Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Estland / 2. Erbvertrag

Rz. 41 Ein Erbvertrag[28] wird in notariell beurkundeter Form zwischen dem Erblasser und dem Vertragspartner geschlossen und kann folgende Vereinbarungen beinhalten: Der Erbvertrag...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / V. Eingeschränkte Vererbbarkeit von Grundstücken

Rz. 7 Eine vor allem aus der Perspektive des kontinentalen Rechts ungewöhnliche Regelung besteht in Bezug auf die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit und Vererbbarkeit von auf dem Gebiet der Republik Belarus belegenen Eigentumsgrundstücken. Grundsätzlich können ausländische Rechtssubjekte kein Eigentum an einem Grundstück erwerben. Ausnahmsweise kann der Eigentumserwerb an ein...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1.1 Inanspruchnahme durch Arbeitgeber

Diensterfindungen können vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.[1] Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, so trifft ihn im Streitfall die Beweislast dafür, dass die Erfindung während der rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses zustande gekommen ist. Bei einer zeitlichen Nähe zum beendeten Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer allerdings zunächst einmal ...mehr

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Deutschland / 1. Voraussetzungen des gesetzlichen Ehegattenerbrechts

Rz. 19 Voraussetzung des Ehegattenerbrechts ist in erster Linie das Bestehen einer wirksamen Ehe mit dem Erblasser im Todeszeitpunkt. Seit dem 28.6.2017 ist "Ehe" im Sinne des Gesetzes eine Ehe zwischen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts.[14] An einer "Ehe" fehlt es, wenn die Ehe rechtskräftig aufgehoben wurde (§ 1313 BGB) bzw. als Hauptfall dann, wenn die Ehe ...mehr

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Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

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Bulgarien / 1. Einfluss des Güterrechts

Rz. 23 Gesetzlicher Güterstand ist die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft. Sachen und dingliche Rechte (str. bei Kontoguthaben), welche die Ehegatten während der Ehe durch gemeinsamen Beitrag i.w.S. erworben haben, stehen gem. Art. 21 FamKodex beiden Ehepartnern zur gesamten Hand zu – unabhängig davon, wer sie erworben hat und wer in der Urkunde als Inhaber erscheint. Der ...mehr

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Niederlande / 1. Die gesetzliche Verteilung

Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erhält und den Kindern nur ein F...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 2.4 Zahlungen in der Vergangenheit

Bereits vor dem 26.10.2022 geleistete Zahlungen sind per se nicht begünstigt. Auch können Zahlungen nach dem 26.10.2022 die aus anderen (Rechts)Gründen bereits geleistet wurden, nicht im Nachhinein rückwirkend in eine Inflationsausgleichsprämie umgewidmet und damit steuerfrei/abgabenfrei werden. Auch hier fehlt es am Merkmal der Zusätzlichkeit. Praxis-Beispiel Auskunft beim Fi...mehr

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Österreich / a) Begriff

Rz. 64 Ein Testament ist die jederzeit widerrufbare Erklärung des Verstorbenen, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene aktive und passive Verlassenschaftsvermögen (Rechte und Pflichten) zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Der Verstorbene ändert damit die gesetzliche Erbfolge ab oder schließt die gesetzlichen Erben zur Gänze von der Rechtsnachfolge aus. Wider...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 496 Das Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht die Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 836 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB bejaht hatte. Dies war rechtlich auch nicht zu beanstanden. Rz. 497 Jedoch hatte das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII von dieser Haftu...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1 Besteuerung

Vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlte Vergütungen für Erfindungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge gehören in voller Höhe zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Im Regelfall wird es sich dabei um Diensterfindungen [1] handeln, für die der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch hat. Für ihre Besteuerung gelten sie als sonstige Bezüge, die unter Anwendung der Jahreslo...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.2 Anzeigepflicht gegenüber Finanzamt

Die ELStAM sind dem Arbeitnehmer auf Antrag von seinem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen oder elektronisch bereitzustellen. Wird dem Arbeitnehmer bekannt, dass die ELStAM zu seinen Gunsten falsch sind, ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.[1]mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Rückabwicklung von Schenkungen

Rz. 101 Da ein Pflichtteil durch die übermäßigen unentgeltlichen Verfügungen zu Lebzeiten sowie durch die testamentarischen und vertraglichen Verfügungen über den verfügbaren Teil hinaus verletzt werden kann, richten sich die Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten zuerst auf die Minderung der testamentarischen Verfügungen und, wenn dies nicht zur Befriedigung des Pflichtteil...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / 2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind im Rahmen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht[1] auch Personen, die deutsche Staatsangehörige sind, im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechtes in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentli...mehr

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Finnland / b) Außereheliche Kinder

Rz. 35 Die Stellung außerehelicher Kinder unterscheidet sich signifikant von der ehelicher Kinder in den Fällen, in denen das Kind vor dem 1.10.1976 geboren wurde. Zu diesem Zeitpunkt trat das neue finnische Kindschaftsrecht in Kraft. Der Regelung vor dem 1.10.1976 zufolge führte eine Heirat der Eltern dazu, dass das außerehelich geborene Kind nunmehr als eheliches Kind ange...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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Portugal / IV. Befreiungen von der Stempelsteuer

Rz. 230 Von der Stempelsteuer befreit sind unentgeltliche Vermögensverfügungen, die der Umsatzsteuer unterliegen und nicht von dieser befreit sind (Art. 1 Abs. 2 Código do Imposto do Selo). Steuerbefreit sind außerdem der Staat, die autonomen Regionen, die Gemeinden, die Körperschaften und Vereinigungen des öffentlichen Rechts, die Sozialversicherung, Unternehmen von öffentl...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Nasciturus

Rz. 21 Die Voraussetzung für die Erbfolge ist, dass der Erbe das Ableben des Erblassers erlebt hat bzw. in diesem Moment gezeugt war und danach lebendig geboren wurde, Art. 157 Abs. 1 und 2 ErbG FBuH, Art. 147 Abs. 1 und 2 ErbG RS, Art. 1162 Abs. 1 und 2 ErbG BD BuH. In welchem Zeitraum seit dem Ableben des Erblassers dies geschehen sollte, schreiben die Erbgesetze nicht vor...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / 4. Änderung und Widerruf

Rz. 33 Da ein Testament vor dem Erbfall keine Rechte oder Pflichten der eingesetzten Personen begründen kann,[10] kann der Erblasser das Testament jederzeit vollständig oder teilweise im Wege der Vernichtung aller Exemplare, Änderung durch wirksame Neuerrichtung oder notariell beurkundete Unwirksamkeitserklärung widerrufen, Art. 1049 Abs. 1 ZGB RB. Zwar entspricht die Regelun...mehr

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Finnland / 6. Erben des vorverstorbenen Ehepartners als Erben

Rz. 48 Ein weiterer, grundlegender Unterschied im Vergleich mit dem deutschen Erbrecht ist das Erbrecht der Erben des zweiten Parentels des vorverstorbenen Ehepartners, der sog. Sekundärerben: Erbt der überlebende Ehepartner von dem vorverstorbenen Ehepartner aufgrund gesetzlicher Erbfolge, mangels Erben des 1. Parentels, gem. Kapitel 3 § 1 des Erbschaftsgesetzes, sind die E...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 15 Die Ausführungen des Berufungsgerichts hielten der rechtlichen Überprüfung nicht in jeder Hinsicht stand. Rz. 16 Im Ergebnis zutreffend hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass ein Schmerzensgeldanspruch des Klägers gegen den Beklagten nach § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB dem Grunde nach besteht. Eine Gesundheitsverletzung des Klägers i.S.d. § 823 Abs. 1 BG...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

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Litauen / 1. Personalunternehmen

Rz. 78 Das Personalunternehmen ist eine von einer natürlichen Person gegründete juristische Person mit unbeschränkter Haftung.[29] Auf die Anteile an einem Personalunternehmen finden die Regelungen über unbewegliches Vermögen entsprechende Anwendung. Falls mehrere Personen das Unternehmen erben, muss das Unternehmen reorganisiert bzw. umgewandelt oder liquidiert werden, da n...mehr

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Irland / 1. Allgemeines

Rz. 196 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bestimmt sich nach den Art. 4 ff. EuErbVO. Diese regeln umfassend alle Erbverfahren, und zwar auch – was seit der Oberle-Entscheidung des EuGH vom 21.6.2018[300] unstreitig ist – die internationale Zuständigkeit für die Erteilung von nationalen Nachlasszeugnissen wie den Erbschein und die Ausstellung von Testame...mehr

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Großbritannien: Schottland / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 37 Unabhängig davon, ob der executor bereits im Testament ernannt ist (sog. executor-nominate) oder vom Gericht bestellt wird (sog. executor-dative, was dem englischen administrator entspricht), beginnt das Amt in Schottland erst mit der Bestätigung (confirmation) durch den zuständigen sheriff court. Eine Verwaltung ohne förmliche Bestätigung (vitious intromission) führt...mehr

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Tschechien / cc) Nachlassverwalter

Rz. 67 Neben dem Testamentsvollstrecker kann der Erblasser wie nach bisheriger Rechtslage nach §§ 1556 ff. ZGB einen Nachlassverwalter benennen. Sofern beide ernannt sind, hat der Nachlassverwalter nach den Weisungen des Testamentsvollstreckers zu handeln (§ 1558 ZGB). Rz. 68 Aufgabe des Nachlassverwalters ist, wie bisher, die Verwaltung des Nachlasses oder Teile des Nachlass...mehr

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Moldawien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 5 Die Erbfolge ist im Vierten Buch des Zivilgesetzbuches vom 6.6.2002 in den Art. 1432–1575 geregelt. Dort macht sich das moldawische Erbrecht weitgehend – wenn auch nicht vollständig – von den Einflüssen des sowjetischen Rechts frei. So ist z.B. das Erbrecht erheblich detaillierter geregelt als bisher. Die testamentarische Erbfolge wird vor der gesetzlichen Erbfolge ger...mehr

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Österreich / g) Abhandlungsnachweise

Rz. 166 Um eine Erbschaft endgültig zu erlangen, muss der Erbe im Verlassenschaftsverfahren bestimmte Nachweise erbringen (§ 176 AußStrG). Rz. 167 Der Erbe hat zunächst mit Erbrechtsnachweis sein Erbrecht nachzuweisen, und zwar entweder durch Vorlage eines gültigen Erbrechtstitels (Testament oder Erbvertrag), oder wenn er sich auf die gesetzliche Erbfolge beruft, durch die Be...mehr

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Aushilfskräfte / 3 Anwendung des Arbeitsrechts

Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für Aushilfskräfte, weil sie echte Arbeitnehmer sind. Allerdings gibt es einige arbeitsrechtliche Gesetze, die eine gewisse Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses vorschreiben, bevor die in ihnen vorgesehenen Rechte entstehen.[1]mehr

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Spanien: Balearische Inseln / II. Steuerfreibeträge

Rz. 111 Die Steuerfreibeträge sind in dem balearischen Gesetz 1/2014 (BGAS) geregelt. Nach Art. 20 BGAS wird die Bemessungsgrundlage dadurch ermittelt, dass von dem steuerbaren Erwerb die Freibeträge in Abzug gebracht werden. Rz. 112 Steuerfreibeträge gem. Art. 21 BGAS beim Erwerb von Todes wegen:mehr

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Estland / a) Der Erbe, Nach- und Vorerben, Ersatzerben

Rz. 17 Im Testament werden der Erbe oder die Erben durch einseitige Verfügung bestimmt.[13] Betrifft das Testament nur einen Teil des Nachlasses, gilt für den Rest die gesetzliche Erbfolge. Werden mehrere Erben eingesetzt, deren Anteile nicht bestimmt sind, erben sie zu gleichen Teilen. Werden als Erben allgemein "die Verwandten" eingesetzt, ohne ihre Personen oder Anteile n...mehr

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Luxemburg / 2. Erbschein

Rz. 164 Es ist zu unterscheiden: Hatte der luxemburgische Staatsangehörige seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, findet deutsches Erbrecht Anwendung (siehe näher Rdn 12). Es ist ein Eigenrechtserbschein gem. § 2353 BGB zu erteilen. Rz. 165 Hatte der Luxemburger seinen letzten Wohnsitz dagegen nicht in Deutschland, sondern z.B. in Luxemburg, hinterlässt aber ein Grundstück i...mehr

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Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / g) Sondererben: Arbeitsunfähige Unterhaltsempfänger

Rz. 22 Art. 1063 ZGB RB legt zwei weitere, aus der Perspektive des kontinentalen Rechts etwas ungewöhnliche Erbengruppen fest. So können diejenigen Erben der zweiten bis zu jeder nachfolgenden Ordnung, die arbeitsunfähig sind und mindestens ein Jahr lang de jure dem Erblasser gegenüber unterhaltsberechtigt oder de facto Unterhaltsempfänger waren, auf Augenhöhe mit den Erben ...mehr

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Belgien / 2. Entziehung des Erb- oder Pflichtteilerbrechts

Rz. 84 Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett haben die Eheleute gem. Art. 1287 Abs. 2 GGB vertragliche Regelungen u.a. auch über ihre wechselseitigen Erb- und Pflichtteilerbrechte zu treffen, etwa in Form einer Entziehung dieser Rechte.[109] Diese vollständige Enterbung ist wirksam ab Unterschrift der Scheidungsvereinbarungen, insofern e...mehr

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Handwerker / 2 Handwerksinnung

Die Handwerksinnung ist ein Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern des gleichen Handwerks oder solchen Handwerkern, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks.[1] Sie ist mit der Genehmigung ihrer Satzung durch die Handwerkskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts.[2...mehr

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Dänemark / 5. Grundbuchumschreibung aufgrund der Erbfolge

Rz. 161 Die Umschreibung des Grundbuchs aufgrund der Erbfolge vollzieht sich wie folgt: Nach § 12 Abs. 1 des Grundbuchgesetzes (tinglysningslov [39]) wird bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst (privat skifte – siehe Rdn 146 f.) und bei fortgeführter Gütergemeinschaft (uskiftet bo – siehe Rdn 44 ff.) eine Erklärung des Nachlassgerichts, dass die Erben den Nachlas...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 33 Auch die örtliche Zuständigkeit ist gem. Art. 2 EuErbVO Gegenstand des nationalen Rechts. In Deutschland enthalten die §§ 34 ff. IntErbRVG hierzu Regelungen, die dem § 343 FamFG entlehnt worden sind. Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts zur Ausstellung des ENZ ergibt sich gem. § 34 Abs. 3 IntErbRVG nun vorrangig aus dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des E...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 141 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

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Griechenland / 1. Grundsatz

Rz. 117 Die Steuer wird grundsätzlich bereits mit dem Tod des Erblassers fällig (Art. 6 grErbStG).[71] Die Ausnahmen, die im Gesetz vorgesehen werden, betreffen vor allem Fälle, in denen der Erwerb der Rechte des Erben von einer aufschiebenden Bedingung abhängt oder dieselben rechtshängig sind und der Erbe nicht im Besitz der Sache ist (Art. 7 grErbStG).[72] Die entsprechend...mehr

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Deutschland / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 115 Gemäß § 2346 Abs. 2 BGB kann der Verzicht auch auf den Pflichtteil beschränkt werden. Der vollständige Pflichtteilsverzicht führt dazu, dass dem Verzichtenden beim Erbfall keine Pflichtteilsansprüche zustehen. Dies bezieht sich sowohl auf den Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB, den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 BGB, den Pflichtteilsergänzungsanspruch ...mehr

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Polen / 3. Gesetzliches Erbrecht aufgrund Adoption

Rz. 33 Im polnischen Erbrecht beerbt ein Adoptierter den Annehmenden und seine Verwandten so, als wenn er ein leibliches Kind des Annehmenden wäre, und der Annehmende und seine Verwandten beerben einen Adoptierten so, als wenn der Annehmende ein leiblicher Elternteil des Adoptierten wäre (Art. 936 § 1 ZGB). Rz. 34 Gemäß Art. 936 § 2 ZGB beerbt der Adoptierte aber nicht seine ...mehr

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Ungarn / d) Vergleiche im Nachlassverfahren

Rz. 299 In Ungarn erfolgt die Teilung des Nachlasses i.d.R. im Rahmen des Nachlassverfahrens. Hierbei haben die Erben einen relativ großen Spielraum. Sie können während des Nachlassverfahrens von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge durch einen Erbteilungsvergleich [260] abweichen. Dieser Vergleich wirkt auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Erbfolge zurück: Schließ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 1 Beschäftigung in Deutschland

Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht.[1] Übt ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aus, ist er in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig sowie im Bereich der Arbeitsförderung. Ausnahmen von dieser Regelu...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall und die rechtliche Beurteilung

Rz. 456 Die Nichtzulassungsbeschwerde war unbegründet. Sie zeigte nicht auf, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hatte oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderte (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Zwar hatte das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft angenommen, dass der Beklagte zu 1 als...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.1.3 Rahmenverträge

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG vereinbaren. Zulässig ist auch eine vertragliche Gestaltung, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, die konkrete Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch eine einseitige Weisung anzuordnen.[1] Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber auch auf den Absc...mehr

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Arbeitnehmer / 2 Im Zweifelsfall Statusfeststellungsverfahren

Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber können den Status des Erwerbstätigen von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin feststellen lassen, wenn Zweifel daran bestehen oder die Beteiligten sich nur absichern wollen, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Arbeitgeber und Ar...mehr

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Slowakei / 6. Erbrecht des Staates

Rz. 28 Findet sich kein Erbe oder wird die Erbschaft ausgeschlagen, fällt der Nachlass gem. § 462 BGB dem Staat zu. Der Staat ist hierbei kein Erbe im Sinne des Erbrechts. Er erwirbt den Nachlass ex lege mit dem Tod des Erblassers und ist nicht berechtigt, diesen abzulehnen. In der Praxis wird zwischen vollständigem und teilweisem Staatserbrecht unterschieden. Beim teilweisen...mehr