Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.1 Grundsatz: Nach Erlass des Verwaltungsakts (Abs. 1 S. 1)

Rz. 31 Auf die Einlegung eines Einspruchs kann nach § 354 Abs. 1 S. 1 AO "nach Erlass eines Verwaltungsakts" verzichtet werden. Der Verzicht auf einen Einspruch kann also – mit der Ausnahme des in Abs. 1b geregelten Falls – nicht bereits vor dem Erlass des entsprechenden Verwaltungsakts erklärt werden, sondern ist erst danach wirksam möglich. Denn zum Schutz des Stpfl. soll ...mehr

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Skills von Nachhaltigkeitsb... / 9 Was muss ich als Quereinsteiger beachten?

Quereinsteiger aus Finance Wenn Quereinsteiger aus dem Finanzbereich in die Rolle eines Nachhaltigkeitsmanagers wechseln möchten, sind bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen gefragt. Um ihr eigenes Potenzial zu erkennen, sollten sie zunächst analysieren, welche fachrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen sie in den Job einbringen können. Hierbei können sie sich an den Anforderu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.3 Ausnahme: Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs (Abs. 1b)

Rz. 46 Nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO kann auf die Einlegung eines Einspruchs bereits vor Erlass des Verwaltungsakts verzichtet werden, soweit durch den Verwaltungsakt eine Verständigungsvereinbarung oder ein Schiedsspruch nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO zutreffend umgesetzt wird. Rz. 47 Der Teilverzicht auf den Einspruch setzt nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO voraus, dass durch de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.7 Adressat des Verzichts (Abs. 2 S. 1)

Rz. 90 Die Verzichtserklärung ist nach § 354 Abs. 2 S. 1 AO gegenüber der "zuständigen Finanzbehörde" abzugeben. Es ist unklar, ob sich die für die Zuständigkeit der Finanzbehörde für die Annahme des Einspruchsverzichts nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen in §§ 16ff. AO [1], nach der in § 357 Abs. 2 AO geregelten Einlegungszuständigkeit[2] oder nach der in § 367 Abs....mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.4 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorhergehende Rechtsbehelfsbelehrung ist irrelevant und daher ebenfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.2 Beschwer (§§ 350 bis 353 AO)

Rz. 10 Befugt, Einspruch einzulegen, ist nach § 350 AO nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Mit dieser Voraussetzung sollen "Popularrechtsbehelfe" abgewehrt werden[1], denn das Einspruchsverfahren dient nicht zur Klärung abstrakter Rechtsfragen. Der Stpfl. muss also – wenn er Einspruch einlegen will – geltend machen, ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Verzichtsfähigkeit und -befugnis

Rz. 55 Auf den Einspruch verzichten kann nur derjenige, der nach den §§ 350 – 353 AO befugt ist, gegen den Verwaltungsakt einen Einspruch einzulegen.[1] Der Verzichtende muss bei der Abgabe des Verzichts außerdem beteiligten- und handlungsfähig sein.[2] Rz. 56 Auch wenn jemand von der Finanzbehörde irrtümlich als Stpfl. in Anspruch genommen wird, kann er wirksam auf den Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Hinzugezogene (Nr. 2)

Rz. 12 Nach § 359 Nr. 2 AO ist Beteiligter am finanzbehördlichen Einspruchsverfahren, wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung erfolgt nach § 360 AO als Verfahrensmaßnahme der Finanzbehörde durch Verwaltungsakt. Erst mit Bekanntgabe der Hinzuziehungsverfügung erlangt der Hinzugezogene die Beteiligtenstellung nach § 359 Nr. 2 AO [1] und kann nach § 360 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.4 Finanzbehörde

Rz. 13 Die Finanzbehörde ist in § 359 AO nicht als Beteiligte aufgeführt. Sie ist grds. auch nicht Beteiligte, sondern Trägerin des Einspruchsverfahrens, da sie selbst die Entscheidung über den eingelegten Einspruch trifft. Erst im Klageverfahren erlangt auch sie nach § 57 Nr. 2 FGO eine Beteiligtenstellung. Rz. 14 Die Behördeneigenschaft schließt jedoch nicht aus, dass eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 358 S. 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde vor der sachlichen Prüfung des Einspruchs zur Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen, die in der Vorschrift als Zulässigkeitsvoraussetzungen bezeichnet werden. Die Finanzbehörde darf sich mit der Sache selbst erst befassen und eine Sachentscheidung treffen, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen.[1] Mange...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.7 Beteiligten- und Handlungsfähigkeit (§ 365 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 78, 79 AO)

Rz. 25 Der Stpfl. kann nur dann in zulässiger Weise einen Einspruch erheben, wenn er beteiligten- und handlungsfähig ist. Beteiligungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger steuerlicher – hier verfahrensrechtlicher – Rechte und Pflichten zu sein[1]; Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 359 AO bestimmt den Einspruchsführer und den Hinzugezogenen als die Beteiligten des Einspruchsverfahrens. Die Vorschrift definiert den Begriff des Beteiligten damit für das Einspruchsverfahren abweichend von § 78 AO, der ihn allgemein für das steuerliche Verwaltungsverfahren festlegt, von § 186 AO, der ihn für das Zerlegungsverfahren bestimmt, und von § 57 FGO, der d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 366 AO enthält Bestimmungen zu Form, Inhalt und Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung. Danach ist die Entscheidung über den Einspruch zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Rz. 2 Die Einspruchsentscheidung ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, für den über § 365 Abs. 1 AO grundsätz...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Sachanlagegüter

Handelsrechtlich gehören zu den Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau (§ 266 Abs. 2 A.II. HGB). Sachanlagegüter gehören zum Anlagevermögen. Zivilrechtlich gesehen sind sie Sachen...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Zusammenfassung

Überblick Wirtschaftsgüter sind zu unterscheiden nach solchen des Anlage- oder des Umlaufvermögens, danach, ob sie selbstständig genutzt werden können, ob sie beweglich oder unbeweglich sind, ob sie neu oder gebraucht sind und ob es sich um materielle oder um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt. Nach diesen Kriterien richtet sich vor allem die Bilanzierung, Bewertung, Absc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 356 AO nennt die Mindestanforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung, wenn eine solche einem schriftlich oder elektronisch ergehendem Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung hinzuzufügen ist und beschreibt die Konsequenzen ihres Unterbleibens oder ihrer Unrichtigkeit für die Einspruchsfrist. Rz. 2 § 356 AO ist damit eine Sonderregelung zu § 355 Abs. 1 AO...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.5 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung: die Neonbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit. Die Beleuchtungsanlage eines Hauses gehört zu allen Räumen, in denen Menschen sich dauernd aufhalten sollen. Nach ihrem Einbau kann eine solche Anlage darum nicht mehr als selbstständige bewegliche Sache betrachtet werden. Sie ist Gebäudebestandteil geworden. Die Lichtbänder zur Beleuch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Rechtsschutz

Rz. 131 Es ist streitig, ob die Fristsetzung des § 364b Abs. 1 AO gesondert anfechtbar ist. Soweit – wie hier – die Auffassung vertreten wird, dass die Fristsetzung des § 364b Abs. 1 AO als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, soll nach einem Teil der Literatur gegen diesen ein Einspruch statthaft sein.[1] Begründet wird dies insbesondere mit dem Fehlen einer § 363 Abs. 3 AO ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Daten in Rechnungslegung un... / 1.3 Technischer Fortschritt und Recht

Wie unter Abschnitt 1.2.5.2 erläutert, hat ein Unternehmen im Idealfall nicht nur eine Big Data Lösung, welche technisch einwandfrei funktioniert, sondern auch in rechtlicher Hinsicht das Optimum abbildet. Damit namentlich Steuerberater die steuerrechtlichen Problemfelder überhaupt erst erkennen können, bedarf es eines technischen Grundverständnisses. Doch wie verhalten sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterteilung: Vermehrung de... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall unterteilt ein Teileigentümer aufgrund einer Vereinbarung sein Recht. An die Stelle des Teileigentums Nr. 9 sollen die Wohnungseigentumsrechte Nr. 9a und Nr. 9b treten. Fraglich ist, ob die Eigentümer der so entstandenen Rechte gemeinsam eine Stimme haben, jeder ½ oder jeder 1 Stimme. Regelfall Wenn in der Gemeinschaftsordnung ein Objektstimmrecht vorge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 377 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Mittel in der Krankenversicherung umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. Sie sind seit dem 1.1.2023 nach den novellierten Vorschriften der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen. Vermögensgegenstände, die bis zum 31.12.2022 nach "altem" Recht erworben wurden, dürfen in der Übergangszeit bis zum 31.12.2024 im Bestand gehalten werden. Vorausges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Gestre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es (unmittelbar oder mittelbar) um die Frage, ob der Wirksamkeit einer Ermächtigung entgegensteht, wenn der Ermächtigte vor Eintragung kein Wohnungseigentümer mehr ist. Die überwiegende Ansicht verneint das bei einer gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten (anders soll es im Fall der gestreckten Begründung von Sondernutzungsrechten bei a...mehr

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Daten in Rechnungslegung un... / 1.3.2 Rolle des (Steuer-)Beraters

Die vorstehend ausgeführten Implikationen gelten nicht nur für die unternehmensinternen Fachabteilungen und das Management, sondern auch für die Berufsgruppen der Rechts- und Steuerberater sowie den Wirtschaftsprüfer, denen es als Organe der Rechtspflege obliegt, die für ihr Fachgebiet relevanten Schlussfolgerungen zu ziehen, um ihr unternehmerisches und gesellschaftliches M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.3 Haushalts- und Rechnungswesen (Abs. 3)

Rz. 18 Für den MD gelten die Vorschriften des SGB IV über die Haushalts- und Rechnungsführung der Sozialversicherungsträger einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend (Satz 1). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan zu erstellen, der vom Vorstand aufgestellt und vom Verwaltungsrat festgestellt wird. Rz. 18a Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Unterla... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K1 und Wohnungseigentümer K2 verlangen von Wohnungseigentümer B (es gilt noch altes Recht), dass B seine Räume nicht für die Zwecke eines Fitnessstudios nutzt und gebraucht. Fraglich ist u. a., welcher Wert für den Gebührenstreitwert anzusetzen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Auslegung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Begriff "Nutzungsregelung" zu verstehen ist. Das OLG meint zu Recht, dass der Begriff im Fall als Ergebnis einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung ein Sondernutzungsrecht ist. Sondernutzungsrecht Der Gesetzgeber hat den Begriff "Sondernutzungsrecht" (besser: Sondernutzungsrechtsvereinbarung) nicht definiert. Nach h. M. ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterteilung: Vermehrung de... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung entfällt auf jede "Eigentumswohnung" eine Stimme. Die Gemeinschaftsordnung ermächtigt den Eigentümer des Teileigentums Nr. 9, auf eigene Kosten und vorbehaltlich einer baubehördlichen Genehmigung sein Sondereigentum im Dachgeschoss zu Wohnzwecken aus- und umzubauen und "beliebig viele Wohnungseigentumsrechte zu begründen". Teileigentümer X macht...mehr

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Beschlussdurchführung: Aufg... / 4 Die Entscheidung

Teilweise mit Erfolg! Die Klage sei im Hauptantrag gegen die anderen Wohnungseigentümer zulässig, aber unbegründet. Sie wäre begründet, wenn K einen Anspruch auf den seinem Rechtsschutzziel entsprechenden Beschluss hätte, weil nur eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche. Eine gerichtliche Beschlussersetzung sei hingegen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 2.4 Haushaltsplan (Abs. 4)

Rz. 9f Der Haushaltsplan wird vom Vorstand aufgestellt (Satz 1) und vom Verwaltungsrat festgestellt (Satz 2). Zu seiner Wirksamkeit bedarf der Haushaltsplan der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Gesundheit; Satz 3). Der Genehmigungsvorbehalt ermöglicht eine Kontrolle der Gesetzmäßigkeit. Davon weicht Satz 5 ab. Der GKV-Spitzenverband hat den Haushaltspl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesordnung: Anträge eines... / 4 Die Entscheidung

Das LG ist der Ansicht, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe die Kosten zu tragen! Denn die Klage sei unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zulässig und begründet gewesen. Jeder Wohnungseigentümer habe einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorlägen, ...mehr

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Daten in Rechnungslegung un... / 1.3.1 Spannungsfeld oder Interdisziplinarität?

Aus der Digitalisierung der Wirtschaft und dem Aufkommen des IoT folgt unweigerlich, dass Daten zunehmend die Rolle eines digitalen Rohstoffs im Sinne einer Grundlage für die Planung, Steuerung und Ausführung der allermeisten wirtschaftlichen und alltäglichen Abläufe übernehmen, d.h. die Bedeutung von Daten wird alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche durchdringen. Dies hat wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 13 Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spiecker gen. Döhmann, Gesundheitsversorgung in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung, S. 11 (Schriften zur Gesundheitspolitik). Wobbe, Datenschutz im Gesundheitswes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 420 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz hat mit Wirkung zum 1.1.2023 die für die Krankenversicherung geltenden vermögensrechtlichen Vorschriften (§§ 80 ff. SGB IV) novelliert. Die Krankenkassen sind danach u. a. verpflichtet, ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement durchzuführen, um die mit der Anlage und Verwaltung des Vermögens verbundenen Risiken zu erkennen, zu bewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Auslegung / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, die Nutzungsregelung sei jeweils ein Sondernutzungsrecht. Zum einen seien in der Eintragungsbewilligung die Pkw-Abstellplätze als Sondernutzungsrechte bezeichnet. Zum anderen sei die im Bestandsverzeichnis jeweils aufgeführte "Nutzungsregelung" nichts anderes als ein Sondernutzungsrecht an den aufgeführten Pkw-Abstellplätzen. Inhaltlich beschreibe die "Nutzung...mehr

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Sommer, SGB V § 376 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 3 Literatur

Rz. 10 Brandts/Wirth, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, Berlin. Collin, Die Rolle der Aufsicht in der GKV – eine rechtshistorische Bilanz, KrV 2017 S. 133. Knoblich/Fudiekar, Das Rechnungswesen in der Sozialversicherung, 4. Aufl. 1996. Kluth, Grundlagen und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, GewArch 2006 S. 446. Rompf, Ärz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 280 Finanzi... / 2.4 Aufsicht (Abs. 4)

Rz. 21 Die Staatsaufsicht über den MD übt die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes aus, in dem er seinen Sitz hat (i. d. R. das Sozial- bzw. Gesundheitsministerium des jeweiligen Landes; Satz 1). Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetzen und sonstigem Recht (Rechtsaufsicht). Zweckmäßigkeitserwägungen sind nicht anzustel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217d Aufsic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Vergleichbare Regelungen waren für die früheren Bundesverbände in § 214 i. d. F. bis 3...mehr

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Daten in Rechnungslegung un... / 2.1.2.1 Geschäftsmodell

Bei der Archilyse AG[1] handelt es sich um eine im Jahre 2017 gegründete Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich. Das Geschäftsmodell des ETH-Spin-Off besteht darin, die Qualität von Architektur und Immobilien digital und objektiv messbar, vergleichbar und verständlich zu machen. Zu diesem Zweck hat die Archilyse AG ein digitales Verfahren entwickelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Unterla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht ein Wohnungseigentümer gegen den Gebrauch von Räumen vor. Dies wäre im aktuellen Recht nur möglich, wenn er durch den Gebrauch gerade in seinem Sondereigentum einen Nachteil erfährt, beispielsweise durch Geräusche oder Gerüche. Geht es hingegen nur um die Einhaltung der Vereinbarung der Wohnungseigentümer für ihr Verhältnis untereinander, ist es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 208 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 208 wurde mit durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt und übernimmt das zuvor geltende Recht. Die ursprünglich in § 208 enthaltenen Regelungen zur Funktion des Geschäftsführers sind durch Art. 1 Nr. 124 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesseru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Einberu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer einen Beschluss nach § 24 Abs. 3 Fall 2 WEG erzwingen. Streitig ist, wie der Gebührenstreitwert für diese Klage festzusetzen ist. Gebührenstreitwert Für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts sind mehrere Schritte zu unternehmen. Überblick: Schritt 1 – Festsetzung des Gesamtinteresses. Schritt 2 – Ermittlung des 7,5-fachen Wer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Kapitalherabsetzung / 11 Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Vor- und Nachteile

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist in § 58 a GmbHG geregelt. Dabei entfällt die 3-malige Bekanntmachung, das Recht der Gläubiger auf Befriedigung und das Sperrjahr. Mit diesen Vorteilen gehen aber auch einige Nachteile einher. So kommt die vereinfachte Kapitalerhöhung nur in Betracht, wenn zuvor die Kapital- und die Gewinnrücklage aufgelöst werden. Deren Summe nach der Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss-Beschluss: Fehler... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Erhebung einer Sonderumlage i. H. v. 2.930.000 EUR für eine Reparatur der Hof-Decke, die zumindest teilweise zugleich die Decke der darunter belegenden Tiefgarage darstellt. Nach dem Beschluss soll die Summe unter den Wohnungseigentümern im Verhältnis der Miteigentumsanteile verteilt werden. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.2 Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren (Abs. 2)

Rz. 13 Die Diagnosen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 7 (Einweisungsdiagnose, Aufnahmediagnose, Hauptdiagnose für die Entlassung oder Verlegung und Nebendiagnosen) sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) in der jeweiligen vom BfArM (www.bfarm.de) im Auftrag des BMG herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln (Satz 1). Operationen und sonstige Pr...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 18. Können freiwillige Helfer in Impf- oder Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

All diejenigen, die nebenberuflich direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind - also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen beziehungsweise Testen selbst - und dabei im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft tätig werden, können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt...mehr