Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Notgeschäftsführung

Rz. 237 Eine Geschäftsführung kommt auch außerhalb der vertraglich vorgesehenen Befugnisse dann in Betracht, wenn zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens oder der Gesellschaft selbst eine Geschäftsführungsmaßnahme durch einen nicht oder nicht in dieser Form zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter notwendig ist. Diese, gesellschaftsvertraglich nicht ausschließbare Notg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Abbedingung

Rz. 1164 Gesellschaftsvertragliche Regelungen, die das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gem. § 132 Abs. 2 HGB n.F. oder das Kündigungsrecht des volljährig gewordenen Gesellschafters gem. 132 Abs. 4 HGB n.F. ausschließen oder diesen Vorschriften zuwider beschränken, sind gem. § 132 Abs. 6 HGB unwirksam. Dieses Verbot bezieht sich indessen nur auf die außer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Hinterlegung beim Register

Rz. 1483 Beim Register sind alle Urkunden und Angaben zu hinterlegen, die die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages betreffen (vgl. Art. 7 Satz 2 EWIV-VO):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Kombinierter Ein- und Austritt

Rz. 345 Ein Gesellschafterwechsel kann zunächst dadurch herbeigeführt werden, dass in einem Zug ein Gesellschafter aus- und ein anderer Gesellschafter in die Gesellschaft eintritt. Dies kann sowohl in zwei verschiedenen Verträgen als auch in einem einzigen Vertrag geschehen. In diesem Fall entstehen Rechtsbeziehungen grds. nur zwischen dem eintretenden und den übrigen Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gründe für die Auflösung der OHG (§§ 138 ff. HGB)

Rz. 585 Die Gründe, die zu einer Auflösung der OHG führen können, sind in § 138 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gesetzlich geregelt. Nach § 131 Abs. 1 HGB wird die OHG durch aufgelöst. Weitere Auflösungsgründe,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftung

Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altforderungen in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (§ 138 Abs. 1 Nr. 3HGB)

Rz. 589 Darüber hinaus kann die OHG gem. § 138 Abs. 1 Nr. 3HGB durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. So kann nach § 139 HGB auf Antrag eines Gesellschafters die Auflösung der OHG ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden. Gem. § 139Abs. 1 Satz 2 HGB liegt ein solcher Grund insb. dann vor, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Komplementärs

Rz. 928 Der Erwerber haftet wie ein sonst eintretender persönlich haftender Gesellschafter auch für alle vor dem Beteiligungserwerb begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§§ 161 Abs. 2, 129 HGB). Erwerber und Veräußerer haften also ggü. Dritten nach für (solche bisherigen) Gesellschaftsverbindlichkeiten. Einen Freistellungsanspruch hat der Veräußerer nur dann gegen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Besonderheiten beim Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär

Rz. 942 Der (jetzt) persönlich haftende Gesellschafter haftet entsprechend § 127 HGB ab Wechsel der Gesellschafterstellung in die eines Komplementärs für alle früheren und neu begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten unbeschränkt.[1282]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Haftungsbeschränkung durch Individualvereinbarung

Rz. 173 Der BGH hat den Gesellschaftern allerdings die Möglichkeit eröffnet, durch Individualvereinbarung mit dem Gesellschaftsgläubiger eine Vereinbarung zu treffen, wonach ihre persönliche Haftung ausgeschlossen ist.[307] Auch die Regierungsbegründung zum MoPeG stellt ausdrücklich fest, dass § 721 Satz 2 BGB n.F. nicht ausschließt, von Seiten der Gesellschaft oder des einz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abspaltungsverbot

Rz. 176 § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grds. nicht übertragbar sind. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen den bislang geltenden § 717 Satz 1 BGB a.F. Der darin verwendete Begriff des "Anspruchs" war indes anerkanntermaßen zu eng, da das Abspaltungsverbot sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausschluss durch allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Namenszusätze

Rz. 174 So sicher die individualvertragliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses der Gesellschafter ist, so schwierig ist eine solche Individualvereinbarung in der Praxis zu erreichen. Dies liegt nicht nur daran, dass wenige Gesellschaftsgläubiger zu entsprechenden Vereinbarungen bereit sein werden. Die Ursache besteht vielmehr auch darin, dass jedenfalls bei unternehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesetzliche Regelungen und abweichende Gestaltungen

Rz. 442 Die Liquidation als Abwicklungsverfahren steht gem. § 735 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. zur Disposition der Gesellschafter, was eine zügige und geordnete Beendigung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft, den Gesellschaftern und den Gesellschaftsgläubigern ermöglichen soll.[721] Diese können eine andere Art der Abwicklung vereinbaren. Die Liquidation richtet sich s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 839 Die einkommensteuerlichen Folgen der Eintrittsklausel hängen davon ab, ob der oder die Erben von ihrem Eintrittsrecht Gebrauch machen. Mit dem Eintritt eines bzw. aller Erben kommen die Grundsätze der einfachen bzw. qualifizierten Nachfolgeklausel zur Anwendung. Üben die Erben ihr Eintrittsrecht nicht aus, kommt es zur Anwendung der Rechtsfolgen der Fortsetzungsklaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entstehung der GbR

Rz. 127 Das Entstehen einer jeden GbR (d.h. sowohl einer rechtsfähigen Gesellschaft als auch einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft) setzt voraus, dass sich mindestens zwei als Gesellschafter geeignete Rechtssubjekte darüber einigen, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu fördern.[218] Für die GbR reicht dies nach § 705 Abs. 1 BGB n.F. als Entstehungsvoraussetzung aus. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einschränkungen der Ausschlussmöglichkeiten

Rz. 404 Erforderlich ist zunächst, dass trotz des eingetretenen wichtigen Grundes die übrigen Gesellschafter an der Gesellschaft festhalten wollen.[643] Hegen diese bereits Liquidationsabsichten, soll nicht der "billige" Ausschluss eines Gesellschafters möglich sein. Beschränkungen können sich auch dann ergeben, wenn die Verfehlungen des Einzelnen zwar für sich genommen bede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Umfang der Geschäftsführung

Rz. 695 Zur Geschäftsführung gehören alle Tätigkeiten i.R.d. Geschäftsbetriebes der KG, unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt, oder ob es sich um ungewöhnliche Geschäfte handelt. Abzugrenzen ist die Geschäftsführung von sog. Grundlagengeschäften, die das Gesellschaftsverhältnis und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Freie Hinauskündigungsklausel?

Rz. 408 Es wird als grds. unzulässig i.S.d. § 138 BGB angesehen, freie Hinauskündigungsrechte vorzusehen,[648] wonach bestimmte Gesellschafter oder die Gesellschaftermehrheit einzelne Gesellschafter ohne besondere Gründe hinauskündigen können. Die Problematik wird dabei weniger in der direkten Wirkung des Ausschlusses als vielmehr in deren mittelbaren Konsequenzen gesehen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Arten von Mängeln

Rz. 286 Ein Beschluss kann aus drei Gründen unwirksam sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Modifikation des Abfindungsanspruchs

Rz. 1375 Grds. gilt nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfindungsregelung eines ausscheidenden Gesellschafters dispositiv sind und damit auch Abweichungen zulasten des Partners vertraglich vereinbart werden können.[1752] Zu Einzelfragen s. die Ausführungen zur OHG in § 9 Rdn 418 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Auskunfts- und Berichtspflicht

Rz. 235 Während § 717 Abs. 1 BGB n.F. (vormals: § 716 BGB a.F.) ein Informationsrecht der Gesellschafter einräumt, besteht nach dem neu eingeführten § 717 Abs. 2 BGB n.F. (vgl. vormals: §§ 713, 666 BGB) eine eigenständige Pflicht der geschäftsführenden Gesellschafter, von sich aus der Gesellschaft die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Geschäftsangelegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 856 Zunächst stellt § 130 Abs. 2 HGB ausdrücklich klar, dass weitere Tatbestände als Ausscheidungsgründe gesellschaftsvertraglich festgelegt werden können. Hingegen bezweckt die Vorschrift nicht, die Möglichkeiten der Ausschließung von Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zu erleichtern.[1152] Gesellschaftsverträge unterscheiden zwei Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt gem. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mitgliederbeschluss

Rz. 1480 Die Mitglieder können die folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages immer nur einstimmig beschließen (Art. 17 Abs. 2 Buchst. a) bis Abs. 2 Buchst. e) EWIV-VO):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Sitzverlegung

Rz. 1485 Die Sitzverlegung ist in Art. 13 und 14 EWIV-VO geregelt. Wird der Sitz der EWIV innerhalb des Landes der Registrierung der EWIV verlegt, ändert die Verlegung also nicht das auf den Gründungsvertrag und die innere Verfassung der Vereinigung subsidiär anwendbare nationale Recht, so genügt dafür ein Mitgliederbeschluss unter den im Gründungsvertrag vorgesehenen Beding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Auflösung durch Gesellschafterbeschluss (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 587 Für die Praxis von weitaus größerer Bedeutung ist die Auflösung der OHG durch Gesellschafterbeschluss (§ 138Abs. 1 Nr. 4 HGB). Hinweis Ein Beschluss betreffend die Auflösung der Gesellschaft muss grds. einstimmig gefasst werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Gesellschaftsvertrag abweichend hiervon eine Mehrheitsentscheidung vorsieht. Der Auflösungsbeschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschafterrechte

Rz. 354 Grds. rückt der Erwerber in alle sich aus der Gesellschafterstellung des Veräußerers ergebenden Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft ein. Dies ergibt sich für die nach § 711a Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 717 Satz 1 BGB a.F.) nicht abspaltbaren Gesellschafterrechte bereits aus dem Gesetz. Dass höchst persönlich eingeräumte Gesellschafterrechte davon ausgekla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Treuhänderische Wahrnehmung von Gesellschafterrechten

Rz. 543 Die treuhänderische Wahrnehmung der Gesellschafterstellung eines Treuhänders für einen dritten Treugeber berührt die Mitgesellschafter und die OHG nicht unmittelbar. Der Treuhänder nimmt i.d.R. fremdnützig die Gesellschafterrechte meistens auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675 Abs. 1, 611 BGB) mit dem Treugeber wahr. Er tritt durch Übertragung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Durchsetzungssperre

Rz. 446 Die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis ist während der Liquidation nicht möglich.[727] Diese Ansprüche sollen nur einheitlich nach der Schlussabrechnung geltend gemacht werden können. Die Möglichkeit der Durchsetzung von Einzelansprüchen würde dagegen die Liquidation erheblich erschweren. Hinzu käme das Risiko, dass Beträge zunächst ausgeschü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Besonderheiten bei EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 1522 Soll eine EWIV nicht nur an nationalen Umwandlungen innerhalb ihres jeweiligen Sitzstaates, sondern auch an EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen beteiligt werden, so sind auch für eine EWIV – ganz genauso wie für die nationalen Gesellschaftsformen in dem betreffenden Sitzstaat – die für EU-grenzüberschreitende Umwandlungen geltenden Regeln und Vorschriften (in Deut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Eintritt in die Gesellschaft

Rz. 128 Der Eintritt in eine GbR kann zum einen durch Teilnahme an der Gründung der Gesellschaft stattfinden. Gesellschafter kann, soweit der Gesellschaftsvertrag dies zulässt, zum anderen auch derjenige werden, der durch späteren Beitritt oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen Mitglied wird. Kommt eine Nachfolge in einen Gesellschaftsanteil von Todes wegen in Betracht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Kapitalanteil der Komplementär-GmbH

Rz. 1102 Nach der gesetzlichen Regelung ist der Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters variabel (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB).[1483] Der Einlage der Komplementär-GmbH werden spätere Gewinnanteile hinzugerechnet und Verlustanteile sowie Entnahmen abgezogen. Der Kapitalanteil gibt somit den jeweiligen Stand der Einlage wider. Für die Komplementär-GmbH ist dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Geltendmachung von Mängeln

Rz. 288 Sofern nicht die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für die Anwendung der §§ 110–115 HGB n.F. über die Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen optiert haben, bedarf es zur Geltendmachung der Nichtigkeit grds. keiner besonderen Schritte. Allerdings muss ein Gesellschafter, um sich nicht dem Verwirkungseinwand auszusetzen, ggf. Beanstandungen ggü. der Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Berechtigter

Rz. 298 Die gesetzlichen Kontrollrechte stehen den Gesellschaftern zu. Ausgeschiedenen Gesellschaftern stehen sie damit direkt nicht zu, ihnen kann allenfalls ein Recht auf Urkundeneinsicht nach § 810 BGB und Rechnungslegung nach § 259 BGB zustehen.[514] Anderen Personen, wie insb. einem Treugeber, einem Nießbrauchsberechtigten oder einem Unterbeteiligten, stehen die Rechte a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Steuerliche Folgen

Rz. 860 War der ausgeschlossene oder anderweitig ausgeschiedene Gesellschafter Mitunternehmer, muss er einen möglichen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG versteuern. Der Gewinn ist ggf. nach § 34 EStG begünstigt. Die verbleibenden Gesellschafter übernehmen hierbei die Kapitalkonten des ausgeschiedenen Gesellschafters. Soweit die Abfindung den Betrag der Kapitalko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kündigung

Rz. 242 Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht die Möglichkeit der Beendigung seines Amtes durch Kündigungserklärung nach § 715 Abs. 6 BGB n.F. (vormals: § 712 Abs. 2 BGB a.F.) nur dann zu, wenn er sich auf einen wichtigen Grund für die Kündigung berufen kann. Ein freies Widerrufsrecht besteht schon deshalb nicht, weil die Übernahme der Geschäftsführung grds. einen vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Einzelne Abfindungsklauseln

Rz. 865 Neben möglichem Streit über die Berechnung des Abfindungsanspruchs sprechen das Interesse der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter an der Überlebensfähigkeit der Gesellschaft und der Begrenzung des Liquiditätsabflusses für die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung. Die zuletzt genannten Gründe legen die Vereinbarung einer unter dem Verkehrswert liege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 818 Scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der KG aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, kommt es zur Anwachsung seines Anteils bei den Mitgesellschaftern. Dieser Vorgang wird steuerlich als Schenkung auf den Todesfall behandelt und unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG der Erbschaftsteuer, soweit der Anteilswert (§ 12 ErbStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Beschlussgegenstände

Rz. 1487 Die als Organ handelnden Mitglieder der Vereinigung können jeden Beschluss zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstands der Vereinigung fassen (Art. 16 Abs. 2 EWIV-VO). Die Mitglieder können folglich alle Entscheidungen der Geschäftsführer jederzeit und ohne Weiteres an sich ziehen. Diese latente Allzuständigkeit der Mitglieder entspricht inhaltlich der der Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsfehler bei der Übertragung

Rz. 356 Der BGH wendet bei einer fehlerhaften Anteilsübertragung die Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft entsprechend an.[590] Die dagegen in der Literatur geltend gemachten dogmatischen Bedenken, die im Wesentlichen darauf fußen, dass so die Unterscheidung zwischen der Sonderrechtsnachfolge und der Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aus- und Eintritt verwischt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Verfügung über Gesellschaftsanteile

Rz. 538 Die Struktur der OHG, die gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens und die Anknüpfung an die Mitgliedschaft der Gesellschafter, entspricht weitestgehend denen bei der GbR. Das bedeutet, die Gesellschafter der OHG können nicht über ihren "Anteil" am Gesellschaftsvermögen verfügen oder Gesellschafterrechte übertragen. Ebenso wenig kann der Kapitalanteil der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verpfändung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 547 Soweit der Gesellschafteranteil übertragbar ist, ist er auch pfändbar (vgl. § 1274 Abs. 2 BGB). Die Verpfändung richtet sich nach den §§ 1273 Abs. 2, 1274 BGB. Sie setzt die Zustimmung aller Gesellschafter oder die Zulassung im Gesellschaftsvertrag voraus. Der Gesellschafter, dessen Anteil verpfändet wurde, verbleibt in seiner Gesellschafterstellung. § 1276 BGB schüt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verteilung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 962 Das nach Berichtigung der Schulden verbleibende Vermögen ist unter den Gesellschaftern entsprechend ihren Kapitalanteilen zu verteilen (§§ 161 Abs. 2, 148 Abs. 8 HGB). Der Anspruch ist auf Geld gerichtet.[1313] Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass für die Beteiligung des Gesellschafters am Gewinn und am Vermögen die jeweiligen festen Kapitalkonten maßgeblich sind,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Sonstige Namenszusätze

Rz. 1319 Eine Beschränkung sonstiger Namenszusätze sieht § 2 PartGG nicht vor. Diese sind bei Wahrung der Irreführungsverbote grds. zulässig.[1712] Doktortitel sind kraft Gewohnheitsrechts im Partnerschaftsregister eintragungsfähig[1713] und dürfen im Namen der Partnerschaft selbst dann fortgeführt werden, wenn der einzig promovierte Partner ausgeschieden ist.[1714] Rz. 1320...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Verpfändung

Rz. 182 § 1274 Abs. 2 BGB bestimmt, dass die Verpfändung eines Rechts dann möglich ist, wenn dieses übertragen werden kann. Da der Gesellschaftsanteil an einer GbR gem. § 711a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. übertragbar ist, kann er grds. auch verpfändet werden.[342] Die Verpfändung bedarf allerdings der Zustimmung der Mitgesellschafter, es sei denn, diese wäre im Gesellschaftsvertra...mehr