Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.5 Die Kapitalerträge auszahlende Stelle (S. 4)

Rz. 31 S. 4 der Vorschrift, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, definiert den für die Erhebung des KapESt-Abzugs maßgebenden Begriff der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle. Rz. 31a Durch G. v. 14.8.2007[2] kommen mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, nicht nur inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute i. S. d. § 1 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.4 Steuerabzugsverpflichtung der auszahlenden Stelle bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag (Sonderfälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4)

Rz. 28 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG gelten auch Einnahmen, die anstelle der Dividende von einem anderen als dem Anteilseigner bezogen werden (Dividendenkompensationszahlungen oder auch "künstliche Dividenden" genannt), als sonstige Bezüge, wenn die Aktien kurz vor dem Dividendenausschüttungstermin mit Dividendenberechtigung ("cum") erworben, aber ohne Dividendenanspruch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3 Verletzung der Abführungspflicht

Rz. 106 Der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) muss die KapESt nicht nur einbehalten, sondern die einbehaltene KapESt auch an das für ihn zuständige FA (Rz. 49ff.) abführen. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abführen einbehaltener KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.3 Vorrang des Steuerabzugs durch die Internet-Dienstleistungsplattform

Rz. 48c Im Bericht des Finanzausschusses des Bundestages v. 7.11.2019[1] sind für die Praxis bedeutsame Klarstellungen enthalten. Für den Plattformbetreiber besteht nach Ansicht des Gesetzgebers eine Verpflichtung zum KapESt-Abzug nur in den Fällen, in denen die Plattform die Erlaubnis nach § 32 KWG als Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut habe und auch die Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Kein Haftungsbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Rz. 113 Verletzungen der Einbehaltungs- bzw. Abführungspflicht von KapESt werden im Regelfall im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung bei dem zum Steuerabzug Verpflichteten aufgedeckt. Durch den Beginn einer steuerlichen Außenprüfung wird zwar nach § 171 Abs. 4 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, gehemmt. Diese Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Verletzung der Einbehaltungspflicht

Rz. 100 Ist der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) seiner Einbehaltungspflicht nicht nachgekommen (hat er also von den Kapitalerträgen zu wenig oder überhaupt keine KapESt einbehalten), hat das für die Besteuerung des Steuerabzugsverpflichteten zustä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Inanspruchnahme des Steuerabzugsverpflichteten trotz Eintritt der Festsetzungsverjährung bei verdeckten Gewinnausschüttungen an ausländische Anteilseigner

Rz. 114 Werden im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen bei inländischen Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an beschränkt stpfl. ausl. Anteilseigner aufgedeckt, kann häufig die inländische Kapitalgesellschaft für die nicht abgeführte KapESt (ab 1995 auch für den nicht abgeführten SolZ zur KapESt) nicht mehr als Haftungsschuldnerin in Anspruch genomme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge auszahlende Stel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und SolZ

Rz. 18 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 S. 1 SolZG 1995 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der ab 1.1.1998 zu erhebenden KapESt oder des ab diesem Zeitpunkt zu erhebenden Zinsabschlags. Bruchteile von Cents werden stets abgerundet (§ 4 S. 3 SolZG). Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 i. d. F. des Gesetzes zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v. 21.12.2000[1] sind au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift

Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a Buchst. a EStG: Steuerabzug dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Steuerabzug bei vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen i. S. d. § 14 Abs. 3 KStG (Abs. 7)

Rz. 132 § 44 Abs. 7 EStG, der die Entstehung und Entrichtung der in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 EStG zu erhebenden KapESt regelt, wurde durch das G. v. 9.12.2004[1] an § 44 EStG angefügt. Nach § 44 Abs. 7 EStG ist in den Fällen des § 14 Abs. 3 KStG die im Zeitpunkt der Feststellung der Handelsbilanz der Organgesellschaft entstehende K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.4 Einnahmen aus stiller Beteiligung oder partiarischen Darlehen (§ 44 Abs. 3 EStG)

Rz. 78 Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter ist auch für den Steuerabzug vom Kapitalertrag grundsätzlich der Tag, der vertraglich als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Rz. 79 Ist in dem Beteiligungsvertrag über den Zeitpunkt der Ausschüttung keine Vereinbarung getroffen, so gilt für den Abzug der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.2 Beachtung der Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung (S. 3)

Rz. 17a In § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1] wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[2] m. W. z. 1.1.2016 (Art. 18 Abs. 4 Steueränderungsgesetz 2015) aufgenommen, dass der Steuerabzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen ist". Damit sind primär ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.1 Allgemein

Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld, sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.2 Schuldner der Kapitalerträge

Rz. 24 Die allgemeine KapESt ist vom Schuldner der Kapitalerträge von den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG im Einzelnen aufgeführten steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen einzubehalten. Zu den Fällen der Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts vgl. Rz. 27. Rz. 25 Vgl. auch § 45a EStG R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.1 Allgemeines

Rz. 58 Den Steuerabzug vom Kapitalertrag muss der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) in dem Zeitpunkt vornehmen, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger nach den Regeln des § 44 EStG zufließen. Rz. 59 Die Zuflussregeln des § 44 EStG sollen dem zum Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 § 44 EStG steht als zentrale Norm des KapESt-Abzugsverfahrens mit einer Vielzahl von anderen Vorschriften in Verbindung. § 44 EStG verweist in Abs. 1 bis 7 auf § 43 EStG, in dem die Kapitalerträge mit Steuerabzug definiert werden. § 44 Abs. 1a EStG nimmt Bezug auf den Steuerbetrag i. S. d. § 43a EStG . In § 44 Abs. 1b EStG wird aufgrund der – durch das InvStRefG[1] zum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Allgemeiner Zuflusszeitpunkt (Abs. 1 S. 2)

Rz. 61 Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Für den Zufluss von Gewinnanteilen (Dividenden) und anderen Kapitalerträgen, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, kommt es darauf an, ob und ggf. welche Bestimmungen im Gewinnverteilungsbeschluss über den Tag der Auszahlung getroffen werden. Zum Gewinnverteilungsbeschluss und zu den dafür maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften vgl. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.2 Einziehung von Fehlbeträgen von Konten (§ 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG)

Rz. 57a Nach § 44 Abs. 1 S. 8 EStG kann der Steuerabzug Verpflichtete aufgrund der Änderung durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) v. 23.6.2016[1] den Fehlbetrag (d. h., der in Geld geleistete Ertrag zur Deckung der KapESt) nicht aus von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4a Durch Art. 7 des G. zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) v. 22.6.2011[1] sind in § 44 EStG grundlegende Änderungen für die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG erfolgt, wenn also Aktien kurz vor dem Ausschüttun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4.3 Die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen

Rz. 27 Für den Fall der isolierten Veräußerung von Dividendenscheinen unter Einschaltung eines Kreditinstituts wurde erst durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] m. W. v. 25.12.2008 in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG klargestellt, dass das den Verkaufsauftrag ausführende inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut den KapESt-Abzug vorzunehmen hat. Die klarstellende Sonderregel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4 Zum Steuerabzug Verpflichteter (S. 3 und 4)

4.1.4.1 Allgemeines Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6 Steuerabzug bei Sachleistungen (S. 7–11)

4.6.1 Allgemein Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Steuerabzug bei "Crowdlending" (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG)

4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag (S. 3 und 4)

4.1.1 Allgemeines Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.2 Internet-Dienstleistungsplattform (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG)

Rz. 48b Eine "Internet-Dienstleistungsplattform" ist nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG ein webbasiertes Medium, das Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten sowie Darlehensnehmer und Darlehensgeber zusammenführt und so einen Vertragsabschluss vermittelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.4 Keine Dividendenregulierung der Wertpapiersammelbank (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 48d In § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014[1] der Schuldner der Kapitalerträge als auszahlende Stelle zum Steuerabzug bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG verpflichtet, soweit die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.5 Stundung des Kapitalertrags (§ 44 Abs. 4 EStG)

Rz. 84 Ist der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend zur Zahlung des Kapitalertrags nicht in der Lage und haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen ausdrücklich eine Stundung des Kapitalertrags vereinbart, dann ist der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stundungsfrist vorzunehmen. Rz. 85 Eine Stundungsvereinbarung verschafft dem Schuldner der Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.3 Betrag der Kapitalertragsteuer

Rz. 63 Als nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anrechenbare bzw. die ESt abgeltende KapESt ist der Betrag zu bescheinigen, der beim Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 58ff.) tatsächlich als KapESt durch Steuerabzug einbehalten wurde. Rz. 64 Handelt es sich bei dem zu bescheinigenden Kapitalertrag um eine vGA, so ist in der Steuerbescheinigung nur dann anrechenbare KapESt auszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Bescheinigung der KapESt (Abs. 2)

3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Anmeldung der KapESt (Abs. 1)

2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1) Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.4 Betrag des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Nach § 1 i. V. m. den §§ 3, 4 SolZG 1995 wird seit Vz 1995 ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben, der seit 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden KapESt beträgt. Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt som...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Anmeldung des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 16 Seit 1995 hat der Steuerabzugsverpflichtete auch den von ihm einbehaltenen SolZ zur KapESt anzumelden (Rz. 66ff.). Der Anmeldungsvordruck ist entsprechend gestaltet.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des Bundesrats zurück...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr