Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Rechtslage ohne umsatzsteuerliche Organschaft

Rz. 144 Werden Grundstücke i.R.d. Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen, sind diese steuerbar, nicht jedoch steuerpflichtig, wenn die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG eingreift. Für die Pachtzinsumsätze hinsichtlich beweglicher Wirtschaftsgüter oder von Rechten ist diese Steuerbefreiung jedoch nicht anwendbar. Tätigt die Betriebsgesellschaft Umsätze, die ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Einlagegutschrift

Rz. 118 Die Höhe der Gutschrift des Einlagewertes ist regelmäßige Grundlage für die Gewinnverteilung zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Wert der Einlage und kann zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter grds. frei vereinbart werden. Dies gilt sowohl für bilanzierungsfähige als auch für nicht bilanzierungsfäh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Muss das Grundbuch dem öffentlichen Willen nach Transparenz folgen?

Rz. 21 Dies führt zur Frage, ob das Grundbuch in seiner Konzeption und seinem Inhalt dem gesellschaftlichen Willen nach Transparenz wirtschaftlicher Vorgänge folgen muss. De lege lata lautet die Antwort sicherlich: Nein. Das schließt nicht aus, de lege ferenda das Grundbuch für weitere Tatbestände zu öffnen. Man könnte es beispielsweise mit dem Liegenschaftskataster zusammen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 8. Vertragsstrafe

Rz. 535 Aus Poolvereinbarungen ergeben sich gerichtlich durchsetzbare Rechte und Pflichten der Poolmitglieder.[672] Die Verletzung einer sich aus dem Poolvertrag ergebenden Pflicht kann ggf. auch Schadensersatzansprüche der übrigen Poolmitglieder auslösen. Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs ist jedoch, dass dem Anspruchsteller ein bezifferbarer Schaden entstanden is...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (e.G. in AG)

Rz. 359 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.48: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Niederschrift der Generalversammlung) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Generalversammlung Den Vorsitz der Versammlung führte entsprechend der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Er stellte fest, dass die Generalversammlung form- und fristge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Spalte 3

Rz. 4 In Spalte 3 ist bei Hypotheken und Grundschulden der Betrag des Rechts, bei Rentenschulden der Betrag der Ablösungssumme anzugeben (Abs. 4). Die Angabe erfolgt in Ziffern; § 17 Abs. 1 S. 1 GBV gilt nur für die Eintragungsspalten. Die Währungsangabe kann abgekürzt werden (z.B. EUR). Bei jeder Teillöschung ist der gelöschte Teil von dem Betrag abzuschreiben (§ 17 Abs. 5 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 119 Die Eintragung in das Grundbuch setzt das Vorliegen einer Eintragungsbewilligung und der Anlagen, bestehend in Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie etwa erforderlicher Genehmigungen voraus.[536] Im Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchamt brauchen die Beteiligten nach § 3 WEG noch nicht Miteigentümer des Grundstücks zu sein. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Sonstige allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Löschung erfolgt nur auf Antrag (§ 13 GBO). Ist der gesicherte Anspruch übergegangen – bei der Vormerkung durch Übergang des Anspruchs als solchem (z.B. infolge einer Abtretung[68]), beim Widerspruch durch Übergang des geschützten Rechts[69] –, soll nach § 39 Abs. 1 GBO die Voreintragung des neuen Berechtigten erforderlich sein, wenn kein Fall ihrer Entbehrlichkei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungen ohne Belastungserweiterung

Rz. 19 Werden in der Veränderungsspalte Inhaltsänderungen gebucht, die keine Erweiterung des Umfanges der Belastung ergeben (z.B. Änderung der Zahlungsbestimmungen, der Kündigungsregeln), so haben solche Eintragungen keinen Rang im materiellen Sinne; die Eintragung von Rangvermerken erübrigt sich. Im Übrigen ist streitig, ob die Eintragung in der Veränderungsspalte den Rang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Die Ein...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / bb) Rechtsfolgen

Rz. 35 § 909 BGB stellt ein Verbot dar, welches dem Bauherrn die Vertiefung seines Grundstücks untersagt, sofern dadurch ein anderes benachbartes Grundstück in seiner erforderlichen Stütze gefährdet wird, wenn nicht eine anderweitige Befestigung zur Verfügung steht. Es ergeben sich daraus drei wesentliche Konsequenzen: solange eine solche Vertiefung noch nicht vorgenommen wo...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 6. Eingehungsbetrug

Rz. 54 Wenn der Geschäftsführer betrügerisch und/oder sittenwidrig vorsätzlich den Gläubiger geschädigt hat, haftet er nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. nach § 826 BGB. Diese Eigenhaftung des Geschäftsführers aus Delikt kommt unmittelbar im Verhältnis zum Dritten zustande. Insoweit kann daher aus Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO auf das Tatortrecht zurückgegriffen werden.[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bedeutung der Eintragungsfähigkeit

Rz. 61 Das Grundbuchamt muss die Eintragungsfähigkeit eines Rechts oder eines Vermerks selbstständig prüfen, gleichgültig, ob eine Eintragung auf Antrag, auf Ersuchen nach § 38 GBO erfolgt oder von Amts wegen vorzunehmen ist. Es muss dabei in Zweifelsfällen seiner Auslegungs- und Umdeutungspflicht nachkommen (siehe § 2 Einl. Rdn 75 ff.). Die Prüfungspflicht ergibt sich auch ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Pool ohne Gesellschaftsvermögen

Rz. 494 Sehr verbreitet ist die Gestaltung, lediglich individualvertragliche Vereinbarungen in Form eines Stimmbindungs- bzw. Poolvertrages zu schließen. Die Gesellschafter bleiben in diesem Fall selbst Anteilsinhaber, unterwerfen sich im Hinblick auf die "poolgebundenen Anteile" aber bestimmten schuldrechtlichen Bindungen. Die Mitglieder dieses Pools schließen sich hierzu r...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Vergleich mit § 3 Nr 26 EStG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Auch § 95 GBO dient wie §§ 93, 94 und 99 GBO dem Zweck, den wahren Berechtigten zum Rangklarstellungsverfahren hinzuziehen. § 95 GBO enthält Regelungen für den Wechsel der Person des Berechtigten während des laufenden Verfahrens sowie für die Begründung eines neuen dinglichen Rechts im Laufe des Verfahrens. In beiden Fällen soll möglichst der wirkliche Berechtigte am V...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde eingefügt durch Art. 15 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.2019 (BGBl I S. 1724). Zur Bedeutung dieser EU-Verordnung für die Grundbucheinsicht siehe § 12 GBO Rdn 3. Nach Art. 23 DSGVO darf der nationale Gesetzgeber Pflichten und Rechte der Beteiligten aus Art. 12 ff. DGSVO beschränken und regeln, sofern der Wesensgehalt d...mehr

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§ 13 Konzernrecht / dd) Zustimmungsbeschluss bei der Hauptgesellschaft

Rz. 100 Gem. § 319 Abs. 2 AktG wird der Beschluss über die Eingliederung nur wirksam, soweit die Hauptversammlung der Hauptgesellschaft der Eingliederung zustimmt. Der Beschluss der eingegliederten Gesellschaft ist solange schwebend unwirksam. § 319 Abs. 2 AktG sieht für den Beschluss eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vor. Die Satzung ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VIII. Renteneinkünfte

Grundsätzlich hat im Hinblick auf Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen, die ein in Österreich Ansässiger erhält, nach Art. 18 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland Österreich das Besteuerungsrecht.[54] Werden diese Beträge jedoch von der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland gezahlt, verbleibt das Besteuerungsrecht nach Art. 18 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland b...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 38 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und stille Gesellschaft unterscheiden sich durch eine Vielzahl objektiver Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen. Hauptmerkmale sind auch hier wieder aufseiten der stillen Gesellschaft das Fehlen von Gesellschaftsvermögen, die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr, das Betreiben der Geschäfte im eigenen Namen des Geschäftsin...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Vollstreckungsfragen

Rz. 259 Im Vollstreckungsrecht sind keinerlei Besonderheiten des Franchise-Rechts zu beachten. Die Vollstreckung der Titel, die der Franchise-Geber gegen den Franchise-Nehmer erstritten hat oder umgekehrt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Vollstreckungsvorschriften der ZPO. Rz. 260 § 8 Abs. 2 UWG ist auch im Vollstreckungsverfahren von Bedeutung, wenn es daru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Praktische Bedeutung

Rz. 89 Durch diesen Insolvenzantragsgrund soll dem redlichen Schuldner frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig unter die vor Einzelvollstreckung schützende "Käseglocke" des Insolvenzverfahrens zu schlüpfen und so das Unternehmen, etwa auch mithilfe eines sog. "prepackaged" Insolvenzplanes, zu sanieren. Insbesondere das sog. "Schutzschirmverfahren" nach § 270d ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Unwirksamkeit wegen Irreführung des Vertragspartners?

Rz. 307 Nach Auffassung des BAG kann sich – je nach konkreter Ausgestaltung – die Unwirksamkeit einer Schriftformklausel darüber hinaus bereits aus § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ergeben.[377] Die Lektüre einer zu weit gefassten Schriftformklausel, die ohne jegliche Einschränkung nur noch schriftliche Vertragsänderungen und -ergänzungen zulässt, wird beim Vertragspartner des Klauselv...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 92 Agile Arbeitsorganisationen in Reinform lösen sämtliche Hierarchieebenen unterhalb des gesetzlichen Vertretungsorgans auf. Berichtslinien entfallen, es werden funktionsübergreifende Teams gebildet, die nach den jeweiligen Anforderungen der zu erledigenden Aufgaben und Projekte zusammengesetzt werden. Die Aufgaben werden in den Teams eigenverantwortlich erledigt. Die R...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (4) Verschulden des Überbauenden

Rz. 40 Die Duldungsverpflichtung nach § 912 Abs. 1 BGB entsteht nicht, wenn dem Überbauenden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In diesem Sinne handelt vorsätzlich, wer weiß, dass er die Grenze überschreitet und sich dabei bewusst ist, dass er hierzu keine Befugnis hat.[20] Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn der Bauherr ein besonders unsorgfältige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vormerkungen

Rz. 79 Ihre Eintragungsfähigkeit und Rechtsnatur richtet sich nach unterschiedlichen Vorschriften:mehr

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§ 6 Franchiserecht / b) Inhaltliche Änderungen

Rz. 10 Soweit es um inhaltliche Änderungen gegenüber der bis zum 30.06.2022 geltenden Vertikal-GVO (EU VO 330/2010) geht, halten diese sich in der neuen Vertikal-GVO in Grenzen. Betroffen davon sind: Dabei sind für Franchise-Systeme insbesondere die Änderung...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Befreiung unter Bedingung oder Befristung

Rz. 49 Eine Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen kann auch unter einer Bedingung oder Befristung erteilt werden.[61] Im Rahmen eines Geschiedenentestaments könnte beispielsweise eine Befreiung erteilt werden, wonach der Vorerbe berechtigt sein soll, über den Nachlass frei zu verfügen, wenn er diesen zum Bestreiten seines persönlichen Lebensunterhalts brauchen sollte...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Besonderheiten bei der Kaufpreisbestimmung

Rz. 208 Entgegen der üblichen Kaufpreisfindung bei Unternehmenskäufen ergeben sich i.R.d. Insolvenz erhebliche Unterschiede.[215] Zum einen greifen die üblichen, an vergangene bzw. erwartete Gewinne oder den Substanzwert anknüpfende Bewertungsmethoden wegen des Zusammenbruchs des Unternehmens nicht, zum anderen ist die Bestimmung eines Gesamtkaufpreises für das insolvente Un...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / bb) Verbietungsrecht des Eigentümers gem. § 905 S. 1 BGB

Rz. 15 Aus den aufgezeichneten Grundsätzen ergibt sich, dass ein Grundstückseigentümer sein eigenes Areal oberirdisch und unterirdisch grundsätzlich uneingeschränkt benutzen darf, solange er sich allein innerhalb seiner Grenzen bewegt. Es ist in diesem Zusammenhang und bei der Abwägung maßgeblich darauf abzustellen, ob der Eigentümer den Erdkörper einschließlich des Untergru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Erfordernis notarieller Beurkundung

Rz. 129 Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) ist notwendig, wenn die Verpflichtung gerichtet ist auf Einräumung, Erwerb oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 3 WEG);[590] Übertragung des ganzen WE-Rechtes oder eines Bruchteilsanteils;[591] Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum und Übertragung des Sondereigentums an einem Raum ohne Änderung des Miteig...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu weiter oben) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert werden. Daneben dür...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Veräußerungserlöse und Entschädigungsfonds

Rz. 2 Grundstücke, Gebäudeeigentum, grundstücksgleiche Rechte oder sonstige Vermögensrechte konnten in staatlicher Verwaltung stehen.[1] Diese endete zum Ablauf des 31.12.1992. Grundlagen staatlicher Verwaltung waren insbes. Verordnungen aus den Jahren 1952 bis 1968, die ausländische Eigentümer betrafen oder Personen, welche die DDR rechtswidrig verlassen haben.[2]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

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AGS 01/2024, Zustimmung zur... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist eine der Verfahrensgebühren, die die Rspr. am meisten beschäftigt, was u.a. darauf zurückzuführen ist, dass nach der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung der §§ 73 ff. StGB die Zahl der Verfahren, in denen Einziehungsentscheidungen getroffen worden sind, erheblich zugenommen hat. Zu der Frage, ob die Verfahrensgebühr auch bei der...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Mittelbare Haftung des Treugebers

Rz. 428 Eine Außenhaftung des Treugebers, sei es aufgrund ihm unmittelbar von der Gesellschaft eingeräumter Rechte, sei es aufgrund seiner Einwirkungsmöglichkeiten durch das Treuhandverhältnis, ist hingegen ausgeschlossen (vgl. aber u. Rdn 430 ff.).[534] Hinweis Eine solche Außenhaftung kann sich allerdings aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (z.B. Vertrauenshaftung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Löschung des Herrschvermerks

Rz. 10 Der Herrschvermerk kann auch "isoliert" gelöscht werden. Die Löschung bedarf nach § 9 Abs. 1 S. 2 GBO des Antrags eines zur Eintragung Antragsberechtigten (siehe Rdn 7). Streitig ist, ob die Löschung der Bewilligung aller Betroffenen bedarf, die für eine Änderung des betroffenen Rechts nach § 876 S. 2 BGB zustimmungspflichtig wären.[25] Ebenso wie der Herrschvermerk s...mehr

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Arbeitslosengeld / 2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für den Anspruch auf Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter vollendet hat.[1] Ob eine Rente tatsächlich beansp...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / bb) Rechtsfolgen

Rz. 42 Als Rechtsfolge ergibt sich für den entschuldigten Überbau eine Duldungspflicht des tangierten Eigentümers, § 912 Abs. 1 BGB. Die weitere Rechtsfolge der Rentenverpflichtung des Überbauenden wird unter Rdn 65 dargestellt. Rz. 43 Sollten hingegen die Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB fehlen und auch keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Nachbarn vorliegen, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der öffentliche Glaube nach §§ 891, 892 BGB

Rz. 14 Der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach §§ 891, 892 BGB begründet Beweislastregeln für die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines eingetragenen Rechts und schützt den Rechtsverkehr im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs.[44] Er umfasst Eintragungen rechtlicher Art (eingehend vgl. auch § 1 Einl. Rdn 61 ff.). Rz. 15 Im Zusammenhang mit § 2 GBO ist frag...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Preisüberwachung

Rz. 12 Durch die neue Vertikal-GVO (EU VO 720/2022) wird daher klargestellt, dass Preisvorgaben nur per Legalausnahme nicht aber per Gruppenfreistellung zulässig sind. Insofern geht die EU-Kommission auch in der neuen Vertikal-GVO davon aus, dass die Preisüberwachung durch den Franchise-Geber als solche grds. keine Preisbindung des Franchise-Nehmers darstellt. Gesehen werden ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Kein Entnahmerecht

Rz. 134 Ähnlich einem Kommanditisten ist der stille Gesellschafter nicht berechtigt, den ihm zustehenden Gewinnanteil ohne Zustimmung des Geschäftsinhabers zu entnehmen.[162] Ein § 122 HGB entsprechendes Entnahmerecht kann allerdings gesellschaftsvertraglich vereinbart werden.[163] Rz. 135 Dagegen darf der Geschäftsinhaber grds. uneingeschränkt Entnahmen tätigen, da er allein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soweit im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zugunsten der Landesgesetze Vorbehalte gemacht sind, gelten sie auch für die Vorschriften der Landesgesetze über das Grundbuchwesen; jedoch sind die §§ 12a und 13 Abs. 3, § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 56 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Satz 2, § 61 Abs. 3 und § 62 Abs. 2 auch in diesen Fällen anzuwenden. (2) Absatz 1 zweiter Halb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Die Frage der Unrichtigkeit

Rz. 76 Soweit eine erfolgte Eintragung hinsichtlich verdinglichter schuldrechtlicher Vereinbarungen unrichtig erfolgt, ist eine Berichtigung nach § 22 GBO möglich.[182] eine entsprechende Anwendung der Norm ist schon deshalb geboten, da zwar das Schuldverhältnis für sich genommen einem gutgläubigen Erwerb nicht unterliegt und daher § 894 BGB keine Anwendung findet,[183] alle...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erwerb nach § 2041 BGB

Rz. 54 Erwerb nach § 2041 BGB kommt nur in Betrachtmehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 285 Grundlage für die Ergebnisbeteiligung des Unterbeteiligten ist das Ergebnis der Hauptbeteiligung, d.h. der dem Hauptgesellschafter ausgeschüttete bzw. gutgeschriebene Anteil am Bilanzgewinn oder Verlust der Hauptgesellschaft.[360] Rz. 286 Ist vertraglich nichts vereinbart, wird als Berechnungsgrundlage der Handelsbilanzgewinn der Hauptgesellschaft herangezogen.[361] D...mehr