Fachbeiträge & Kommentare zu Praktikum

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1 Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz absolvieren, gelten die EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit. Die Verordnungen gelten für alle Personen, die vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Für die Beurteilung ist der Status des Praktikanten und die Art des Praktikums von Bedeutung....mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 2 Praktikum in einem anderen Abkommensstaat

Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem Abkommensstaat absolvieren, gelten die Regelungen des jeweiligen Abkommens. Das jeweilige Abkommen ist anzuwenden, wenn die betreffende Person vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich des Abkommens erfasst wird. Für die Beurteilung ist von Bedeutung, ob der Praktikant dem Grunde nach als Student angesehen ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 3 Praktikum im vertragslosen Ausland

Absolviert ein Praktikant ein Praktikum im vertragslosen Ausland, unterliegt er den Rechtsvorschriften dieses Staates. Ob der Praktikant auch den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hinweis Studentische Aufenthalte gelten als vorübergehend Begibt sich ein Student/Praktikant zum Zwecke des Studiums/Praktikums ins vertragslose Auslan...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 2.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums in einem Abkommensstaat in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und in einem and...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Ist ein Praktikant während eines in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zwischenpraktikums im EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums dem Grunde nach den deutschen Rechtsvorschriften.[1] Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wo...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein freiwilliges oder vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz durchgeführt, unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Praxis-Beispie...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten.mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorschriften

Unterliegt der Praktikant aufgrund des Praktikums den Rechtsvorschriften eines anderen Staates, kann er in Deutschland Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte aus dem anderen Staat erhalten.mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / Zusammenfassung

Überblick Für Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Praktikum ausüben. Abhängig vom jeweiligen Staat, in dem das Praktikum ausgeübt wird, können im Bereich der Sozialversicherung für den Praktikanten unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten. Unterliegt ein Praktikant den deutschen Rechtsvorschriften und wird er im Rahmen dieses Pra...mehr

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Praktikanten: Beurteilung von Praktika im Ausland

Zusammenfassung Überblick Für Praktikanten gelten besondere Bestimmungen, wenn sie in einem anderen Staat ihr Praktikum ausüben. Abhängig vom jeweiligen Staat, in dem das Praktikum ausgeübt wird, können im Bereich der Sozialversicherung für den Praktikanten unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten. Unterliegt ein Praktikant den deutschen Rechtsvorschriften und wird er im Ra...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 3.1 In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

Absolviert ein Praktikant ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland und ist in Deutschland weiterhin als Student an einer deutschen Hochschule immatrikuliert, unterliegt er auch für die Dauer des Praktikums weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Student in Deutschland wohnt und im ve...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 2.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum in einem anderen Abkommensstaat durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor- oder Nachpraktikum in einem anderen Abkommensstaat wird – wie ein studentischer ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.3 Leistungen bei Krankheit

Leistungen können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen werden. 1.3.1 Praktikant unterliegt deutschen Rechtsvorschriften Unterliegt der Praktikant für die Dauer des Praktikums weiter den deutschen Rechtsvorschriften, kann er Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. 1.3.2 Praktikant unterliegt ausländischen Rechtsvorsc...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 1.3.3 Leistungsumfang

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass der Praktikant nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen kann, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Praktikums – notwendig sind. Des Weiteren können...mehr

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Praktikanten: Beurteilung v... / 2.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er im jeweiligen Abkommensstaat Sachleistungen erhalten. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung v... / 3.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er in Deutschland Leistungen bei Krankheit erhalten. Im vertragslosen Ausland kann er keine Leistungen erhalten. Der Praktikant muss für diesen Zeitraum privat abgesichert werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung v... / 3.2 Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum

Wird ein (freiwilliges oder vorgeschriebenes) Vor- oder Nachpraktikum oder ein freiwilliges Zwischenpraktikum im vertragslosen Ausland durchgeführt, unterliegt der Praktikant den Rechtsvorschriften dieses Staates. In der Regel wird der Praktikant von der Versicherungspflicht im jeweiligen Beschäftigungsstaat erfasst. Ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum wird als vorübergehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung v... / Sozialversicherung

1 Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz Für Praktikanten, die ein Praktikum in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz absolvieren, gelten die EG-Verordnungen über Soziale Sicherheit. Die Verordnungen gelten für alle Personen, die vom persönlichen, gebietlichen und vom sachlichen Geltungsbereich der Verordnung erfasst werden. Für die Beurteilung ist der Status des Prak...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausbildungsdienstverhältnis

Rn. 550 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Absolviert das Kind ein Ausbildungsdienstverhältnis, ist die iRd Ausbildungsdienstverhältnisses erbrachte Erwerbstätigkeit stets anspruchsunschädlich, H 32.10 EStH 2022; A 20.3.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2024. Ein Ausbildungsdienstverhältnis ist gegeben, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (vgl R 9.2 S 2 LStR 2023 und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Unterbrechung der Ausbildung

Rn. 380 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Beurlaubung vom Studium zum Zwecke der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Berufsausbildung, BFH v 04.02.2014, III B 87/13, BFH/NV 2014, 690; ebenso eine Beurlaubung zur Kindererziehung, FG Brandenburg v 02.07.1998, 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417. Dies gilt auch für eine Beurlaubung vom Stud...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kinder, die einen Dienst iSd § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG leisten

Rn. 450 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird ein Dienst anderer Art geleistet, ist keine analoge Anwendung des § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG möglich, da keine planwidrige Lücke gegeben ist, BFH v 18.03.2009, III R 33/07, BStBl II 2009, 1010; BFH v 24.05.2012, III R 68/11, BStBl II 2013, 864; BFH v 09.02.2012, III R 78/09, BFH/NV 2012, 940; BFH v 18.06.2014, III B 19/14, BFH/N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter Fälle

Rz. 14 Abtretung von Forderungen Eine sonstige Leistung kann auch die Abtretung von Forderungen darstellen, soweit sich die Abtretung im Rahmen eines Leistungsaustauschs vollzieht. Eine Abtretung (Übertragung) einer Forderung kann sich aber auch im Rahmen einer Leistungsbeistellung vollziehen, wenn die werthaltige Forderung im Rahmen des Factorings auf einen Dritten übertrage...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.2 Qualifizierungspraktikum (Praktikum zur Einstiegsqualifizierung und Berufsausbildungsvorbereitung)

Neben Orientierungspraktika erwähnt § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG weitere Praktika, darunter das Praktikum zur Einstiegsqualifizierung gemäß § 54a SGB III und zur Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 BBiG. Praktikum zur Einstiegsqualifizierung Dieses Langzeitpraktikum dauert zwischen 4 und 12 Monaten und bietet Ausbildungssuchenden die Möglichkeit, einen Ausbildung...mehr

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Kindergeld / 8.11 Praktikum, Vorpraktikum oder Volontariat des Kindes

Die Zeit des Praktikums gehört zur Berufsausbildung[1], wenn dadurch Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufsziels geeignet sind.[2] Dies gilt unabhängig davon, ob das Praktikum nach der maßgeblichen Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Ist das Praktikum weder vorgeschrieben noch emp...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5 Sonderformen von Praktika

5.1 Orientierungspraktikum 5.1.1 Definition und Voraussetzungen Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachli...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.1 Definition und Voraussetzungen

Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachlich und zeitlich zusammenhängen.[2] Der Hauptzweck des Orientie...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.3 Vergütung/Mindestlohn

Grundsätzlich unterliegen freiwillige Praktika der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns. Da das Orientierungspraktikum als freiwilliges Praktikum eingestuft wird, wäre normalerweise auch hier Mindestlohn fällig. Allerdings besteht eine Ausnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MiLoG, welche dem Arbeitgeber erlaubt, in diesem speziellen Fall keinen Mindestlohn zu zahlen.[1] Sollt...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.3 Berufsorientierungspraktikum

Um den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung für junge Menschen zu erleichtern, wurde das Berufsorientierungspraktikum durch die Einführung des § 48a SGB III etabliert. Dieses Praktikum wird von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit Unternehmen speziell gefördert.[1] Qualifiziert für ein solches Praktikum sind junge Menschen, die: die allgemeine Schulpflicht e...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.3 Vergütung/Mindestlohn

Durch den Verweis des § 26 BBiG findet das Ausbildungsrecht Anwendung auf freiwillige Praktikanten, was eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer angemessenen Vergütung nach sich zieht – im Gegensatz zu "echten" Praktikanten.[1] Seit 2015 ist zudem das Mindestlohngesetz gemäß § 22 Abs. 1 MiLoG relevant, wenn das Praktikum in dessen Geltungsbereich fällt.[2] Laut § 17 Abs. 1,...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.5 Einfühlungsverhältnis

Letztlich ist es wichtig, zwischen einem Praktikum und einem Einfühlungsverhältnis zu unterscheiden. Ein Einfühlungsverhältnis ist eine betriebliche Praxis, die primär darauf ausgerichtet ist, ein unverbindliches Kennenlernen zwischen dem potenziellen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu ermöglichen. Im Gegensatz zum Praktikum, das auf den Erwerb praktischer Kenntnisse und Er...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss unterschieden werden: Ist die Beschäftigung ein zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung, da es sich um Pflichtpraktika handelt. In anderen Fällen, also freiwilligen Praktika, gelten gemäß § 26 BBiG überwiegend die Vorschrifte...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt, müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers, Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, Dauer der reg...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 4.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Für den Vertragsschluss eines Schulpraktikums sind keine besonderen rechtlichen Anforderungen notwendig. Allerdings sollten die §§ 106 ff. BGB beachtet werden, um sicherzustellen, dass der Vertragsschluss mit Minderjährigen wirksam ist. Ratsam ist es, dass die Empfänger des Praktikumsvertrags die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter sind. Inhaltlich sollte der Praktikumsver...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Wie auch andere Praktikantenverträge kommt der Orientierungspraktikantenvertrag nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Bestimmungen zustande. Das Orientierungspraktikum wird als freiwilliges Praktikum durch § 26 BBiG abgedeckt, wodurch die Vorschriften der §§ 10 bis 25 BBiG anwendbar sind – mit Ausnahme der Absätze 2 bis 5 des § 17 BBiG.[1] Bei der Vertragsgestaltung sind...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Das Orientierungspraktikum ist ein befristeter Vertrag, der spätestens mit Ablauf von 3 Monaten endet. Sollte eine andere Praktikumsdauer vereinbart worden sein, so gilt diese. Überschreitet das Praktikum eine Dauer von 3 Monaten, handelt es sich nicht mehr um ein Orientierungspraktikum und der Praktikant hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.[1] Die vorzeitige Beendi...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

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Kindergeld / 14.3.3 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine Erwerbstätigkeit, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird, ist stets unschädlich für den Anspruch auf Kindergeld. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[2] Zu Ausbildungsdienstverhältnissen zählen insbesondere[3]: Berufsausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz ein ...mehr

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Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Zunächst endet ein befristetes Praktikum automatisch mit Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit. Eine vorzeitige Beendigung des Praktikumsverhältnisses ist bei Pflichtpraktika einfacher als bei freiwilligen Praktika, da das Pflichtpraktikum kein Arbeitsverhältnis darstellt und somit das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Ebenso ist das BBiG hier nicht anwendbar. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.1 Definition und Voraussetzungen

Ein freiwilliges Praktikum wird in der Regel nicht durch Studien-, Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Freiwillige Praktikanten engagieren sich meist unabhängig von ihrer aktuellen Ausbildung in Unternehmen, um erste berufliche Kontakte zu knüpfen und sich ein Bild von möglichen späteren Beschäftigungsmöglichkeiten zu machen. Bei diesen Praktika steht der Erw...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Praktika sind grundsätzlich zeitlich begrenzt und enden automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Praktikumszeit. Ist jedoch ein unbefristeter Praktikumsvertrag abgeschlossen worden, kann dieser durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Unabhängig davon haben beide Parteien das Recht, das Praktikum vorzeitig zu kündigen. Dabei ist zu untersc...mehr