Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 136 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450- bzw. 520-Euro-Job ab 1.10.2022). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrent...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 3...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 1.2 Branchen

Hotellerie (z. B. Hotels Gasthöfe, Pensionen), Gastronomie, Catering (z. B. Restaurants, Gaststätten, Cafés, Kantinen, Imbissstuben), Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Reisebüros, Reiseveranstalter (z. B. Zimmervermittlung, Organisieren von Reisen).mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.3 Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 536 Anlage AV Statt der Altersvorsorgezulage kann für die selbst geleisteten Beiträge, zzgl. der dafür zustehenden Zulage, höchstens bis zu 2.100 EUR, ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Dazu muss der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge) beigefügt werden. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft muss nicht beigelegt werden, da diese die erfor...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Riester-Rentenversicherung

Rz. 533 Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer sog. Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein zertifizierter (= geprüfter und genehmigter) Altersvorsorgevertrag in Form einer kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. Für Beiträge zu dieser Riester-Rente kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über den...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.6 Gezahlte Versorgungsleistungen

Rz. 424 [Renten und dauernde Lasten → Zeilen 15–37] Der Sonderausgabenabzug für Renten und dauernde Lasten i. Z. m. Vermögensübertragungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wird getrennt nach Renten (Zeilen 15–21) und dauernde Lasten (Zeilen 31–37) abgefragt. Ein Sonderausgabenabzug ist nur für lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen möglich, die auf besonderen Verpflich...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 889 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Rz. 532 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 513 [Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeile 11, Zeile 22] Die Beiträge sind grds. i. H. der durch das Sozialgesetzbuch vorgesehenen Beiträge zu berücksichtigen. Ergibt sich aus dem Versicherungsverhältnis ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, sind die gezahlten Beit...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 771 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 933). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 950 [Renten und Versorgungsleistungen → Zeile 4] Neben den Renten (→ Tz 917 ff.) sind auch wiederkehrende Bezüge in Form von Zuschüssen und sonstigen Vorteilen steuerpflichtig. Rz. 951 Versorgungsleistungen werden z. B. aufgrund einer Vermögensübertragung gezahlt. Diese sind vom Berechtigten als Einkünfte nach § 22 Nr. 1b EStG nur dann zu versteuern, wenn der Verpflichtete...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemein

Rz. 98 Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. [Überblick]mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–51] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 847 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 535 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 952 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 435 ff. Rz. 953 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 425 ff. Rz. 954 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 3 Persönliche Angaben

Rz. 16 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–28] Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben,...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.4 Alleinerziehende

Rz. 564 [Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 49–54] Alleinerziehende können nach § 24b EStG unter folgenden Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag steuermindernd angerechnet bekommen: alleinstehender Elternteil mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung besteht (unabhängig v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 435 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 727 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 847 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 848 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 2.2 Auszahlungsmodalitäten bei Rentenbezug

Rz. 3 Die Kindererziehungsleistung wird bei Rentenbezieherinnen als Zuschlag zur Rente gezahlt (Abs. 2 Satz 1). Bezieht eine Mutter mehrere Renten, wird die Leistung zu der Versichertenrente gezahlt, durch die die Zuständigkeit nach Abs. 1 begründet wird (Abs. 2 Satz 2). Das ist im Regelfall die Versichertenrente der Mutter. Bezieht die Mutter keine Rente aus der gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.3 Freibetrag für bestimmte Körperschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG)

Rz. 13 Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG wird nach der abschließenden Aufzählung nur den Unternehmen i. S. d. § 2 Abs. 3 und § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21 und 26 bis 29 GewStG sowie den Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gewährt. Er beträgt seit dem Ez 2009 5.000 EUR. Auch in den Fällen des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG ist die Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 2.1 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 2 Der für die Leistung der Kindererziehung zuständige Rentenversicherungsträger wird danach bestimmt, ob die Mutter eine Rente bezieht oder nicht (Abs. 1). Im einzelnen ergeben sich hiernach die folgenden Zuständigkeiten. Die Mutter bezieht eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 294a Beson... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Gewährung einer Kindererziehungsleistung sind alle Mütter ausgeschlossen, für die am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Altersrente oder eine Invalidenrente nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestand. Diese Regelung ist – zur Vermeidung von Doppelleistungen – erforderlich, weil den Rentenbezieherinnen in ihrer Rente bereits Kindererziehungszeiten angerech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 2.3 Rentenzahlungen an Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge

Rz. 4 Werden die Renten (z.B. bei Heimbewohnerinnen) aufgrund eines Erstattungsanspruches an die Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge gezahlt (§ 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X), hat der Rentenversicherungsträger auch die Kindererziehungsleistung an den Sozialhilfeträger auszuzahlen. Dieser ist aber verpflichtet, die als Zuschuss zur Rente gezahlte Leistung für Kinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 296 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 296 regelt entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (Art. 2 § 65 Abs. 2 ArVNG) Beginn und Ende des Leistungsbezugs für Kindererziehung und die Zahlungsweise. Sie bestimmt, dass die Leistung – entsprechend der für Renten getroffenen Regelung – monatlich im Voraus zu zahlen ist.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 297 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 297 bestimmt entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht (Art. 2 §§ 64, 65 ArVNG) den für die Leistung zuständigen Rentenversicherungsträger sowie die Auszahlungsmodalitäten bei Rentenbezug. Gegenüber der Zuständigkeitsbestimmung in §§ 125 ff. ist § 297 lex specialis. Da alle Mütter spätestens ab 1.10.1990 die Anspruchsvoraussetzungen für Kindererziehungslei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / cc) Beratervertrag neben der Pension

Wenn die Rechtsfolgen einer vGA vermieden werden sollen, der Gesellschafter-GF aber nicht auf eine entgeltliche Tätigkeit neben den laufenden Pensionszahlungen verzichten will, bleibt als Ausweichgestaltung nur der Abschluss eines Beratervertrags als freier Mitarbeiter. In diesem Fall können die Pensionszahlungen wie vereinbart erfolgen, ohne dass eine Anrechnung der Vergütu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Entscheidung des FG Münster v. 25.7.2019

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.7.2019[9] entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als GF für die GmbH tätig ist und hierfür ein Gehalt erhält, nicht zwingend als vGA zu qualifizieren sind. In dem Urteilsfall war der Alleingesellschafter einer GmbH im Jahr 2010 aus Altersgründen abberufen worden und erhielt auf der Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / bb) Entscheidung des BFH v. 17.6.2020

In dem Revisionsverfahren I R 56/17[11] musste sich der BFH ebenfalls mit dem Fall einer erneuten Anstellung als GF nach dem Pensionseintritt beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob eine zur Vermeidung der Überversorgung in der ursprünglichen Pensionszusage vereinbarte Deckelung der Pension auf 75 % der letzten Aktivbezüge auch dann gilt, wenn das Dienstverhältnis zunäc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Weitere GF-Tätigkeit und Hinausschieben des Versorgungsfalls

Eine Möglichkeit, die Rechtsfolgen einer vGA zu vermeiden, ist, dass der Gesellschafter-GF unter Fortzahlung seiner Vergütung für die GmbH tätig ist und der Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Einstellung der GF-Tätigkeit hinausgeschoben wird. Vorgehensweise vom BFH ausdrücklich zugelassen: Der BFH hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 23.10.2013[13] ausdrückl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / a) Erreichen des Pensionsalters und Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft als Voraussetzung für den Eintritt des Versorgungsfalls

Wird der Gesellschafter-GF trotz Erreichens des Pensionsalters weiterbeschäftigt, besteht solange noch kein zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung der Pension, bis er aus dem Dienstverhältnis mit der GmbH ausscheidet. Aufgrund der Weiterbeschäftigung ist in diesem Fall eine der beiden kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalls nicht erfüllt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / 3. Nichtanrechnung der Pensionszahlungen auf die Aktivvergütung führt aber zur Annahme einer vGA

Seit dem BFH-Urteil v. 5.3.2008[2] ist nunmehr ebenso geklärt, dass der gleichzeitige Bezug eines GF-Gehalts und einer Pension die betriebliche Veranlassung der Pensionszahlung ausschließt. Folglich kommt es in Höhe der geringeren Pensionszahlungen zur Annahme einer vGA, da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die fortlaufende GF-Vergütung auf die Pensionszahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgewählte Praxisfragen zu... / 1. Problemstellung

In der Praxis ist es oftmals so, dass der Gesellschafter-GF einer mittelständischen GmbH ein Interesse daran hat, über den vereinbarten Ruhestandszeitpunkt hinaus (i.d.R. das vollendete 65. Lebensjahr) für "seine" GmbH weiter tätig zu sein. Der Grund kann einerseits darin liegen, dass trotz Erreichens der vereinbarten Altersgrenze noch kein geeigneter Nachfolger gefunden word...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.3 Pensionszusagen

Rz. 82 Gleiche Grundsätze gelten für Pensionszusagen an Gesellschafter.[1] Sind übertragender und übernehmender Rechtsträger Körperschaften, gehen die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sowie die entsprechenden Rückstellungen mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag auf den übernehmenden Rechtsträger über. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rückstellungen bei dem übernehmenden R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.3 Teilweises Ende einer Steuerbefreiung

Rz. 63 Abs. 2–4 gelten auch, wenn eine Steuerbefreiung teilweise endet. Das kann der Fall sein, wenn eine steuerbefreite Körperschaft einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gründet oder wenn ein Zweckbetrieb diese Eigenschaft verliert und zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Dann ist für den steuerpflichtig werdenden Bereich e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2 Partielle Steuerpflicht von Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen

2.1 Partielle Steuerpflicht Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

1 Allgemeines Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KStG regelt, welche Folgen eintreten, wenn eine Pensions-, Sterbe-, Kranken- oder Unterstützungskasse überdotiert ist.[1] § 6 Abs. 1-4 KStG knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d KStG für die Überdotierung von Pensions-, Sterbe- oder Krankenkassen an, während § 6 Abs. 5-5a KStG sowie § 6a KStG im Anschluss an § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG die Überdotierung von Unte...mehr