Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Liquidationsverfahren

Rz. 448 Die gesetzlichen Grundregeln für das Liquidationsverfahren finden sich in den §§ 736d–738 BGB n.F. Danach umfasst das Liquidationsverfahren grds. die folgenden Schritte:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Rückerstattung der Beiträge

Rz. 452 § 736d Abs. 5 Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass aus dem nach Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibenden Gesellschaftsvermögen die geleisteten Beiträge an die Gesellschafter zurückzuerstatten sind. Für Beiträge, die nicht in Geld bestanden haben (insb. Sacheinlagen), ist gem. § 736d Abs. 5 Satz 2 BGB n.F. Wertersatz zu leisten, wobei es auf den Wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundlagen

Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verbindlichkeit de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Hinterlegung beim Register

Rz. 1440 Der Gründungsvertrag ist bei diesem Register zu hinterlegen (Art. 7 Satz 1 EWIV-VO). Darüber hinaus müssen die Bestellungsurkunden der Geschäftsführer beim Register hinterlegt werden (Art. 7 Satz 2 Buchst. d) EWIV-VO), in denen die jeweiligen Namen und die Angabe, ob sie allein oder nur gemeinschaftlich handeln können, enthalten sein müssen. Schließlich gehört dazu ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Beteiligte des Anspruchsverhältnisses

Rz. 412 Schuldner der Ansprüche des Ausscheidenden ist nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. die Gesellschaft. Dies entsprach nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH der h.M.[656] und wurde durch das MoPeG ausdrücklich bestätigt. Die Gesellschafter haften danach akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch soweit sie aus dem Ausscheidens...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Handelsrechtliche Publizitätswirkungen

Rz. 1444 Die Gründung ist also im Sitzstaat Gegenstand der handelsrechtlichen Publizität. Die Bekanntmachung hat für die Errichtung der Vereinigung allerdings nur deklaratorischen Charakter. Die Vereinigung kann die nach der Verordnung bekanntmachungspflichtigen Urkunden und Angaben entsprechend den in nationales Recht umgesetzten Bedingungen der Ersten EG-Richtlinie auf dem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 247 Beim Entzug der gesetzlichen Vertretungsmacht nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 BGB a.F.) sowie der entsprechenden Kündigung durch einen Gesellschafter findet alsdann nur noch eine Gesamtvertretung durch die verbleibenden Gesellschafter statt. Rz. 248 Im Fall der Entziehung bzw. Kündigung einer übertragenen Geschäftsführungsbefugnis sollte nach einer f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 253 Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft (§ 720 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.). Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.). Dies gilt insb. für die Beschränkung, dass sich die Vertretung nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstreckt oder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 548 Der Eintritt eines neuen Gesellschafters in die OHG ist ein Grundlagengeschäft. Er erfolgt durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund eines Aufnahmevertrages aller bisherigen Gesellschafter mit dem neuen, eintretenden Gesellschafter.[876] Zulässig ist die Regelung im Gesellschaftsvertrag, dass der Eintritt durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden ka...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Gesellschaft

Rz. 184 Obwohl das BGB bislang keine Regelung zur Führung eines Namens durch die GbR enthielt, ist es unstreitig, dass die Gesellschaft unter einem vom Namen der Gesellschafter selbst unabhängigen Namen auftreten kann. Zwar ging der historische Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass die Gesellschaft unter den Namen sämtlicher Gesellschafter im Rechtsverkehr auftritt,[344] gle...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vollständige Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld

Rz. 450 Bestehen noch nicht erfüllte laufende Geschäfte, sind diese von der Abwicklungsgesellschaft noch zu beenden; Forderungen der Gesellschaft sind einzuziehen (§ 736d Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.). Zur Beendigung der laufenden Geschäfte kommt auch der Abschluss von Neuverträgen in Betracht, wenn dies der Liquidation dient (§ 736d Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.). Das übrige Gesellschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Abweichende Gestaltungen

Rz. 454 Den Gesellschaftern bleibt es grds. unbenommen, die Liquidation in anderer Form als gesetzlich geregelt zu betreiben (zur Einschränkung der Vertragsautonomie durch die Durchsetzungssperre s.o. Rdn 446). So kommt insb. die Veräußerung eines von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens oder sonstigen Vermögenseinheit im Ganzen in Betracht. Möglich ist auch, dass die G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaftsteuer

Rz. 827 Da die Erben in diesem Fall selbst lediglich einen Abfindungsanspruch, nicht aber Betriebsvermögen erben, haben sie den Abfindungsanspruch mit seinem Nennwert zu versteuern (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Begünstigungen von Betriebsvermögen (§§ 13a ff., 19a ErbSt) kommen zugunsten der Erben folglich nicht zur Anwendung. Sofern ein Veräußerungsgewinn in der Person des ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Bekanntmachung der Eintragung im Register

Rz. 1442 In dem nationalen amtlichen Mitteilungsblatt des Sitzstaates ist Folgendes bekannt zu machen (Art. 8 EWIV-VO i.V.m. Art. 39 EWIV-VO):mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Haftungsfreistellung

Rz. 414 Die Gesellschaft hat den Ausgeschiedenen nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.) von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten und im Zweifel auch für solche, für die er Sicherheit geleistet hat,[662] zu befreien. Da dies grds. nur durch die Erreichung einer Schuldhaftentlassung durch die Gläubiger bzw. Tilgung der Verbindlichke...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 720 Regelungen über die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung dienen einerseits dazu, Gesellschafter vor Beschlüssen zu schützen, die ohne ihre Anwesenheit gefasst werden. Andererseits sollen Minderheitsgesellschafter die Fassung von Beschlüssen nicht verhindern können, indem sie der Gesellschafterversammlung fernbleiben. Daher enthalten Gesellschaftsverträge ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Zweikontenmodell

Rz. 1107 Beim Zweikontenmodell werden zwei Gesellschafterkonten geführt: Auf dem Kapitalkonto I wird nur die Einlage des Gesellschafters gebucht, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits geleistet worden ist oder nicht. Das Kapitalkonto I legt die Beteiligung der Gesellschafter am Verm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Handelndenhaftung im Vorgründungsstadium

Rz. 1446 Ist im Namen einer Vereinigung vor ihrer Eintragung gehandelt worden und übernimmt die Vereinigung nach der Eintragung die sich aus diesen Handlungen ergebenden Verpflichtungen nicht, so haften die natürlichen Personen, Gesellschaften oder anderen juristischen Einheiten, die diese Handlungen ausgeführt haben, aus ihnen unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (Art. 9 Ab...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Abrechnung schwebender Geschäfte

Rz. 425 § 740 BGB a.F. bestimmte, dass der Ausscheidende an Gewinn und Verlust schwebender Geschäfte noch teilnahm. Über diese war also außerhalb des Abfindungsanspruchs gesondert abzurechnen, wobei es dabei auf die tatsächlich erzielten Ergebnisse des Geschäfts ankam. Solche Geschäfte fanden danach für die Berechnung des Abfindungsanspruchs keine Berücksichtigung. Durch das...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Insolvenzfähigkeit

Rz. 1387 § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO erklärt die Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit für insolvenzfähig. Über ihr Vermögen kann damit ein von dem Verfahren über das Vermögen der Partner unabhängiges Insolvenzverfahren eröffnet werden. Gleiches gilt für die Vorpartnerschaft (im Ergebnis eine GbR), die fehlerhafte Partnerschaft und die Partn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Verwertung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 1392 Bei der Verwertung des Gesellschaftsvermögens ergeben sich für die Insolvenz der Partnerschaft erhebliche Unterschiede zu den Insolvenzverfahren bei den anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten ergeben sich weniger aus der Gesellschaftsstruktur als vielmehr daraus, dass bei sehr vielen Freien Berufen besondere Verschwiegenheitsverpflichtu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Rechtsnatur

Rz. 250 § 714 BGB a.F. sprach von einer Vertretung der anderen Gesellschafter. Daraus wurde in der Vergangenheit der Schluss gezogen, dass der für die Gesellschaft handelnde geschäftsführende Vertreter nicht die Gesellschaft, sondern vielmehr deren Gesellschafter vertrat und verpflichtete. Diese Ansicht war bereits nach Feststellung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Erscheinungsformen der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1265 Zielgruppe des PartGG sind die Freien Berufe. Der Begriff des Freien Berufs ist in § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG definiert. Die bewusst weit gefasste Formulierung bestimmt, dass ein Freiberufler auf Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interess...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Regelungen zur Rechnungslegung, Entnahmen und Ergebnisverteilung

Rz. 499 Speziell unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten sollte den nachfolgend genannten Punkten besonderes Augenmerk gewidmet werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Rechtsnatur

Rz. 142 Der Gesellschaftsvertrag einer GbR hat einen Doppelcharakter. Er ist sowohl schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern als auch gleichzeitig das Gemeinschaftsverhältnis begründender Vertrag verbandsrechtlichen Charakters.[248] Die oben (Rdn 3) bereits angesprochene Frage, ob der Gesellschaftsvertrag als gegenseitiger Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB einz...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Inhaltskontrolle

Rz. 151 Grds. ist nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Inhaltskontrolle für Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ausgeschlossen. Gleichwohl überprüft die Rspr. vertragliche Regelungen bei Publikumsgesellschaften anhand der Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen.[261]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsprinzip

Rz. 1493 In den anderen Fällen kann der Gründungsvertrag die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten (quoren), die für die Beschlüsse oder bestimmte Beschlüsse gelten sollen, festlegen. Diese Beschlüsse oder diese Arten von Beschlüssen müssen bezeichnet werden (Bestimmtheitsgrundsatz). Teilweise lässt bereits die EWIV-VO selbst ausdrücklich vom Einstimmigke...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Kündigung eines Mitgliedes

Rz. 1496 Die Kündigung eines Mitgliedes der Vereinigung ist nach Maßgabe des Gründungsvertrages oder, falls dieser hierüber nichts bestimmt, mit einstimmiger Zustimmung der übrigen Mitglieder möglich. Der Gründungsvertrag kann Kündigungsgründe und Kündigungsfristen regeln. Ein Mitglied einer in Deutschland eingetragenen, unbefristeten EWIV kann 6 Monate zum Schluss eines Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Übersicht

Rz. 358 Die in der Praxis regelmäßig als unpassend erachtete Auflösung der Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters erfolgte nach der früheren Grundregel des § 727 Abs. 1 BGB a.F. nur dann, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart war. Für die Unterscheidung der verschiedenen vertraglichen Klauseln zur Abwendung der Auflösung haben sich dabei drei Hauptkateg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gewerblich tätige KG

Rz. 624 Unter einer gewerblich tätigen KG versteht man eine solche, deren Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird. Diese steuerliche Einschätzung ist unabhängig von der handelsrechtlichen Zuordnung in den §§ 1, 2 HGB. Die maßgebliche steuerliche Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Theoretisch könnte eine KG auch einen Betri...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Anmeldung des Erlöschens zum Gesellschaftsregister

Rz. 456 Im Fall einer eingetragenen GbR ist das Erlöschen der Gesellschaft von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, sobald die Liquidation beendet ist (§ 738 BGB n.F.). Nach Erlöschen der Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 828 Unter einer einfachen Nachfolgeklausel versteht man eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird.[1103] Im Fall des Todes eines Kommanditisten ergibt sich dies bereits aus § 177 HGB. Zur Klarstellung kann die einfache Nachfolgeklausel dennoch in den ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ort der Versammlung und Versammlungsleiter

Rz. 723 Als Ort, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet, werden meist der Sitz bzw. die Geschäftsräume der KG im Gesellschaftsvertrag genannt. Der Gesellschaftsvertrag kann es auch dem einberufungsberechtigten Komplementär überlassen, den Ort der Versammlung zu bestimmen. Möglich ist es außerdem, einen grds. Versammlungsort festzulegen, von dem im Einzelfall mit Zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1450 Die Organe der Vereinigung sind die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder und der oder die Geschäftsführer. Der Gründungsvertrag kann andere Organe vorsehen; er bestimmt in diesem Fall deren Befugnisse (Art. 16 Abs. 1 EWIV-VO). Solche anderen Organe können etwa ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat, ein Beirat oder ein Lenkungsausschuss ("Steering Committee") sein. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kapitalistische bzw. personalistische Gesellschaft

Rz. 8 Die historische Konzeption der BGB-Gesellschaft zeichnet diese als personalistische Gesellschaft aus. Dies wird an zahlreichen Stellen der §§ 705 ff. BGB a.F. deutlich, vor allem daran, dass der Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft beendete (§ 727 Abs. 1 BGB a.F.). An dieser Konzeption hat der Gesetzgeber des MoPeG festgehalten, auch wenn die bisherigen Auflösung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 305 Als Wettbewerbshandlungen ggü. der Gesellschaft anzusehen sind solche Geschäfte, die im gleichen Handelszweig bzw. Geschäftsfeld vorgenommen werden. Das Geschäftsfeld der Gesellschaft ist dabei sachlich und räumlich abzugrenzen. In sachlicher Hinsicht handelt es sich dabei um solche Geschäfte, die i.R.d. gemeinsamen Gesellschaftszwecks tatsächlich von der Gesellschaft...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Allgemeine Angaben; Ausführungen zu Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 496 In einem ersten Teil des Gesellschaftsvertrages sollten die grundlegenden Angaben und Daten der Gesellschaft aufgeführt werden. Hierzu folgende Anregungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Befreiung von Schulden/Sicherheitsleistung

Rz. 878 Nach dem Gesetz sind die übrigen Gesellschafter verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von gemeinschaftlichen Schulden zu befreien oder hinsichtlich noch nicht fälliger Schulden Sicherheit zu leisten (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 728 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB). Diese Ansprüche werden i.d.R. im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Rz. 1267 Zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen gehören Rechtsanwälte sowie die sonstigen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, insb. andere Inhaber einer Erlaubnis nach dem RDG, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, sonstige beratende Volks- und Betriebswirte; streitig ist es für Rechtsbeistände[1628] und ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Verfügung über Beteiligungen; Änderungen im Gesellschafterbestand

Rz. 501 Vereinbarungen betreffend Änderungen im Gesellschafterbestand dürfen in keinem Gesellschaftsvertrag fehlen. Dabei sollte den nachfolgenden Aspekte Rechnung getragen werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Auskunftsrechte

Rz. 886 Das Kontrollrecht des Kommanditisten besteht in erster Linie in einem Einsichtsrecht. Ein allgemeines individuelles Auskunftsrecht (jenseits der Fälle des § 166 Abs. 1 Satz 2 HGB) steht dem Kommanditisten nach der gesetzlichen Konzeption nicht zu. Jedoch besteht ein solches allgemeines Auskunftsrecht als "Kollektivrecht" der Gesellschaft gegen die geschäftsführenden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gewerbliche Nebentätigkeiten

Rz. 1271 Problematisch für das Bestehen einer Partnerschaftsgesellschaft ist es, wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft gewerbliche Tätigkeiten entfaltet werden. Beispiele sind die Verlagstätigkeiten einer Rechtsanwaltspartnerschaft, oder eine Ärztesozietät mit angeschlossenem Diagnostik- und Analysezentrum.[1630] Teilweise wird dazu die Auffassu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrages

Rz. 146 § 705 Abs. 1 BGB n.F. gibt den Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrages vor. Erste Voraussetzung ist danach der gemeinsame Zweck, auf dessen Verfolgung sich die Gesellschafter geeinigt haben müssen[257] (zur Bedeutung des Gesellschaftszwecks s.o. Rdn 134 ff.). Neben der Bestimmung des gemeinsamen Zwecks muss darüber hinaus eine Vereinbarung dazu getroffen sein, welch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Rz. 153 Haben die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Regelungen über Vertragsänderungen vorgesehen, so unterliegen solche den gleichen Voraussetzungen wie der Abschluss des Vertrages. Mangels abweichender vertraglicher Regelungen ist folgerichtig Einstimmigkeit erforderlich (vgl. § 714 BGB n.F.). Soweit allerdings über einen längeren Zeitraum einvernehml...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Ausscheiden eines Mitgliedes

Rz. 1499 Ein Mitglied der Vereinigung scheidet ipso iure aus der Vereinigung aus, wenn es verstirbt oder wenn es nicht mehr Mitglied sein kann, also juristische Personen etwa ihren Sitz nicht mehr in der Gemeinschaft haben oder natürliche Personen nicht mehr bestimmte Tätigkeiten ausüben. Rz. 1500 Außerdem kann ein Mitgliedstaat für die Zwecke seiner Rechtsvorschriften über A...mehr