Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / X. Auf das Fahrverbot

Rz. 53 Eine Beschränkung der Berufung alleine auf das Fahrverbot ist grundsätzlich unzulässig (OLG Hamm NZV 2006, 167), auf den Ausspruch des Fahrverbotes und die verhängte Gesamtstrafe kann sie jedoch beschränkt werden (OLG Jena NZV 2006, 167).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IX. Auf die Ausnahme von der Sperre

Rz. 52 Ein Rechtsmittelangriff kann auch nicht auf die nach § 69a Abs. 2 StGB gewährte Ausnahme von der Sperre beschränkt werden (BayObLG DAR 1991, 388; OLG Frankfurt NZV 1996, 414).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. "reformatio in peius"

Rz. 28 Das Verbot der "reformatio in peius" (§§ 331, 358 Abs. 2 StPO) gilt – soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen ist – nur in der Theorie. Auf das Rechtsmittel des Angeklagten hin darf nämlich das Berufungsgericht die Sperrfrist zwar nicht verlängern (BGHSt 5, 168; BayObLG NJW 1966, 2371), es ist ihm jedoch nicht verwehrt, die Berufung zu verwerfen. Dies hat dan...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Auf die Fahrerlaubnis-Entziehung

Rz. 50 Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die wegen charakterlicher Mängel ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist regelmäßig unzulässig, da die Entscheidungsgrundlagen fast immer die gleichen sind wie die für den Strafausspruch. Ein Rechtsmittel erfasst damit zwangsläufig auch den Strafausspruch (BGH DAR 1978, 152; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Koblenz zfs 20...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Form des Einspruchs

Rz. 3 Der Betroffene kann zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich selbst Einspruch einlegen. Er kann sich dabei sämtlicher moderner Kommunikationsmittel, auch eines ohne gesonderten Ausdruck unmittelbar geschickten Telefaxschreibens (BVerfG wistra 2002, 417), nicht aber einer E-Mail, die die Schriftform nicht einhält (LG Fulda zfs 2013, 352; LG Wiesbaden zfs 2019, ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Auf die Strafe

Rz. 47 Immer wenn, wie dies die Regel ist, auf das Rechtsmittel hin die Strafzumessungstatsachen überprüft werden müssen, wie etwa bei der Entziehung wegen charakterlicher Ungeeignetheit, gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit von Strafe und Maßregel. Deshalb ist die Strafausspruchsanfechtung unter Ausklammerung der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßi...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Trennbarkeitsformel

Rz. 40 Die Wirksamkeit der Beschränkung richtet sich nach der Trennbarkeitsformel. Danach ist die Beschränkung nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erford...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Nach Rechtsmittelverzicht?

Rz. 21 Sowohl der vom mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Verteidiger, als auch der vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam. Er ist unwiderruflich und unanfechtbar (KG NZV 2003, 99), das gilt allerdings nicht bei objektiv unrichtiger Erklärung oder Auskunft des Gerichts (KG NZV 2007, 430). Die allgemein erteilte Vollmacht ermächtigt den Verteidiger ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Allgemein

Rz. 14 Die Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Beschwerdepunkte (§ 410 Abs. 2 StPO) ist im gleichen Maße möglich, wie die Berufung gegen Urteile beschränkt werden kann (BayObLG NJW 2003, 239). Allerdings benötigt der Verteidiger eine ausdrücklich hierzu legitimierende Vollmacht (OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 – 3 Ss OWi 330/18), wobei in dem Schweigen des in der Haup...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Auf Rechtsfolgen

Rz. 16 Die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch ist grundsätzlich zulässig. Allerdings setzt eine wirksame Beschränkung voraus, dass die Tatsachenfeststellungen im Strafbefehl so vollständig und klar sind, dass sie eine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden. Insoweit stellt der BGH generell relativ geringe Anforderung...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 2. Ausnahmen

Rz. 25 Gegen ein in einem Strafbefehlsverfahren ergangenes Verwerfungsurteil ist die Berufung zulässig, ohne dass sie einer Annahme nach § 313 StPO bedürfte, denn § 313 StPO setzt eine Verhandlung zur Sache voraus. Des Weiteren geht die h.M. davon aus, dass eine Sprungrevision immer zulässig ist, so z.B. BayObLG St 1993, 147 und 1993, 232, wonach die Prüfung der Revision nich...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Verwerfung wegen Säumnis

Rz. 32 Grundsätzlich hat das Gericht mindestens 15 Minuten zuzuwarten, bevor es die Berufung verwirft. Aber auch das ist nicht zulässig, wenn der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung telefonisch mitgeteilt hat, dass er infolge eines Irrtums zu einem falschen Gericht gefahren ist und noch in der nächsten Stunde erscheinen könne (OLG Nürnberg zfs 2007, 588). Rz. 33 Achtung: E...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Notwendiger Inhalt

Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des Angeklagten (BayObLG DAR 2004, 282). ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Verfahren

Rz. 7 Im Verfahren bestimmt alleine der Richter die Beweisaufnahme. Es richtet sich nach denselben Grundsätzen wie das beschleunigte Verfahren, d.h. gem. § 411 Abs. 2 S. 2 StPO sind die §§ 417 ff. StPO, insbesondere § 420 StPO, anzuwenden, d.h. mit Zustimmung des (anwesenden) Angeklagten, des Verteidigers und des Staatsanwaltes kann die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverst...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 2. Mehrere Taten

Rz. 15 Der Einspruch kann, wenn im Strafbefehl mehrere Taten im prozessualen Sinne vorgeworfen sind, auf eine oder mehrere von ihnen beschränkt werden. Das gilt auch für sachlich-rechtlich selbstständige Taten, die prozessual i.S.d. § 264 StPO eine Tat bilden. Bei einer Tat, die mit einer anderen in Tateinheit steht, ist allerdings die Beschränkung auf einen oder mehrere rec...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 4. Auf die Höhe

Rz. 18 Zulässig ist des Weiteren eine Beschränkung auf die Höhe der Freiheits- bzw. Geldstrafe sowie auf die Höhe des Tagessatzes (BGHSt 27, 70; BayObLG DAR 1989, 371). Rz. 19 Tipp: Entbehrliche Hauptverhandlung Wenn es dem Angeklagten nur um die Höhe des Tagessatzes geht, kann der Verteidiger ihm eine Hauptverhandlung und deren Kosten mit einer Beschränkung auf die Höhe des ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Zusammentreffen von Revision und Berufung

Rz. 37 Legt ein Beteiligter gegen das Urteil Revision ein, während ein anderer Berufung einlegt, wird auch die Revision als Berufung behandelt (§ 335 Abs. 3 StPO). Rz. 38 Achtung Nimmt in einem solchen Fall der Berufungsführer seine Berufung zurück, ist eine nicht rechtzeitig und nicht in der vorgeschriebenen Form begründete Revision als unzulässig zu verwerfen (§ 335 Abs. 3 ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Rechtskraftwirkung

Rz. 2 Die Rechtskraft des Strafbefehls verhindert grundsätzlich eine erneute Verurteilung wegen der zugrundeliegenden Tat. Das gilt nicht nur z.B. für den Fall, dass das verletzte Opfer nach rechtskräftigem Strafbefehl stirbt, sondern auch für alle anderen im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit (§ 264 StPO) mit der fahrlässigen Körperverletzung zusammenhängenden weitere...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. Verwerfung wegen Versäumnis

Rz. 5 Grundsätzlich hat das Gericht mindestens 15 Min. zuzuwarten, bevor es den Einspruch des Angeklagten verwirft. Aber auch nach 15 Min. darf dann der Einspruch nicht verworfen werden, wenn der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung telefonisch mitgeteilt hat, dass er infolge eines Irrtums zu einem falschen Gericht gefahren ist und er noch in der nächsten Stunde erscheinen ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 8 Nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt das Verbot der "reformatio in peius" nicht. Der Richter kann – ohne zuvor einen Hinweis geben zu müssen – die im Strafbefehl festgesetzte Sperrfrist verlängern (OLG Hamm NJW 1980, 1587) und die Geldstrafe erhöhen. Rz. 9 Tipp: Faires Verfahren Siehe dagegen LG Münster (zfs 2003, 152), das aus Gründen des fairen Verfahrens e...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Auf die Rechtsfolgen

Rz. 41 Grundsätzlich können Schuld- und Strafausspruch getrennt voneinander beurteilt werden, so dass i.d.R. die Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen zulässig ist (BGH NStZ 1994, 130). Rz. 42 Die Beschränkung ist allerdings dann unwirksam, wenn die tatsächlichen Feststellungen so lückenhaft sind, dass sie den Unrechts- oder Schuldgehalt nicht mehr ausreichend erkenn...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Zurückgenommenes Rechtsmittel

Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 69). Entsprechendes gilt für die ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / III. Rechtsmittel

1. Zurückgenommenes Rechtsmittel Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 6...mehr

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§ 30 Einspruch sowie Überle... / 7. Rechtsmittel gegen Verurteilung

Rz. 54 Ist das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren übergeleitet worden, finden für die Rechtsmittel ausnahmslos die Vorschriften der StPO auch dann Anwendung, wenn der Betroffene gleichwohl nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde. Ein Urteil ist nämlich – unabhängig von dem Ergebnis – immer nur mit den für den Verfahrensablauf geltenden prozessualen Mitteln an...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 2. Rechtsmittel

Rz. 8 Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde kann der Halter gerichtliche Entscheidung beantragen, § 62 OWiG. In diesem Verfahren darf er weder mit dem Einwand, er habe keinen Anhörungsbogen bekommen, noch mit dem, es habe gar kein Verstoß vorgelegen, ausgeschlossen werden (VerfGH Berlin DAR 2011, 387). Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes - die gerichtsgebührenfre...mehr

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§ 45 Rechtsfolgen des § 142... / F. Rechtsmittel

Rz. 13 Trotz der Einheitlichkeit des Gesamtgeschehens ist ein auf die Verurteilung wegen § 142 StGB beschränktes Rechtsmittel grundsätzlich zulässig (BGHSt 24, 185). Dies gilt allerdings in den Fällen nicht, in denen dem Urteil eine nach dem Unfall weitergeführte Trunkenheitsfahrt oder ein anderes Dauerdelikt zugrunde liegt. Sonst könnte im Falle der Verneinung der Unfallfluc...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / 6. Gegen Ablehnung kein Rechtsmittel

Rz. 33 Da es sich bei der Entscheidung über den Antrag um eine prozessleitende Entscheidung handelt, gibt es hiergegen kein Rechtsmittel. Die Entscheidung kann vielmehr nur im Rahmen der Rechtsbeschwerde angegriffen werden (OLG Düsseldorf DAR 1995, 259).mehr

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§ 51 Nebenklage / V. Rechtsmittel des Nebenklägers

Rz. 16 Achtung Der Nebenkläger kann nur den Schuld-, nicht aber den Rechtsfolgenausspruch anfechten. Rz. 17 Ein Rechtsmittel steht ihm ohnehin nur hinsichtlich eines zur Nebenklage berechtigenden Deliktes zu, so dass er ein Rechtsmittel dann nicht einlegen kann, wenn der Angeklagte nur wegen eines solchen nicht zum Anschluss berechtigenden Deliktes freigesprochen wurde (§ 400...mehr

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§ 18 Einlassung / 7. Rechtsmittel bei Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 16 Die Rechtsbeschwerde kann auf die Verweigerung nur gestützt werden, wenn der Verteidiger im Hinblick darauf einen Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt hat (KG NZV 2004, 153).mehr

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§ 63 Wiedererteilung der Fa... / E. Rechtsmittel gegen die Versagung der Wiedererteilung

Rz. 31 Gegen die Versagung der Wiedererteilung kann sich der Antragsteller zwar im Wege einer verwaltungsrechtlichen Verpflichtungsklage wehren. Erfahrungsgemäß dauern die Verwaltungsprozesse jedoch sehr lange. Mit einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO wird er in der Regel sein Ziel nicht erreichen können, da die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorwegnehm...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / F. Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde

I. Anordnung kein Verwaltungsakt Rz. 53 Bei der Anordnung, ein ärztliches Gutachten oder ein MPU-Gutachten beizubringen, handelt es sich nach h.M. um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende nichtselbstständige Maßnahme, also nicht um einen mit Rechtsbehelfen angreifbaren Verwaltungsakt (BVerwG zfs 1996, 77; DAR 2017, 410; BVerfG DAR 1994, 372; Hamburger OVG zfs 2003, 262; Bay...mehr

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§ 2 Vollmacht / C. Beschränkung des Einspruchs bzw. des Rechtsmittels sowie Rechtsmittelverzicht

Rz. 11 Entsprechende Erklärungen kann der Verteidiger nicht bereits aufgrund seiner Verteidigungsvollmacht abgeben; er bedarf hierzu vielmehr einer ausdrücklichen Ermächtigung (OLG Bamberg zfs 2018, 598). Hierfür reicht die entsprechende Passage im Formular nur dann aus, wenn die Vollmacht gerade im Hinblick auf das Rechtsmittel erteilt wurde (BGH, Beschl. v. 31.8.2016 - 2 S...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 4. Bewilligungsverfahren und Rechtsmittel

Rz. 27 Das Bewilligungsverfahren ist unserem OWi-Verfahren nachgebildet. Das Bundesamt für Justiz übersendet dem Betroffenen den ausländischen Vollstreckungsantrag und gibt ihm zwei Wochen Gelegenheit, Einwände hiergegen vorzutragen. Gegen die bewilligende Entscheidung des Amtes steht Betroffenen die Möglichkeit offen, Einspruch einzulegen über den das für seinen Wohnsitz zu...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / I. Anordnung kein Verwaltungsakt

Rz. 53 Bei der Anordnung, ein ärztliches Gutachten oder ein MPU-Gutachten beizubringen, handelt es sich nach h.M. um eine einen Verwaltungsakt vorbereitende nichtselbstständige Maßnahme, also nicht um einen mit Rechtsbehelfen angreifbaren Verwaltungsakt (BVerwG zfs 1996, 77; DAR 2017, 410; BVerfG DAR 1994, 372; Hamburger OVG zfs 2003, 262; BayVGH zfs 2013, 177; OVG Schleswig...mehr

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§ 26 Geldbuße / XI. Erhöhung durch den Richter

Rz. 31 Das Gericht ist an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Bußgeldhöhe deshalb nicht gebunden, weil es sich bei dem Einspruch nicht um ein Rechtsmittel, sondern einen Rechtsbehelf handelt. Es kann deshalb - ohne zuvor einen Hinweis gem. § 265 StPO geben zu müssen - eine höhere Geldbuße festsetzen (BayObLG DAR 2002, 366; OLG Dresden DAR 2003, 181; OLG Bamberg zfs 2011, 410...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 5. Achtung: Keine Rückwirkung

Rz. 28 Der Gesetzgeber hat in § 98 IRG eine Stichtagsregelung geschaffen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen gerichtlichen (§ 87 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 IRG) und behördlichen Entscheidungen (§ 87 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 IRG). Ausländische gerichtliche Entscheidungen können nur vollstreckt werden, wenn sie nach dem Tag der Verkündung des Geldsanktionengesetzes rechtskräftig g...mehr

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§ 11 Registereintragungen / 3. Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 51 Die Tilgungsfrist beginnt jetzt für alle bußgeld- und strafrechtlichen Entscheidungen einheitlich mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 3 StVG). Auf den Tattag kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weshalb es auch unbeachtlich ist, wenn eine Eintragung erst mit großem zeitlichen Abstand zum Tattag erfolgt ist, zumal ein durch Rechtsbehelfe ...mehr

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§ 20 Geschwindigkeitsübersc... / 7. Notwendige Aktenbestandteile

Rz. 65 Umstritten ist, ob der Betroffene einen Anspruch darauf hat, dass die vorgenannten Unterlagen zu den Akten genommen und so seinem Akteneinsichtsrecht unterworfen werden, siehe hierzu § 18 Rdn 5 ff. Achtung: Rechtsbehelf gegen Versagung Der Verteidiger muss auf jeden Fall bereits im Bußgeldverfahren die Herausgabe der Unterlagen beantragen. Gegen die Ablehnung steht ihm...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Erfolg trotz erneuter Verurteilung

Rz. 26 Auch im Falle einer erneuten Verurteilung darf der Angeklagte dann nicht mit den Kosten des Rechtsmittels belastet werden, wenn er im Ergebnis sein Ziel erreicht hat (LG Göttingen StV 1991, 479; OLG Düsseldorf AGS 1997, 88; a.A. LG Hamburg NZV 1993, 205). Maßgeblich für die Kosten- und Auslagenentscheidung ist im Falle eines Teilerfolges die Frage, ob der Rechtsmittelf...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / B. Wann und ggf. welche Maßnahmen darf die Führerscheinbehörde ergreifen?

Rz. 3 Werden Tatsachen bekannt, die Eignungszweifel eines Führerscheinbewerbers oder eines Führerscheininhabers begründen, muss er die entstandenen Zweifel (auf eigene Kosten) widerlegen. Eignungszweifel begründende Tatsachen erfährt die Verwaltungsbehörde oft auch aus anderen Verfahren, so sind z.B. Polizeibeamte gem. § 2 StVG verpflichtet, solche ihnen im Rahmen von Ermitt...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / V. Taktik: Ablauf der Frist in der Rechtsmittelinstanz

Rz. 35 Gerade wenn die ursprünglich festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist und mit einer Entziehung in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr zu rechnen ist, darf das Rechtsmittel nicht zurückgenommen werden, denn andernfalls bleibt die Fahrerlaubnis entzogen und erlischt mit der Urteilsrechtskraft. Dies gilt übrigens auch im Falle der Verwerfung der Revision nach Ablauf der Spe...mehr

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§ 60 Fahrverbot gemäß § 44 ... / F. "reformatio in peius"

Rz. 10 Das Verbot der "reformatio in peius" untersagt eine Erhöhung der Geldbuße selbst dann nicht, wenn das Fahrverbot erst in der Berufungsinstanz wegfällt (LG Köln NZV 1999, 99). Dieser Grundsatz ist auch dann nicht verletzt, wenn auf das Rechtsmittel des Angeklagten hin statt der ursprünglich ausgesprochenen Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot verhängt wird (OLG ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / VIII. Entschädigungsanspruch des Halters für die Bekanntgabe des Fahrers

Rz. 53 Aufgrund § 59 OWiG waren früher die Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) maßgeblich, seit Einführung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes vom 5.5.2004 (JVEG) sind die §§ 19-23 JVEG für die Entschädigung von Zeugen einschlägig. Rz. 54 Umstritten ist neuerdings die Frage, ob der Halter, der der Bußgeldstelle ...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / VII. Im Urteil

Rz. 63 Die vorläufige Entziehung ist aufzuheben, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis im Urteil nicht entzieht. Rz. 64 Achtung: Antrag auf Aufhebung Die vorläufige Entziehung muss durch ausdrücklichen Beschluss aufgehoben werden, da sie sich mit dem Urteil nicht automatisch erledigt (§ 111a Abs. 2 StPO), sondern erst mit der Rechtskraft des Urteils seine Wirkung verliert. Führt...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / I. Bußgeldverurteilung nach einer Strafanklage

Rz. 96 Wird der Mandant, obwohl er einer Straftat angeklagt war, nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt, stellt sich die Frage nach dem zulässigen Rechtsmittel: Berufung oder Rechtsbeschwerde. Zwei Fallkonstellationen sind zu unterscheiden: I. Nur Rechtsbeschwerde Rz. 97 Wird der Angeklagte wegen der Straftat freigesprochen und lediglich wegen einer dazu in Realkonkurren...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / II. Entzug der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit

1. Aufschiebende Wirkung Rz. 56 Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung – außer bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe oder aufgrund des Punktsystems (§ 2a Abs. 6 StVG). 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Rz. 57 Dem Kraftfahrer, der sich als ungeeignet erwiesen hat, wird nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich wird die Anordnung für sofort voll...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 4. Zeitablauf

Rz. 100 Die Anordnung ist auch noch längere (von der notwendigen Dauer der Ermittlungen, der Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und dem Verhalten des Fahrzeughalters abhängende) Zeit nach dem Verstoß zulässig (BVerwG zfs 1992, 286), wobei das OVG Lüneburg (DAR 2019, 166) eine neun Monate nach der Tat verhängte Auflage zumindest dann als unverhältnismäßig ansieht, wen...mehr

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§ 51 Nebenklage / II. Kostenverteilung

Rz. 23 Das Gericht kann gem. § 472 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 StPO von der Überbürdung der Nebenklagekosten auf den Angeklagten absehen. Es hat sogar die Möglichkeit, die Kosten entsprechend dem Mitverschulden des Nebenklägers zu quoteln (OLG Koblenz NZV 1988, 115). Dies gilt jedoch nicht für das Berufungsverfahren. Dort gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, d...mehr

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§ 54 Geldstrafe / VIII. "reformatio in peius"

Rz. 47 Das Verbot der "reformatio in peius" hindert das Gericht auf ein Rechtsmittel des Angeklagten hin nur daran, die vom Vorderrichter für die Tat festgesetzte Endsumme zu überschreiten. Es ist ihm aber nicht verwehrt, nach einer Herabsetzung der Zahl der Tagessätze die Höhe des Tagessatzes anzuheben, solange er nur die vom Vordergericht festgesetzte Endsumme nicht übersc...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / G. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Rz. 48 Vergehen nach den §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB sind keine Bagatelldelikte und können deshalb grundsätzlich die Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigen (OLG Hamm BA 54, 40 [2017]; OLG Zweibrücken NZV 2018, 534). Besonders problematisch für die Verteidigung ist, dass eine solche Maßnahme auch noch ausgesprochen werden kann, ...mehr