Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Anzeigepflichten

Rz. 141 Eine Änderung des versicherten Risikos ist anzeigepflichtig (Ziff. 13 AHB). Nach Ziff. 25.1 AHB hat der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsfall dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht ist auch gesetzlich normiert in § 104 Abs. 1 VVG. Was unter einem "Versicherungsfall" nach den AHB zu verstehen ist, war lange Zeit umstritten, zumal ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 158 Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt eine Leistungskürzung nach dem Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers, § 28 Abs. 2 VVG n.F., Ziff. 26.2 AHB. Dies hat zur Folge, dass bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers besteht, bei leicht fahrlässiger Verletzung hingegen eine volle Leistungspflicht. Bei...mehr

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A / 47 Aussetzung, Nichteinhaltung der Ladungsfrist [Rdn 614]

Rdn 615 1. Angeklagter und Verteidiger sind nach §§ 217, 218 unter Einhaltung einer einwöchigen Ladungsfrist zur HV zu laden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger die Aussetzung der HV beantragen. Der Angeklagte kann die Aussetzung auch dann verlangen, wenn der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen ist (Ba...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. In der Sache hat sie überwiegend Erfolg. 1. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß §§ 7, 17, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 579 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 580 Beachte Nach der Vorsc...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Wartefrist

Rz. 5 Seit dem 1.10.2013 gilt die veränderte Verbraucherschutzvorschrift des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG.[5] Die Änderungen waren geboten. Früher kam es vor, dass einige Notare ihre Amtspflichten nicht korrekt (neutral) ausübten. Die Einhaltung der Zweiwochenfrist wurde missachtet. Diese betroffenen Notare wirkten dabei mit, dass überteuerte Schrottimmobilien Verbrauchern...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Unterversicherungsverzicht

Rz. 147 Wird die Versicherungssumme 1914 aufgrund einer der in A § 11 Nr. 1 VGB 2010, A 14.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 3 VGB 88) genannten Methoden (vgl. Rdn 142 ff.) wirksam ermittelt, führt dies gem. A § 11 Nr. 2 VGB 2010, A 14.2.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht des Versicherers. Rz. 148 Der Unterversicherungsverzicht gem. A § 11 Nr. 2...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / I. Einleitung

Rz. 21 Seit dem 9.6.2017 gilt im Grundbuchrecht § 15 Abs. 3 GBO. Aus seinem Wortlaut geht hervor, dass ein Notar die Unterlagen, die zur Eintragung erforderlich sind, vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen hat, sei denn, die Erklärung stammt von einer öffentlichen Behörde. Seit dem 9.6.2017 gilt im Registerrecht § 378 Abs. 3 FamFG. Aus s...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Neubemessung (Ziff. 9.4)

Rz. 211 Die Neubemessung des Invaliditätsgrads findet sich bei den Regelungen zur Fälligkeit der Leistung. Die Stellung ergibt sich aus dem Sinn der Neufeststellung, die zwischen Erstfeststellung und dem letzten Zeitpunkt der Geltendmachung des Neubemessungsanspruchs (drei Jahre) eingetretenen, gesundheitlichen Veränderungen zu berücksichtigen. In der Praxis wird die Neufests...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Beweislast bei Obliegenheitsverletzungen

Rz. 157 Die Beweislast ist auf die Parteien im Deckungsprozess gleichmäßig verteilt: Für das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung in objektiver Hinsicht trägt der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast. Für mangelndes Verschulden ist dagegen der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweisbelastet.[208] Im Einzelfall ist für den Versicherer der Nachweis einer vorsätzlic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Einzelfälle

Rz. 537 Auslegungsschwierigkeiten entstehen vor allem, wenn die Erklärung nicht durch Nennung des vollständigen Namens und des Geburtsdatums, sondern abstrakt erfolgt. Derartige Formulierungen geben häufig nur unvollständig den Willen des Versicherungsnehmers wieder. Bei der Beratung des Versicherungsnehmers über das Bezugsrecht ist zu prüfen, ob sich sein Inhalt mit dem Wil...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Inhaber des Versicherungsscheins

Rz. 549 Lautet die Bezeichnung auf den "Inhaber des Versicherungsscheins", so liegt darin regelmäßig noch keine Begründung eines Bezugsrechts, da ansonsten der Versicherungsschein zu einem echten Inhaberpapier wird.[939] Bezugsberechtigt sein soll jedoch, wer mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers in den Besitz des Versicherungsscheins gelangt ist.[940] Da dies für d...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Pfändbarkeit von fälligen Renten aus Lebensversicherungen

Rz. 601 Fällige Renten aus Lebensversicherungsverträgen sind nach § 850 Abs. 3 b ZPO nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c ff. ZPO pfändbar, wenn diese zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. Das sind nur solche Rentenversicherungsverträge, die ein Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorgung gem....mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / B. Muster: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators An das Amtsgericht – Registergericht – Nachdem die Löschung der _________________________ GmbH, Sitz: _________________________ (HRB _________________________) am _________________________ in das Handelsregister eingetragen worden ist, hat sich nun herausgestell...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ii) Pfändbarkeit von Riesterrenten

Rz. 608 Nach §§ 97, 10a, 82 EStG ist das geförderte Deckungskapital einer Riesterrente nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das geförderte Deckungskapital auf Eigenbeiträgen oder Zulagen beruht. Ansprüche aus Riesterrente sind damit nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen.[1056] Unpfändbar ist das Kapital aus ei...mehr

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§ 10 Beurkundung unter Bete... / A. Allgemeines

Rz. 1 Personen, die bestimmte Behinderungen haben, können ihre verfahrensmäßigen Rechte nicht immer selbst gut wahrnehmen. Deshalb enthält das Beurkundungsgesetz in den §§ 22 ff. BeurkG Regelungen, die die Grundvorschriften zum Vorlesen, Genehmigen und Unterschreiben (§ 13 BeurkG) ergänzen. Soweit ein Beteiligter nach seiner Angabe und nach der Überzeugung des Notars nur unzu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / I. Bezugsberechtigung

Rz. 493 Ein Lebensversicherungsvertrag kann durch Verfügung des Versicherungsnehmers zu einem Vertrag zugunsten Dritter werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem sog. Bezugsrecht einer dritten Person.[835] Anwendbare Vorschriften sind zunächst einmal die §§ 328 ff. BGB. Darüber hinaus ergeben sich aus den Auslegungsregeln in §§ 159 ff. VVG Besonderheiten für die L...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Allgemeines

Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, und...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / I. Treuhandaufträge

Rz. 26 Treuhandvereinbarungen und Verwahrungsanweisungen durch die Vertragsparteien sind in der Regel in der Notarurkunde enthalten, weil sie als Bestandteil des Kaufvertrags gem. § 311b Abs. 1 BGB mit beurkundet sind. Der Notar wird auf exakte Formulierungen achten und damit Problemen vorbeugen.[37] Änderungen und Ergänzungen der beurkundeten Erklärungen müssen nur beurkund...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XXI. Zertifizierter Verwalter

Rz. 46 Die Bestellung – wie auch die Abberufung – des Verwalters obliegt nach § 26 Abs. 1 WEG der Beschlussfassung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre erfolgen. Im Falle der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum aber maximal auf drei Jahre (§ 26 Abs. 1 S. 2 WEG). Rz. 47 Die Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Berufsänderungen

Rz. 300 Nach Ziff. 6.2 AUB hängt der Beitrag von der beruflichen Tätigkeit ab. Der VR ordnet bestimmte Berufe einer Gefahrengruppe zu. Das Berufsgruppenverzeichnis ist individuell vom VR zur erstellen und kann dementsprechend unterschiedlich viele Gruppe enthalten. Aus dieser Aufstellung muss der VN erkennen können, welcher Beruf in welche Gefahrgruppe und damit auch Prämien...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Informationspflichten nach dem AltZertG bei Riester- und Basisrenten

Rz. 89 Bei Riesterrenten und Basisrenten ersetzt das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Abs. 1 AltZertG (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt) das Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-InfoV. Das Altersvorsorge-Produktinformationsblatt ist erstmals bei Vertragsschlüssen nach dem 31.12.2016 auszuhändigen. Welche Angaben das Altersvorsorge-Produktinformationsbla...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ff) Pfändbarkeit von Handwerkerversicherungen

Rz. 605 Unpfändbar sind auch Ansprüche aus sog. Handwerkerversicherungen, die auf der am 1.1.1962 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (1. DVO HWG) beruhen. Für Kapitalversicherungen gilt in diesem Zusammenhang ein Höchstbetrag von 10.000 DM. Für nach d...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Geistiges Eigentum, Abs. 2 d bzw. Nr. 3.2.6 ARB 2012

Rz. 204 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum (§ 3 Abs. 2 d ARB) ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Dieser Risikoausschluss bereitet in der Praxis keine Probleme. Zu bemerken ist lediglich, dass Streitigkeiten wegen Arb...mehr

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§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / C. Vollmacht eines Käufers

Rz. 8 Erteilt ein potenzieller Käufer eine Vollmacht zum Erwerb eines Grundstücks, kann die Vollmacht wie folgt formuliert werden: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.2: Grundstückskaufvollmacht UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar/der Notarin _________________________ mit ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / cc) Wegfall der Wissenschaftlichkeitsklausel

Rz. 252 Der BGH hat mit Urt. v. 23.6.1993[152] festgestellt, dass § 5 Abs. 1 f. MB/KK 76 unwirksam ist. Nach dieser Vorschrift bestand für den Krankenversicherer keine Leistungspflicht für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel (sog. Wissenschaftlichkeitsklausel). Nach Auffassung des BGH schränkt diese Klausel wes...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / III. Verbot der Auszahlung von Amts wegen

Rz. 25 Erkennt der Notar nachträglich,[33] dass er durch die Auszahlung des verwahrten Kaufpreises an der Vollendung eines verbotenen oder unredlichen Zwecks mitwirken würde, hat er von der Auszahlung abzusehen (§ 61 Abs. 1 BeurkG). Eine amtliche Pflicht entsprechend zu ermitteln, trifft den Notar grundsätzlich nicht. Nur wenn konkrete Verdachtsgründe vorliegen, muss der Nota...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / II. Rechtsmittel und Beschwerdeberechtigung

Das LG hatte sich zunächst mit der Zulässigkeit der Beschwerde zu befassen und dabei festgestellt, dass diese zulässig gem. §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 S. 1, 293 Abs. 2 InsO, §§ 567 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG ist. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Insolvenzgerichts findet die sofortige Beschwerde statt, für die § 567 Abs. 2 ZPO entsprechend gilt. Da die InsO ausdrücklich...mehr

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Vorwort

Zahlreiche Änderungen in den vergangenen Jahren machen eine Neuauflage dieses Werkes erforderlich. So enthält diese aktualisierte, 4. Auflage Ausführungen und hilfreiche Muster zum Bauträgervertrag, zu schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Vor- und Nacherbschaft (Verkauf durch Vorerben und Löschung des Nacherbenvermerks). Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung der elektron...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 511 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1 S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 512 Die Einzelheit...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Kommunale Haftpflichtversicherung

Rz. 66 Die als Eigenbetriebe der Kommunen und Landkreise oder als GmbH (in mehrheitlich kommunalem Besitz) geführten öffentlichen Krankenhäuser sind i.d.R. bei Kommunalversicherern betriebshaftpflichtversichert. Die Kommunalversicherer treten in unterschiedlichen Rechtsformen auf:mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / Leitsatz

Beschwerdeberechtigt bei Festsetzung der Verwaltervergütung können auch Dritte sein, wenn diese durch die Vergütungsfestsetzung und die Art und Weise der Entnahme der Vergütung in ihren Rechten unmittelbar beeinträchtigt werden können. Soweit solche Betroffene in § 64 Abs. 3 InsO nicht genannt sind, weist die Norm eine planwidrige Regelungslücke auf. Den Betroffenen muss in a...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 633 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1111] Nac...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 13 Bis 1994 waren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien des Krankenversicherungsverhältnisses neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) insbesondere durch die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG a.F.) geregelt, ohne dass diesen ein besonderer Abschnitt oder Titel der privaten Krankenversicherung gewidmet war. Durch Gesetz vom 21.7.1994, ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / VI. Werdender Wohnungseigentümer

Rz. 9 Sobald jemand einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum, der durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gegen den teilenden Eigentümer hat und dem der Besitz der zum Sondereigentum gehörenden Räume übergeben wurde, gilt dieser Berechtigte gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als ein werdender Wohnungseigentümer (§ 8 Abs. 3 WEG). Der Berecht...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Struktur der AVB

Rz. 9 Die AVB-PHV bzw. AVB-BHV bestehen jeweils aus Teil A und B. Teil A (nachfolgend nur A genannt) regelt die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der (Privat- bzw. Betriebs- und Berufs-)Haftpflichtversicherung. Nach Teil A schließen sich gemeinsame Bestimmungen zu Teil A an (nachfolgend nur A(GB) genannt). Teil B (nachfolgend nur B genannt) enthält spartenunabhängige ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Definition

Rz. 246 Definition Repräsentant ist derjenige, der von dem Versicherungsnehmer mit der tatsächlichen Risikoverwaltung betraut und an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.[362] Es genügt nicht, dass der Dritte nur gelegentlich nach außen tätig wird und hierbei stets mit Wissen und im Auftrag des Versicherungsnehmers handelt.[363] Die Repräsentantenstellung kann auc...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 7.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22

1. a) Wenn das Ehescheidungsverfahren vor einem inländischen Gericht geführt wurde, besteht für eine Güterrechtssache eine internationale (Annex-) Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Abs. 1 EuGüVO. Dabei müssen Güterrechts- und Ehesache nicht im gleichen Verfahren betrieben werden, sondern die Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EuGüVO ist auch dann gegeben, wenn die G...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 9 VVG)

Rz. 118 § 9 VVG ist lex specialis zu den §§ 346 ff. BGB, so dass auf diese Vorschriften zurückzugreifen ist, soweit eine Sonderregelung in § 9 VVG nicht erfolgt ist.[109] Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag auflösend bedingt wirksam. Bei ordnungsgemäßer Belehrung hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu ...mehr

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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B / 54 Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1483]

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 9. Fazit

a) Das Versäumen der Umtauschpflicht des Fahrerscheins kann den Betroffenen vor erhebliche praktische Probleme stellen. Vielen ist nicht klar, ob und wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine flächendeckende schriftliche Information durch die Führerscheinbehörden an die Betroffenen findet dazu nicht statt. b) Die Umtauschfristen sind recht komplex in Anlage 8e der F...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Beschlagnahme

Rz. 66 Nach Ziff. 2.4.1.3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.4 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind Gefahren der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand von der Versicherung ausgeschlossen. Über die DTV-Beschlagnahmeklausel (2000/2011) sind diese Risiken versicherbar, wobei die in Ziff. 2.4.1.1 genannten Kriegsgefahren sowie Schäden durch behördliche M...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / g) Umweltrisiken – A 1 Ziff. 6.4 AVB PHV bzw. 7.25 AVB-BHV/Ziff. 7.10 AHB

Rz. 94 In der Privathaftpflichtversicherung sind gem. A 1 Ziff. 6.4 AVB-PHV abschließend nur allgemeine Umweltschäden versichert, so dass Zusatzbausteine für besondere Umweltrisiken (vgl. Rdn 146) ratsam sind. Für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gilt das im Hinblick auf den ausdrücklichen Ausschluss in A 1 Ziff. 7.25 AVB-BHV (vgl. Rdn 184 – jene Ausführungen ...mehr