Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / IV. Testamentarische Erbfolge

Rz. 132 Bei der Testamentsgestaltung ergeben sich im englischen Recht erhebliche Abweichungen zum deutschen Recht.[145] Die Besonderheiten des Nachlassverfahrens (siehe Rdn 134) verlangen eine testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung.[146] Es können auch mehrere Vollstrecker ernannt werden – nebeneinander oder ersatzweise. Vermächtnisnehmer können zum executor ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 46 sieht eine Ausweichklausel für die sachenrechtlichen Anknüpfungen nach Art 43 und 45 vor, die teleologische Abweichungen im Einzelfall und hierdurch die sukzessive Herausbildung von Sonderkollisionsnormen ermöglicht (Mansel FS Heldrich 899, 902). Wegen der verkehrsschützenden Funktion insb der lex rei sitae aber auch der Anknüpfung nach Art 45 I ist bei der Abwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Art der Rechtwahl (Abs 2).

Rn 8 Es muss eine konkrete Rechtsordnung (ggf Teilrechtsordnung, Art 36 II lit b) genannt werden; eine generelle Wahl des Rechts der jeweiligen Staatsangehörigkeit ist unzulässig (Dörner ZEV 12, 505, 511; NK/Looschelders Rz 18; Grüneberg/Thorn Rz 3. – Anders HP/J Schmidt Rz 19; MüKo/Dutta Rz 11). Eine Rechtswahl nach Art 24 II bzw. Art 25 III dürfte nicht genügen (Janzen DNo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abs 2.

Rn 5 Ungewiss ist ein Recht, wenn sein rechtlicher Bestand oder die Person des Berechtigten zweifelhaft ist (BGH NJW 52, 138, 139 [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51]). Unsicher ist es, wenn nur seine wirtschaftliche oder tatsächliche Verwertung zweifelhaft ist (BGH aaO). Entspr gilt für Verbindlichkeiten. Einzelfälle (vgl MüKo/Lange Rz 7): Unsicher ist grds ein Nacherbenanwartsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / a) Allgemeines

Rz. 41 Die Rechtswahl stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. Aus Art. 22 Abs. 1 EuErbVO ergibt sich, dass eine Rechtswahl möglich ist und welche Rechtsordnungen zur Wahl stehen. Des Weiteren wird verlangt, dass die Rechtswahl ausdrücklich in Form einer Verfügung erfolgt oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergibt, Art. 22 Abs. 2 EuErbVO. Für alle weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 1. Arten letztwilliger Verfügungen

Rz. 59 Die Errichtung von Testamenten mehrerer Personen in derselben Urkunde ist unwirksam, Art. 968 c.c.[58] Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente in Art. 968 c.c. wurde im französischen autonomen IPR als Formvorschrift qualifiziert, so dass eine testamentarische Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament auch bzgl. eines französischen Grundstücks wirksam war, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grundschulden, Rentenschulden.

Rn 12 § 1179a ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I), jedoch nicht auf die Inhabergrundschuld nach § 1195 als betroffenes Recht (§ 1187 4 entspr). Für die Eigentümergrundschuld gilt § 1196 III. Bei der Fremdgrundschuld ist § 1179a II mangels Forderung nicht anwendbar; der Löschungsanspruch ihr ggü entsteht also unabhängig davon, ob sie valutiert war...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bindung und Wirkung.

Rn 12 Für die Bindung an die Auflassung gilt § 873 II (BGHZ 106, 112; BayObLGZ 73, 141). Selbst die bindende Auflassung bewirkt keine Verfügungsbeschränkung (BGHZ 49, 200). Die Auflassung ist weder ein sonstiges Recht iSd § 823 I (BGHZ 45, 192) noch gibt sie ein Recht zum Besitz iSd § 986 (Celle NJW 58, 870f) oder eine in der Insolvenz des Veräußerers geschützte Rechtspositi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übersicht über die Art 43–46.

Rn 3 Die in Art 43 I enthaltene Grundregel beruft das Recht des Lageorts einer Sache (lex rei sitae) zur Entscheidung über ihre sachenrechtlichen Verhältnisse. Die Regel ist mit dem Europarecht, insb mit der Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar (Röthel JZ 03, 1027 ff; aA v Wilmowsky Europäisches Kreditsicherungsrecht 1996; F. Zimmermann Mobi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 327 ff BGB

Rn 1 § 327 aF wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung 2001 aufgehoben und war seither unbesetzt. Seit dem 1.1.22 bildet § 327 nunmehr jedoch den systematischen Ausgangspunkt des neu geregelten Rechts der Verträge über digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Legaldefinition in § 327 I). Die durch das Gesetz vom 25.6.21 zur Umsetzung der RL über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 6. Rechtswahl nach Übergangsrecht

Rz. 50 Eine vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl ist gem. Art. 83 Abs. 2 EuErbVO nicht nur dann wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kapitels III der EuErbVO erfüllt (antizipierte Rechtswahl bzw. Vorwirkung der EuErbVO ). Sie ist auch dann wirksam, wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Rechtswahl geltenden Vorschriften des Internationalen Privatrechts in dem Staat, in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2377 BGB – Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse.

Gesetzestext 1Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer als nicht erloschen. 2Erforderlichenfalls ist ein solches Rechtsverhältnis wiederherzustellen. Rn 1 Die durch Konfusion oder Konsolidation erloschenen Rechte werden als im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Bei Art 12 handelt es sich um eine Ausn zu Art 7 , die kollisionsrechtlichem Verkehrsschutz Rechnung tragen soll. Der Schutz nicht (voll) geschäftsfähiger Personen wird dem Geschäftsinteresse gutgläubiger Vertragspartner untergeordnet, wenn die Kontrahierenden sich in demselben Staat aufhalten. Mit dem Recht des Abschlussortes wird nicht – wie etwa in ex Art 31 II bzw 10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 23 EuPartVO – Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung.

Gesetzestext (1) Eine Vereinbarung nach Artikel 22 bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Partnern zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Partner zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Die Ausstrahlungswirkung des BGB.

Rn 12 Das BGB ist ein (später) Teil einer großen europäischen Kodifikationswelle, die von Preußen (ALR 1794), Österreich (ABGB 1811) und Frankreich (Code Civil 1804) ausging und die im 19. Jahrhundert zur Schaffung von Zivilgesetzbüchern in weiten Teilen Europas führte (zB Niederlande 1838, Italien 1865, Portugal 1833/67, Spanien 1888/89, Schweiz 1907/12). Dabei hatte über l...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 2 EGBGB – Gesetz im Sinne des BGB.

Gesetzestext Gesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Die Legaldefinition des Gesetzesbegriffes in Art 2 ist wortgleich mit derjenigen in Art 12 EGZPO und in Art 7 EGStPO. Bedeutung hat die Vorschrift ua für §§ 125 f, 134, 823 II BGB (s dortige Kommentierungen), ein engeres Verständnis hat § 906 BGB (s ebd Rn 14). Rechtsnorme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zulässigkeit der Rechtswahl.

Rn 1 Die VO erlaubt eine (›große‹) Rechtswahl, die dann das Erbstatut bestimmt (Leitzen ZEV 13, 128 ff; Nordmeier GPR 13, 148 ff; Heinig RNotZ 14, 197 ff; Soutier ZEV 15, 515 ff). Besondere Vorschriften bestehen für Erbverträge (Art 25) u gemeinschaftliche Testamente (s Art 24 Rn 2 ff) sowie eine beschränkte Teilrechtswahl (Art 24 II, 25 III). Rück- u Weiterverweisung sind n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Güterrechtsspaltung.

Rn 20 Bestimmte Kollisionsnormen ausl, aber auch des deutschen Rechts knüpfen zur Ermittlung des Güterrechtsstatuts nicht für das gesamte Vermögen der Eheleute einheitlich an (Prinzip der Statutseinheit), sondern für einzelne Vermögensgegenstände anhand unterschiedlicher Anknüpfungspunkte. Dies kommt in Betracht bei Rechtswahl nach Art 15 II Nr 3 aF, bei Gesamtverweisung in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrecht der testamentarischen Erbfolge

Rz. 564 Die USA sind dem Haager Testamentsformübereinkommen nicht beigetreten. Vielmehr gilt noch in einigen Einzelstaaten die Regel, dass die Formwirksamkeit eines Testaments sich ausschließlich nach dem Erbstatut bestimmt. Das ist insbesondere dann lästig, wenn Immobiliennachlass in mehreren Staaten vorhanden ist. Mittlerweile erkennen die meisten Staaten ein nach Maßgabe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erklärung.

Rn 3 Die Aufgabeerklärung ist eine formfreie, einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die die allg Vorschriften über Willenserklärungen anwendbar sind (MüKo/Lettmaier Rz 9). Zudem ist sie bis zur Bindung nach II jederzeit widerruflich (Grüneberg/Herrler Rz 8) – Ausnahme § 26 2 Hs 2 ErbbauRG. Die Löschung selbst kann jedoch nur unbedingt und unbefristet erfolg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 36. Immaterialgüterrechte (Abs 1, 2, 4).

Rn 35 Das Immaterialgüterrecht, also das Urheber-, Patent-, Erfindungs- und Markenrecht ist weitgehend durch internationales Einheitsrecht geregelt (dazu Staud/Magnus Art 4 Rz 531; MAHIntWirtR/Brödermann Rz 588–597). Für die zu schützenden Rechte gilt grds das Recht des Schutzlandes (vgl BGHZ 126, 252; 136, 380). Für Fragen des Urhebervertragsrechts gilt stattdessen das Vert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Relative Unwirksamkeit.

Rn 17 Eine vormerkungswidrige Verfügung ist nur ggü dem Berechtigten unwirksam und auch nur soweit diese den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde (Soergel/Stürner Rz 28). Für den Vormerkungsberechtigten bleibt der vormerkungswidrig Verfügende Rechtsinhaber, so dass dieser weiterhin über das – nunmehr für einen Dritten eingetragene – Recht wirksam verfüge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 1 KSÜ

Zusammenfassung Art 1 KSÜ(1) Ziel dieses Übereinkommens ist es,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtstyp.

Rn 1 Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht. Systematisch stellt er eine Dienstbarkeit dar, daneben bestehen die Grunddienstbarkeit, §§ 1018–1029, sowie die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090–1093. Er unterscheidet sich von den anderen durch die umfassende, auf Ziehung der gesamten Nutzungen gerichtete Befugnis. Er ist das einzige dingliche Recht, das an allen Gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Eigenständiges Wegnahmerecht aus Abs 2 S 2.

Rn 18 Nach II 2 kann der sein Recht nach §§ 946, 947 Verlierende statt des Vergütungsanspruchs auch ein Wegnahmerecht nach § 997 geltend machen, dieses Recht steht nach hL auch dem Nichtbesitzer zu (Soergel/Henssler Rz 29; Grüneberg/Herrler Rz 24). Die gegenteilige Ansicht des BGH (BGHZ 40, 272, 280) ist systematisch nicht überzeugend. Dem Gewinnenden steht die Abwendung der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

Rn 147 Kommt der Vermieter seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht nach und bleibt damit die Ausstattung der Mietsache hinter dem vereinbarten oder vorausgesetzten Zustand zurück, hat der Mieter zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes einen einklagbaren (NJW 15, 3087 Rz 66), nicht durch § 536b beschränkten (BGH ZMR 04, 807, 809; 97, 505) echten Erfüllungsanspruch (BGH ZMR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Angelegenheiten.

Rn 2 Das Güterstatut gilt für die Einteilung des Vermögens eines oder beider Ehegatten in verschiedene Kategorien während u nach der Ehe (lit a). Dazu gehört die Vereinbarung eines Wahlgüterstandes, ob verschiedene Gütermassen wie Gesamtgut u Eigengut bestehen. Dies gilt auch für die Entstehung von Gesamtgut (Grüneberg/Thorn Rz 3). Ausgleichsansprüche in einer Ehegatteninnen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltungsbereich des Güterstatuts.

Rn 1 Art 27 umschreibt die Reichweite des anzuwendenden Rechts, dh den Geltungsbereich des Güterstatuts (vgl Art 1 S 1). Dem durch objektive Anknüpfung (Art 26) oder Rechtswahl (Art 22) bezeichneten Recht unterliegen ›unter anderem‹ die nicht abschließend (MüKo/Looschelders Rz 1) genannten Angelegenheiten. Grundsätzlich werden auch die allg vermögensrechtl Ehewirkungen des f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 567a setzt einen Mietvertrag (Rn 1) voraus; er schiebt den Wirkungszeitpunkt der Rechtsfolgen der §§ 566, 567 zeitlich nach vorne; Rechtsübergang bzw die Bestellung eines dinglichen Rechts können vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgt sein. Rn 4 Veräußerung und Belastung mit einem Recht. § 567a hat lediglich eine ergänzende Funktion. Es gilt das zu den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Die Vorschrift enthält keine Definition des Eigentums, sondern beschreibt den wesentlichen Inhalt der dem Eigentümer zustehenden Rechte. Das Eigentum iSd BGB ist ein dingliches und damit absolutes Recht, welches ggü jedermann wirkt. Es ist das Vollrecht an einer Sache, das umfassendste Herrschaftsrecht, welches die Rechtsordnung kennt. Eine Teilberechtigung an einer Sac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistungen.

Rn 2 Leistungen an den im Grundbuch eingetragenen Berechtigten sind die Erfüllung und Erfüllungssurrogate von dinglichen Ansprüchen aus eingetragenen Rechten. Nicht erfasst werden Leistungen an den Eingetragenen aufgrund schuldrechtlicher Ansprüche, auch wenn diese aus der Verletzung eines dinglichen Rechts herrühren (Staud/Gursky Rz 7; aA MüKo/Lettmaier Rz 4f). Dasselbe gil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Löschung (Abs 2).

Rn 9 Auch die Löschung eines Rechts muss zulässig und wirksam sein (§§ 44, 46 GBO). Die Löschung begründet die durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) widerlegliche Vermutung, dass das Recht ab dem Zeitpunkt der Löschung (BGHZ 52, 358f) nicht besteht, was für die Vormerkung entspr gilt (BGH DNotZ 23, 275). Bis zum Zeitpunkt der Löschung wird der Bestand des Rechts vermut...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 11 HTÜ

Art 11 HTÜ(1) Jeder Vertragsstaat kann sich das Recht vorbehalten, bestimmte Formen im Ausland errichteter letztwilliger Verfügungen auf Grund der einschlägigen Vorschriften seines Rechtes nicht anzuerkennen, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck und Rechtsnatur.

Rn 1 Durch die Vormerkung kann ein schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung abgesichert werden. Dies ist insb erforderlich, wenn der Erwerb eines dinglichen Rechts – wegen der noch erforderlichen Eintragung oder evtl Genehmigungen – nicht sofort erfolgen kann (zB Eigentumsumschreibung) oder soll (zB bedingter Rückübertragungsanspruch). Der Vormerkungsberechtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 § 226 führt nicht dazu, dass das betreffende Recht in seinem Bestand tangiert wäre. Allein die konkrete, nicht jedoch jede andere Ausübung entbehrt des rechtlichen Schutzes. Die schikanöse Durchsetzung eines Rechts ist insgesamt unzulässig und damit rechtswidrig, so dass aus § 226 selbst ein Unterlassungs- und Beseitigungs- (§ 1004 I analog) und mit § 823 II (§ 218 ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 876 ergänzt § 875 für den Fall, dass durch die Aufhebung eines Rechts (Stammrecht) außer dem Berechtigten des Stammrechts und dem Eigentümer ein Dritter betroffen wird, weil dieser ein Recht an dem Stammrecht hat (Zweigrecht). Insoweit ist die Zustimmung des betroffenen Dritten erforderlich (vgl §§ 1071, 1255, 1276). § 876 gilt analog, wenn ein Zweigrecht aufgehoben w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten des Pfandrechts.

Rn 2 Das geltende Recht kennt je nach Entstehungsform drei Arten von Pfandrechten an Rechten: Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht (§§ 1274–1296), das gesetzliche Pfandrecht u das Pfändungspfandrecht (§§ 804, 828 ff ZPO). Für kraft Gesetzes entstehende Pfandrechte an Rechten gelten die Vorschriften über das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht entspr (§§ 1273 II, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf sti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gläubigerschutz (III 2).

Rn 9 Wenn die Forderung auf den Dritten übergeht, darf der Gläubiger nach § 268 III 2 nicht schlechter gestellt werden, als er bei Tilgung durch den Schuldner stünde. Der gesetzliche Forderungsübergang darf also nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden. Dahinter steht die Überlegung, dass niemand gegen seine eigenen Interessen zediert (›nemo subrogat contra s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verfügung.

Rn 2 Verfügungen iSv § 185 sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es also zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (BGH NJW-RR 10, 483 [BGH 04.11.2009 - XII ZR 170/07] Rz 22). Hauptanwendungsfälle sind die Übereignung einer Sache (§§ 929 ff), Abtretung einer Forderung (§§ 398 ff) und Verpfändung von Sachen und R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift sagt aus, dass auch andere Rechte als Forderungen grds übertragbar sind. Ausgenommen bleiben Rechte, die durch positive gesetzliche Anordnung oder auf Grund ihres Wesensgehalts – wie beim allg Persönlichkeitsrecht – unübertragbar sind. § 413 ist mit seiner Verweisung auf die §§ 398 ff ggü spezialgesetzlichen Regelungen subsidiär. Die Schuldnerschutzvorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Buchhypothek und -grundschuld.

Rn 12 Die Verpfändung einer durch eine Buchhypothek gesicherten Forderung oder eines Teils der Forderung (RG JW 36, 1136) sowie einer Buchgrundschuld (§ 1291) erfordert nur eine formlose Einigung sowie die Eintragung im Grundbuch aller belasteten Grundstücke (§§ 1154 III, 873 I; RGZ 63, 74, 75), aber keine Anzeige nach § 1280. Das Pfandrecht erstreckt sich ohne weiteres auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sach- und Produktmängel.

Rn 8 S ausf Zimmermann AcP 13, 652 ff. Den Grundsätzen des § 434 I, II, III sind alle Mängel eines Rechts zu unterstellen, die nicht aus Rechten eines Dritten, sondern aus seinem abw Inhalt resultieren (Rn 3; HP/Faust Rz 10; MüKo/Westermann Rz 14; Eidenmüller ZGS 02, 290, 291; aA Erman/Grunewald Rz 7: Veritätshaftung; Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 124f). Bsp: nicht vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1024 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so kann jeder Berechtigte eine den Interessen aller Berechtigten nach billigem Ermessen entsprechende ...mehr