Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 8 Zusammentreffen mit anderen Renten

Beim Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Altersrente wird nur die höhere Rente gewährt. Bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw...mehr

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Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere private Renten (z. B. private Leben...mehr

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Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2 Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei gesetzlicher Rente

Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus bestimmten Leibrentenversicherungen werden innerhalb des bis in das Jahr 2057 reichenden Übergangszeitraums in die vollständige nachgelagerte Besteuerung überführt.[1] Diese Regelung gilt sowohl für Leistung...mehr

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Altersrente für besonders l... / 1.2 Rente ab dem 63. Lebensjahr

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Diese Altersgrenze wird dann für die von 1953 bis 1963 Geborenen in 2-Monatsschritten wieder auf...mehr

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Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2.1 Verlängerung der Übergangszeitraums bei Renten

Die Umstellung auf das neue Besteuerungssystem erfolgt sukzessive. Der im Jahr 2005 begonnene Übergangszeitraum zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung dauert bis zum Jahr 2058 an: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können seit 2023 in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Der prozentuale Besteuerungsanteil der Rente...mehr

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Italien / b) Andere Ansprüche (v.a. Rente)

aa) Allgemeines Rz. 143 Es bestehen des Weiteren andere Ansprüche nach dem Todesfall, die traditionell nicht als Sondererbfolge qualifiziert werden. Es sind insbesondere gesetzliche Vermächtnisse mit schuldrechtlicher Wirkung, wie z.B. jene zugunsten des überlebenden Ehegatten, dem gerichtlich die Schuld an der Trennung zugesprochen ist, zugunsten des geschiedenen Ehegatten o...mehr

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Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

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Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

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Nichtversicherte GKV / 7.3 Rente

Die Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhoben und von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte aufgebracht. Den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung trägt der Rentner alleine. Der Beitragssatz beträgt 3,6 %, ggf. zzgl. 0,6 % Beitragszuschlag zur...mehr

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Italien / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung

Seit der Aufhebung der Rechtskreise Ost und West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2025, existiert auch in diesen Sozialversicherungszweigen eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2025 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 96.600 EUR/bundeseinheitlich (2024: 90.600 EUR/West bzw. 89.400 EUR/O...mehr

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Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2025 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 19.661,25 EUR (3/8 x 14 x 3.745 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2025]). Im Jahr 2024 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 18.558,75 ...mehr

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Krankengeld / 3 Versicherungspflicht in der Renten-/Arbeitslosenversicherung

Aufgrund des Bezugs von Krankengeld besteht grundsätzlich auch Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge aus dem Krankengeld berechnet und vom Versicherten und seiner Krankenkasse getragen werden.mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

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Rechtskreis / 1.2.2 Renten-/Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anpassungsprozess mittlerweile ebenfalls abgeschlossen. Hier waren bis einschließlich Ende 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen zu beachten. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz[1] wurde festgelegt, dass die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) mit Wirkung ab 2018 jedes ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.1.2 Höhe der Rente

Kleine Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit [1]. Die kleine Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,25 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 25 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. [2]mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.3 Höhe der Rente

Auch große Witwen-/Witwerrenten werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet, ebenfalls unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] Die große Witwen-/Witwerrente hat den Rentenartfaktor 0,55 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – 55 % einer Altersrente des verstorbenen Versicherten. Greift die Vertrauensschutzregelung, sind es 60 %. [2]mehr

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Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

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Italien / (a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.)

Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatut unterfällt. Nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. e) EuErbVO sind Unterhaltsansprüche vom Regelungsbereich der EuErbVO ausgenommen. Dies gilt aber...mehr

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Krankengeld / 4.2 Beitragspflicht in der Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Soweit der Beitrag auf den Zahlbetrag des Krankengelds (Brutto-Krankengeld) entfällt, ist er jeweils zur Hälfte vom Versicherten und der Krankenkasse zu tragen. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt der Versicherte allein.mehr

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Waisenrente / 1.2 Höhe der Rente

Waisenrenten werden als Halb- oder Vollwaisenrenten geleistet (ein Elternteil bzw. alle Elternteile versterben). Als Hinterbliebenenrenten berechnen sie sich aus dem Versicherungsstamm des verstorbenen Versicherten, unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit.[1] 1.2.1 Halbwaisenrente Die Halbwaisenrente hat den Rentenartfaktor 0,1 und beträgt daher – vereinfacht ausgedrückt – ...mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Ausschlussregelung. Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten und mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Das gilt selbst dann, wenn keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. 1.2 Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Der in der Pflegeversicherung von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % ist vom Bes...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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Rentner / 4.3 Hinterbliebenenrente (Rente wegen Todes)

Der Bezug einer Hinterbliebenenrente wirkt sich in keinem Versicherungszweig auf die Versicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses aus. Eine mehr als geringfügig ausgeübte Beschäftigung ist neben einer Hinterbliebenenrente daher grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge müssen wie für alle anderen Arbeitnehmer berechnet und abgeführt werden.mehr

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Jahresmeldungen / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für jeden am 31.12. eines Jahres laufend Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" zu erstatten. Wann die Jahresmeldung entfällt Endet das Beschäftigungsverhältnis am 31.12., so ist keine Jahresmeldung, sondern eine Abmeldung zu erstellen. Die Jahresmeldung entfällt auch, wenn zum 31.12. ein Wechsel der Beitragsgruppe oder der zuständigen Kr...mehr

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Versorgungsbezüge / Zusammenfassung

Begriff Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw. wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betri...mehr

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Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Geschäftsführer / 6.2 Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls

Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungszusage nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall muss der Geschäftsführer zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung allerdings regeln, dass das Einkommen aus der fortbestehen...mehr

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Schweden / 4. Vermögensbewertung

Rz. 147 Gemäß ÄB 20:4 ist das Vermögen bei Errichtung des Nachlassverzeichnisses zu bewerten. Auszugehen ist hierbei regelmäßig von den wirklichen Werten. Bei Grundeigentum ist es jedoch gebräuchlich und akzeptiert, den Steuereinheitswert des vor dem Todesfalle maßgeblichen Jahres anzusetzen, der die Grundlage der Grundstücksbesteuerung des Vorjahres bildete. Bestimmte Anspr...mehr

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Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

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Österreich / 5. Hinterbliebenenpension

Rz. 40 Pensionsansprüche sind originäre Ansprüche der Hinterbliebenen. Eine Pension gebührt – über Antrag – der Witwe, dem Witwer, dem eingetragenen Partner, dem geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehepartner (Witwenpension) und den nicht selbsterhaltungsfähigen, ehelichen und unehelichen Kindern (Waisenpension). Über die Pensionsberechtigung und die Pensionshöhe gibt die j...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

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Altersentlastungsbetrag / 3.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ...mehr

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Berufsständische Versorgung / 1.2 Wirkung der Befreiung

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist unwiderruflich und gilt ausschließlich für die Dauer der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit für die die Befreiung beantragt wurde. Dies bedeutet, dass sie weder auf eine neben der befreiten Tätigkeit ausgeübte, noch auf eine nach Beendigung der befreiten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit neu aufgenommen...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und PflegeversicherungsBeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrente / 1 Besteuerung von Betriebsrenten

Erhält der Arbeitnehmer eine Betriebsrente, beruhen diese Zahlungen auf einem Versprechen des Arbeitgebers oder auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zu erhalten. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wird als Versorgungszusage oder auch als Pensionszusage bezeichnet.[1] Aufgrund einer Versorgungszusage erhält der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.1 Personenkreis

In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, wenn sie durch über- oder zwisc...mehr