Fachbeiträge & Kommentare zu Private Krankenversicherung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.4 Mitglieder von Solidargemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 45 Seit dem 1.7.2023 werden auch Mitglieder von Solidargemeinschaften (§ 176 Abs. 1 SGB V) in die Beitragsübernahme nach § 174 einbezogen. Für die Krankenversicherung gelten Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 entsprechend. Für die Pflegeversicherung (§§ 21a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4a SGB XI) gelten Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Rz. 46 Personen sind gr...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 3 Literatur

Rz. 22 Beckschäfer, Die Wahltarife nach § 53 SGB V in der Aufsichtspraxis des Bundesversicherungsamtes, ErsK 2007, 233. Genet, Ordnungspolitischer Dammbruch: BMG billigt Chefarzt- und Zweibetttarife in der GKV, PKV Publik 4/2007, 39. Höpfner/Warmuth, Erfahrungen in Entwicklung und Kalkulation von Wahltarifen in der Krankenversicherung, Versicherungswirtschaft 2009, 351. Isensee...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.8.1 Beschlussfassung (Satz 1)

Rz. 33 Der Stiftungsrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden die Beschlüsse unter anwesenden Mitgliedern in einer Sitzung gefasst. Es werden nur die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gezählt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vom GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.6.1 Mitglieder (Satz 1)

Rz. 28 Der Stiftungsrat besteht insgesamt aus höchstens 15 Mitgliedern und setzt sich aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheitswesen, Patientenvertretung, Bundesregierung und Parlament mit dem Ziel zusammen, die Stiftungsarbeit durch ein hohes Maß an Expertise zu unterstützen und die Unabhängigkeit der Stiftungstätigkeit sicherzustellen (Satz 1). Nach Satz 2 N...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.1 Zuständigkeit (Satz 1)

Rz. 16b Das Verzeichnis wird von der Vertrauensstelle geführt (§ 290 Abs. 2 Satz 2). Die Vertrauensstelle gewährleistet, dass bei der Anlage einer elektronischen Patientenakte und für den Zugriff darauf die Eindeutigkeit aller bestehenden und neu zu vergebenden Krankenversichertennummern gegeben ist. Um diese Eindeutigkeit nicht nur bei der Neuvergabe einer Krankenversichert...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.3.4 Datenübermittlung (Satz 5)

Rz. 17 Das Clearingverfahren (Satz 3) hat das Ziel, die mehrfache Vergabe derselben Versichertennummer auszuschließen oder zu berichtigen. Die Krankenkassen sind dabei berechtigt, die erforderlichen Sozialdaten zum Datenabgleich an die in § 362 Abs. 1 genannten Stellen zu übermitteln. Adressaten der Sozialdaten sind Unternehmen der privaten Krankenversicherung, die Postbeamten...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 53 Leistungen nach § 174 sind vom Antrag auf Alg mit umfasst, es bedarf keiner gesonderten Antragstellung durch die berechtigte arbeitslose Person. Rz. 54 Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V muss durch förmlichen Befreiungsbescheid der Krankenkasse nachgewiesen werden. Diesen hat die Agentur für Arbeit nicht zu überp...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.3 Übernahmeanspruch nach Abs. 1 und Rechtsfolgen nach Abs. 3

Rz. 33 Abs. 1 setzt für die Übernahme von Beiträgen zunächst voraus, dass Alg bezogen wird. Der Bezug anderer Leistungen nach dem SGB III begründet keinen Übernahmeanspruch, insbesondere nicht das Übergangsgeld (vgl. aber § 173 und auch § 258 SGB V). Das in relevanten Vorschriften des SGB V noch aufgeführte Unterhaltsgeld ist als Leistung zum Lebensunterhalt nicht mehr Gegen...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kosten

Rz. 45 Nach § 9 Abs. 6 MuSchG hat der Arbeitgeber die Kosten des ärztlichen Zeugnisses über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung zu tragen. Die Kostentragungspflicht umfasst die Kosten für die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft (einschließlich Material) sowie die Kosten für die Erteilung des schriftlichen Zeugnisses. Nach dem klaren Wort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Nettoberechnung (§ 850e Nr. 1 ZPO)

Rz. 32 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO ist der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Nettoeinkommen des Schuldners zugrunde zu legen. Nach dieser Norm sind vom Bruttoarbeitseinkommen mehrere Beträge abzuziehen: Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens sind zunächst nicht diejenigen Beträge, die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogen sind. Für Unterhaltsgläubiger ist aber die So...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.1 Versicherungsfreiheit für Beamte, Geistliche, Lehrer, Vorstände

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 stellt auf die Privilegien der Beamten ab. Versicherungsfrei ist der Personenkreis, der nach den Beamten- und Richtergesetzen des Bundes oder eines Bundeslandes in ein Beamtenverhältnis berufen worden ist. Versicherungsfrei sind auch Beamte, die noch auf Widerruf im Beamtenverhältnis stehen, etwa während des Vorbereitungsdienstes für eine beamtenrechtliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 3 Wechsel zu einem Versicherungsunternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einem Versicherungsunternehmen der PKV wechseln möchte, muss er die 12-monatige Bindungsdauer nicht einhalten.[1] Die beschriebene Kündigungsfrist selbst ist jedoch auch bei einem Wechsel zu einem PKV-Unternehmen einzuhalten. Gegenüber der bisherigen Krankenkasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 1 Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Beitrag

Gehen Arbeitnehmer in den Ruhestand, haben sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wird der Beitragszuschuss beantragt, ist die Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Praxis-Tipp Beitragszuschuss rechtzeitig beantragen Es ist empfehlenswert, den Zuschuss zeitgleich mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur für Arbeit (PKV)

Zusammenfassung Begriff Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld bei Vorliegen der Voraussetzungen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Abgrenzung zur Beitragszahlung im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Übernommen werden bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Beiträge bei Befreiung von de...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 2.3 Verbleib in der PKV durch Befreiung von der Versicherungspflicht

Auf Wunsch ist die Weiterführung der privaten Krankenversicherung auch dann zulässig, wenn das Erwerbseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt. Soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Verbleib in der PKV zulässig. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 6.1 Beitragszuschuss für PKV versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Arbeitgeberanteil wie gesetzlich Versicherte. Stattdessen haben sie Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers.[1]mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 4 Weitere PKV Versicherte

4.1 Studenten Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. W...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 2 Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

2.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 1 In der privaten Krankenversicherung versicherte Rentner

Auch für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Rentner gelten Vorversicherungszeiten[1] für den Anspruch auf die Pflichtversicherung als Rentner in der KVdR. Als Vorversicherungszeiten sind für die in der PKV versicherten Rentner alle Zeiten der Versicherung bei einer Krankenkasse zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob eine Pflichtversicherung, eine freiw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Rentner (Private)

Zusammenfassung Begriff Für privat krankenversicherte Rentner müssen bestimmte Vorversicherungszeiten nachgewiesen werden, damit diese Anspruch auf die Pflichtversicherung als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Maßgebend für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht als Rentner in der ...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 6 Beitrag zur privaten Krankenversicherung

6.1 Beitragszuschuss für PKV versicherte Arbeitnehmer Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten keinen Arbeitgeberanteil wie gesetzlich Versicherte. Stattdessen haben sie Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers.[1] 6.2 Berechnung der Beiträge Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen berechnet. Stattdessen sind der vere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 3 Beitragszuschuss bei privater Krankenversicherung

Krankenversicherungsfreie oder von der Krankenversicherungspflicht befreite selbstständige Künstler/Publizisten, die privat krankenversichert sind, erhalten auf Antrag von der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Voraussetzung hierfür ist, dass das PKV-Unternehmen Leistungen gewährt, die denen des SGB V entsprechen; wobei eine Absicherung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor- und Nachteile der gese... / 2 Private Krankenversicherung

Die Unternehmen der PKV sind privatrechtlich organisiert und wollen mit ihren Versicherungsangeboten Gewinne erzielen. Dabei arbeiten sie nach dem sog. Äquivalenzprinzip: Die Preise (Prämien) werden nach dem persönlichen Versicherungsrisiko des Versicherten bemessen. Für die Höhe der Prämien spielen das Eintrittsalter und bestehende Krankheiten eine wesentliche Rolle. 2.1 Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung im Alter

Zusammenfassung Überblick Das Kalkulationsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV) ist so angelegt, dass die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellungen finanziell abgesichert wird. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter. Hier werden die unterschiedl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / Zusammenfassung

Überblick Das Kalkulationsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV) ist so angelegt, dass die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellungen finanziell abgesichert wird. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter. Hier werden die unterschiedlichen Tarifform...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Zusammenfassung Überblick Höher verdienende Arbeitnehmer und selbstständig Tätige können zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen. Zwischen beiden Systemen bestehen erhebliche Unterschiede. Die Entscheidung zur "richtigen" Krankenversicherung lässt sich nicht pauschal beantwo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung

Zusammenfassung Überblick Deutschland hat ein mehrgliedriges Krankenversicherungssystem. Die meisten Bürger sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Zudem gibt es die freie Heilfürsorge – unter anderem für bestimmte Beamtengruppen – sowie Leistungen für Asylbewerber. In der PKV wird zwischen Voll- und Zusatzversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / Zusammenfassung

Überblick Deutschland hat ein mehrgliedriges Krankenversicherungssystem. Die meisten Bürger sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Zudem gibt es die freie Heilfürsorge – unter anderem für bestimmte Beamtengruppen – sowie Leistungen für Asylbewerber. In der PKV wird zwischen Voll- und Zusatzversicherungen untersch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 6.2 Berechnung der Beiträge

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird anders als in der GKV unabhängig vom Einkommen berechnet. Stattdessen sind der vereinbarte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsbeginn sowie das Geschlecht maßgeblich für die Beitragskalkulation. Bei Verträgen, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, entfällt die Risikodifferenzierung nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 2.5 Nachweis der privaten Krankenversicherung gegenüber Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber den Anspruch auf den Zuschuss durch eine Bescheinigung nachweisen. Die Bescheinigung muss die Bestätigung der Aufsichtsbehörde enthalten, dass die Durchführung der Versicherung von dem Versicherungsunternehmen nach § 257 Abs. 2a Satz 1 SGB V durchgeführt wird. Bei der Aufsichtsbehörde handelt es sich um die Bundesanstalt für Finanzdienst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 2 Beitragsentlastung im Alter

Bereits ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzlich vorgeschriebene 10 %ige Beitragszuschlag für die Alterungsrückstellungen. Diese Mittel werden verzinslich angelegt und zweckgebunden eingesetzt – um Beitragssteigerungen ab dem 65. Lebensjahr zu vermeiden. Der Zuschlag wird als Bestandteil des Gesamtbeitrags vom Arbeitgeber bezuschusst. Zusätzlich bieten die privaten Versi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 3 Anpassung im versicherten Leistungsumfang

Um den Beitrag zu reduzieren, können PKV-Versicherte Veränderungen an ihrem Vertrag vornehmen lassen. So besteht das Recht, in einen anderen Tarif seines PKV-Unternehmens zu wechseln.[1] Die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen bleiben bei diesem Schritt erhalten. Achtung Wann ist eine Gesundheitsprüfung zulässig? Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann zulässig, wenn der...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 4.2 Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst

Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung. Das Ruhen einer privaten Krankenvollversicherung wird durch eine sog. Anwartschaftsversicherung erreicht. Bedeutung der Anwart...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 2.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitnehmer schriftlich informieren. Nach Erhalt der Mitt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 6.3 Steuerliche Berücksichtigung der Beiträge

Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur PKV in unbegrenzter Höhe und für alle Familienmitglieder steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden dabei die Kosten für jene Vertragsbestandteile, die mit dem Leistungsumfang der GKV vergleichbar sind. Eine entsprechende Berechnung erhält jeder steuerpflichtige Privatversicherte jährlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 2.2 Sonderregelung Stichtag 31.12.2002

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 EUR) versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren. Für diesen Personenkreis gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 1 Versicherter Personenkreis im Vollversicherungsschutz

In der PKV werden alle Personen versichert, die nicht gesetzlich krankenversichert sind oder Leistungen der freien Heilfürsorge bzw. für Asylbewerber erhalten. Bei der Entscheidung für die PKV handelt es sich grundsätzlich um einen freiwilligen Entschluss des Versicherungsnehmers. Allgemeine Versicherungspflicht Seit dem 1.1.2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenv...mehr