Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 6. Musterformulierung

Schenkung eines Geschäftsanteils unter Pflichtteilsanrechnung/-verzichtmehr

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 1. Pflichtteilsberechtigung

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB, hierzu Grüneberg/Weidlich, 81. Aufl. 2022, § 2303 Rz. 1 ff.). Grundlage der Pflichtteilsberechnung ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Bei Unternehmen ist der tatsächliche Wert, d.h. der Verkehrswert, zugrunde zu legen (Grüneberg/Weidlich, 81. Au...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Pflichtteilsklausel

Wird eine Pflichtteilsklausel von den testierenden Ehegatten nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt desselben geknüpft ("Ausgenommen ist dabei das Kind, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat"), setzt die Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. OLG Frankfurt v. 21.2.2023 – 21 W 104/22 BGB § 2269, § 2314 Beraterhinweis Mit e...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 1. Problemaufriss

Spanien ist bekanntlich ein Mehrrechtsstaat. Neben dem allgemeinen spanischen Erbrecht, das im Código Civil (im Folgenden CC; verabschiedet durch Königliches Dekret v. 24.7.1889, veröffentlicht in der GACETA v. 25.7.1889, in Kraft getreten am 1.5.1889) geregelt ist, bestehen mehrere Teilrechtsordnungen mit Partikular- oder Foralrechten (Reckhorn-Hengemühle in NK-BGB, Länderb...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zuständigkeiten bei kleinem Pflichtteil und Zugewinnausgleichsansprüche

Leitsatz Macht der überlebende Ehegatte neben dem "kleinen Pflichtteil" auch Zugewinnausgleichsansprüche geltend, ist für den Pflichtteilsanspruch das Zivilgericht, für Zugewinnausgleichsansprüche das FamG zuständig (Anschluss an BGH NJW 1983, 388). OLG München, Beschl. v. 23.6.2023 – 33 W 460/23e 1 Gründe I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / Leitsatz

Macht der überlebende Ehegatte neben dem "kleinen Pflichtteil" auch Zugewinnausgleichsansprüche geltend, ist für den Pflichtteilsanspruch das Zivilgericht, für Zugewinnausgleichsansprüche das FamG zuständig (Anschluss an BGH NJW 1983, 388). OLG München, Beschl. v. 23.6.2023 – 33 W 460/23emehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Teilweise befreite Vermögensgegenstände (Abs. 6 Sätze 3 bis 10)

Rz. 190 [Autor/Stand] Während § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG den Abzug von Schulden ausschließt, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit nicht der Besteuerung unterliegendem Vermögen stehen, sieht § 10 Abs. 6 Sätze 3 bis 10 ErbStG bei teilweise befreitem Vermögen einen Schuldenabzug nur in dem Umfang vor, wie das erworbene Vermögen steuerpflichtig ist. Damit entspricht die Vorsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 6. Vererbbarkeit

Letztlich möchte das Eckpunktepapier die Regelungen zur Vererbbarkeit vereinheitlichen. Das Fortbestehen der Ansprüche als solche über den Tod des Pflichtigen hinaus regelt das Gesetz schon jetzt nicht unterschiedlich. Sowohl §§ 1615l Abs. 3 S. 4, 1615 Abs. 1 BGB als auch § 1586 Abs. 2 BGB sehen ein Fortbestehen sowohl entstandener als auch zukünftiger Ansprüche vor, für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

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Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als ...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Verhältnis zum Pflichtteilsrecht

Entscheidet man sich für ein Pflegevermächtnis, so müsste auch dessen Verhältnis zum Pflichtteilsrecht geklärt werden. Für die geltende Ausgleichungslösung weist § 2316 Abs. 1 BGB dem Ausgleichungsberechtigten die Hälfte seines Ausgleichungserbteils zu, wenn er nicht als gesetzlicher Erbe berufen ist, aber einen Pflichtteil geltend machen kann. Maßgeblicher Kritikpunkt hiera...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Pflichtteilsverzicht und § 1586b BGB

Rz. 959 Welche Auswirkungen ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag gem. § 2346 BGB auf die Rechte aus § 1586b BGB hat, ist außerordentlich umstritten. Weite Teile der Literatur gehen davon aus, dass ein Erbverzichtsvertrag ebenso wie ein Pflichtteilsverzichtsvertrag die Haftung des Erben des unterhaltspflichtigen Ehegatten entfallen lasse. Etwas anderes soll danach nu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 957 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 951 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 S. 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ne...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 893 Stirbt der Unterhaltsberechtigte während des Zusammenlebens der Eheleute oder während der Trennungszeit, erlischt der Unterhaltsanspruch. Dies folgt für den Verwandtenunterhalt/Kindesunterhalt aus § 1615 Abs. 1 BGB und für den Trennungsunterhalt aus §§ 1361 Abs. 4 S. 3, 1360a Abs. 3 BGB i.V.m. § 1615 Abs. 1 BGB . Für den nachehelichen Unterhalt folgt dies aus § 1586 Ab...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Disponibilität des Pflegevermächtnisses

Unter den Vertretern, die sich für eine Vermächtnislösung aussprechen, ist man sich jedoch uneinig darüber, ob ein solches Pflegevermächtnis unabhängig vom erklärten Willen des pflegebedürftigen Erblassers entstehen sollte. Mitunter wird mit Hinweis auf die fehlende Schutzwürdigkeit des entgegenstehenden Erblasserwillens vorgeschlagen, das Pflegevermächtnis indisponibel ausz...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 1001 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[1024] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 136...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Vermögensverwertung, § 1577 Abs. 3 BGB

Rz. 1794 Grundsätzlich könnte der Berechtigte durch die Verwertung vorhandenen Vermögens seinen Bedarf decken, bis es verbraucht ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Unterhaltsgläubiger nicht bedürftig. Diese Bedürftigkeit entsteht grundsätzlich erst dann, wenn er sein gesamtes Vermögen verbraucht hat. Rz. 1795 Er muss jedoch nach § 1577 Abs. 3 BGB den Stamm seines Vermögens ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Steuerfolgen beim Berliner Testament

Der erbschaftsteuerliche Nachteil beim Berliner Testament gem. §§ 2265 ff. BGB besteht vor allem darin, dass der Freibetrag für Kinder beim ersten Erbfall gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nicht genutzt wird. U. U. sollte der überlebende Ehepartner das Erbe ausschlagen. Gegebenenfalls könnten Kinder zumindest ihren Pflichtteil geltend machen. Geltend gemachter Pflichtteil nach T...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.3 Pflichtteilsanspruch

Nur der Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unterliegt mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.[1] Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit wirkt dessen Geltendmachung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber dem Erben, also auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zurück.[...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.3 Vermögenssorge

Im Rahmen der Vermögenssorge des § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern die Verpflichtung, das Vermögen des Kindes zu verwalten, es zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren, § 1642 BGB. Hinweis Eltern erfüllen ihre Pflicht, Geld des Kindes nach Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, wenn sie eine Form der Vermögensverwaltung wählen, die auch ein wi...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.1 Vereinbarung in Teilbereichen

Ein typisches und nicht ungewöhnliches Beispiel ist die religiöse Kindererziehung bei unterschiedlichen Glaubensrichtungen der Eheleute/Eltern. Beispiel religiöse Erziehung Wir, (die Eheleute) A. und H. M., wollen am … in … heiraten. Wir wollen Kinder haben. Für unsere Kinder legen wir uns in dieser Vereinbarung auf eine kirchlich ausgerichtete und kirchlich begleitete Erzieh...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 2 Gründe

I. Die zulässigerweise als Stufenklage gem. § 254 ZPO erhobene Klage ist insgesamt zulässig und über sie war auf der ersten Stufe durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entscheiden. Im hier vorliegenden Fall, in dem zugleich mit der Auskunft einzig zu einem bestimmten Gegenstand Wertermittlung verlangt wird, war gleichzeitig über den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspr...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage pflichtteilsrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am 8.7.2021 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in V. verstorbenen N. (nachfolgend: Erblasserin) geltend. Die Erblasserin war bei ihrem Tod von ihrem Ehemann geschieden. Die Parteien sind die beiden einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin verfasste handschriftlich folgendes Test...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Auskunft bei Pflichtteilsforderung

Rz. 13 Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind aufgefordert worden, als testamentarisch eingesetzter Erbe über den Nachlass Ihrer _________________________/Ihres _________________________ Auskunft zu erteilen, weil Pflichtteilsan...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 14 & 1. Häufig wird übersehen, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht nur dem enterbten gesetzlichen Erben zustehen, sondern auch von dem durch Verfügung von Todes wegen eingesetzten Erben geltend gemacht werden können, wenn dieser zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört. Rz. 15 & 2. Zum Erbrecht des nichtehelichen Abkömmlings und umgekehrt: Weiterhin sind Geburte...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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ZErb 08/2023, Kein Ausstatt... / 2 Gründe

Auf die form- und fristgerecht eingelegte und begründete und auch im Übrigen zulässige Berufung des Beklagten war das angefochtene Teilurteil aufzuheben und die (Stufen-)Klage hinsichtlich des auf der ersten Klagestufe geltend gemachten Auskunftsbegehrens abzuweisen. Der Senat wertet dabei den Berufungsantrag des Beklagten, die Klage abzuweisen, dahingehend, dass dies nur je...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Darstellung der Drei-Stufen-Betrachtung

In einem ersten Schritt werden hierfür – dem Gesetzeswortlaut entsprechend – Dauer und Umfang der Pflegeleistungen ermittelt und auf Grundlage dessen der Wert des durch die Pflege erhaltenen Vermögens (in Form von ersparten Aufwendungen) bestimmt. Soweit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist, kommt dabei dem festgestellten Pflegegrad eine erhebliche Be...mehr

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ZErb 08/2023, Kein Ausstatt... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche betreffend den Nachlass der am 22.11.2016 verstorbenen … (B) (im Folgenden Erblasserin). Der Beklagte ist der Sohn der Erblasserin, die Klägerinnen sind deren Enkelinnen und Abkömmlinge der vorverstorbenen … (C), Tochter der Erblasserin und Schwester der Beklagten. Gemäß dem notariellen Testament der Erblasserin vom 24.5.199...mehr

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Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

Leitsatz Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehm...mehr

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Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben...mehr

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Güterrecht / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[259] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer...mehr

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Güterrecht / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der so genannten erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die so genannte güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht...mehr

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Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

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Güterrecht / 12.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 279 Wird das Gesamtgut entweder alleine durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerd...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 13 Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil Der Übernehmer hat sich den Wert des unter Ziff. _________________________ übertragenen Grundbesitzes, soweit er den Wert der unter Ziff. _________________________ übernommenen Gegenleistungen übersteigt, auf seinen Pflichtteilsanspruch gemäß der Vorschrift des § 2315 BGB anrechnen ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 11 In der Rechtspraxis werden die Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmungen, was ihre genaue Formulierung angeht, bislang leider eher stiefmütterlich behandelt. Eine nicht ordnungsgemäße Formulierung birgt aber ein erhebliches Streitpotenzial bei der späteren Erbauseinandersetzung in sich. So fehlt es in Übergabeverträgen oftmals an einer Differe...mehr