Fachbeiträge & Kommentare zu Planung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich des § 1577 II.

Rn 10 Einkünfte aus zumutbarer Tätigkeit mindern stets die Bedürftigkeit (BGH FamRZ 83, 146). Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit bleiben sowohl beim Bedarf als auch bei der Bedürftigkeit nach Billigkeit ganz oder teilw unberücksichtigt. Dies gilt gleichermaßen für den Schuldner wie den Gläubiger (BGH FamRZ 01, 350). Eine tatsächliche Berufsausbildung indiziert die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 50 Die GdW schuldet die vereinbarte Vergütung. Fehlt eine Bestimmung zur Höhe, kann der Verw nach § 612 BGB ein marktübliches Honorar verlangen (KG ZMR 04, 460; BayObLG FGPrax 97, 136), sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Unentgeltlichkeit kommt ggf bei der Verwaltung kleinerer WE-Anlagen in Betracht; dann gelten §§ 662 ff BGB. Ggf steht dem Verw ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Beschl.

Rn 31 Maßnahmen der Erhaltung können nach § 19 I beschlossen werden (München NZM 09, 402; BayObLGZ 92, 146). Der Beschl muss gefasst werden, wenn sich das Ermessen, eine Erhaltungsmaßnahme sofort durchzuführen, auf null reduziert hat (BGH ZMR 18, 835 Rz 20). So liegt es, wenn gravierende bauliche Mängel vorhanden sind, welche die zweckentsprechende Benutzung eines Wohnungs- ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Integrierte Planungsrechnung

Rz. 172 Ebenso wie nach IDW S 1 basiert die Bewertung von kleineren Unternehmen grundsätzlich auf einer integrierten Planungsrechnung. Diese umfasst aufeinander abgestimmte Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie eine Finanzplanung.[317] Allerdings sind diese Informationen vielfach im Unternehmen nicht vorhanden, so dass sie speziell für die Durchführung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zwingende Erhaltung.

Rn 26 Ein Anspruch auf sofortige Erhaltung besteht (= Ermessensreduktion), wenn allein dieses § 18 II entspricht (BGH NZM 18, 611 Rz 9; 15, 53 Rz 10). So soll es nach hM liegen, wenn bauliche Mängel vorhanden sind, welche die zweckentsprechende Benutzung des SonderE erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (BGH NZM 18, 611 Rz 10). Grds müsse das gemE jedenfalls in e...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / b) Substanzbezogenheit des Erfolgs

Rz. 69 Wesentliche Voraussetzung für die Fähigkeit eines Unternehmens, die dem Unternehmenszweck entsprechenden betrieblichen Leistungen zu erbringen und auf diese Weise finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, ist das Vorhandensein einer (entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Branche) mehr oder weniger umfangreichen Unternehmenssubstanz (Anlagen, Material, Know-ho...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. 2Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mangels einer Rechtswahlvereinbarung nach Artikel 22 unterliegen die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft dem Recht des Staates, nach dessen Recht die eingetragene Partnerschaft begründet wurde. (2) Ausnahmsweise kann das Gericht, das für Fragen der güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft zuständig ist, auf Antrag eines der Part...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sonstige Pflichten

Rz. 296 [Autor/Stand] Darüber hinaus unterliegt der Anwalt gem. § 43a BRAO, der Steuerberater gem. § 57 StBG, der Verschwiegenheitspflicht, dem Sachlichkeitsgebot, dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit ihm anvertrauten Vermögen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist auch strafrechtlich nach §§ 203, 185 ff., §§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mangels einer Rechtswahlvereinbarung nach Artikel 22 unterliegt der eheliche Güterstand dem Recht des Staates,mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nr 3.

Rn 13 Die Ausnahme der Nr 3 bezog sich bislang auf Verträge über den Bau neuer Gebäude oder erhebliche Umbaumaßnahme an bestehenden Gebäuden; sie geht zurück auf Art 3 III lit f VRRL. Grund ist, dass die Bestimmungen der VRRL sich für diese Verträge nicht eignen (ErwGr 26 VRRL; näher Glöckner BauR 14, 411). Der Begriff der erheblichen Umbaumaßnahmen wird in BTDrs 17/12637, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Planungsverantwortung (Abs 1 S 2).

Rn 10 I 2 schließt einen Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers für Leistungen aus, die er auf Verlangen des Bestellers zur Erreichung des unveränderten Werkerfolgs erbringen muss (I 1 Nr. 2), wenn seine Leistungspflicht die Planung des betroffenen Bauwerks oder der Außenanlage umfasst. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass der Unternehmer keine zusätzliche Vergütung erhä...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 392 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 457 ZGB die Kinder und bei deren Vorversterben ggf. weitere Abkömmlinge. Es tritt Repräsentation nach Stämmen ein. Uneheliche und eheliche Abkömmlinge sowie angenommene Kinder erben gleich. In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, Art. 458 ZGB. In dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge berufen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 650c regelt die Folgen der Ausübung des Anordnungsrechts des Bestellers nach § 650b für die Vergütung des Unternehmers. Beide Vorschriften zusammen schließen eine Lücke des alten Werkvertragsrecht, das bisher weder Regelungen zu evt. Anordnungsrechten des Bestellers, noch zu einer daran anknüpfenden Anpassung der Vertragspreise an den anordnungsbedi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1645 BGB – Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte.

Gesetzestext Die Eltern haben Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes beim Familiengericht anzuzeigen. Rn 1 Die Neuaufnahme eines Erwerbsgeschäfts im Namen des Kindes ist dem Familiengericht lediglich anzuzeigen. Zusätzlich müssen die Eltern Art und Umfang des neuen Erwerbsgeschäftes mitteilen, damit das Familiengericht einen besseren Eindruck...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VII. Besonderheiten bei der Finanzierung und beim Haftungsrisiko

Rz. 176 Im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen weisen kleinere und mittlere Unternehmen oft eine höhere Verschuldung auf.[329] Vielfach sind die Verbindlichkeiten durch den Unternehmer oder seine Familie mit privatem Vermögen besichert; auch persönliche Haftungszusagen/Bürgschaften und mitunter sogar Nachschusspflichten sind verbreitet.[330] Auch hierbei handel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sachbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 1).

Rn 9 Soweit § 634a I Nr 2 nicht greift, ist zu prüfen, ob der geschuldete Werkerfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht – § 634 I Nr 1. Der Begriff der Sache entspricht § 90 und umfasst Grundstücke und bewegliche Sachen (gem § 90a auch Tiere). Nicht hierunter fallen somit L...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / VI. Dokumentation des Unternehmenswerts

Rz. 183 Der Unternehmenswert bzw. der Wert der Unternehmensbeteiligung spielt also für sämtliche pflichtteilsbezogenen Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, nicht nur eine konkrete Vorstellung vom Unternehmenswert zu entwickeln, sondern diese auch in geeigneter Form zu dokumentieren. Sowei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schadensersatzanspruch.

Rn 29 § 909 ist Schutzgesetz iSv § 823 II (BGH NJW 96, 3205, 3206). Deshalb hat der Berechtigte gegen alle Verpflichteten (Rn 8 f) einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch. Verschulden ist dann anzunehmen, wenn der Vertiefende vorhergesehen hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276) vorhersehen konnte, dass gerade dem Boden des geschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 12 Der Belastungsgegenstand ist grds wie bei Grunddienstbarkeit zu bestimmen (vgl § 1018 Rn 5–7). Es soll auch ein unbebautes Grundstück belastet werden können (BayObLG Rpfleger 81, 353; Hamm DNotZ 76, 229 [OLG Hamm 07.07.1975 - 15 Wx 33/74]). Jedenfalls wird verlangt werden müssen, dass eine baureife Planung vorliegt, die es ermöglicht, den Ausübungsbereich konkret zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pflichten des Maklers.

Rn 67 Den Makler treffen ggü dem Auftraggeber eingeschränkte Auskunfts- und Hinweispflichten. Das ist Ausdruck der Rolle des Maklers als Interessenvertreter des Auftraggebers. Besondere Kenntnisse können vom Makler aber grds nicht erwartet werden (Celle NJW-RR 03, 418: Nachweismakler). Der Makler hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten vertragsrelevanten Umstände (tatsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Objektive Anknüpfung des Güterstatuts

Rz. 176 Wenn die Eheleute keine Rechtswahl vereinbart haben, gilt gem. Art. 26 Abs. 1 lit. a EuGüVO das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Leben sie schon bei Eheschließung gemeinsam dauerhaft in demselben Staat, so gilt also das Recht dieses Staates, auch wenn die Eheleute die Staatsangehöri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsnatur und Abgrenzung.

Rn 1 Ein selbstständiges Schuldversprechen oder -anerkenntnis ist ein einseitig verpflichtender, abstrakter Vertrag, durch den eine vom zugrunde liegenden Kausalverhältnis losgelöste Verpflichtung eingegangen wird. Er kann auch auf Grund der Schuld eines Dritten (BGH NJW 00, 2984f [BGH 04.04.2000 - XI ZR 152/99]) geschlossen bzw zu Gunsten eines Dritten erteilt werden (Münch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Baubeschreibungspflicht – § 650j.

Rn 8 Der Unternehmer, der Verhandlungen mit dem Verbraucher über den Abschluss eines Verbraucherbauvertrages aufgenommen hat, muss diesem rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung überlassen, die ebenfalls in Textform abgefasst sein muss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verbraucher/Besteller selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter (Architekt) die wesent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Internationales Recht.

Rn 37 Der innergemeinschaftliche vertragliche Luftfrachtführer haftet vorrangig gem dem Montrealer Abkommen (MÜ; s dort Art 29) und nach dem EU-Luftfahrtrecht der (an das MÜ angepassten) VO (EG) Nr 2027/97. Das MÜ löste am 28.6.04 für Flüge mit Personen-, Gepäck- oder Verspätungsschäden (Art 19 [dazu BGH 13.10.15 – X ZR 126/14 Rz 8], 22) aufgrund luftfahrttypischer Unfälle (...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung wachsender finanzieller Überschüsse

Rz. 104 Im Rahmen einer zukunftsbezogenen Bewertung ist davon auszugehen, dass die zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen beeinflusst werden. Diese sind auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.[189] Dabei werden die finanziellen Überschüsse sowie der Kapitalisierungszinssatz in einer Nominalrechnung einschließlich erwarte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der Verbraucher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderregeln für Immobiliengeschäfte, III 3.

Rn 10 Anwendungsbereich des III 3 ist sachlich der finanzierte Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts. Das sind Wohnungseigentum (WEG § 4 III) und Miteigentumsanteile. Zeitlich ist von Bedeutung, dass III 3 aufgrund der Heininger-Entscheidung (EuGH 13.12.01, C-481/99 – Heininger, NJW 02, 281 [BVerfG 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02]) nachträglich eingefügt worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistungsbezogene Nebenpflichten.

Rn 27 Leistungsbezogene Nebenpflichten berühren das Leistungsinteresse des Bestellers. Beziehen sie sich auf die mangelfreie Herstellung des Werks, können sie zu Hauptleistungspflichten des Unternehmers werden (BGH BauR 11, 1652 Rz 11; NJW 00, 280; Karlsr NJW-RR 03, 963; s.a. § 633 Rn 22). Als leistungsbezogene Pflichten kommen va Beratungs-, Prüfungs- (BGH NJW 00, 280; Prüf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitigkeit über das Anordnungsrecht gem § 650b.

Rn 4 Eine Streitigkeit iS der Vorschrift setzt keinen konkreten Anspruch voraus. Vielmehr sollte der Begriff unter den des ›streitigen Rechtsverhältnisses‹ iSv § 940 ZPO subsumiert und wie dort üblich weit ausgelegt werden (vgl PG/Fischer § 940 Rz 2 mwN). Das entspricht auch der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl BTDrs 18/11437, S 44: auch mit dem Anordnungsrecht im Zusammenh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsverträge.

Rn 8 Das Schriftformerfordernis gilt grds auch für Änderungsverträge (Hambg ZMR 23, 629 für neue Fälligkeit; KG GE 23, 450 u ZMR 18, 582; BGH MDR 16, 146, NJW 99, 2517; Jacoby NZM 11, 1 [2]; zur Vertragserweiterung: Dresden ZMR 16, 27, Frankfurt MietRB 16, 282). Die Wirksamkeit der Änderung als solche wird zwar von der fehlenden Schriftform nicht berührt (anderes gilt für An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 2).

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Vergebliche Betriebsausgaben

Rn. 1633 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Unterfall der vorweggenommenen bzw vorab entstandenen BA bilden die vergeblichen BA (BFH BFH/NV 1996, 461; FG Bln EFG 2003, 1764; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 484, 481 (42. Aufl 2023)). Die Aufwendungen können auch dann abziehbar sein, wenn es entgegen den Planungen des StPfl nicht zu den Einnahmen kommt, sofern nur eine erkennba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wohnungs- oder Hausverwalter.

Rn 40 Die Verwaltung von Häusern und Wohnungen, aber auch anderer Vermögensgegenstände (BGH NJW 98, 449 [BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96]) stellt eine Geschäftsbesorgung dar, die dem Dienstvertrag zuzuordnen ist (BGH NJW 98, 680). Aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben sich Überwachungs-, Auskunfts- und Informationspflichten für den Verwalter. Die Informationspflicht bezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verwaltung eingenommener Gelder.

Rn 24 Der Verw muss die Gelder der GdW sorgfältig und transparent intern führen und ordnungsmäßig verbuchen. Ferner ist er berechtigt, aber auch verpflichtet, über die eingenommenen Gelder grds selbständig zu verfügen. Der Verw muss im Namen der GdW ein Konto einrichten und die Mittel dort ansammeln (lassen). Ferner muss der Verw nach billigem Ermessen darüber entscheiden, d...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / H. Besonderheiten bei der Bewertung wachstumsstarker Unternehmen

Rz. 160 Wachstumsunternehmen zeichnen sich oft durch regelmäßige Produkt- und Leistungsinnovationen, hohe Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-, Produktions- und Absatzbereich sowie einen wachsenden Kapitalbedarf aus. Daneben sind häufig auch der Einsatz von Risikokapital, dynamische Veränderungen der Unternehmensorganisation und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen bei sachbezogenen Werkleistungen 2 Jahre (§ 634a I Nr 1), bei bauwerksbezogenen Arbeiten 5 Jahre (§ 634a I Nr 2), iÜ (§ 634a I Nr 3) und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels (§ 634a III) nach der Regelverjährung (§§ 195, 199) 3 Jahre bis zur Höchstfrist von 30 (Schadensersatz – § 199 II, III) bzw 10 Jahren (sonst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beginn und Ende.

Rn 7 ›Beginn‹ ist der Zeitpunkt, in dem der nach § 555d II 1 Geschützte die maßgebliche Härte iSv § 555d II 1 erfährt. Von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen (Vermessung, Markierung, Voruntersuchungen, Besichtigungen) gehen idR keine Härten aus. ›Beginn‹ iSv § 555c I 1 ist daher idR der voraussichtliche (§ 555c I 2 Nr 2) Zeitpunkt, in dem die geplante, vorbereitete Modernisierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonstige Werkleistungen (Abs 1 Nr 3).

Rn 10 I Nr 3 stellt einen Auffangtatbestand dar. Hierunter fallen sämtliche nicht von Nr 1 oder Nr 2 erfassten Werkleistungen, dh Leistungen an Personen (Tätowierung, Operationen, Friseur) sowie unkörperliche Leistungen (Auskunft, Beratung, Gutachten soweit sie nicht Planungs- und Überwachungsleistungen an Sachen oder Bauwerken darstellen; auch Beförderung, Individual-Softwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungs-/Erfüllungsort.

Rn 23 Der Leistungsort bestimmt sich nach § 269. Erfüllungsort idS wird häufig der Ort sein, an dem das Werk nach dem Vertrag herzustellen ist. Zwingend ist das indes nicht. So fallen Herstellungsort und Ablieferungsort auseinander, wenn der Unternehmer das Werk im eigenen Betrieb herstellen soll und zusätzlich die Verpflichtung übernommen hat, das fertige Werk dem Besteller...mehr