Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Holdingstrukturen in der Un... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Matthias Meyer, StB, FB IStR / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile generiert werden, wie die Etablierung e...mehr

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Autorenverzeichnis

Rechtsanwalt Serge Bekgulyan, LL.M. (Berkeley) Mag. iur. (Köln), Dipl.-Jur. (Moskau), WEISSRUSSLAND Vandeadvokaat (estn. Rechtsanwältin) Aet Bergmann Advokaadibüroo Supremia – bnt attorneys in CEE, Telliskivi 60/1, EST-10412 Tallinn, Tel.: +372/6008555, aet.bergmann@bnt.eu, ESTLAND Notar Dr. Christoph Döbereiner Pfisterer und Döbereiner Notare, Marstallstr. 11, 80539 München, Tel...mehr

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Norwegen [1] / [Ohne Titel]

[1] Bis zur 4. Auflage wurde der Länderbericht Norwegen von Rechtsanwalt und Advokat Ralf Sedlmayr (†) verfasst.mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / d) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 93 Die Vergütung entsteht jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts innerhalb einer Angelegenheit.[64] Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 91 Die anwaltlichen Gebühren und deren Höhe im Verhältnis zur einfachen Gebühr ist für die dem RVG unterfallenden Aufträge zur Durchführung der Immobiliarzwangsvollstreckung im beschriebenen Sinne in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitte 3 und 4 des VV RVG geregelt. Rz. 92 Checkliste: Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung Danach erhält der Rechtsanwalt in der – gebü...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Anwaltliche Gebühren im Einzelnen

Rz. 73 Nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG kann der Rechtsanwalt in der Mobiliarzwangsvollstreckung folgende Gebühren verlangen:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Anwaltsvergütung aus Anwaltsvertrag

Rz. 6 Beruht der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten auf einem Anwaltsvertrag (Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, § 675 BGB), dann können sich Probleme im Rahmen der Pfändbarkeit ergeben. Aus dem Anwaltsvertrag ist der Mandant verpflichtet, dem Rechtsanwalt die gesetzliche oder die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Abtretung der Vergüt...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Parteizustellung

Rz. 339 Die Zustellung im Parteibetrieb kommt, wie bereits dargelegt (siehe Rdn 229), in allen Fällen der Zustellung in Betracht. Sie ist bei den nachfolgenden Titeln zwingend erforderlich:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / IV. Kostenrechtliche Behandlung von Rechtsmittelverfahren

Rz. 171 Soweit in der Zwangsvollstreckung eine Klage erhoben wird, also etwa die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO, die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO oder auch die Klage wegen sittenwidriger Zwangsvollstreckung aus § 826 BGB, richtet sich die kostenrechtliche Behandlung nach den allgemeinen Vorschriften, s...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / aa) Einleitung

Rz. 221 Wer die frühere Rechtsprechung zu Inkassokosten verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ein Glaubenskrieg um die Berechtigung dieses Dienstleistungssektors geführt wird, nicht aber eine an den einschlägigen Rechtsgrundlagen und den hierzu entwickelten Rechtsprinzipien orientierte Rechtsprüfung stattfindet, inwieweit die Inkassokosten erstattung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Aktuelle Rechtsprechung zu § 788 ZPO

Rz. 241 Checkliste: Aktuelle Rechtsprechung zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Welche Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 ZPO notwendig sind und welche Regelungen für das Verfahren und die Erstattungsfähigkeit gelten, ist immer wieder Anlass für Streitfragen, die die Rechtsprechung zu entscheiden hat. Nachfolgend soll ein Überblick zur aktuellen R...mehr

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Finnland / III. Anwaltskosten in Finnland

Rz. 112 Eine dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entsprechende Gebührenordnung gibt es in Finnland nicht. Üblicherweise rechnen finnische Anwälte ihre Honorare auf Stundenbasis ab, wobei von einem Stundensatz von etwa 200–350 EUR zzgl. 24 % MwSt. ausgegangen werden kann. Erbrechtliche Mandate werden oft auch nach zu vereinbarenden Pauschalen abgerechnet. Anwälte in der H...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kostenentscheidung, Kosten und Gebühren

Rz. 240 Im Erinnerungsverfahren ist grundsätzlich eine eigene Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO zu treffen.[248] Eine Anwendung von § 788 ZPO, dahingehend, dass immer der Schuldner die Kosten des Erinnerungsverfahrens nach § 766 ZPO zu tragen hat, dürfte nicht in Betracht kommen.[249] Auch im Rahmen von § 766 Abs. 2 ZPO ist eine Kostenentscheidung zu Lasten des Schul...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / bb) Beachtlichkeit der Schadensminderungspflicht

Rz. 235 Soweit die vorbeschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben und der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht, muss geprüft werden, ob diese als Verzugsschaden auch in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind. Im Übrigen aber mit gleichem Inhalt ist § 13e RDG (früher § 4 Abs. 4 und 5 RDGEG) zur An...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / b) Umfassende Anwendung ohne Rücksicht auf Rechtsstellung des Mandanten

Rz. 87 Während § 68 Abs. 1 BRAGO den Anfall der Gebühr im Zwangsversteigerungsverfahren auf die Vertretung eines Beteiligten am Versteigerungsverfahren beschränkte, kennt Nr. 3311 VV RVG diese Einschränkung für die Verfahrensgebühr nicht mehr. Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr auch, wenn er für einen sonstigen Dritten, insbesondere den Bieter, im Zwangsversteigeru...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überprüft werden. Insbesondere, wenn die Erteilung des Mandats erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahren erfolgt. Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe bezieht sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, sondern ist dafür gesondert zu bean...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 57 Für das Verteilungsverfahren fallen zunächst Gerichtsgebühren nach Nr. 2117 KV GKG in Höhe einer streitwertabhängigen halben Gebühr an, wenn das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird. Soweit der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner ohne Vorliegen der Voraussetzungen den gepfändeten Betrag hinterlegt hat, entsteht die Gebühr nicht, wenn die Einleitung des Ver...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Auch ein Rechtsanwalt kann als Schuldner in Betracht kommen. Der Rechtsanwalt erzielt grundsätzlich kein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit (Arbeitseinkommen), sondern Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, seien sie gesetzlich oder vereinbart. Von daher sind Besonderheiten zu beachten, die sich zum einen aus der Drittschuldnerstellung (Staatskasse ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 5. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 133 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat seine Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 134 Für die Vertretung des Rechtsanwaltes in der Zwangsversteigerung sind d...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 212 Checkliste: ABC der notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung Inzwischen liegt eine kaum noch überschaubare Kasuistik zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung vor. Die nachfolgende Checkliste soll hier eine gewisse Orientierung geben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können.mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 120 Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen bzw. am Ort des Vermögens des Verstorbenen (§ 105 JN). Das Verlassenschaftsverfahren ist ein mündliches Verfahren vor dem Notar, der laut Geschäftsverteilung des Gerichts für die Verlassenschaftsabhandlung zuständig ist. Dieser Nota...mehr

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Slowenien / VI. Zentrales Testamentsregister

Rz. 71 Die Notarkammer Sloweniens führt seit 15.10.2007[195] ein zentrales Testamentsregister in Form einer Datenbank.[196] Das Testamentsregister enthält Daten[197] über in Form einer notariellen Niederschrift, von einem Rechtsanwalt errichtete sowie gerichtliche Testamente und Daten über bei einem Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht in Verwahrung gegebene Testamente (Art....mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Prozessvollmacht

Rz. 40 Kraft Gesetzes erstreckt sich die für das Erkenntnisverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren, § 81 ZPO. Die Bevollmächtigung ergibt sich für das Vollstreckungsorgan daher aus dem Rubrum des Vollstreckungstitels. Die Vorlage einer neuen Vollmacht ist daher in diesem Fall nicht zwingend notwendig. Rz. 41 Hinweis Dies gilt allerdings ...mehr

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / g) Kosten und Gebühren

Rz. 289 Für das Beschwerdeverfahren fällt nach Nr. 2121 KV GKG eine gerichtliche Festgebühr von 33,00 EUR an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu berücksichtigen. Rz. 290 Der Rechtsanwalt erhält für das Beschwerdeverfahren eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG und eine weitere 0,5...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Gegenstandswerte in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 107 In der Mobiliarzwangsvollstreckung bestimmen sich die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung nach § 25 RVG. Rz. 108 Hinweis Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz mit Festgebühren vergütet. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichtes bei bestimmten Anträgen innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung...mehr

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Österreich / d) Aufbewahrungsort

Rz. 75 Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden. Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder der österreichischen Rechtsanwälte. Die Registrierung übernimmt der...mehr

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 78 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Rz. 79 Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von ...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Grundsatz

Rz. 115 Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung, deren Höhe an seiner Leistung sowie an der Art und dem Umfang der Aufgabe auszurichten ist. Für die Berechnung der Vergütungshöhe hält die ZwVwV folgende Wege bereit:[182]mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Kosten und Gebühren

Rz. 310 Für den in der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt sind die Kosten und Gebühren vor allem im Hinblick auf die notwendige Beratung und Aufklärung des Mandanten wesentlich. Rz. 311 Wird die Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen verworfen oder zurückgewiesen, entsteht nach Nr. 1826 KV GKG eine Festgebühr von 132,00 EUR, die neben den gerichtlichen Auslagen ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Vollstreckungsauftrag

Rz. 37 Der Vollstreckungsauftrag unterliegt nach § 754 ZPO zunächst keinem Formzwang.[13] Dieser Grundsatz erfährt allerdings insoweit eine Durchbrechung als der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung verbindliche[14] Formulare einführen kann. Hiervon hat der Gesetzgeber mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnun...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.1 Recht der Syndikusrechtsanwälte

Rechtsanwälte, die ihren Beruf als Angestellte eines anderen Rechtsanwalts oder einer rechtsanwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft ausüben, können sich von der Rentenversicherung befreien lassen und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören. Mit Wirkung zum 1.1.2016 wurde geregelt, dass angestellte Volljuristen bei anderen Arbeitgebern ihren Beruf als Rechtsa...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / cc) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht

Rz. 59 Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.2021[62] eingefügten § 753a ZPO müssen Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich versichern. Den Nachweis einer Vollmacht bedarf es...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 75 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 22,00 EUR an. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO und der Beschluss über den Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO getrennt ergehen. Es handelt sich gleichwohl um eine einheitliche Angelegenheit.[100] Nach § 12 Abs. 6 GKG muss der Gläubiger die Gebühr als Vorschu...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 6. Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 161 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist der Gegenstandswert für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft auf 2.000,00 EUR gedeckelt, was sich dementsprechend bei diesen Betrag übersteigenden Vollstreckungsforderungen auswirkt. Grundsätzlich ist auch hier also der Nennwert der Vollstreckungsforderung maßgeblich, aber nicht mehr als 2.000,00 EUR. Rz. 162 Hinweis Wertet de...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Kosten und Gebühren

Rz. 813 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 814 Der Rechtsanwalt erhält die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / cc) Inkassodienstleistung durch verbundene Unternehmen

Rz. 240 Die dargelegten Grundsätze sind nicht anders zu beurteilen, wenn das Inkasso durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG betrieben wird, sogenanntes Konzerninkasso. Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes hat in § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG eine Regelung mit sich gebracht, wonach der Einzug von Forderungen für ein verbundenes Unternehmen keine Rechtsdienstlei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Rechtsanwaltskosten

Rz. 60 Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine besondere 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und ggf. eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG (Vorbem. 3.3.3 und § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG) nebst Auslagen. Zu beachten ist hierbei, dass allgemeine Vorbereitungsarbeiten wie z.B. die Beantragung eines Grundbuchauszuges hier...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Festsetzung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 100 Die anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes zu leisten. Auch wenn er den Gläubiger vertritt, hat er keinen eigenen Gebühren- oder Erstattungsanspruch gegen den Schuldner. Vielmehr muss der Gläubiger die Vergütung leisten und dann seinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO verfolgen. Hiermit kann der Bevoll...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / b) Ergänzungsantrag nach § 321 ZPO

Rz. 96 Ein Antrag auf Urteilsergänzung gemäß § 321 ZPO kommt immer dann in Betracht, wenn das Urteil eine Entscheidungslücke aufweist. Das Gericht muss also entgegen seiner Absicht über einen Haupt- oder Nebenanspruch oder über den Kostenpunkt nicht entschieden haben. Rz. 97 Dabei ist zu beachten, dass der übergangene Anspruch sich aus dem ursprünglich festgestellten oder nac...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 125 Für das Verfahren nach § 732 ZPO fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Es können lediglich die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG erhoben werden. Rz. 126 Für den Rechtsanwalt handelt es sich bei der Klauselerinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG um eine besondere Angelegenheit, während allein die erstmalige Beantragung der Vollst...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 7. Gegenstandswert im Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter

Rz. 164 Mit dem VVInkG hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG dahingehend eine Ergänzung vorgenommen, dass eine Wertkappungsgrenze, wie auch bei den Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, von 2.000,00 EUR zu beachten ist. Diese Änderung ist bereits gem. Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung wei...mehr

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Estland / 1. Gesellschaftsrecht

Rz. 43 Anteile und Aktien von Gesellschaften unterliegen in der Regel dem gewöhnlichen Erbrecht. Das Gesellschaftsgesetzbuch,[30] regelt in wenigen Fällen mögliche Ausnahmen. So kann z.B. in der Satzung einer osaühing (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach estnischem Recht) festgelegt sein, dass mögliche Erben eines Gesellschafters seinen Anteil an der GmbH nicht erben k...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 24 Folgende Kosten bzw. Gebühren sind zu beachten:mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / a) Einleitung

Rz. 213 Besondere Probleme wirft in der Praxis immer wieder die Frage auf, inwieweit Inkassokosten vom Schuldner zu erstatten sind. Aus einer hergebrachten Skepsis der rechtsberatenden Berufe und der Justiz gegenüber den aus dem kaufmännischen Berufsstand kommenden Inkassounternehmen resultiert, dass über die Erstattung der Inkassokosten regelmäßig gestritten werden muss. Di...mehr