Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.12.2.1 Außergerichtliche Vertretung

Gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst uneingeschränkt durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ausnahme stellen Grundstückskauf- oder Darlehensverträge dar. Hier besteht eine Vertretungsmacht des Verwalters lediglich dann, wenn diese durch Beschluss der Wohnungseigentümer legitimiert ist. Die Wohnungseigentü...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.3 Durchsetzung der Hausordnung

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG a. F. war der Verwalter ausdrücklich verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Auch wenn das reformierte WEG keine Katalogpflichten des Verwalters mehr kennt, hat sich an seiner Pflicht, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen, nichts geändert. Nach der insoweit maßgeblichen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sind die ...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 4.5 Anforderung von Zahlungen und Kostenbeträgen

Nach früherer in § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG a. F. geregelter Rechtslage war der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Lasten- und Kostenbeiträge anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. Nach wie vor handelt es sich auch insoweit um eine weiter bestehende Verpflichtung des Verwalters, die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Situation im GmbH-Recht

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der "qualifiziert faktische GmbH-Konzern" war in Rspr. und Schrifttum im Wege der Rechtsfortbildung lange als eigenständiger Haftungstatbestand anerkannt. BGH (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1985, II ZR 275/84, BGHZ 95, S. 330; BGH, Urteil vom 23.09.1991, II ZR 135/90, BGHZ 115, S. 187; BGH, Urteil vom 29.03.1993, II ZR 265/91, BGHZ 122, S. 123; ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsanliegen des Rechts faktischer Unternehmensverbindung

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Dritte Buch des AktG, das die "verbundenen Unternehmen" behandelt, stellt die UN-Verbindung durch UN-Verträge als Regelfall in das Zentrum der gesetzlichen Regelung (vgl. §§ 291ff. AktG). In der Praxis wird jedoch häufig auf die Legalisierung der Einflussnahme auf ein abhängiges UN durch einen BHV verzichtet. In der amtlichen Begründung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Wagner (1987), Der Einfluß handelsrechtlicher Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften auf die genossenschaftliche Rechnungslegung und Prüfung nach neuem Recht, in: Baetge (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung nach neuem Recht, Düsseldorf 1987, S. 107–145. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Gross/Schruff (1986)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 238 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (Ausnahme: Einzelkaufleute i. S. v. § 241a; vgl. HdR-E, HGB § 241a). Diese Verpflichtung gilt für Kaufleute i. S. d. §§ 1 bis 6. Mit dem sog. Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 78 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1991), Abschied vom qualifiziert faktischen Konzern: Verflechtungen im faktischen Unternehmensverbund und ihre Auswirkungen, Heidelberg. Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Altmeppen (2007), Die historischen Grundlagen des Konzernrechts, in: Bayer/Habersack (Hrsg.), Aktienrecht im Wandel (Bd. II), Tübingen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Informationsrecht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325a Abs. 1 Satz 5 können Zweigniederlassungen ausländischer KapG die Unterlagen der RL ihrer Hauptniederlassung entweder in deutscher oder englischer Sprache oder einer beglaubigten oder bescheinigten Abschrift der fremdsprachigen Originalversionen offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325a, Rn. 33ff.). Eine analoge Vorschrift findet sich auc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Grenzüberschreitende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Grenzüberschreitende BHV oder GAV mit einer deutschen AG, KGaA oder SE als beherrschtem UN sind von Rspr. und Lehre anerkannt. Soweit es der Schutz des TU, seiner außenstehenden Aktionäre und seiner Gläubiger erfordert, gelten die §§ 291ff. AktG. Allerdings bestimmt das Personalstatut des herrschenden UN, ob dessen HV dem Vertrag zustimmen mu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vertragsparteien

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Parteien eines UN-Vertrags nach § 291 Abs. 1 AktG sind ein MU und ein TU. Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das TU ist das verpflichtete UN, das gemäß § 291 Abs. 1 AktG eine AG, KGaA oder SE sein kann. Auch bei der Vorgesellschaft ist – anders als bei der Vorgründungsgesellschaft – von der Vertragsfähigkeit auszugehen, denn auch sie untersteht be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtliche Würdigung?

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Namentlich im Hinblick auf Sorgfaltsverstöße der Verwaltung gemäß den §§ 317f. AktG stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Sonderprüfer im Rahmen seines Prüfungsauftrags eine rechtliche Würdigung vornehmen darf (vgl. dazu Noack, WPg 1994, S. 225 (229ff.)). Anders als im schweizerischen Recht (vgl. pointiert Greyerz, ZBJV 1984, S....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Böckli (2009), Schweizer Aktienrecht, 4. Aufl., Zürich. Casutt (1991), Die Sonderprüfung im künftigen Schweizer Aktienrecht, Zürich. DJT (1992), Verhandlungen des 59. Deutschen Juristentages – Beschlussempfehlung des 59. DJT (Bd. II), München, S. R 186–192. Graf von Kanitz (2021), Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen (Kap. K), in: IDW (Hrsg.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 52 Abs. 15a EStG ((a. F.); derweil: § 52 Abs. 11 EStG) galt die elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 5b EStG erstmals für WJ, die nach dem 31.12.2010 begonnen haben. Jedoch machte das BMF – mangels Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen und aufgrund massiver Kritik seitens der Kammern und Verbände – von d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Einfluss der internationalen RL nach IFRS ist seit Verabschiedung der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 243/1ff. vom 11.09.2002) des EU-Parlaments und Rates vom 19.07.2002 stetig gewachsen. Dabei beschränkt sich die Anwendung der IFRS zunächst nur auf den KA. Gemäß Art. 4 jener IAS-VO gilt, dass die IFRS für alle UN bindend sind,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Überprüfung der Vollzähligkeit der Unterlagen

Rn. 13 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 Abs. 1 verlangt die Überprüfung der "Vollzähligkeit" der eingereichten Unterlagen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein zu prüfen ist, ob die Zahl der tatsächlich eingereichten Unterlagen unabhängig von ihrer Art der Zahl der einzureichenden Unterlagen entspricht; vielmehr ist auch die Art der eingereichten Unterlagen zu prüfen, d. h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baumbach/Hueck (1968), Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Winter/Dremel (2021), A 7. Gewinngemeinschaft, in: Alvermann et al. (Hrsg.), Formularbuch Recht und Steuern, 10. Aufl., München.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gerichtliche Bestellung eines anderen Sonderprüfers (Satz 6)

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch das Antragsrecht einer Aktionärsminderheit gemäß § 315 AktG wird das Recht der HV der abhängigen Gesellschaft, ihrerseits eine Sonderprüfung nach § 142 AktG einzuleiten, nicht berührt (h. M.; vgl. MünchKomm. AktG (2020), § 315, Rn. 35; Noack, WPg 1994, S. 225 (235); AktG-GroßKomm. (1975), § 315, Rn. 8). Weil das herrschende UN dort rege...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Missbrauch des Antragsrechts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ebenso wie das allg. Sonderprüfungsrecht des § 142 Abs. 2 AktG kann auch das Antragsrecht gemäß § 315 Satz 2 AktG missbräuchlich ausgeübt werden (vgl. KonzernR (2022), § 315 AktG, Rn. 13). Fälle dieser Art werden wegen des erforderlichen Quorums auch nach dessen Absenkung seltener vorkommen als die vergleichbaren missbräuchlichen Anfechtungsk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verwaltungsstrafre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende Unternehmensverträge

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ebenso wie BHV und GAV können die UN-Verträge des § 292 Abs. 1 AktG mit ausländischen UN abgeschlossen werden. Dabei bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Gesellschaftsstatut des UN, dessen außenstehende Aktionäre und Gläubiger schützenswerter sind. Verpflichtet sich also ein deutsches UN, seinen Gewinn mit einem ausländischen zusamme...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beschlusserfordernis

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Zustimmungsbeschluss ist immer dann erforderlich, wenn das abhängige UN eine AG, KGaA oder SE nach deutschem Recht ist (vgl. MünchKomm. AktG (2020), Einleitung zu §§ 291ff. AktG, Rn. 52; KonzernR (2022), § 293 AktG, Rn. 4). Die grds. unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht des Vorstands aus § 82 Abs. 1 AktG wird durch das Zustim...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Beweislast

Rn. 63 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Nachweis einer missbräuchlichen Einflussnahme, die einem Einzelausgleich nicht mehr zugänglich ist, und damit der tatbestandlichen Voraussetzungen eines qualifiziert faktischen AG-Konzerns obliegt der abhängigen Gesellschaft bzw. dem Außenseiteraktionär, der die für ihn günstigen Rechtsfolgen für sich in Anspruch nehmen will. Die Rspr. de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ausgleichszahlungen bei Gewinnabführung

Rn. 67 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch dann, wenn in der abhängigen Gesellschaft kein Verlust entstanden ist, führt das entsprechend anzuwendende Recht zu Ausgleichszahlungen. Analog zu § 304 AktG hat die beherrschende Gesellschaft den außenstehenden Aktionären einen angemessenen Ausgleich für entzogene Gewinne zu gewähren (strittig; vgl. dafür: Geuting, BB 1994, S. 365; Zöll...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsform der abhängigen Gesellschaft

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG enthalten eine konzernrechtliche Sonderregelung, die nicht nur nach dem eindeutigen Wortlaut, sondern auch nach dem Willen der Gesetzgebungsinstanzen auf die besonderen Strukturen der AG und KGaA zugeschnitten ist. Der AG ist dabei eine im Inland ansässige SE gleichgestellt (vgl. § 49 Abs. 1 SEAG). Die unterschiedliche Stel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch Art. 8 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2029ff.) wurde die Transparenz-R 2004/109/EG (ABl. EU, L 390/38ff. vom 31.12.2004) i. d. F. der Änderungs-R 2013/50/EU (ABL. EU, L 294/13ff. vom 06.11.2013) in nationales Recht umgesetzt. Intendiert war dabei eine "Vollh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Intensivierung der Abhängigkeit durch Konzernierung

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Selbst in einer personalistisch strukturierten AG, KGaA bzw. SE greift kein eigenständiger Präventivschutz, wenn ein bereits bestehendes Abhängigkeitsverhältnis durch Ausübung einheitlicher Leitung zu einem Konzern verdichtet wird (vgl. KK-AktG (2004), Anhang zu § 318, Rn. 6; Raiser/Veil (2015), § 60, Rn. 28; a. A. Martens, GmbHR 1984, S. 265...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch das KonTraG wurden die strengen Tatbestandsvoraussetzungen der konzernrechtlichen Sonderprüfung in Teilbereichen gelockert. § 315 Satz 2 AktG sieht nunmehr ein Antragsrecht auch für den Fall vor, dass bestimmte Tatsachen den Verdacht einer pflichtwidrigen Nachteilszufügung rechtfertigen. Damit bietet sich den außenstehenden Aktionären a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Apelt (1991), Die Publizität der GmbH, Berlin. Buschmeyer (1993), Publizität als Korrelat der Haftungsbeschränkung, Köln. Cordewener (2009), Der europarechtliche Rahmen für die Unternehmenspublizität, in: Schön (Hrsg.), Rechnungslegung und Wettbewerbsschutz im deutschen und europäischen Recht, Berlin, S. 105–270. De With (1981), Das Verhältnis v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG sind auf den Einzelausgleich einer isolier- und quantifizierbaren nachteiligen Maßnahme gerichtet. Der von ihnen bezweckte Schutz der abhängigen Gesellschaft und ihrer Minderheitsgesellschafter kann daher sowohl bei einer breitflächigen und intensiven Konzernsteuerung, bei der sich einzelne schädigende Maßnahmen nicht mehr ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abwehr- und Beseitigungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da die Begründung eines intensiven Abhängigkeitsverhältnisses in Form einer qualifiziert faktischen Konzernierung unzulässig ist, stehen den außenstehenden Aktionären Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen das MU zu. Die Rechtsgrundlage bildet neben der aktienrechtlichen Treuepflicht auch § 823 Abs. 1 BGB, da die Mitgliedschaft als so...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Unzulässige Positionen

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Attribut "notPermittedFor" im Referenzteil ("Reference Linkbase") der Taxonomie (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 24) erfolgt die Kennzeichnung der unzulässigen Positionen bzw. Elemente. Im JA-Modul sind Positionen, die in einer HB, nicht aber in einer StB enthalten sein dürfen, als "steuerlich unzulässig" gekennzeichnet. Diese Positionen sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für das Vorliegen eines BHV kommt es weniger auf seine Bezeichnung als solchen, als vielmehr auf seinen Inhalt an, nämlich die Unterstellung der Leitung eines UN unter die Leitung eines anderen UN (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 11, Rn. 12; KK-AktG (2004), § 291, Rn. 56; Beck AG-HB (2018), § 15, Rn. 107). Bedeutung erlangt die Bezeichnung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abwehr der Begründung von Abhängigkeitsverhältnissen

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Einen zwingenden gesetzlichen Schutz der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und Gläubiger vor der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnisses kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Nicht die Konzernbildung ist rechtswidrig, die gesetzlichen Schutzmechanismen greifen erst, nachdem die Abhängigkeitslage entstanden ist, indem sie die Nachteilszufügung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Die das Unternehmensregister führende Stelle als Kontrollinstanz

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß der §§ 325 Abs. 1, 326 Abs. 2 hat die Offenlegung durch Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen an die das UN-Register führende Stelle, die BAnz Verlag GmbH mit Sitz in Köln, zu erfolgen. Folglich ist die das UN-Register führende Stelle sowohl Empfänger der zu übermittelnden Unterlagen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 14) als auch zugleic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 265 kodifiziert für KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte Gesellschaften die allg. Grundsätze für die Gliederung des JA, u. a. die Angabe von VJ-Werten (vgl. § 265 Abs. 2). Um der handelsrechtlichen Vorschrift zu genügen, dürfen Positionen der HB und der handelsrechtlichen GuV sowohl für das berichtete als auch für das vorangegangene WJ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Trennung verschiedener Konzernierungsstufen

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Konzernrechtsdogmatik war bis zu einer im Jahre 2001 erfolgten, den GmbH-Konzern betreffenden Rspr.-Korrektur rechtsformübergreifend durch die Überlegung geprägt, dass ein Regelungsmodell der Haftung in faktischen UN-Verbindungen entsprechend der Intensität der von dem beherrschenden UN ausgeübten Leitungsmacht zwischen verschiedenen Konz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des Mutterunternehmens

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das MU muss dann dem UN-Vertrag zustimmen, wenn es sich um einen BHV oder GAV gemäß § 291 Abs. 1 AktG handelt und das andere UN eine AG, KGaA oder SE ist. Die AG, KGaA oder SE muss ihren Sitz im Inland haben, weil das deutsche Konzernrecht nur für deutsche UN Schutzwirkung entfaltet. Ebenso soll § 293 Abs. 2 AktG dann nicht – auch nicht analo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Berichtsgrundsätze

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der i. R.d. konzernrechtlichen Sonderprüfung entsprechend anwendbare § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG verpflichtet den Sonderprüfer zur schriftlichen Berichterstattung über das Prüfungsergebnis. Inhalt und Umfang des Sonderprüfungsberichts sind im Gesetz nicht näher umrissen. Allg. Berichtsgrundsätze lassen sich aber aus dem Berichtszweck herleiten. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fallgruppen einer "nicht einzelausgleichsfähigen" Nachteilszufügung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Abgrenzung des einfachen vom qualifiziert faktischen Konzern hat in der Praxis in erster Linie anhand des Kriteriums des Einzelausgleichs zu erfolgen (vgl. zum Vorrang des Einzelausgleichs auch BGH, Urteil vom 02.10.2000, II ZR 64/99, NZG 2001, S. 126 (127); OLG Celle, Urteil vom 18.11.1998, 9U 225/97, NZG 1999, S. 728). Für den Einzelaus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verlustausgleichspflicht

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsfolgen der qualifiziert faktischen Konzernierung bestimmen sich nach dem Recht des Vertragskonzerns (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 51). In Analogie zu § 302 AktG ist das herrschende UN verpflichtet, den gesamten bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen (vgl. so die für die GmbH überholte, f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungsregelung

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des erzielten Periodenerfolgs ist unverzichtbarer Bestandteil sowohl des Selbstinformations- als auch Rechenschaftslegungszwecks und bildet zugleich die regelmäßig wichtigste Grundlage für die Ausschüttungs- bzw. Abführungs- oder Entnahmebemessung. Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit auch die Begrenzung des Ausschüttungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Grenzüberschreitende faktische Unternehmensverbindungen

Rn. 76 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsverhältnisse eines herrschenden UN zu abhängigen Gesellschaften richten sich nach dem Recht der abhängigen Gesellschaft ("allseitige Kollisionsnorm"; vgl. KK-AktG (2004), Vorbemerkungen zu § 291, Rn. 184; BeckOGK-AktG (2022), § 291, Rn. 49; Einsele, ZGR 1996, S. 40; Grossfeld (1995), S. 97f.). Eine deutsche abhängige Gesellschaft ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Überprüfung der Zulässigkeit eines Hinterlegungsauftrags

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kleinst-KapG können nach § 326 Abs. 2 von der das UN-Register führenden Stelle verlangen, dass ihre offenzulegenden Unterlagen nicht zum Online-Abruf im UN-Register, sondern durch Hinterlegung beim UN-Register offengelegt werden (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 18aff.). Hierzu müssen sie der das UN-Register führenden Stelle mitteilen, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht und Anwendungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 regelt die Kontrolle der Einhaltung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325–327a durch die das UN-Register führende Stelle. Ausgenommen von dieser Prüfung sind die Vorschriften zu Form, Format und Inhalt nach § 328 (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 15f.). Obwohl sich der Prüfungsgegenstand nicht explizit aus dem Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fehlende vertragliche und rechtliche Absicherung der Leitungsmacht

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Recht der faktischen UN-Verbindung greift nur, wenn zwischen den beteiligten UN weder ein BHV i. S. d. §§ 291ff. AktG geschlossen wurde (vgl. § 311 AktG), noch ein Eingliederungsverhältnis gemäß § 319 AktG besteht (vgl. § 323 Abs. 1 Satz 3 AktG). Außerdem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts und die Sanktionieru...mehr