Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 12/2023, Entstehen der ... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte waren in einem Verfahren mit dem Vorwurf des schweren Bandendiebstahls u.a. tätig. In der vom LG unverändert zugelassenen Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft u.a. auch beantragt, gem. §§ 73, 73c StGB die Einziehung von Wertersatz i.H.v. 113.800.000,00 EUR gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner anzuordnen. Das LG hat das Verfahren über die Einzieh...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 147 Muss der Erbe zur Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses gezwungen werden, lautet der Klageantrag auf Zustimmung zur Auflassung (§ 925 BGB) und zur Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO).[299] Nach rechtskräftiger Verurteilung gilt die Zustimmung des Erben zur Auflassung und zur grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung als erteilt. Di...mehr

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ZErb 12/2023, Wegfall des v... / 1. Benennung eines Ersatztestamentsvollstreckers, § 2197 Abs. 2 BGB

Der Erblasser kann gem. § 2197 Abs. 2 BGB für den Fall, dass der ursprünglich ernannte Testamentsvollstrecker vor oder nach der Annahme des Amts wegfällt, einen Ersatztestamentsvollstrecker ernennen. Wenn der Erblasser nichts Anderweitiges anordnet, gilt die Ersatzernennung auch für den Fall, dass die Ernennung des ersten Testamentsvollstreckers unwirksam ist oder dieser die...mehr

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AGS 12/2023, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Herausgabeantrag ist Familienstreitsache Verlangt der ehemalige Ehegatte als Alleineigentümer nach der Scheidung die Herausgabe der vormaligen Ehewohnung gem. § 985 BGB, handelt es sich nicht um eine Ehewohnungssache nach § 200 FamFG, sondern um eine sonstige Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 FamFG. Ehewohnungssachen sind nur Verfahren über Ansprüche auf Überlassung de...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Streitwert der Teilungsklage

Rz. 356 Der Streitwert einer Teilungsklage richtet sich nach dem Wert des Erbanteils, den der Kläger mit der Auseinandersetzung begehrt,[659] wobei aufgelaufene Zinsen streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind. Es handelt sich nicht um eine Nebenforderung i.S.v. § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO.[660]mehr

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AGS 12/2023, Einfordern des... / III. Kostenerstattung aufgrund Eigentumsverletzung

Ein Geschädigter kann Kosten der Rechtsverfolgung unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung auch ersetzt verlangen, wenn die Ansprüche nicht auf Schadensersatz gerichtet sind. Der Schädiger ist gem. §§ 823 Abs. 1, 249 ff. BGB auch bei Verletzung eines nicht-vermögensrechtlichen absoluten Rechts zum Ausgleich der Vermögensnachteile verpflichtet, die durch die Verletzun...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 311 Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 12.36: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Sohn des Erblassers. Es ist derzeit ungeklärt, wer Erbe ist. Unser Mandant ist aufg...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Nachfolgeauftrag

Rz. 161 Da der Nachlasspfleger aufgrund seiner bis zur Aufhebung vorgenommenen Tätigkeit den Nachlass kennt, ihn im Besitz hat und zudem ortsansässig ist, liegt es nahe, dass er auch bei nicht ortsansässigen Erben die Auflösung vornimmt, und zwar nicht als Nachlasspfleger, sondern als Anwalt aufgrund eines Mandatsverhältnisses. Es ist jedoch zuvor exakt vertraglich mit den E...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / IV. Nachlassverwalter im Umgang mit den Erben

1. Nachlassverwalter als Vertreter der Erben oder als Partei kraft Amtes Rz. 245 Der Nachlassverwalter ist nicht Vertreter der Erben, sondern ein amtlich bestelltes Organ zur Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Zwischen dem Nachlassverwalter und dem Erben besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das die Pflegschaftsvorschriften Anwendung finden. Die Anordnung der N...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Vertreter der Erben

1. Allgemeines zur Schuldenhaftung Rz. 278 Bei der Frage der Haftung für die geltend gemachte Beitragsforderung ist zwischen sog. Erblasserschulden, Erbfallschulden, Nachlasserbenschulden und Eigenschuld zu unterscheiden. Unter Erblasserschulden sind vom Erblasser herrührende Schulden zu verstehen, die im Zeitpunkt des Erbfalls schon in der Person des Erblassers begründet ware...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 163 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[364] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Nachlasspfleger und Erben

1. Zusammenarbeit Rz. 156 Gerade die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den potenziellen Erben kann sowohl die Tätigkeit des Nachlasspflegers vereinfachen als auch die Dauer der Pflegschaft verkürzen helfen. Der potenzielle Erbe ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass aus seiner Mitarbeit keinerlei Rechtsansprüche entstehen und der Nachlasspfleger eine völlig unverbi...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 312 Muster 12.37: Antrag auf Kontensperrung Muster 12.37: Antrag auf Kontensperrung An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Aktenzeichen: _________________________ Nachlasssache: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Haushälterin des am _________________________ verstorbenen Herrn _________________________. Der Versto...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Siegelung

Rz. 310 Wenn mit einer schnellen Lösung der Erbfolge zu rechnen ist, sollte zur Kostenminimierung statt eines Antrags auf Anordnung der Nachlasspflegschaft die Siegelung beantragt werden. Muster 12.35: Antrag auf Siegelung Muster 12.35: Antrag auf Siegelung An das Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – Nachlasssache: _________________________ Aktenzeichen: _____...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / bb) Stufenklage

Rz. 129 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweis...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Ausschlagung

Rz. 127 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Ausschlagung ist d...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 162 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenermittlung

a) Informationsquellen Rz. 150 Aufgabe des Nachlasspflegers ist es in den meisten Fällen, die Erben zu ermitteln,[83] und zwar zuerst einmal die testamentarischen Erben. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Wurden testamentarische Erben ausgemacht, sind auch erb- und pflichtteilsberechtigte Personen zu ermitteln. Praxishinweis Bei der tatsäch...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 9. Zahlung der Nachlassverwaltungskosten

Rz. 224 Der Nachlassverwalter hat für die Zahlung der Kosten der Nachlassverwaltung zu sorgen. Die Kosten der Nachlassverwaltung sind gem. § 24 GNotKG Nachlassverbindlichkeiten.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Kostenersatz

Rz. 155 Die anfallenden Kosten sind dem Nachlass in Rechnung zu stellen und aus diesem zu entnehmen. Begrenzt wird die Ermittlungstätigkeit durch den Umfang des Nachlasses. Ist dieser erschöpft oder überschuldet, sind die Ermittlungen einzustellen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 15. Aufschiebende Einreden

Rz. 231 Die Einrede des § 2014 BGB (Dreimonatseinrede) wird schon aus zeitlichen Gründen kaum in Betracht kommen, wohl aber die des § 2015 BGB (Einrede des Aufgebotsverfahrens).[151]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / IV. Kein Anspruch auf Entlassung

Rz. 164 Der einmal berufene Nachlasspfleger hat keinen Anspruch auf Entlassung. In der nachlassgerichtlichen Praxis wird jedoch einem entsprechend begründeten Ersuchen in der Regel stattgegeben.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Antrag auf Entlassung des Nachlasspflegers

Rz. 271 Jeder der bereits bekannten Miterben kann einen Antrag auf Entlassung des Nachlasspflegers stellen, wenn dieser unsachgemäß handelt. Der Gegenstandswert ist ein Bruchteil des Nachlasswerts.[176]mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte für das Verfahren vor dem VG einen Anwalt beauftragt, der zwar im Gerichtsbezirk niedergelassen war, seine Kanzlei aber nicht am Gerichtsort hatte. Dessen Reisekosten hat das VG antragsgemäß festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Erinnerung der Beklagten, die geltend macht, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb der Erinnerungsgegner nicht einen Verfahr...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / g) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 109 Jährlich ist über die Verwaltung Rechnung zu legen und die Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt zu versichern.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 18. Prozessführungsbefugnis

a) Aktivprozesse Rz. 234 Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe nicht nur das Recht, über den Nachlass zu verfügen, sondern auch die aktive und die passive Prozessführungsbefugnis.[154] Ein Nachlassverwalter ist grundsätzlich als gesetzlicher Prozessstandschafter der Erben gem. § 1984 Abs. 1 BGB, § 51 ZPO prozessführungsbefugt, jedoch nur hinsichtlich so...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 7. Zurückbehaltungsrecht des Erben gegenüber dem Herausgabeanspruch des Nachlasspflegers

Rz. 273 Zurückbehaltungsrechte des Erbanwärters bestehen nicht mit der Begründung, später als Erbe oder Alleinerbe festgestellt zu werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Aufhebung der Nachlassverwaltung

a) Antrag auf Aufhebung der Nachlassverwaltung Rz. 304 Auch im Gläubigerinteresse kann es liegen, dass die Nachlassverwaltung aufgehoben wird, da die Befriedigung der Forderung sich durchaus hinziehen kann. Besonders für Gläubiger der Erben, die in den Nachlass vollstrecken wollen, ist die Aufhebung der Nachlassverwaltung von Interesse. Der Rechtspfleger ist gem. § 3 Nr. 2 RP...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Antrag auf Klagpflegschaft/Prozesspflegschaft

a) Antragsberechtigung Rz. 256 Die Klagpflegschaft des § 1961 BGB wird nur auf Antrag des Berechtigten angeordnet. Der Antrag muss nicht schriftlich gestellt werden, er kann nach § 25 FamFG auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Nach § 10 FamFG kann sich der Nachlassgläubiger auch durch einen Bevoll...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / i) Gläubigeraufgebot gem. § 991 ZPO

Rz. 111 Der Nachlasspfleger wird ein Gläubigeraufgebot gem. § 991 ZPO bestellen, wenn er Grund hat, sich einen Überblick über die Nachlasspassiva zu verschaffen. Ein leichtfertiger Antrag führt wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands des Nachlassgerichts oft zu einer Verstimmung. Der Nachlasspfleger sollte zunächst alle anderen Möglichkeiten ausnutzen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 19. Pflichtteil und Nachlassverwaltung

Rz. 236 Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB) kann auch während der Nachlassverwaltung gegen den Erben geltend gemacht werden.[159] Der Zahlungsanspruch ist gegen den Nachlassverwalter geltend zu machen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 9. Nachlassinsolvenzantrag des Erben

Rz. 275 Der Erbe, der die Erbschaft angenommen hat, kann trotz angeordneter Nachlasspflegschaft Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens stellen.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / o) Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 136 Nur bei klarer Sach- und Rechtslage und bei sehr langer Verfahrensdauer wird der Nachlasspfleger berechtigt sein, Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Er ist verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen, um eine Schädigung des Nachlasses aus Kosten und Zinsen zu vermeiden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 5. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 216 Die Nachlassverwaltung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass. Höchstpersönliche Rechte sind ausgenommen. Der Verwalter kann Rechtshandlungen wegen Benachteiligung der Nachlassgläubiger anfechten.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / IV. Vertreter des Vermächtnisnehmers

Rz. 277 Bei klarer Sach- und Rechtslage und langer Verfahrensdauer ist der Nachlasspfleger berechtigt und auch verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen; hierauf sollte er hingewiesen werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / q) Jahres- und Schlussrechnung des Nachlasses, Jahres- und Schlussbericht

aa) Schlussrechnung (§ 1872 BGB) Rz. 138 Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, eine Schlussrechnung einzureichen. In dieser sind sämtliche Ausgaben und Einnahmen zu erfassen. Auf die Vorlage der beim Nachlassgericht einzureichenden Schlussrechnung kann der Nachlasspfleger erst dann verzichten, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Vergütung des Nachlasspflegers

1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Jahresabrechnung (§§ 1863, 1865 BGB)

Rz. 140 Neben der Schlussrechnung ist der Nachlasspfleger verpflichtet, jährlich abzurechnen, wenn zu erwarten ist, dass die Nachlasspflegschaft sich über einen längeren Zeitraum hinziehen wird.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / h) Gläubigerauskunft gem. § 2012 BGB

Rz. 110 Nachlassgläubigern ist Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu geben, § 2012 S. 2 BGB.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbe und gewillkürte Prozessstandschaft des Nachlassverwalters

Rz. 246 Der Nachlassverwalter ist im Prozess Partei kraft Amtes gem. § 116 Nr. 1 ZPO, der Erbe kann mangels eigener Parteistellung als Zeuge vernommen werden.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / r) Vertretung und Prozessführung

Rz. 142 Der Nachlasspfleger als der Vertreter der unbekannten Erben kann einen laufenden Prozess übernehmen und weiterführen. Der Nachlasspfleger ist nicht Partei des Rechtsstreits, Partei ist der endgültig unbekannte Erbe. aa) Vertretung Rz. 143 Die Anordnung der Nachlasspflegschaft berührt die Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des endgültigen Erben nicht. Daraus sich e...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 11. Abwehr von Eigengläubigern

Rz. 226 Der Nachlassverwalter muss sich auch zur Wehr setzen, wenn Eigengläubiger des Erben in den Nachlass vollstrecken.[145]mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / II. Aufgaben des Nachlassverwalters

1. Allgemeines Rz. 207 Der Nachlassverwalter hat die Aufgabe, die Nachlassgläubiger zu befriedigen, und besitzt nur zu diesem Zweck die ausschließliche Verwaltungsbefugnis und Verfügungsmacht über den Nachlass (§§ 1984 Abs. 1, 1985 BGB). Durch die Anordnung der Nachlassverwaltung kommt es zur Trennung der Vermögensmasse: Nachlassvermögen von Eigenvermögen des Erben. 2. Sammlun...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 69 Es sind dies im Wesentlichen 1. Festlegung der Aufgabenbereiche Rz. 70 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Wirkungskreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Mitteilung an Finanzämter

Rz. 77 Praxishinweis Es wird empfohlen, bei jeder Nachlasspflegschaft die Finanzämter (Einkommensteuer- und Erbschaftsteuerfinanzamt) über die Anordnung der Nachlasspflegschaft in Kenntnis zu setzen, dies auch deswegen, um Informationen über den Nachlassbestand zu bekommen, wobei sich die Information oftmals auf die letzten Einkommensteuerbescheide beschränkt.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Vertreter von Gläubigern des Erblassers

1. Einleitung der Nachlasspflegschaft Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19:...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / e) Pflichten des Nachlasspflegers in Bezug auf Konten u.a.

Rz. 79 Im Folgenden soll nun die rechtliche Stellung des Nachlasspflegers im Verhältnis zu den Banken/Sparkassen dargestellt werden. aa) Ermittlung der Konten Rz. 80 Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertre...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Verwaltung der Konten

(1) Legitimationsprüfung durch Banken Rz. 86 Wenn nun das jeweilige Bankinstitut mitgeteilt hat, dass Konten vorhanden sind, hat der Nachlasspfleger wie folgt zu verfahren: Er hat dem Kreditinstitut seine Bestallung als Nachlasspfleger vorzulegen. Die meisten Bankinstitute werden die Vorlage von einer nur vom Nachlassgericht selbst beglaubigten Fotokopie nicht akzeptieren. Zu...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Mitwirkung bei Auseinandersetzung

Rz. 333 Praxishinweis Wirkt der Anwalt bei der Auseinandersetzung mit, muss er seinen Mandanten über die Gefahren einer Teilauseinandersetzung (s. Rdn 201) informieren. Unter Umständen wird dabei übersehen, dass noch Verbindlichkeiten bestehen, für die dann der eigene Mandant evtl. unbeschränkt haftet, während der "andere" Miterbe vermögenslos geworden ist und der Nachlass n...mehr