Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH (vgl. z. B. BGH v. 5.2.1985, IX ZR 83/84 [Bremen], NJW 1985, 1225) hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzus...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.9 Ausgewählte aufsichtsrechtliche Hintergründe

Es werden wesentliche aufsichtsrechtliche Hintergründe und Leitlinien zur Klassifizierung von Token dargestellt. Seit dem 31.5.2023 existiert auf europäischer Ebene die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA).[1] Diese Verordnung ist unmittelbar auf europäischer Ebene anwendbar, soll aber in Deutschland durch den Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarkt...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.1.1.3.3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 35 Der nach § 88 Abs. 2 S. 1 AO das Handeln der Finanzbehörde bindende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[1] und dementsprechend ohnehin für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.[2] Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich verankertem Prinzip ist regelmäßig das Mittel zu wählen, das bei gleichem Erkenntniswert den ge...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.6.1 Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen

Rz. 40 Es entspricht der bisher geltenden allgemeinen Rechtsauffassung, dass die Verwendung und Übermittlung zur Wahrnehmung von Aufsichts-, Steuerungs- und Disziplinarbefugnissen zulässig ist.[1] Eine klarstellende Erweiterung des Katalogs des § 30 Abs. 4 AO wurde in Nr. 1a vorgenommen. Grundsätzlich hätte sich der (steuerliche) Gesetzgeber wohl auch mit dem Gedanken anfreu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.2.1 Allgemeine und technische Begriffe

Das BMF-Schreiben beschreibt auf 24 Seiten neben technischen Erläuterungen auch deren ertragssteuerliche Einordnung. Das BMF-Schreiben differenziert zwischen virtuellen Währungen und Token und differenziert diese weiter (BMF, Schreiben Rn. 1-5 sowie 2.6.2. Steuerliche Einordnung von Token). Virtuelle Währungen[1] stellenmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.4.1.3 Feststellungs- oder Beweislast

Rz. 77 Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie zur vollen Überzeugung des zuständigen Entscheidungsträgers festgestellt werden konnte. Ist dieser Überzeugungsgrad nicht erreicht, so stellt sich die Frage nach den Folgen der Nichterweislichkeit (Beweislosigkeit). Rz. 78 Das vom Untersuchungsgrundsatz bestimmte Verfahrensrecht der AO (vgl. Rz. 1f.) kennt grundsätzlich keine subjek...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.2 Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös

Schließlich ist noch auf das Recht des Gesellschafters auf Beteiligung am Liquidationserlös hinzuweisen. Die Liquidation bedeutet die Auflösung der Gesellschaft. Ist die Liquidation beendet, sind also alle Geschäfte abgewickelt, alle Schulden bezahlt und alle Vermögensgegenstände versilbert, ist das vorhandene Restvermögen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Entsprechend ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 3 Das zu beachtende öffentliche Recht

3.1 Das Baurecht Wenn Sie Ihr Grundstück mit einer Gartenmauer oder einem Gartenzaun einfrieden wollen, müssen Sie in erster Linie an das Baurecht denken, unabhängig davon, ob Ihr Grundstück im Innenbereich (Innenortslage) oder im Außenbereich (freie Landschaft) liegt. Denn, wie bereits oben unter Kap. 2.1 erwähnt, sind Gartenmauern und Gartenzäune bauliche Anlagen, die im Al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.5 Maßgebliches Recht für die Rechnungsausstellung

Rz. 621 Das für die Rechnungsausstellung maßgebliche Recht enthält Art. 219a MwStSystRL. Zu beachten ist, dass diese Vorschrift nicht für die Aufbewahrung von Rechnungen gilt. Hier gelten besondere Regelungen in Art. 244 bis 248 MwStSystRL. In Art. 219a MwStSystRL ist der Grundsatz verankert, dass sich das maßgebliche Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2 Rechte der Gesellschafter

Hinsichtlich der Rechte des Gesellschafters unterscheiden wir zwischen den Vermögensrechten, wozu insbesondere der Gewinnanspruch gehört, den Verwaltungsrechten (zentrales Recht ist hier das Stimmrecht), den Kontrollrechten, wozu das Auskunfts- und Einsichtsrecht zählen sowie etwaigen in der Satzung vereinbarten Sonderrechten. Von den vorgenannten Individualrechten des einzel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.2 Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 100 Nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gelten die Staaten, Länder, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten z. B. Gebühren, Beiträge ode...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.6 Sonderrechte

Einzelnen Gesellschaftern können Sonderrechte zustehen. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Praxis-Beispiel Mögliche Sonderrechte der Gesellschafter Ein Gesellschafter kann ein Sonderrecht auf das Amt des Geschäftsführers haben oder das Recht, die Person des Geschäftsführers zu benennen, der sodann von der Gesellschafterversammlung zu bestellen ist. Dies kann ...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4 Rechte der Schwerbehindertenvertretung

4.1 Rechte gegenüber dem Arbeitgeber Die Mitwirkungsrechte der SBV gegenüber dem Arbeitgeber beschränkten sich bis Ende 2016 nach § 95 Abs. 2 SGB IX a. F. auf Unterrichtungs-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Mit Inkrafttreten von Art. 2 BTHG zum 30.12.2016 ist das Mitwirkungsrecht beim Ausspruch von Kündigungen schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Mitarbeiter erheb...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1 Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Die Mitwirkungsrechte der SBV gegenüber dem Arbeitgeber beschränkten sich bis Ende 2016 nach § 95 Abs. 2 SGB IX a. F. auf Unterrichtungs-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Mit Inkrafttreten von Art. 2 BTHG zum 30.12.2016 ist das Mitwirkungsrecht beim Ausspruch von Kündigungen schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Mitarbeiter erheblich erweitert worden: unterbleibt d...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1 Vermögensrechte, insbesondere Gewinnanspruch

Die Rechte des Gesellschafters sind an den Geschäftsanteil gekoppelt. Der Geschäftsanteil vermittelt dem Gesellschafter die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten. Wird der Anteil übertragen, gehen auch die Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. In der Praxis sind die vermögensrechtlichen Ansprüche des Gesellschafters von besonderer Bedeutung. Vor allem diejenigen Ge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3 Weitere Vermögensrechte

Neben dem Anspruch auf Gewinn bzw. Entnahmerechten sind noch das Bezugsrecht des Gesellschafters bei Kapitalerhöhungen sowie sein Anspruch auf anteiligen Liquidationserlös erwähnenswert. 2.3.1 Bezugsrecht Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu über...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft – "Mini-GmbH"

Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine GmbH, bei der kein Mindeststammkapital vorgeschrieben ist. Künftige Gewinne dürfen zu einem Viertel nicht ausgeschüttet werden, sondern müssen dazu verwandt werden, Stammkapital zu schaffen bis 25.000 EUR vorhanden sind. Ansonsten gelten für die Gesellschafter der UG grundsätzlich dieselben Rec...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte und Pflichten

Zusammenfassung Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mi...mehr

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GmbH-Gesellschafterversammlung: Bedeutung, Aufgaben und Rechte

Zusammenfassung Überblick In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung laufen fast alle Entscheidungsfäden in der Gesellschafterversammlung zusammen. Sie ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH, denn in ihr organisieren sich die Anteilseigner, die grundsätzlich in ihrer Gesamtheit in allen Fragen die maßgebliche Entscheidungskompetenz haben. Die Gesellschafterversammlun...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4 Verwaltungsrechte

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass der einzelne Gesellschafter nicht unmittelbar auf die Geschäftspolitik Einfluss nehmen darf. Er hat seine Interessen und Wünsche vielmehr in die Gesellschafterversammlung einzubringen, die dann durch Beschlussfassung ihrerseits in das Geschäftsgeschehen eingreift bzw. dieses bestimmen kann. Das wichtigste Verwaltungsrecht ist da...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.2 Übertragung der Rechte

Der Verschmelzungsvertrag enthält auch Einzelheiten der Anteils-Übertragung des übernehmenden Rechtsträgers. Die übernehmende GmbH kann bereits vorhandene Geschäftsanteile von Altgesellschaftern an die Gesellschafter der aufzunehmenden Gesellschaft übertragen. Sie kann aber auch die zu gewährenden Gesellschaftsanteile im Wege einer Kapitalerhöhung neu schaffen. Im letzteren ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 1 Gesellschafterposition und Gesellschafterversammlung

Der GmbH-Gesellschafter kann sich entscheiden, ob er sich auf die Rolle des Kapitalanlegers beschränkt oder unter Ausnutzung seiner Rechte aktiv auf die Geschäftspolitik Einfluss nimmt. Hierbei muss der Gesellschafter sich allerdings vergegenwärtigen, dass er einen bestimmenden Einfluss nur erreichen kann, wenn er entweder allein oder mit anderen Gesellschaftern gemeinsam, m...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Für den Anteilseigner, d. h. den GmbH-Gesellschafter ist es bedeutsam seine Rechte und Pflichten zu kennen. Die Möglichkeiten eines GmbH-Gesellschafters seine Rolle auszufüllen, sind sehr breit gefächert. Er kann bei entsprechender Beteiligung die Firma praktisch in Alleinregie führen oder sich mit einer unterge...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 5 Das Wichtigste in Kürze

Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen. Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik. Dennoch hat der Gesel...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.5 Welche Rechte hat der Nachbar bei Grundstücksvertiefungen?

Geht es nicht um den Ersatz bereits eingetretener Vertiefungsschäden, sondern darum, dass eine Vertiefung entweder unterbleiben soll oder bei bereits erfolgter Vertiefung die Beseitigung drohender bzw. bereits erfolgter Beeinträchtigungen verlangt wird, dann kann der beeinträchtigte Nachbar (Eigentümer, Erbbauberechtigter, Nießbraucher, Dienstbarkeitsberechtigter und nach he...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.2 Stimmverbote

Erwähnenswert sind ferner noch Stimmverbote, die einzelne Gesellschafter treffen. Eine gesetzliche Regelung findet sich in § 47 Abs. 4 GmbHG. Diese Bestimmung ist allerdings nicht abschließend. Zusammengefasst lassen sich folgende Stimmverbote feststellen: Ein Gesellschafter darf bei Beschlüssen nicht mitstimmen, durch die er entlastet werden soll; dies ist für Gesellschafter...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3 Pflichten des Gesellschafters

Die Pflicht des Gesellschafters zur Leistung der Stammeinlage stellt das Gesetz besonders in den Vordergrund. Daneben ist die nicht im Gesetz geregelte, jedoch allgemein anerkannte Treuepflicht des Gesellschafters, insbesondere das Wettbewerbsverbot, erwähnenswert. Schließlich kann es korrespondierend zu Sonderrechten einzelner Gesellschafter auch Sonderpflichten geben. Solc...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.1 Aufrechnung

Auch eine Aufrechnung durch den Gesellschafter gegen seine Einlageschuld ist verboten. Umgekehrt darf die Gesellschaft mit einer eigenen Verbindlichkeit gegen die Stammeinlageforderung aufrechnen, wenn der gegen die Gesellschaft gerichtete Anspruch des Gesellschafters vollwertig, fällig und liquide ist.[1] Reicht also das Gesellschaftsvermögen seinerseits nicht aus, um alle ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.2 Treuepflicht

Eine Gesellschaft begründet ein Näheverhältnis besonderer Art zwischen den Anteilseignern. Aber nicht nur unter den Anteilseignern, sondern auch zwischen ihnen und den Geschäftsführern sowie gegenüber der Gesellschaft selbst bedarf es gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekts. Wechselseitig bestehen daher zwischen den Beteiligten sog. Treuepflichten.[1] Diese besagen ganz al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1 Leistung der Stammeinlage

Die Leistung der vom Gesellschafter versprochenen Stammeinlage stellt seine Kardinalpflicht dar. Da den Gesellschafter grundsätzlich keine persönliche Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten trifft, will das Gesetz wenigstens sicherstellen, dass der Gesellschafter seine Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen leistet, aus der im Ernstfall die Gläubiger befriedigt w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.1.2 Wenn die Stammeinlage nicht erbracht wird

Leistet der Gesellschafter trotz Fälligkeit seine Stammeinlage nicht, kann die Gesellschaft das komplizierte Kaduzierungsverfahren nach §§ 21ff. GmbHG betreiben. Anhand dieses Verfahrens darf die Gesellschaft den Geschäftsanteil für verlustig erklären, wenn die Stammeinlageverpflichtung unter bestimmten formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wird. Ein evtl. vorhandener früh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.3 Wettbewerbsverbot

Das Wettbewerbsverbot ist die wichtigste Ausprägung der Treuepflicht. Häufig legt die Satzung ein Wettbewerbsverbot fest, das dann für alle Gesellschafter bindend ist. Ansonsten bleibt es dabei, dass kein generelles Wettbewerbsverbot existiert, sondern ein solches im Einzelfall aus der Treuepflicht zu konkretisieren ist.[1]mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.2 Ergebnisverwendungspolitik als potenzieller Streitpunkt

Zwar hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf Gewinn (sog. Gewinnbezugsrecht), doch entsteht ein Anspruch auf Auszahlung erst mit der Fassung eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses.[1] Da dieser Beschluss – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Mehrheit geschlossen werden muss, hat es der Mehrheitsgesellschafter in der Hand, die Ergebnisverwendungspolitik ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.4.1 Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das wichtigste Mitwirkungsinstrument des Gesellschafters. Nach § 47 GmbHG fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse nach der Mehrheit ihrer abgegebenen Stimmen. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d. h. derjenige, der über die Mehrheit des Kapitals verfügt, hat auch die Mehrheit der Stimmen und damit i. d. R. das Sagen. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr