZR 192/15]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tragweite der Norm.

Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weiteren nicht um einen rei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrwertsteuer.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Laufzeit.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Inhalt des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ZuS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gemischte Verträge.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Entgelt.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verlängerungsoption.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nutzungsverhältnis.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Haustier.

Rn 35 Haltung eines erkrankten Katers, 800 EUR (LG München NJW-RR 18, 1280).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / GeS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsabwehrklage.

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Behandlung des bei Pachtbeginn dem Pächter überlassenen AV/UV

Rn. 196 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Das bei Pachtbeginn vom Verpächter dem Pächter gem § 582a Abs 3 S 1 BGB zur Nutzung überlassene bewegliche AV (Inventar) bleibt sowohl zivilrechtliches wie auch wirtschaftliches Eigentum des Verpächters. Es ist grundsätzlich auch nach eiserner Verpachtung u unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Verpächters wie auch des Pächters beim V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Folgerungen für den Pächter

Rn. 198 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Pächter setzt die eisern übernommenen beweglichen WG des AV (nicht Grundstücke u Gebäude, sowie Betriebsvorrichtungen, die als bewegliche WG gleichwohl Grundstücks- u Gebäudebestandteil sind, vgl BFH v 28.05.1998, BStBl II 2000, 286) mit dem bisherigen Buchwert des Verpächters in seiner Bilanz an (erfolgsneutral über Einlage). In gleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH NJW-RR 20, 136: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; BGH NJW-RR 22, 1367: Streit u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht erfasste Vertragsgestaltungen.

Rn 6 Im Interesse der Rechtssicherheit (Rn 1) ist die Norm einer erweiternden Auslegung oder gar der Analogie nicht zugänglich. Mietähnliche Nutzungsverhältnisse werden daher, anders als bei § 41 GKG, nicht erfasst (hM BGH NZM 99, 189; BayObLG JurBüro 95, 27; St/J/Roth § 8 Rz 2; MüKoZPO/Wöstmann § 8 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 8 Rz 2; einschränkend Musielak/Voit/Heinrich § 8 Rz 2)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition des Entgelts, Nebenkosten.

Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - III ZB 53/08]: Übernahme öffentlicher La...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.3 Pächter und Herbergseltern

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Finanzverwaltung zählt darüber hinaus zum Kreis der begünstigten Unternehmer die Pächter der Jugendherbergen, die von den vorgenannten Unternehmern unterhalten werden, sowie die Herbergseltern, soweit sie einen Teil der Jugendherberge, insbesondere die Kantine, auf eigene Rechnung betreiben, ohne dies an weitere Voraussetzungen zu knüpfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besichtigung.

Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384); muss Mieter Zutritt (zwecks Anbringung von Rauchmeldern) nur einmalig dulden, wird Grenze dagegen unterschritten (BGH GE 21, 570).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vergleich.

Rn 61 Die Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Vergleich ist mit der Jahresmiete des aufgehobenen Mietverhältnisses zu bewerten (Ddorf NJW-RR 08, 1697 [OLG Düsseldorf 09.06.2008 - I-24 W 17/08]; näher § 3 Streitwert-Lexikon bei Vergleich).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Detailprobleme.

1. Herausgabe und Räumung. Rn 20 § 41 II 1 GKG begrenzt den Gebührenwert auf den Jahresbetrag; zum Entgelt zählt auch der nach § 41 I 2 GKG anzusetzende Betrag (Ddorf NZM 10, 600 [OLG Düsseldorf 20.10.2009 - I-10 W 102/09]). § 41 II 2 GKG geht Abs 1 vor; stützt sich die Klage auch auf Eigentum, findet mithin eine Wertbegrenzung nach Abs 1 S 1 nicht statt (KG MDR 11, 287); bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumung.

Rn 55 vgl Rn 9, 20; vergleichsweise Einbeziehung eines Umzugskostenzuschusses im Räumungsrechtsstreit soll keinen Mehrwert mit sich bringen, wohl aber eine Einigung über die Mietminderung (Karlsr WuM 08, 617 = JurBüro 08, 651); auch Betriebskosten bleiben außer Ansatz (BGH NJW-RR 16, 1235).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Konkurrenzschutz.

Rn 42 Wirtschaftliches Interesse des Kl, gemessen an Minderung oder Schadensersatz (Ddorf NZM 06, 159 [OLG Düsseldorf 18.07.2005 - I-24 W 33/05]; LG Köln WuM 95, 791; s.a. Rn 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kaution.

Rn 40 Auch bei Hinterlegung Nominalbetrag (s § 3 Streitwert-Lexikon Hinterlegung); die Zinsen sind zu addieren (LG Hamburg NJWE-Mietr 97, 199).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Heizung.

Rn 36 Jahresbetrag der denkbaren Mietminderung (LG Hamburg JurBüro 94, 116); bei Verurteilung zur Wärmeabrechnung bestimmt sich der ReS entsprechend den Grundsätzen der Auskunft (BGH WuM 08, 615 [BGH 16.06.2008 - VIII ZB 87/06]; GrundE 21, 1486; s § 3 Streitwert-Lexikon Auskunft).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wohnrecht.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gebrauch.

Rn 32 Bei Störung des Gebrauchs gilt für den GeS § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]). Für den ReS kann § 3 zur Anwendung kommen, wenn Bestand des Mietverhältnisses unstreitig ist (BGH NZM 20, 215 [BGH 13.11.2019 - XII ZB 382/19]: Entfernung von Mülltonnen auf Stellplatz).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Bürgschaft.

Rn 28 Beschwer des Mieters, der Freigabe einer Bürgschaft verlangt, beläuft sich auf deren Betrag (BGH WuM 06, 215 [BGH 15.02.2006 - VIII ZB 93/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorschussklage.

Rn 64 Der Wert richtet sich nicht nach dem geforderten Vorschuss, sondern analog § 41 V nach dem Jahreswert der angemessenen Mietminderung (LG Berlin NJW 12, 693).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Störungen.

Rn 58 Für die Beseitigungsklage gilt § 41 V GKG analog (BGH NJW-RR 06, 378). Betrifft sie einen Teil des Objekts, ist Teilbetrag der Miete maßgeblich (Rostock JurBüro 06, 645). Bei der Störungsklage eines Mieters gegen den anderen kann der Gedanke des § 41 V GKG herangezogen werden (Frankf NJW-RR 08, 534 [OLG München 15.01.2008 - 32 Wx 129/07]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumungsfrist.

Rn 56 Nach § 3 die in der str Zeit, § 721 III, anfallende Miete (vgl auch § 721 Rn 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Parkplatz.

Rn 54 Betr ungestörte Benutzung der 12fache Wert einer fiktiven Jahresmiete (AG Wiesbaden BeckRS 16, 17601).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich des § 41 GKG.

1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 $2) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fallen: Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dingliches Wohnrecht (BGH NZM 00, 1227; München ZMR 99, 179; Köln JurBüro 06, 477), Heimvertrag (Stuttg NJW-RR 05, 1733), Jagdpacht (LG Saarbrücken JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Wiedereinräumung des Besitzes.

Rn 65 Beschwer des verurteilten Vermieters bemisst sich nach §§ 8, 9 (BGH NJW-RR 13, 718: nicht § 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Pacht und Miete. 1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Berechnung.

1. Definition des Entgelts, Nebenkosten. Rn 14 § 8 knüpft an das ›Entgelt‹ an, worunter der BGH anfangs eindeutig die Gegenleistung für die Überlassung des Vertragsobjekts verstanden hat, die der Vertragspartner aufgrund Vertrags oder von Gesetzes wegen erbringen muss (im Grunde bis heute, vgl BGH NJW-RR 06, 378 [BGH 02.11.2005 - XII ZR 137/05]; MDR 09, 277 [BGH 11.12.2008 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestand oder Dauer.

1. Grund des Streites. Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH NJW-RR 20, 136: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klagehäufung.

Rn 41 Der Wert eines neben dem Herausgabeanspruch geltend gemachten Beseitigungsanspruchs ist gem § 5 zu addieren (BGH MDR 12, 1117 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfragen.

Rn 23 Die nachfolgende alphabetische Zusammenstellung umfasst die Anwendungsfälle der §§ 8 und 9 ZPO und des § 41 GKG. Abschluss des Vertrags. Rn 24 s Rn 8. Besichtigung. Rn 25 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse hieran zu bestimmen. Die Beschwer des Mieters bei unbegrenztem Recht des Vermieters liegt generell über 600 EUR (BGH NJW-RR 07, 1384); muss Mieter Zutritt (zwecks A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Gebührenstreitwert.

Rn 16 Die nachfolgende Darstellung geht auf die wesentlichen Unterschiede zwischen § 41 GKG und § 8 ZPO ein. Im Übrigen bleibt es bei den obigen Ausführungen. I. Anwendungsbereich des § 41 GKG. 1. Ähnliche Nutzungsverhältnisse. Rn 17 Ggü § 8 $2) ist der Anwendungsbereich nach § 41 I 1 auf Nutzungsverhältnisse erweitert, die miet- oder pachtähnlichen Charakter haben. Darunter fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Verfügung.

Rn 29 Bei Einräumung des Besitzes ⅓ des Jahresentgelts (Brandbg MDR 07, 1225).mehr