Fachbeiträge & Kommentare zu Progressionsvorbehalt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Ermittlung der Höhe der ausländischen Einkünfte

Rn. 130 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 117ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis einschließlich VZ 2006

Rn. 132 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Darstellung dieser Rechtslage entfällt aus Aktualitätsgründen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der persönliche Anwendungsbereich des § 32b Abs 1 Nr 5 EStG

1. Die unbeschränkte StPfl iSd § 1 Abs 3 EStG Rn. 136 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 23. 2. Die fiktiv unbeschränkte StPfl iSd § 1a EStG Rn. 137 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 23. 3. Die beschränkte StPfl iSd § 50 Abs 2S 2 Nr 4 EStG Rn. 138 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dazu s Rn 25f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die fiktiv unbeschränkte StPfl iSd § 1a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Die einzelnen Fallgruppen der unbeschränkten StPfl

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Verhältnis zu § 15 Abs 4 EStG und § 15a EStG

Rn. 33 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Verlustbeschränkungen durch § 15 Abs 4 EStG und § 15a EStG können wie § 2a Abs 1, 2 EStG den negativen Progressionsvorbehalt ausschließen oder einschränken (glA Heinicke in Schmidt, § 32b EStG Rz 40).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtslage ab VZ 2008 und auf Antrag ggf auch davor

Rn. 132c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 11 Buchst a Doppelbuchst bb, Nr 37 Buchst g JStG 2008 (v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150) strich das Erfordernis, dass die Summe der Einkünfte, die bei Anwendung der § 1 Abs 3, § 1a o § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG im VZ bei der Ermittlung des zvE unberücksichtigt bleiben, weil sie nicht der deutschen ESt unterliegen, positiv sein musste....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Während des ganzen VZ unbeschränkt stpfl Personen (§ 32b Abs 1 S 1 Hs 1 EStG Fall 1)

Rn. 21 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für diese Personengruppe, die im ganzen VZ (§ 25 Abs 1 EStG) unbeschränkter stpfl sind, gilt der Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Hs 1 EStG). Zur Frage, welche Personen zu diesem Kreis gehören (§ 1 Abs 1–3 EStG, s Rn 23).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht einem Steuerabzug unterliegende Einkünfte

Rn. 134a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit VZ 2007 (Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst bb JStG 2006 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) erfasst die Vorschrift auch Einkünfte, die einem Steuerabzug unterliegen (was sich bisher schon aus § 50 Abs 5 S 2 Nr 2 S 6 EStG aF ergab), aber bei der Ermittlung des zvE nicht erfasst werden, da der bisherige Wortlaut missverständlich war (BT-Dr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Das Verhältnis zum SolZG

Rn. 39a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Tarifvorschriften der §§ 32aff EStG (und damit auch der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG) sind auch bei der Festsetzung des SolZ anzuwenden (FG BBg 6 K 6148/15, DStRE 2017, 911).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Ermittlung der Höhe der nicht der deutschen ESt/einem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte

Rn. 135 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hierzu s Rn 117f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Begriff der ausländischen Einkünfte

Rn. 105 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG definiert den Begriff nicht; jedoch ist die Legaldefinition in § 34d EStG entsprechend heranzuziehen (glA Heinicke in Schmidt, § 32b EStG Rz 14). Einkünfte sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG (ausführlich s Rn 102f, 113). Die ausländischen Einkünfte sind wie bei § 32b Abs 1 Nr 3 EStG (s Rn 117ff) nach den Grundsätzen des deutschen Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Aufzeichnungspflichten des ArbG

Rn. 71 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der ArbG hat auf dem Lohnkonto für den ArbN (§ 41 Abs 1 EStG) die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien, in § 41 Abs 1 S 4 EStG genannten Lohnersatzleistungen (s auch § 4 LStDV) einzutragen bzw auf der elektronischen LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 75c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 402) hat in § 32b EStG den Abs 1a eingefügt. Die Vorschrift ist ab VZ 1999 anzuwenden (§ 52 Abs 1 S 1 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 102f Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Es muss sich um Einkünfte iSd § 2 Abs 2 EStG handeln (BFH BStBl II 2007, 521; 2012, 405; FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr), also um entweder den Gewinn (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) oder den Überschuss der Einnahmen über die WK (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu weiteren Konsequenzen s Rn 113. Beachte dazu auch die europarechtlichen Einschränkungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beschränkt Steuerpflichtige (§ 32b Abs 1 S 1 Hs 1 EStG Fall 3)

Rn. 24 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für die Frage, ob auf diesen Personenkreis, der weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, aber inländische Einkünfte iSd § 49 EStG hat (§ 1 Abs 4 EStG, s § 1 Rn 147–152 (Teller)), der Progressionsvorbehalt anzuwenden ist, ist zu unterscheiden: ba) § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG ist anwendbar Rn. 25 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 133b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für den Begriff der "Einkünfte" gilt § 2 Abs 2 EStG (FG Münster 11 K 2115 E, DStRE 2017,1500, rkr; auch s Rn 113), dazu s Rn 102f, 113. Gemeint sind zB (vgl § 1 Abs 3 S 3 EStG) Dividenden an den im Ausland ansässigen StPfl (vgl Art 10 OECD-MA), die sein Wohnsitzstaat besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 u 5 EStG

Rn. 70 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG ist nicht auf die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen anzuwenden, da diese Leistungen nicht "estpfl Einkünfte" sind; dies ist verfassungsgemäß (BFH BStBl II 1994, 654). Gleiches gilt für § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV für Einkünfte zwischen EUR 410 und EUR 820.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Die Einbeziehung grundsätzlich aller ausländischen Einkünfte

Rn. 106 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wäre es jedoch grundsätzlich (Ausnahmen s Rn 107) ohne Belang, ob die ausländischen Einkünfte im VZ auf die Zeit der unbeschränkten StPfl entfallen oder außerhalb derselben liegen, ob die ausländischen Einkünfte im Ausland überhaupt stpfl sind und tatsächlich dort besteuert werden (ebenso Heinicke in Schmidt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) In den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt/einem Steuerabzug unterliegende Einkünfte

Rn. 75m Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Ausführungen unter s Rn 75l gelten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Mitteilungspflicht nach Maßgabe des § 93c AO

Rn. 154 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 93c AO wurde ebenfalls durch das G zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eingeführt, erstmals anzuwenden nach Art 97 § 27 Abs 2 EGAO, wenn steuerliche Daten eines StPfl für Besteuerungszeiträume ab 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2016 aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtige St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Das Verhältnis zu § 32b Abs 1 Nr 2 u 3 EStG

Rn. 107c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Stellt ein DBA ausländische Einkünfte von der deutschen ESt frei, so sind ggf § 32b Abs 1 Nr 2 u 3 EStG Fall 1, 2 anwendbar. Wegen derselben Rechtsfolgen ergeben sich daraus keine praktischen Konsequenzen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige beschränkt StPfl

Rn. 27 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auf beschränkt StPfl, auf die § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG nicht anwendbar ist, findet der Progressionsvorbehalt keine Anwendung (Umkehrschluss aus § 32b Abs 1 S 1 Hs 1 EStG Fall 3).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Keine umfassende Einbeziehung von nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünften beschränkt StPfl in § 32b Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 61 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Im Umkehrschluss folgt aus § 32b Abs 1 Nr 5 EStG, dass alle beschränkt StPfl, die nicht unter § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG fallen, also nicht "privilegiert" sind, mit ihren nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünften dem Progressionsvorbehalt nicht unterworfen werden. Daraus ergibt sich wiederum eine Ungleichbehandlung beschränkt StPfl unt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Verhältnis zu § 32a EStG

Rn. 34 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b EStG geht § 32a Abs 1 S 2 EStG vor, dies ergibt sich aus dem dortigen Wort "vorbehaltlich" in § 32a Abs 1 EStG aA (BFH BStBl II 2001, 778; 1986, 902; FG Münster EFG 1990, 110 rkr; FG Mchn EFG 1986, 293 rkr; s § 32a Rn 25 (Nacke)). Liegen also die stpfl Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, s Rn 4), so ist trot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkommensteuerrecht

Rn. 16–20 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für die Frage, ob der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG für den jeweiligen StPfl im ESt-Recht gilt, ist zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Das Verhältnis zu § 32d EStG (ab VZ 2009)

Rn. 35 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32d EStG wurde durch das UnternehmensteuerreformG (v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) iRd Einführung einer AbgSt (25 % ESt zzgl 5,5 % SolZ) für bestimmte KapErtr ab VZ 2009 eingefügt. Rn. 36 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 ME ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Staaten, mit denen ein DBA besteht

Rn. 116 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nur wenn ein DBA mit einem ausländischen Staat besteht, kann § 32b Abs 1 Nr 3 EStG nF eingreifen. Eine Übersicht über die zur Zeit geschlossenen DBA mit Fundstellen und Datum des Inkrafttretens enthält BMF v 15.01.2020, BStBl I 2020, 162 (Stand 01.01.2020). Zur Herausnahme bestimmter Tatbestände bei EU-/EWR-Staaten s Rn 109b, 109c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Innerhalb eines VZ zeitweise unbeschränkte StPfl, teilweise aber auch keine beschränkte mangels inländischer Einkünfte iSd § 49 EStG

Rn. 104a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 2 verlangt nur eine zeitweise unbeschränkte StPfl; die Vorschrift ist daher auch dann anwendbar, wenn im anderen Teil des Kj keine in Deutschland zu besteuernden Einkünfte (also auch nicht solche iSd § 49 EStG) anfallen; BFH BStBl II 2002, 660; 2003, 302; DStRE 2013, 207; H 32b EStH 2019 "zeitweise unbeschränkte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 75d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Zurechnung nach DBA steuerfreier Gewinne der Betriebsstätte der Organgesellschaft nach § 32b Abs 1a EStG greift ein, wenn ein unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1–3 EStG, § 1a EStG (s Rn 23) Organträger ist. Dies deckt sich mit § 14 Nr 3 S 1 KStG, wonach nur unbeschränkt StPfl Organträger sein können.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Herausnahme bestimmter DBA-steuerfreier Einkünfte aus europarechtlichen Gründen durch § 32b Abs 1 S 2ff EStG (ab VZ 2008)

Rn. 45a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die aus europarechtlichen Gründen erforderliche (s Rn 31) Änderung des § 2a EStG führt dazu, dass ab VZ 2008 (Art 1 Nr 15c, Art 39 Abs 5 JStG 2008 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) bestimmte, dort enumerativ aufgezählte und innerhalb des EU-/EWR-Raums verwirklichte Tatbestände, die nach DBA steuerfrei sind, aus dem positiven wie aus dem nega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines zur Organschaft nach §§ 14ff KStG

Rn. 75e Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Organgesellschaft kann nur eine KapGes sein (s § 14 S 1 KStG, § 17 KStG). Organträger können unbeschränkt stpfl natürliche Personen sein (§ 14 Nr 3 S 1 KStG). § 14 KStG ordnet an, das Einkommen der Organgesellschaft grundsätzlich (Ausnahme: § 16 KStG) voll dem Organträger unter den Voraussetzungen des § 14 Nr 1–5 KStG zuzurechnen. Zu Einzel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Das Verhältnis zu den DBA

Rn. 41a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zum Verhältnis zwischen § 32b EStG und DBA (vgl § 2 AO) gilt Folgendes, wobei zwischen den beiden Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Art 23A OECD-MA einerseits und Anrechnungsmethode, Art 23B OECD-MA) zu unterscheiden ist, s Rn 109: a) Freistellungsmethode ohne Progressionsvorbeha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1

Rn. 103 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1 betrifft allg den Fall, dass der StPfl zeitweise unbeschränkt stpfl im Inland war und im VZ ausländische Einkünfte bezogen hat, die nicht der deutschen ESt unterlegen haben, die also weder auf die Zeit seiner unbeschränkten StPfl entfallen noch inländische Einkünfte iSd § 49 EStG sind und somit keine beschränkte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Rn. 75k Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Dass es sich um nach DBA steuerfreie Einkünfte handeln muss, ergibt sich uE schon aus der Verweisung auf "ausländische Einkünfte iSd Abs 1 Nr 3", wird aber in § 32b Abs 1a EStG nochmals wiederholt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsrecht

Rn. 102 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beide Fälle aus s Rn 101 behandelt § 32b Abs 1 Nr 2 EStG gleich. Verfassungsrechtlich gilt: 1. § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1 Rn. 102a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Variante rühren daher, dass Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden, die gar keine beschränkte EStPfl nach § 49 EStG be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Innerhalb eines VZ zeitweise unbeschränkte StPfl, teilweise beschränkte mit inländischen Einkünften iSd § 49 EStG

Rn. 104 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Unproblematisch ist der Fall, dass der StPfl zeitweise beschränkt stpfl ist und außerhalb dieser Zeit (aber innerhalb desselben VZ) inländische Einkünfte iSd § 49 EStG bezieht und dadurch insoweit beschränkt stpfl wird (§ 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 2). Die Vorschrift hängt mit § 2 Abs 7 S 3 EStG zusammen, der anordnet: Besteht während eines K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausländische Einkünfte iSd § 32b Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 75g Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeint sind damit: nach DBA (s Rn 116f) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG). Dazu s Rn 108 ff; nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (s Rn 128) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG). Dazu s Rn 127 ff; bei Anwendung von § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fraglich ist, wie bei Zusammentreffen der Fünftelregelung und des Progressionsvorbehalts zu rechnen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Das Verhältnis zu § 2 Abs 5 AStG

Rn. 40 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 2 Abs 5 AStG erweitert die beschränkte StPfl in der Weise, dass bei der Festsetzung des Steuersatzes nicht nur die der erweiterten beschränkten StPfl unterliegenden Einkünfte, sondern auch alle ausländischen Einkünfte ("sämtliche") des StPfl einzubeziehen sind. Die ausländischen Einkünfte sind dabei nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Körperschaftsteuerrecht

Rn. 28 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auf KStPfl ist und war § 32b EStG zu keiner Zeit anwendbar (R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2015), da das KSt-Recht keinen progressiven Tarif kennt (Heinicke in Schmidt, § 32b EStG Rz 5; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 12). Das gilt auch für den Fall, dass aufgrund von Auslandsverlusten der Steuersatz auf null sinkt. Rn. 29 Stand: EL 150 – ET...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prokurist einer Schweizer AG als Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz

Leitsatz Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag "3 Arbeitstage pro Monat" arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1-2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art.15a DBA-Schweiz. Sachverha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.3 Rechtsfolge: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 47 Rechtsfolge des § 1 Abs. 3 EStG ist, dass der Stpfl. beantragen kann, zur unbeschränkten Steuerpflicht (anstelle der beschr. Steuerpflicht) herangezogen zu werden. Es erfolgt eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 7b EStG (§ 46 EStG Rz. 54). Die unbeschränkte Steuerpflicht nach Abs. 3 ist, anders als die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG, sachl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.2 Tatbestand

Rz. 40 § 1 Abs. 3 EStG erfasst natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, also nicht bereits nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen Einkünfte i. S. d. § 49 EStG aus dem Inland beziehen, also ohne die Regelung des § 1 Abs. 3 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen würden. Die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Regelfall schließt Deutschland mit typischen Niedrigsteuerstaaten i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine DBA. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie die DBA mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein und (mit einem auf bestimmte Einkunftsarten beschränkten Geltungsbereich) Jersey[2] zeigen, und die Zahl der Ausnahmen scheint tendenziell zu st...mehr