Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Selbstlosigkeit

Rz. 59 Eine Körperschaft handelt nach § 55 AO selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, für die Körperschaft selbst oder zugunsten ihrer Mitglieder) verfolgt werden. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder oder Gesellschafte...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.16 Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen

Rz. 63 Seit nahezu 100 Jahren bejaht die Rechtsprechung den inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Betriebsausflügen, Betriebsfesten, Jubiläumsfeiern und sonstigen Festlichkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 22.8.1955, 2 RU 49/54). Der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit liegt darin, dass durch solche Veranstaltungen die Verbu...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Pflege-Pauschbetrag (Abs. 6)

5.1 Grundsätze Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.3 Mehrere pflegende (Abs. 6 S. 9) oder zu pflegende Personen

Rz. 64 Insbesondere bei familiärer Pflege kann es vorkommen, dass die Pflegehandlungen von verschiedenen Personen (meist im Wechsel ggf. aber auch gleichzeitig) vorgenommen werden. § 33b Abs. 6 S. 9 EStG schreibt für diese Fälle vor, dass eine Aufteilung des Pauschbetrags nach Köpfen erfolgen muss, sofern sämtliche pflegenden Personen die Voraussetzungen der Vorschrift erfül...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.1 Grundsätze

Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der häuslichen Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch nehmen (§ 26 Abs. 2b in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung) sowie für Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Sachbezüge-ABC / Pflegedienst

Bei der sog. 24-Stunden-Pflege betreut ein Arbeitnehmer des Pflegedienstes die zu pflegende Person in deren Haushalt. Er wohnt während dieser Zeit im Haushalt der zu pflegenden Person und erhält dort freie Unterkunft und Verpflegung. Bei diesem Sachverhalt geht die Finanzverwaltung davon aus, dass der Vorteil der freien Unterkunft und Verpflegung im ganz überwiegend eigenbet...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebliche Arbeitskräfte/Maschinen für den privaten Bedarf

Überlässt der Arbeitgeber betriebliche Arbeitskräfte, Geräte, Maschinen usw. zum kostenlosen oder verbilligten Einsatz für den privaten Bedarf eines Mitarbeiters, ist der hierin liegende geldwerte Vorteil steuerpflichtig. In Betracht kommen z. B. der Einsatz von Gärtnern, Handwerkern zur Anlage/Pflege von Gärten bzw. für die Reparatur/den Bau oder die Reinigung des Eigenheim...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.2 Unterhaltsgeld

Rz. 4 Uhg wird bei Fortgang der Maßnahme seit Inkrafttreten des SGB III nach der Entgeltersatzquote, dem Bemessungsentgelt und der Leistungsgruppe weitergeleistet, wie nach dem Recht des AFG festgestellt. Den erhöhten Leistungssatz konnten nach dem Recht des AFG (§ 44 Abs. 2 Satz 1) auch die Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen erhalten, deren Ehe...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.2 Versicherungspflicht von Auszubildenden

Rz. 4 § 25 Abs. 1 Satz 2 ist mit Wirkung zum 1.7.2020 neu gefasst worden. Bis zum 30.6.2020 beschränkte sich die Vorschrift darauf, Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen den Beschäftigten zur Berufsausbildung i. S. d. § 25...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen

Rz. 34 Mit der Inanspruchnahme der Behinderten-Pauschbeträge des § 33b EStG ist der Stpfl. insoweit vom Nachweis der einzelnen Aufwendungen befreit. Eine Inanspruchnahme des § 33 EStG ist deshalb insoweit nicht möglich, als die entstandenen Aufwendungen mit dem Pauschbetrag des § 33b EStG abgegolten werden. Entstehen jedoch darüber hinaus Aufwendungen, die unter den Anwendun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.4 Abgrenzung zu §§ 33a ff.

Rz. 10 § 33 EStG ist von den Vorschriften über außergewöhnliche Belastungen die allgemeine Grundregel. Er tritt hinter die lex specialis des § 33a EStG zurück. In § 33a Abs. 5 EStG ist zudem geregelt, dass eine Anwendung des § 33 EStG neben der Vorschrift ausscheidet. Aufwendungen für den Unterhalt oder die Berufsausbildung unterhaltsberechtigter Personen sind daher nach § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.1 Erkrankung naher Angehöriger

Die Erkrankung und daraus resultierende Pflege naher Angehöriger kann einen persönlichen Verhinderungsgrund darstellen. Der Arbeitnehmer hat allerdings zuvor die Pflege und Betreuung des Kranken auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch andere Verwandte, die während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers die Pflege übernehmen können. Die Erkrankung muss überdies so schwer sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Freistellungsanspruch

Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Leistung unmöglich geword...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.7 Andere im Haushalt lebende Person

Eine andere Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen, wenn diese mit dem Arbeitnehmer in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, nicht selbst berufstätig und pflegefähig ist. Es muss sich dabei nicht um den Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitnehmers oder eine mit dem Kind verwandte oder verschwägerte Person handeln. Der Arbeitnehmer muss sich nicht auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersgrenze Ein Arbeitnehmer bezieht seit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8 Altersgrenze

1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersg...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 11 Arbeitsunfall

Ist ein Arbeitsunfall (hauptsächlich Schul- oder Kindergartenunfälle) die Ursache für die Pflege des erkrankten Kindes, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld.[1] Es gelten entsprechende Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung. Der Anspruch gegen die Krankenkasse ist ausgeschlossen.[2] Abweichend davon beträgt das Verletztengeld 100 % des ausgefallenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.2 Hauptberuflich selbstständig Tätige

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine Wahlerklärung abgegeben haben.[1] Der gesetzliche Krankengeldanspruch schließt den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ein. Es ist vom Beginn des Pflegezeitraums an zu zahlen. Für Versicherte, die eine Wahlerklärung abgegeben haben, entsteht der Anspruch grundsätzlich von der sieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 10 Leistungsbezieher nach dem SGB III

Bezieher von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Bezieher von Leistungen nach dem SGB III haben einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung für den Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes.[2] Die Voraussetzungen hierfür sind identisch mit denen für das Kinderpflegekrankengeld. Die verlängerte...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2.5 Alternativer Anspruch

Kinderpflegekrankengeld kann sowohl nach § 45 Abs. 1 SGB V als auch nach § 45 Abs. 1a SGB V beansprucht werden.[1] Die Ansprüche schließen sich nicht aus. Insbesondere werden die im Rahmen des unbegrenzten Anspruchs nach § 45 Abs. 1a SGB V verwendeten Anspruchstage nicht auf den zeitlich begrenzten Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB V angerechnet. Begleitende Eltern können zwische...mehr