Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag entscheidet

Rz. 256 Bei der Vollstreckung mehrerer titulierter Forderungen liegt eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt wegen dieser Forderungen einen einheitlichen Auftrag zu einer einzigen Art von Vollstreckungsmaßnahme erteilt. Es kommt bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag oder mehrere Aufträge erhalten hat, son...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Kostenerstattung

Rz. 53 Eine Kostenerstattung der Prüfungsgebühr kann in Betracht kommen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Gebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit anfällt und außergerichtliche Gebühren grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Eine Erstattung kann aber unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis anderer Kosten, die erstattungsfähig wären, in Betracht kommen. Rz. 54...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Geltendmachung der Umsatzsteuer bei der Partei

Rz. 211 Zum anderen hat die bedürftige Partei keinen wirtschaftlichen Nachteil, wenn sie die Umsatzsteuer selbst zahlt, da sie den Betrag (vorher) vom Fiskus einfordern kann. Deshalb wird die Geltendmachung der Umsatzsteuer gegenüber der bedürftigen vorsteuerabzugsberechtigten Partei von der Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht erfasst.[404] Der Anwalt kann der Part...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 10 Nach § 51 kann dem Rechtsanwalt, der in den in VV Teil 6 Abschnitt 1 geregelten Verfahren nach dem IRG sowie dem IStGH-Gesetz gerichtlich als Beistand bestellt worden ist, eine Pauschgebühr bewilligt werden.[2] Ferner besteht für den in Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz tätigen Wahlanwalt die Möglichkeit, eine Pauschgebühr nach § 42 feststellen zu lassen.[3]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 Für das vom Rechtsanwalt hergestellte Schreibwerk gilt zunächst VV Vorb. 7 Abs. 1. Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass das vom Rechtsanwalt angefertigte Schreibwerk als allgemeiner Geschäftsaufwand mit den Gebühren abgegolten ist. Nur in den in VV 7000 ausdrücklich genannten Fällen entsteht zusätzlich zu den Gebühren eine Pauschale für die Herstellung und Überlassun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Anrechnung nach Kopfteilen

Rz. 57 Bei dieser Berechnungsvariante wird die erhöhte Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens durch die Anzahl der Mandanten d.h. nach Kopfteilen aufgeteilt. I. Mahnverfahrenmehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Für die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) ist dem Rechtsanwalt nach dem Wert der rechtshängigen Klageforderung i.H.v. 12.000,00 EUR eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstanden. Außerdem hat der Rechtsanwalt Verhandlungen über die in diesem Rechtsstreit nicht rechtshängige Kaufpreisforderung i.H.v. 8.000,00 EUR geführt, sodass ihm die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in Einigung

Rz. 79 Analog VV 3306 entsteht auch dann eine 0,5-Verfahrensgebühr, wenn die Parteien im Mahnverfahren eine Einigung treffen und darin auch nicht anhängige Gegenstände mit einbeziehen (vgl. auch Rdn 110 ff.). Beispiel: Der Rechtsanwalt erhält den Auftrag, Ansprüche gegen den Gegner in Höhe von 5.000 EUR mittels Mahnbescheid geltend zu machen. Nach Zustellung des Mahnbescheid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 32 Wird der Anwalt beauftragt, gegen die Kostenfestsetzung vorzugehen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 15 Ebenfalls kein Fall des § 52 liegt vor, wenn der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt mit dem Beschuldigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat.[7] Solche Vergütungsvereinbarungen sind zulässig (siehe § 3a Rdn 25 ff.), wie sich insbesondere aus § 101 BRAGO ergab. In diesen Fällen kommt zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Beschuldigten nur eine Vergütungsverein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 390 § 17 Abs. 3 ZwVwV stellt klar, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Verwalter für solche Tätigkeiten die tarifliche Vergütung des RVG verlangen kann, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Anwalt übertragen hätte.[708] Diese Regelung entspricht § 5 InsVV (siehe Rdn 344). Führt etwa der anwaltliche Zwangsverwalter einen Rechtsstreit mit den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anwaltliche Tätigkeit ist nach dem Gegenstandswert abzurechnen

Rz. 11 Eine Bindungswirkung ist nur möglich, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit überhaupt nach dem Wert richten. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1), wenn das RVG keine den Gerichtskostengesetzen vorrangigen Wertregelungen (§ 2 Abs. 1) bestimmt. Nur insoweit greift die Fiktion des Abs. 1. E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Beistand oder Vertreter des Nebenklägers

Rz. 139 Wird dem Nebenkläger ein Rechtsanwalt gem. § 397a Abs. 1 als Beistand bestellt oder gem. § 397a Abs. 2 StPO im Wege der PKH beigeordnet, entfaltet die Bestellung/Beiordnung unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts im Festsetzungsverfahren nach § 55 wie beim Pflichtverteidiger keine Wirkung. Denn für den Beistand des Nebenklägers wird eb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verpflichtung der Staatskasse

Rz. 6 Die Staatskasse ist verpflichtet, die bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder nachträglich festgelegten Beträge und Raten – höchstens 48 Monatsraten (vgl. § 115 Abs. 2 ZPO) – einzuziehen, bis nicht nur die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche gedeckt sind, sondern auch die Regelvergütung des Rechtsanwalts.[4] Die Staatskasse muss über die Dec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verzicht auf den Vergütungsanspruch

Rz. 34 Der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt kann auf seinen Vergütungsanspruch verzichten. Der Verzicht verstößt nach h.M. nicht gegen § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO, weil dieses Verbot ausschließlich den Fall einer mit dem Mandanten getroffenen vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Gebühren betrifft, die vorsieht, dass ein geringerer Betrag als im RVG vorgesehen geza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 Die Systematik des § 32 erklärt sich folgendermaßen: Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten nach dem RVG, so dass das RVG den übrigen Kostengesetzen für die Abrechnung vorgeht. Die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem RVG richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1). Insoweit sich die Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Speziell: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 29 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[47] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48 noch in einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertangabe bei Einreichung der Klage oder eines Antrags

Rz. 26 Nach § 61 S. 1 GKG ist bei Einreichung einer Klage oder eines anderweitigen verfahrenseinleitenden oder den Streitgegenstand erweiternden Antrags, der Gerichtsgebühren auslöst, grundsätzlich der Streitwert anzugeben. Rz. 27 Die Wertangabe kann vom Kläger oder einem anderweitigen Antragsteller jederzeit berichtigt werden (§ 61 S. 2 GKG). Die Wertangabe in der Klage- ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 284 Beauftragt die Partei wegen Differenzen mit dem ursprünglichen Rechtsanwalt für das Hauptverfahren einen anderen Prozessbevollmächtigten, so sind die Mehrkosten dieses Anwaltswechsels nicht i.S.d. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO notwendig und damit nicht erstattungsfähig.[334] Ebenfalls nicht notwendig und daher nicht erstattungsfähig sind die Mehrkosten, die dadurch entstehen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Adressat

Rz. 65 § 49b Abs. 5 BRAO knüpft die Hinweispflicht an die "Übernahme des Auftrags". Sie richtet sich daher an den – künftigen – Auftraggeber. Dies gilt auch bei rechtsschutzversicherten Mandanten; eines Hinweises an den Rechtsschutzversicherer bedarf es daher nicht.[23] Auch sonstige Dritte, mit denen der Mandatsvertrag nicht geschlossen werden soll, sind keine Adressaten ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendung von § 15a

Rz. 15 Völlig außer Betracht gelassen hatte der Gesetzgeber das Problem der Anrechnung von Gebühren (vgl. § 15a). In der Rechtsprechung war es deshalb umstritten, ob bspw. der Anfall einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr wegen der in VV Vorb. 3 Abs. 4 normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der aus der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebühr führt.[12] Um insowei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besondere Angelegenheit

Rz. 187 Die sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO bzw. die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegen Vollstreckungsentscheidungen des Rechtspflegers stellen anders als die Erinnerung gemäß § 766 ZPO gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit und damit eine gesondert zu vergütende Tätigkeit dar. In derartigen Fällen erwächst dem Anwalt zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsbehelfs- und Beschwerdemöglichkeit aus eigenem Recht

Rz. 4 Abs. 2 fingiert deshalb die Rechtsstellung des Rechtsanwalts als Partei eines Rechtsstreits oder Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens für das Wertfestsetzungsverfahren, um ihn gleichermaßen mit Antrags-, Rechtsbehelfs- und Beschwerderechten auszustatten. Diese Gleichstellung ist deshalb erforderlich, weil der Anwalt seine Gebühren grundsätzlich nach dem vom Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 2503 fällt an, sobald der Rechtsanwalt eine der in Anm. Abs. 1 genannten Tätigkeiten ausübt. Der Abgeltungsbereich entspricht dem Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (vgl. VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Der Anwalt erhält die Gebühr VV 2503 zum einen für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Insoweit kann auf die Erl. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anwaltswechsel

Rz. 299 Lässt sich eine Partei im selbstständigen Beweisverfahren von einem bei dem Hauptsachegericht nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vertreten, liegt in der Regel kein notwendiger Anwaltswechsel nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO vor.[372] Denn bei Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist regelmäßig mit einem nachfolgenden Rechtsstreit zu rechnen.[373] Die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Person des Zahlenden

Rz. 59 Abs. 5 verlangt, dass der Anwalt uneingeschränkt über "Zahlungen" Auskunft geben muss.[127] Von wem gezahlt wurde, bleibt offen. Anzugeben sind daher Zahlungen des Mandanten und von Dritten. Dritte können z.B. Familienangehörige des Mandanten oder dessen unterlegener Gegner sein. Auch vom Prozessgegner an den Rechtsanwalt gezahlte oder beigetriebene Kostenerstattungsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehrere Einzelpersonen

Rz. 34 Geht es jedoch um die persönliche Rechtswahrnehmung mehrerer Wohnungseigentümer auch hinsichtlich der Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft, bleibt die Angelegenheit eine solche von Einzelpersonen.[69] Deren gemeinschaftliches Vorgehen begründet und bestimmt für ihren Anwalt einen Mehrvertretungszuschlag (vgl. Rdn 20). Der Zuschlag fällt auch an, wenn der Verband ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 7. Auslagen

Der Anwalt kann neben den Gebühren die in Teil 7 VV vorgesehenen Auslagen geltend machen. Das gilt insbesondere für die Postpauschale Nr. 7002 VV, die in jeder Angelegenheit und jedem Rechtszug gesondert anfällt. Daneben kommen insbesondere Reisekosten nach Nrn. 7003–7006 VV in Betracht. Sie können z.B. für die Fahrt zu Gerichtsterminen oder Besprechungen mit dem Mandanten an...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 7. Beschwerdeverfahren

Rz. 237 Beschwerdeverfahren wegen des Hauptgegenstands des einstweiligen Rechtsschutzes wurden in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten bisher nach den VV 3500, 3513 vergütet. Versuche, zu einer analogen Anwendung der VV Vorb. 3.2.1 zu gelangen oder über einen Umkehrschluss aus VV Vorb. 3.2 zu erreichen, dass die höheren Gebühren eines Berufungsverfahrens gelten, sind von...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag des Auftraggebers

Rz. 174 Auch der Auftraggeber kann einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung stellen. Hier ist ein bezifferter Antrag nicht erforderlich. Der Antrag auf Feststellung ist dahin gehend zu richten, dass dem Rechtsanwalt die von ihm berechnete Vergütung ganz oder teilweise nicht zusteht.[116] Der Auftraggeber muss allerdings konkret angeben, für welches Verfahren er die Festsetzung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 181 Erhebt der Auftraggeber gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütung keine Einwendungen, so ist der Antrag des Anwalts begründet, wenn er schlüssig ist, d.h. wenn die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren und Auslagen nach dem Vortrag des Anwalts in dieser Höhe entstanden sind. Soweit dem Anwalt nach seinem eigenen Vorbringen der Vergütungsanspruch nicht zusteht, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2

Rz. 13 Der Rechtsanwalt kann in den Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Beschwerdeentscheidungen in den Verfahren nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 die erhöhten Gebühren nach Unterabschnitt 2 (VV 3208, 3209, 3210) abrechnen. Rz. 14 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3206, 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussanspruch nur für erforderliche Auslagen

Rz. 16 Demgegenüber ist im Verhältnis Anwalt – Fiskus eine Besprechung zur Durchführung von Maßnahmen, die mit besonderen Kosten verbunden sind, nicht einmal vorgesehen. Bei der Vorschussgewährung ist nicht zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in der Lage wäre, die vorschussweise geltend gemachten Auslagen bis zur Fälligkeit selbst zu tragen.[24] Für die Staatskasse vorschusspflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Pflichtverletzung

Rz. 85 Auch die Geltendmachung einer anwaltlichen Pflichtverletzung wird den Auftraggeber in einem Schadensersatzprozess vor keine Probleme stellen. Den Rechtsanwalt treffen bereits im Stadium der Vertragsverhandlungen zivilrechtliche Aufklärungspflichten, die sich auch auf das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko erstrecken können.[46] § 49b Abs. 5 BRAO statuiert eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

Rz. 9 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Auftraggeber ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Die Vorschriften der Prozesskostenhilfe gelten unmittelbar für sämtliche bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Andere Verfahrensordnungen verweisen auf diese Vorschriften (näher siehe Rdn 4). Rz. 10 Das Verfahren über Prozesskostenhilfe wird durch einen Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber oder der Staatskasse

Rz. 80 Die Bestimmung des Anwalts muss der Billigkeit entsprechen. Eine Gebühr ist nicht mehr billig, wenn sie nicht mehr hinnehmbar ist.[159] Voraussetzung dafür ist, dass die angesetzte Gebühr die in vergleichbaren Fällen angemessene deutlich übersteigt.[160] Dagegen will das OLG Koblenz die Unbilligkeitsregelung des § 14 Abs. 1 S. 4 auch dann anwenden, wenn der Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Deckung mit Wahlanwaltsgebühren

Rz. 3 Mit den Zahlungen der Staatskasse werden die Leistungen des beigeordneten Anwalts nur dann endgültig abgerechnet, wenn sie die Vergütung eines Wahlanwalts abdecken. Das ist bei einem Gegenstandswert bis 4.000 EUR der Fall (erste Stufe). Fallen sie bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR (zweite Stufe) bzw. mehr als 50.000 EUR (dritte Stufe; bis 31.12.2020: meh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei der Androhung

Rz. 262 Nach § 19 Abs. 2 Nr. 5 gehört die einer Verurteilung zu Ordnungsgeld vorausgehende Androhung von Ordnungsgeld nach § 890 Abs. 2 ZPO zur Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3. Das bedeutet Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auswirkung auf Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 74 Soweit der Anwalt lediglich mit der Einschränkung des Mehrkostenverbots beigeordnet wird, gilt für diese Mehrkosten nach allerdings umstrittener Ansicht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Ansprüche im Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten) nicht. Sind also etwa Reisekosten von der Beiordnung ausdrücklich ausgenommen, kann der Anwalt den Mandanten we...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 (VV 3311 und 3312) befasst sich mit den Gebühren für das Zwangsversteigerungsverfahren sowie das Zwangsverwaltungsverfahren. Das Rechtsmittelverfahren ist mit den generellen Regelungen zum Beschwerdeverfahren in VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.) zusammengefasst. Die Vorschrift für die Mitwirkung des Rechtsanwalts in einem Vertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 18 Die Gebühr nach VV 2200 entsteht mit der ersten Tätigkeit des Einvernehmensanwalts nach Erteilung des Auftrags, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Rz. 19 Die Einvernehmensgebühr nach VV 2200 deckt die gesamte Tätigkeit des Einvernehmensanwalts im Verfahren über die Herstellung des Einvernehmens ab, also insbesondere die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erfasste Beiordnungen

Rz. 10 Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe ist ein Institut der ZPO , steht hier aber als Synonym für sämtliche Beiordnungen, die darauf beruhen, dass die Partei einen zur Interessenvertretung erforderlichen Anwalt nicht (sofort) bezahlen kann (im Einzelnen siehe § 12 Rdn 5). Erfasst sind daher Beiordnungen gem. §§ 114 ff. ZPO, 76 ff. und § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Besondere Umstände

Rz. 40 Ungeachtet dieser gesetzlich normierten Belehrungs- und Aufklärungspflichten sollte der Anwalt prüfen, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls eine zivilrechtliche Belehrungspflicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründen. Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis seines Mandanten erkennen konnte und musste.[60] Besondere Ums...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Terminsgebühr nach VV 3401

Rz. 218 Hat der Anwalt keinen umfassenden Verfahrensauftrag, sondern beschränkt sich sein Auftrag auf die Vertretung in einem Termin, erhält er hierfür eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3401 in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Der Tätigkeit nach handelt es sich um eine Terminsgebühr, die gleichwohl als Verfahrensgebühr bezeichnet wird. Rz. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzeltätigkeiten; Verkehrsanwalt

Rz. 30 Auch der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragte Rechtsanwalt erhält die jeweilige Gebühr in ihrer vollen Höhe. Ist der Anwalt jedoch nur als Verkehrsanwalt tätig, bemisst sich seine Vergütung ebenfalls nach Unterabschnitt 4, und zwar in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 6, VV 3400.[21] Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts nur auf vorbereitende Tätigkeiten wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung durch den Kammervorstand oder einen Vertragsteil (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Soll die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen sein, ist diese Vereinbarung insoweit unwirksam; es gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart (Abs. 3 S. 2). Unzulässig sind insoweit auch Klauseln, mit denen es dem Anwalt vorbehalten sein soll, einseitig die Vergütung zu erhöhen, etwa Stundensätze anzuheben. Rz. 34 Auch im Übrigen ist ...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 2 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung (siehe VV 7008 Rdn 63). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch die Regelung in VV 3104 wird zunächst festgelegt, dass der Rechtsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren als Terminsgebühr grundsätzlich eine Gebühr i.H.v. 1,2 erhält. Die 1,2-Terminsgebühr verdient der Anwalt – in Verfahren, in denen keine Betragsrahmengebühren entstehen – immer dann, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen des VV 3105 vorliegen und sich damit d...mehr