Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Entwicklung der Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 6 Zur praxisrelevanten Bindungswirkung von BMF-Schreiben für auszahlende Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1], wonach der KapESt-Abzug "unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vorzunehmen ist (§ 43 EStG Rz. 4h). Für die Praxis sind folgende Schreiben der Finanzverwaltung relevant: BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Verbot des Erteilens einer Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 4)

Rz. 132 Der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 53ff.), das inländische Kreditinstitut und die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG (Rz. 56ff.), durften bis zum 31.12.2008 eine Steuerbescheinigung dann nicht erteilen, wenn in Vertretung des Gläubigers der Kapitalerträge ein Sammelantrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 45b EStG i. V. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Ergänzung statt Berichtigung der Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 141 Bestehen die unrichtigen Angaben (Rz. 138) darin, dass in der Steuerbescheinigung die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge – und demnach die KapESt und der SolZ zur KapESt – zu niedrig ausgewiesen sind, kann von einer Berichtigung der Bescheinigung dann abgesehen werden, wenn eine ergänzende Steuerbescheinigung ausgestellt wird, in die neben den übrigen Angaben nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.5 Kapitalertragsteuerbescheinigung der inländischen Wertpapiersammelbank (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 129a Nach § 44 Abs. 1a EStG ist eine inländische Wertpapiersammelbank auch dann zum Steuerabzug verpflichtet, wenn bei einem "Cum-ex-Geschäft" über inländische Aktien die die Kompensationszahlung auszahlende Stelle (Depotbank des Käufers) im Ausland sitzt und daher nicht zur Einbehaltung von KapESt verpflichtet ist. Erfolgt in einem solchen Fall von der Depotbank des Käu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Wie unter Rz. 1 ausgeführt, ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die KapESt. Richtigerweise wirkt sich § 36a EStG jedoch nicht auf § 45a EStG aus, denn § 36a EStG wirkt unmittelbar nur auf Ebene der Stpfl.[1] § 36a EStG berührt daher das KapESt-Abzugsverfahren gem. §§ 43ff. EStG und die Erteilung einer Steuerbesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Systematik der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift hat folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt das Verfahren zur Anmeldung der KapESt. Abs. 2 und 3 enthalten Vorschriften zur Erteilung von KapESt-Bescheinigungen, die dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen zu erteilen sind und mit Wirkung für ab 1.1.2009 zufließende Kapitalerträge alle Informationen enthalten müssen, die für eine Pflicht- oder Wahlveranlagu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur Ausstellung von Steuerbesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Verpflichtung zur Anmeldung und Bescheinigung der KapESt dienen insbesondere Nachweiszwecken für die Finanzverwaltung [1] Durch die Verpflichtung zur Ausstellung Steuerbescheinigung soll der die praktikable und rechtssichere Durchführung der KapESt-Anrechnung ermöglicht werden. Zudem ist die Steuerbescheinigung vor allem im Zusammenhang mit § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.2 Angaben zum Zahlungstag

Rz. 61 Der Zahlungstag ist immer dann zu bescheinigen, wenn der Schuldner oder die auszahlende Stelle die Steuerbescheinigung geschäftsvorfallbezogen erteilt (Einzelsteuerbescheinigung). Werden mehrere Geschäftsvorfälle zusammengefasst in einer zeitraumbezogenen Steuerbescheinigung oder wird eine Jahressteuerbescheinigung erteilt, sind Angaben zum Zahlungstag nicht möglich. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.2 Ersatzbescheinigung bei elektronischer Übermittlung, § 45a Abs. 5 S. 1 EStG

Rz. 137a Die Finanzverwaltung hat sich zu der praxisrelevanten Frage geäußert, wie zu verfahren ist, wenn der Kunde der auszahlenden Stelle geltend macht, dass die elektronisch übermittelte Steuerbescheinigung abhandengekommen ist.[1] Beispielsfälle aus der Praxis für das Abhandenkommen der Steuerbescheinigung im Falle der elektronischen Übermittlung: Dem Kunden wurde die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.1 Allgemein

Rz. 138 Hat der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die unrichtige Angaben enthält oder in sonstiger Hinsicht nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, ist die Bescheinigung vom Empfänger zurückzufordern und durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Kapitalertragsteueranmeldung (Abs. 1)

2.4.1 Allgemeines Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5 Inhalt der Kapitalertragsteuerbescheinigung

3.5.1 Allgemeines Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 "Auf Verlangen" des Gläubigers, § 45a Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 53b Nach § 45a Abs. 2 S. 1 EStG sind Steuerbescheinigungen (nur) "auf Verlangen" des Gläubigers der Kapitalerträge auszustellen. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen daher nicht verpflichtet sind, zwingend alle Steuerbescheinigungen unaufgefordert und flächendeckend an alle Kunden zu versenden.[1] Es ist demnach zulässig, die Steuerbesche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6 Aussteller von Kapitalertragsteuerbescheinigungen (Abs. 2 und 3)

3.6.1 Allgemeines Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt. 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1) Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Weitere Anforderungen und Sonderfälle

Rz. 53e Das Versenden/Einstellen einer elektronischen Steuerbescheinigung ist grundsätzlich gegenüber allen Kunden möglich, mit denen die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen bisher schon über elektronische Medien kommuniziert hat.[1] Es bedarf daher aufgrund des Wortlauts des § 45a Abs. 2 S. 2 EStG auch keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, bevor erstmals die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.1 Verlangen einer Papierform, § 45a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EStG

Rz. 53g Wichtig ist die Einschränkung in § 45 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG, dass die Steuerbescheinigung Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge dem Gläubiger weiterhin in Papierform zu übersenden ist, wenn dieser es verlangt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch den Anspruch auf papierhafte Ausstellung der Kunde geschützt werden, der nicht über einen Internet-An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.2 Investmentsteuergesetz

Rz. 140b Abweichend von Rz. 138ff. setzt eine Erstattung von KapESt gegenüber einem Investmentfonds ab dem 1.1.2018 voraus, dass der Investmentfonds eine erteilte Steuerbescheinigung im Original zurückgegeben hat (vgl. § 7 Abs. 5 S. 3 und 4 InvStG).[1] Die Finanzverwaltung hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. interne Dokumentation) Erleichterungen für die Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Kennzeichnung der Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 2 S. 3 und 4)

Rz. 130 Die Steuerbescheinigung ist in sinngemäßer Anwendung des § 44a Abs. 6 EStG mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen, wenn die Wertpapiere im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge bei dem inländischen Kreditinstitut, welches die Steuerbescheinigung ausstellt, nicht in einem auf den Namen des Empfängers der Bescheinigung lautenden Wertpapierdepot verzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.2 Zusätzliche papierhafte Steuerbescheinigung

Rz. 53h Durch den elektronischen Versand wird das Recht auf papierhaften Versand der Steuerbescheinigung nicht aus-geschlossen. Sollte der Gläubiger eine elektronische Steuerbescheinigung erhalten haben und wünscht aber eine Papierbescheinigung, ist ihm diese – als Ersatzbescheinigung gekennzeichnet – zu übermitteln.[1] Der Stpfl. kann die Steuerbescheinigung in Papierform i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.5 Angabe des Finanzamts

Rz. 67 Die Angabe des FA und der Steuernummer, unter der der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle bei diesem FA geführt wird, ist für Kapitalerträge, welche nach dem 31.12.2008 zufließen, entbehrlich, da die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen diese Angaben nicht mehr vorsehen. Es ist allerdings unschädlich, wenn diese Angaben im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.6 Zeitlicher Anfall der Kapitalerträge

Rz. 68 Die Angabe des Zeitraums, für den die Kapitalerträge gezahlt worden sind, ist nur noch dann notwendig, wenn die amtlichen Muster entsprechende Angaben vorsehen. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] aufgehoben, weil die Detailregelungen zu den Steuerbescheinigungen infolge der Vorgaben in den amtlichen Mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 53c § 45a Abs. 2 EStG enthält des Weiteren Ausführungen über die Form der Steuerbescheinigung. Durch eine Änderung des § 45a Abs. 2. S. 2 EStG durch Art. 4 des G. zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] kann eine Steuerbescheinigung grundsätzlich auch "elektronisch übermittelt" werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Steuerbescheinigungen noch in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.3 Praxisbeispiele der elektronischen Übermittlung

Rz. 53d Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Stpfl. gem. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in "elektronischer Form" übermittelt werden. Für die Praxis ist bedeutsam, dass das Gesetz nach Ansicht der Finanzverwaltung es in § 45a Abs. 2 S. 2 EStG ausdrücklich offen lässt, auf welchem Wege die elektronische Übermittlung erfolgt. Die Formulieru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 89 Gleichgültig, ob bzw. welche Regelungen in der Satzung einer Kapitalgesellschaft für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbart sind, wird der Anteil zunächst im Weg der Gesamtrechtsnachfolge (insoweit also keine Singularsukzession) vererbt. Dies hat keine einkommensteuerrechtlichen Folgen, weder für den oder die Erben noch auf der Ebene des Erblassers. Kommt...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

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§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

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Zum Schein ausgewiesener Kapitalertragsteuereinbehalt im Schneeballsystem entfaltet Abgeltungswirkung

Leitsatz Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein Kapitalertragsteuereinbehalt auf Scheinrenditen auch dann eine Abgeltungswirkung entfaltet, wenn er bloß auf fingierten Depotauszügen ausgewiesen wurde und die Steuer tatsächlich nicht an das Finanzamt abgeführt wurde. Das letzte Wort liegt nun beim BFH. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte ein Anleger sein Geld in den Jahr...mehr

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Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) mit positiven Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 ESt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.2 Einkommensteuerliche Haftung

Rz. 38 Im EStG gibt es eine Reihe von Haftungsvorschriften. Als wichtigste Haftung ist die des Arbeitgebers für die LSt gem. § 42d EStG zu nennen. Aber auch § 44 Abs. 5 EStG für die KapESt und der Steuerabzug für beschränkt Stpfl. sind hier zu nennen. Darüber hinaus enthält das EStG eine Reihe weiterer Haftungsvorschriften. Rz. 38a Der inländische Arbeitgeber haftet für die L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Die Haftung setzt begrifflich zwingend die Existenz einer fremden Leistungspflicht voraus.[1] Deswegen kann der Haftungsanspruch grundsätzlich frühestens erst mit der Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Eine gleichzeitige Entstehung beider Ansprüche ist nicht erforderlich, in der Praxis auch vielfach nicht gegeben, bei einigen Haftungsre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil vom 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete d...mehr

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Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen

Leitsatz 1. Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern kommen auch bei Scheinbestandteilen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.4 Personengesellschaften

Rz. 63 Die Frage, wie die Einkünfte eines inländischen Gesellschafters aus einer Beteiligung an einer ausl. Personengesellschaft zu qualifizieren sind, richtet sich nach deutschem Recht, und zwar unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht (zur Beteiligung eines Ausländers an einer inländischen Personengesellschaft vgl. Kommentierung zu § 49 EStG).[1] Hierbei ist zwische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Nr. 6)

Rz. 85 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG Rz. 1ff.) sind nur dann ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat oder das Kapitalvermögen durch im Ausland belegenen Grundbesitz gesichert ist. Dies gilt auch, wenn die Einkünfte gleichzeitig inländische Einkünfte darstellen, z. B. bei Doppelwohnsitz des Schuldners der Ka...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.1 Abgeltungssteuer

Rz. 1747 Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Einführung einer sog. Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 beschlossen worden. Damit ist zukünftig für die Besteuerung auf Anteilseignerebene danach zu unterscheiden, ob die Gesellschafts-Anteile im steuerlichen Privatvermögen oder im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellsch...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5 Das Teileinkünfteverfahren und die Abgeltungsteuer

Rz. 1746 Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG v. 23.10.2000, BGBl 2000 I S. 1433) wurde das seit 1977 gültige körperschaftsteuerliche (Voll-)Anrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Ab dem VZ 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren zu einem Teileinkünfteverfahren modifiziert sowie die sog. Abgeltungsteuer eingeführt. 1.5.1 Ab...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.3.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 1848 Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG das Einkommen der GmbH nicht mindern. Führte die vGA bei der GmbH zu einem zu niedrigen Jahresüberschuss, so muss die vGA bei der Ermittlung der Einkünfte außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.[1] Praxis-Beispiel Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter, der gleichzeitig eine Geschäftsführungst...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr