Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.2 Eigennutzung der Immobilie

Der Nutzungswert der eigenen Wohnung wird nicht besteuert. Daher können mangels steuerlich zu erfassender Einnahmen keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Erwerber einer eigengenutzten Wohnung kann daher den Ertragsanteil einer Leibrente nicht als Werbungskosten abziehen. Der Ertragsanteil ist auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, obwohl der Veräußerer den Ertragsan...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3 Steuerliche Auswirkungen beim Vermögensempfänger

1.3.1 Vermietete Immobilie Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehr...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9 Umschichtung des übertragenen Vermögens

2.9.1 Kein Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des GrS[1]"neigt" der X. Senat des BFH[2] zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird. Der früher unentgeltli...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1 Immobilienübertragung gegen Veräußerungsrente zu fremdvergleichbaren Konditionen

1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit de...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4 Dauernde Last in Erwerbsfällen

1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2 Versorgungsleistungen in Altfällen

2.1 Unentgeltliche Übertragung Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfäl...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.12 Anforderungen an den Übergabevertrag

2.12.1 Grundsätzliches Ein Versorgungsvertrag kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart worden sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden.[1] Als wesentlicher Inhalt des Übergabevertrags müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistun...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.1 Abänderbarkeit der Leistungen

Die bei einer Grundstücksübergabe vereinbarten wiederkehrenden Leistungen sind als dauernde Last zu beurteilen, wenn sie abänderbar sind.[1] Dauernde Lasten sind zwar ebenso wie Leibrenten wiederkehrende Zahlungen, die jedoch an die Bedürfnisse des Berechtigten, z. B. bei Krankheit, oder der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, z. B. bei Verschlechterung der wirtschaftlich...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3 Versorgungsleistungen in Neufällen

Bei der Übertragung von z. B. privatem Grundbesitz nach dem 31.12.2007 liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Welche Rechtsfolgen sich bei der Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigtem Vermögen (z. B. vermietetes Mietwohngebäude) gegen wiederkehrende Leistungen für den Übernehmer ergeben, war umstritt...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.1 Kein Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts

In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des GrS[1]"neigt" der X. Senat des BFH[2] zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird. Der früher unentgeltliche Übergabevorgang wird aber nicht nachträgl...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.10 Ablösung des Nießbrauchs durch Versorgungsleistungen

Wird bei einer vor dem 1.1.2008 vereinbarten Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt der Nießbrauch nach 2007 durch Versorgungsleistungen abgelöst (sog. gleitende Vermögensübergabe), gilt für diese Versorgungsleistungen noch das alte Recht.[1] Die Finanzverwaltung hat ihre einschlägige Verwaltungsanweisung[2] entsprechend angepasst und zudem eine Übergangsregelung e...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.5 Eigennutzung der Immobilie

Der Große Senat des BFH[1] hat entschieden, dass – entgegen der Rechtsprechung des X. Senats[2] – eine vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ein tauglicher Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist. Bei der Übertragung einer vom Übernehmer genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses liegt nach Ansicht des Großen Senats ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.7 Empfänger des Vermögens

Eine privilegierte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist möglich, wenn die Immobilie an die Abkömmlinge sowie an gesetzlich erbberechtigte entferntere Verwandte übertragen wird.[1] Unschädlich sind also Grundstücksübertragungen von Eltern auf Kinder oder von Großeltern auf Enkelkinder, aber auch zwischen Tante/Onkel und Nichte/Neffe.[2] Im Schrifttum[3] wird die ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.12.1 Grundsätzliches

Ein Versorgungsvertrag kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart worden sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden.[1] Als wesentlicher Inhalt des Übergabevertrags müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und We...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.13 Versorgungsleistungen bei Feststellungserklärungen

In der Praxis kommt es vor, dass mehreren Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Grundvermögen gegen Versorgungsleistungen übertragen wird und die aus den Angehörigen bestehende Grundstücksgemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das FG München[1] vertritt die Auffassung, dass die Versorgungsleistungen in das Feststellungsverfahren einzubezieh...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.2 Barwert

Der Kapitalwert der dauernden Last ist, soweit er auf das Gebäude entfällt, im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.[1] Als Werbungskosten abziehbar bleibt der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil, wenn die Immobilie vermietet wird.[2] Zusätzlich zu der im jeweiligen Jahr anfallenden AfA ist also der in den laufenden Zahlung...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.2 Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen, die bei der Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer bis zum 31.12.2007 zugesagt wurden, sind zwar keine Entgelte für die Grundstücksübertragung. Die Versorgungsleistungen können aber entweder zu einem gewissen Prozentsatz oder in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden: Bei Leibrentenzahlungen ist der Er...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.4 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nach Auffassung des Großen Senats des BFH[1], dass Gegenstand der Vermögensübergabe eine die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ist und die zugesagten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens geleistet ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.12.2 Wertsicherungsklausel

Der BFH[1] hat entschieden, dass die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel in einem Vertrag über Versorgungsleistungen unter nahen Angehörigen nicht deren Anerkennung als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. beeinträchtigt, wenn der Vertrag mit Rechtsbindungswillen im Übrigen erfüllt wird. Machen die Parteien eines Versorgungsvertrags von einer vereinbarten ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit der Rentenbarwert als "Anschaffungsko...mehr

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Finnland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Finnland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

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Ungarn / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Österreich / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2] Künstler und Sportler[3] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsu...mehr

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Bulgarien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Vorstandsmitglieder und Mitglieder eines vergleichbaren Gremiums,[2] Künstler und Sportler,[3] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen,[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst,[5] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[6] Mitglieder dip...mehr

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Zypern / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Kroatien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Rumänien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

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Griechenland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Künstler und Sportler[2], Bordpersonal von Schiffen[3], Bordpersonal von Luftfahrzeugen[4], Empfänger von Ruhegehältern und Renten[5], Gastprofessoren[6], Studenten und Auszubildende[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[8]. Auch andere zwischenstaatliche Abk...mehr

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Finnland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder V...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.6 Leistungen auf Lebenszeit

Die steuerliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben – und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen – setzt voraus, dass die wiederkehrenden Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des/der Versorgungsberechtigten gezahlt werden.[1] Der Lauf der "typischen" privaten Versorgungsrente endet also stets mit dem Tod des Be...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.8 Empfänger der Versorgungsleistungen

Von der Frage, wer Empfänger des Vermögens ist, ist die Frage zu unterscheiden, ob als Sonderausgaben abziehbare wiederkehrende Versorgungsleistungen an solche Personen gezahlt werden können, die nicht selbst Vermögen übertragen haben. Klar ist, dass der Empfänger der Versorgungsleistungen zum sog. "Generationennachfolge-Verbund" gehören muss.[1] Wie weit der Generationennac...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.2 Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts

Veräußert der Übernehmer das übernommene Vermögen an einen Dritten und erwirbt er mit dem Erlös "zeitnah" eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit oder stellt er eine solche her, sind die nach der Übertragung an den Übergeber entrichteten Versorgungsleistungen weiterhin begünstigt. Die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaf...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.11 Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente bei vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Übergabeverträgen

Werden in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wiederkehrende Sach- und Geldleistungen zugesagt, hängt deren steuerliche Behandlung vor allem davon ab, ob sie abänderbar sind. Sind sie abänderbar, handelt es sich um eine in vollem Umfang als Sonderausg...mehr

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Belgien / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch ande...mehr

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Schweiz / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Direktoren und Prokuristen[2] Künstler, Sportler und Artisten[3] Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Studenten und Auszubildende[6] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsula...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.1 Einzelnes Dienstverhältnis

Im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist die Einkunftserzielungsabsicht für das einzelne Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss an das jeweilige Dienstverhältnis ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Einzubeziehen sind das zu erwartende R...mehr

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Dänemark / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch ...mehr

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Litauen / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Arbeitnehmer, die Tätigkeiten vor der Küste ausüben[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. A...mehr

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Lettland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbaru...mehr

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Estland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder Vereinbarun...mehr

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Italien / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Gastprofessoren und -lehrer[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisc...mehr

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Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

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Steuerberatungskosten / 4 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre...mehr

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Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.1 Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichte...mehr

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Niederlande / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[5], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[6], Gastprofessoren und -lehrer[7], Studenten und Auszu...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.3 Betriebliche Altersvorsorge

Alle Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von laufenden Leistungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer gehören bei diesen zum Arbeitslohn.[1] Dies umfasst diejenigen Arbeitgeberzahlungen, durch die die Arbeitnehmer eigene Rechtsansprüche auf Leistungen gegen die genannt...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr