Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 261 Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 1000 kann nicht entstehen, weil die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand vertraglich nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 262 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr zu einem Gebührensatz von 1,3 (VV 1002, 1004) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verzicht auf ordnungsgemäße Abrechnung

Rz. 89 Der Auftraggeber kann auf eine ordnungsgemäße Berechnung nach § 10 verzichten. Die Beweislast hierfür liegt beim Anwalt.[76] Ein solcher Verzicht liegt jedoch noch nicht schon dann vor, wenn der Mandant ohne Erhalt einer Rechnung zahlt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall nur darauf, die Zahlung von der Mitteilung der Berechnung abhängig zu machen.[77] Gleichwo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Wertfestsetzung

Rz. 46 Da aus dem Wert der Einziehung keine Gerichtsgebühren entstehen, setzt das Gericht den Wert nicht von Amts wegen nach § 63 Abs. 1 GKG fest. Der Gegenstandswert wird vielmehr ausschließlich im Verfahren nach § 33 Abs. 1 nach Fälligkeit der Gebühr (§ 33 Abs. 1 S. 1) auf Antrag eines Beteiligten festgesetzt.[62] Rz. 47 Antragsberechtigt sind der Verteidiger, der Beschuldi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands

Rz. 31 Hat der Gläubiger jedoch dem Vollstreckungsorgan den Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, so ist der Wert dieses Gegenstandes maßgebend, wenn er niedriger ist als der Wert der zu vollstreckenden Forderung (Nr. 1, 2. Hs.). Maßgebend ist auch hier der Wert im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden (ersten) Tätigkeit des Anwalts.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) AGB-Prüfung

Rz. 191 Dass eine sofortige Fälligkeit in mehrfach verwendeten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB) überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB sei, wird man wohl nicht annehmen können. Zwar würde eine solche Vereinbarung dem Grundsatz des § 8 Abs. 1 widersprechen; andererseits entspricht sie dem Grundsatz des BGB in § 271 Abs. 1 BGB.[139] Rz. 192 Zu berücksichtigen sein kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahrensgebühr geringer als 1,0

Rz. 7 Da sich die Gebührenhöhe der Verfahrensgebühr VV 3335 nach der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das Prozesskostenhilfe beantragt ist, richtet, erreicht sie insbesondere in folgenden Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren nicht den Höchstsatz von 1,0:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung

Rz. 30 Lediglich eine einzige Angelegenheit liegt dagegen vor, wenn mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben werden. Die Werte der einzelnen Beschwerdegegenstände werden dann zusammengerechnet (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 2 GKG). Beispiel: Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens (insgesamt 800 EUR) nach § 91a ZPO gegeneinand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / M. Vergütungsfestsetzung

Rz. 73 Gegenüber dem Mandanten kommt eine Festsetzung nach § 11 grundsätzlich in Betracht, da es sich um Wertgebühren handelt. Die Festsetzung ist daher insbesondere dann möglich, wenn der Anwalt nur mit der Durchsetzung oder Abwehr der geltend gemachten Ansprüche beauftragt war (VV Vorb. 3.4 Abs. 2). Rz. 74 Fraglich ist aber, ob eine isolierte Festsetzung dieser Gebühr mögli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Divergenzfälle

Rz. 99 Eine Zulassung wegen Abweichens von ober- und höchstrichterlichen oder verfassungsrechtlichen Entscheidungen ist nicht vorgesehen. Insoweit handelt es sich aber nur um einen Unterfall der Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn wegen abweichender sonstiger Rechtsprechung Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage besteht und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 9 Problematisch ist die Abgrenzung, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, wenn der Anwalt mehrere Personen berät oder eine Person über verschiedene Gegenstände. Diese Probleme stellen sich insbesondere häufig in Asylsachen, wenn mehreren Personen ein gemeinschaftlicher Beratungshilfeschein erteilt worden ist. Ebenso häufig tritt das Problem auf, wenn sich ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Abgeltungsbereich

Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, ausgenomm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einschränkung der Anrechnungspflicht

Rz. 7 Die Pflicht zur Anrechnung wird in Abs. 3 S. 3 allerdings dahingehend eingeschränkt, dass eine Anrechnung oder Rückzahlung nur vorzunehmen ist, soweit der Anwalt ohne Anrechnung oder Rückzahlung insgesamt mehr als den doppelten Betrag der ihm nach § 45 aus der Staatskasse zustehenden gesetzlichen Vergütung erhalten würde. S. 4 klärt, dass die Gesamtgebühren des Pflicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 182 Für das Beschwerdeverfahren gemäß § 35 Abs. 3 und Abs. 4 KSpG gilt über § 35 Abs. 6 S. 1 KSpG § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 35 Beispiel: Der Beklagte ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden und beauftragt seinen Anwalt, in vollem Umfang Berufung einzulegen. Dieser rät jedoch von der Berufung ab, soweit sie einen Teilbetrag von 5.000 EUR betrifft. Die Berufung wird nur wegen 15.000 EUR eingelegt. Die volle Gebühr nach VV 3200 entsteht aus dem Wert von 15.000 EUR; aus den weiteren 5.00...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festgebühr

Rz. 15 Anstelle von Wertgebühren können auch Festgebühren maßgebend sein. Diese können wiederum betragsmäßig feststehen (z.B. bei der Beratungshilfe nach VV 2500 ff.: 15 EUR, 38,50 EUR, 93,50 EUR und 165 EUR, wobei es sich streng genommen nicht um Gebühren handelt; oder auch die Gebühren des bestellten oder beigeordneten Anwalts in Angelegenheiten nach Teil 4, 5 und 6). Ande...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fälle der Zugehörigkeit zum Rechtsmittelverfahren

Rz. 6 Die Tätigkeit des Anwalts gehört in folgenden Fällen zum Rechtsmittelverfahren, so dass nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 eine einzige Angelegenheit vorliegt: a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Ur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Der Gegner haftet in voller Höhe

Rz. 47 Bei voller Kostentragungspflicht des Gegners macht die Berechnung des Beitreibungsrechts nach § 126 ZPO und eines Forderungsübergangs nach § 59 – von dem Sonderfall der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei einmal abgesehen (vgl. Rdn 29, § 55 Rdn 209 ff.) – keine Schwierigkeiten, weil der Erstattungsanspruch gegen den Gegner auf die volle Vergütung des An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen und Beschwerden

Rz. 5 Für das Kostenfestsetzungsverfahren sowie für das Verfahren über den Kostenansatz ordnet § 16 Nr. 10 allerdings an, dass mehrere Erinnerungen und mehrere Beschwerden in demselben Rechtszug eine Angelegenheit sind, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500, 3513 nur einmal erhalten kann (siehe § 16 Rdn 155 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Schriftform

Rz. 5 Das Gutachten muss schriftlich erstellt sein und eine juristische Begründung enthalten.[3] Die Einhaltung der strengen Schriftform des § 126 BGB ist dabei nicht erforderlich. Das Erfordernis der Schriftlichkeit dient keinem Beweiszweck, sondern soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Ausführungen des Anwalts in Ruhe zu studieren und gegebenenfalls Dritten vorz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensrechtlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift des § 43 gilt für Erstattungsansprüche des "Beschuldigten" oder "Betroffenen". Daher beschränkt sich der Anwendungsbereich auf Strafverfahren und Bußgeldverfahren, was sich zudem aus der Überschrift zu Abschnitt 7 des RVG ergibt.[2] Ebenfalls anzuwenden ist § 43 aber auch auf Verfahren nach VV Teil 6, die einen Beschuldigten oder Betroffenen kennen. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrückliche Regelung

Rz. 215 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss darin der Ersatz der Dokumentenpauschalen im Zweifel ausdrücklich geregelt sein, da anderenfalls die Dokumentenpauschale als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten gilt.[322] Rz. 216 Möglich ist es, im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung auch höhere Dokumentenpauschalen zu vereinb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erfolgreiche gütliche Erledigung

Rz. 221 Führt der Versuch der isoliert beauftragten gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher zum Erfolg (z.B. Abschluss einer Zahlungsvereinbarung, § 802b Abs. 2 ZPO), verbleibt es für den Anwalt bei der bereits durch die Stellung des Antrages auf gütliche Erledigung verdienten Verfahrensgebühr VV 3309.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Durchsetzung

Rz. 38 Die Vorschrift des § 52 regelt nur die Anspruchsvoraussetzungen. Sie regelt weder unmittelbar die Höhe des Anspruchs, noch bietet sie eine Möglichkeit, dem Pflichtverteidiger einen Titel zu verschaffen. Der Pflichtverteidiger ist vielmehr darauf angewiesen, seinen Honoraranspruch gerichtlich geltend zu machen, wenn der Beschuldigte freiwillig nicht zahlt.[25] Rz. 39 Vo...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XV. Beweisverfahren im Berufungsverfahren

Rz. 42 Wird ein selbstständiges Beweisverfahren während eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens durchgeführt, so ist grundsätzlich das Berufungsgericht zuständig.[16] Es entstehen dann auch im Beweisverfahren die höheren Gebühren des Rechtsmittelverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 2 (VV 3200 ff.).[17] Dies ergibt sich letztlich auch aus einem Umkehrschluss zu VV Vorb. 3.2 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Termin

Rz. 116 Die Wahrnehmung des Termins durch den Prozessbevollmächtigten muss weiter in einem der in Abs. 3, 1. Var. genannten Termin stattfinden. In Betracht kommen zunächst Termine, in denen Anträge gestellt werden (Verhandlungstermin), in denen die Sach- oder Rechtslage erörtert wird (Erörterungstermin) oder in denen Beweis erhoben werden soll (Beweisaufnahmetermin). Nunmehr...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 110 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel: Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000 EUR; Versorgungsausgleich 10.800 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen Unterhalt anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehemann zu erte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zusätzliche Gebühr (VV 5115)

Rz. 21 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 verdienen. Die frühere Streitfrage, ob die Gebührenerhöhung auch im Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung findet, ist damit geklärt. Rz. 22 Die Zusätzliche Gebühr kann entstehen bei Bei Rücknahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrvergleich

Rz. 41 Im Falle einer bloßen Protokollierung eines Mehrvergleichs bzw. bei bloßen Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche (vgl. VV 3101 Nr. 2 oder VV 3201 Nr. 2 u.a.) bleibt es ebenfalls bei einem Satz der Verfahrensgebühr von 0,5. Auch hier ist eine Reduzierung ausgeschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 17 Die Verfahrensgebühr der VV 3506 erhöht sich gemäß VV 3508 auf eine 2,3-Verfahrensgebühr, soweit sich die Parteien nur durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können. Dies betrifft derzeit nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO (§ 78 Abs. 1 S. 4 ZPO). Einzelheiten sind hier strittig. Rz. 18 Soweit ausnahmsweise im Verfahren nach § 544 ZPO kein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenrahmen

Rz. 3 VV 2300 ist eine Rahmengebühr. Welcher konkrete Gebührensatz innerhalb des Rahmens angemessen ist, ist nach § 14 Abs. 1 zu bestimmen.[2] Der Mindestsatz beträgt 0,5. Dieser kommt jedoch nur in einfachst gelagerten Angelegenheiten in Betracht, insbesondere bei einer vorzeitigen Beendigung, wenn sich die Sache gleich nach Entgegennahme der ersten Informationen erledigt, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertbezogene Vergütung

Rz. 4 Die Höhe der Gebühren des beigeordneten oder bestellten Anwalts nach der Gebührentabelle des § 49 richtet sich ebenso wie die Gebühren nach der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13) nach einem Gegenstandswert des Verfahrens, nicht hingegen nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Diese Methode vernachlässigt zwar die Einzelfallgerechtigkeit, hat sich aber bislang halten könn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlungsvereinbarung außerhalb der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Wird eine Zahlungsvereinbarung außerhalb eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, dürfte dagegen nur auf den Wert der Hauptforderung abzustellen sein (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 43 Abs. 1 GKG, § 37 Abs. 1 FamGKG, § 37 Abs. 1 GNotKG), da hier Zinsen und Kosten als Nebenforderungen unberücksichtigt bleiben. Beispiel: Der Anwalt ...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / V. Verfahrenskostenhilfe

In Unterbringungs- oder Freiheitsentziehungssachen kann Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragt und bewilligt werden. Eine solche Bewilligung kann bereits im Hinblick auf die Gerichtskosten notwendig sein. Die Frage, ob eine anwaltliche Beiordnung erfolgt, beurteilt sich nach § 78 Abs. 2 FamFG, da in den Freiheits- und Unterbringungssachen keine anwaltliche Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beauftragt ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühren

Rz. 33 Der Anwalt erhält nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr und nach VV 3513 eine 0,5-Terminsgebühr. Auf die Höhe der Gebühren im vorangegangenen Verfahren kommt es nicht an. Er erhält daher auch dann eine 0,5-Gebühr, wenn er im Ausgangsverfahren lediglich 0,3-Gebühren erhalten hat, wie etwa bei Beschwerden in Vollstreckungssachen (VV 3309).[45] Rz. 34 Ist ein als Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3100 bestimmt nur die Höhe der Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3. Die eigentlichen Tatbestandsmerkmale, die eine Verfahrensgebühr entstehen lassen, finden sich dagegen in VV Vorb. 3 Abs. 2, sodass auf die dortige Kommentierung zu diesen Tatbestandsmerkmalen verwiesen wird (siehe VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 2 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch auf Abrechnung

Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner Verpflichtung zur unverzügl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Wechselnde Gegenstände

Rz. 69 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens einerseits geringer, andererseits aber auch weitergehend, wird wiederum nur eine Gebühr aus dem Wert der Gegenstände angerechnet, der beiden Verfahren gemeinsam ist. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR für rückständige Mieten Januar, Februar und März zu je 2.500 EUR. Der Antrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn feststeht, dass die Geschäftsgebühr nach VV Vorb. 2.3 Abs. 3 angefallen ist, stellt sich die Frage, von welchem Gebührenrahmen auszugehen ist. Dies bestimmt sich nach den VV 2300 ff., wobei – entsprechend den allgemeinen Regeln – jeweils die speziellste Regelung anzuwenden ist. VV 2300 ist dabei der grundlegende Gebührensatz für die Höhe der Geschäftsgebühr. Er is...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Dolmetscherkosten

Rz. 47 Auch die Kosten eines Dolmetschers oder Übersetzers sind zu ersetzen, soweit sie erforderlich waren. Dies kann etwa zur Übersetzung von Urkunden oder zur Verständigung mit dem Rechtsuchenden der Fall sein.[48] Die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu überprüfende Höhe der Dolmetscher- bzw. Übersetzerkosten orientiert sich gem. § 46 Abs. 2 S. 3 an den §§ 8 ff. JVE...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerdeverfahren

Rz. 11 Ein Beschwerdeverfahren ist nur im Klagezulassungsverfahren gem. § 148 Abs. 1, 2 AktG zulässig, in dem das LG entscheidet, § 148 Abs. 2 S. 6 AktG. Hier erhält der Anwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 die Vergütung nach VV 3500 gesondert. In den Verfahren nach §§ 246a, 319 Abs. 6, § 327e Abs. 2 AktG, § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG sowie § 16 Abs. 3 UmwG, in denen das OLG entscheidet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anzeigepflicht

Rz. 8 Um zu gewährleisten, dass bei der Festsetzung der Vergütung die anzurechnenden Beträge erfasst werden und dass darüber hinaus auch der Rückzahlungsanspruch der Staatskasse realisiert werden kann, ist der Anwalt nach § 55 Abs. 5 S. 2 verpflichtet, bis zur Beantragung der Vergütung (§ 55 Abs. 1) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen der Staatskasse anzuzeigen (vgl. § 55 Rdn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 63 Da die Rechtsbeschwerde beim AG einzulegen ist (§ 87j Abs. 2 IRG i.V.m. § 342 Abs. 1 StPO), gilt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Danach zählt die Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Anwalt noch zum erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren.[28] Erst mit weiterer Tätigkeit entsteht für ihn die weitere Verfahrensgebühr des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach VV 6101.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 18 Haben die Parteien eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so ist zu prüfen, ob darin nicht gleichzeitig – zumindest konkludent – auch eine Vereinbarung zu sehen ist, dass eine Stellvertretung nicht zulässig sei. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass jede Vergütungsvereinbarung zugleich auch die Vereinbarung enthalte, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 58 Eine vereinbarte erfolgsbasierte Vergütung ist nicht erstattungsfähig. Im Falle des Obsiegens ist der Gegner oder im Falle des Freispruchs die Staatskasse lediglich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis maximal zur Höhe der fiktiven gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt hätte beanspruchen können, zu erstatten. Rz. 59 Im Zuge der Neuregelung des Rechts der anwaltl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 18 Nur ein Auftraggeber liegt vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[29] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts beraten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist aber schon anhängig. Eine Er...mehr