Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3 Erfolgte Zulassung

Rn 39 Wird die Rechtsbeschwerde von dem Arbeitsgericht zugelassen, muss die Zulassungsentscheidung nicht in der von den ehrenamtlichen Richtern mitunterzeichneten Beschlussformel enthalten sein. Es genügt, dass sich die Zulassung aus den nur von dem Vorsitzenden unterschriebenen Gründen ergibt.[114] An die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Arbeitsgericht ist das Bunde...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 22.1.2020 – XII ZB 329/19 Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 11.7.2018 – XII ZB 642/17, FamRZ 2018, 1772). BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19 Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des ...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / c) Beschleunigung und Justizentlastung

Anders als bei der "klassischen" Stufenklage kann das Gericht bei einem Vorgehen nach § 235 FamFG ohne mündliche Verhandlung entscheiden;[84] die (s.o. unter Ziff. 2.a) im Rahmen von § 254 ZPO geschilderten Verzögerungen entfallen. Weiter tragen zur Beschleunigung bei:mehr

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AGS 04/2020, Vergütungsfest... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss v. 26.7.2019 ist unzulässig. Sie wurde nicht binnen der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist, auf welche in dem Beschluss auch hingewiesen wurde, eingelegt. Das FamG hat zutreffenderweise sowohl die Anhörung zu dem Kostenfestsetzungsantrag v. 18.6.201...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 28.1.2020 – VIII ZB 39/19 1. Der Partei, welche den rechtzeitigen Eingang ihres Rechtsmittels beweisen muss, steht gegen den durch den Eingangsstempel als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO erbrachten Beweis für einen Eingang des Schriftsatzes erst an dem im Stempel angegebenen Tag gemäß § 418 Abs. 2 ZPO der im Wege des Freibeweises zu führende ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.1 Fristen

Rn 40 Die Rechtsbeschwerde ist binnen eines Monats nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (§§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 3 Satz 3). Das Bundesarbeitsgericht kann auf Antrag die Frist zur Begründung verlängern.[117]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.4 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Rn 43 Das Bundesarbeitsgericht weist die Rechtsbeschwerde zurück (§ 561 ZPO analog), ändert den Beschluss des Arbeitsgerichts, soweit das Arbeitsgericht alle entscheidungserheblichen Tatsachen festgestellt hat, selbst ab (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 563 Abs. 3 ZPO) oder hebt den Beschluss des Arbeitsgerichts auf und verweist das Verfahre...mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob – wie vorliegend geschehen – die Beschwerde ''verfahrensrechtlich“ namens und im Auftrag der Beklagten eingelegt wurde. Entscheidend ist, dass die Rechtsschutzversicherung der Beklagten diese bzw. ihren Prozessbevollmächtigten zur Einlegung der Beschwerde veranlasst hat. Der Umstand, dass die Beklagte die Bes...mehr

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AGS 04/2020, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss unterliegt gem. § 567 Abs. 2 ZPO nicht der sofortigen Beschwerde gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 567 ZPO, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt. Da das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht eröffnet ist, ist § 11 Abs. 2 RPflG anwendbar. Danach ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nur die befristetet Erinnerun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Entscheidung des Gerichts

Rn 7 Vor der Entscheidung des Gerichts ist dem Verwalter rechtliches Gehör zu gewähren, da durch eine Untersagungsverfügung in seine verfahrensrechtliche Stellung eingegriffen wird.[15] Zudem dient die Anhörung des Verwalters der Qualität der Entscheidung, da ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Gründe seiner Entscheidung darzulegen.[16] Rn 8 Das vom Schuldner nach Satz 2 an...mehr

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ZErb 04/2020, Prüfungsumfan... / 1 Gründe

I. In Abteilung I des Wohnungseigentumsgrundbuchs ist unter Nr. 3b und 3c jeweils W. Th. als Inhaberin eines Hälfte-Bruchteils am Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Hotelappartement mit Tiefgaragenstellplatz, eingetragen. Die Eintragung unter Nr. 3b beruht auf dem rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Hälfte-Anteils vom vormaligen Alleineigentümer. Die...mehr

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AGS 04/2020, Geschäfts- und... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das LG hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Der Verfahrenspfleger sei berechtigt, seine Vergütung i.H.v. 1.543,19 EUR gegenüber der Staatskasse nach den Gebührensätzen des RVG abzurechnen, da sich seine Tätigkeit im vorliegenden Verfahren in dem beauftragten Aufgabenkreis gehalten habe und er ausnahmsweise eine Vergütung wie ein...mehr

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AGS 04/2020, Keine Ermäßigu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gem. § 66 GKG gegen den Beschluss des LG ist unzulässig. Es fehlt an der für jedes Rechtsmittel erforderlichen Beschwer auf Seiten der Beklagten. 1. Unter dem 23.1.2019 schlossen die Parteien einen Vergleich mit der Regelung, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten zu tragen haben, während die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG erreicht. Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde die Rückerstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses i.H.v. insgesamt 213,00 EUR. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sich mit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

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AGS 04/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Gegen den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss war gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Rechtsmittel, über das der Senat in der Besetzung des § 122 Abs. 1 GVG zu entscheiden hat (OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.11.2017 – 1 Ws 196/17 [unveröffentlicht]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.2.2018 – 1 Ws 140/17, jur...mehr

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FF 04/2020, Keine Umsatzste... / 2 Anmerkung

Steuerrecht in der FF? Nein – die FF bleibt beim Familienrecht. Die hier vorzustellende Entscheidung[1] des Bundesfinanzhofs ist jedoch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Verfahrensbeistände die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, von großer praktischer Relevanz, weil sie faktisch zu einer Erhöhung der Rege...mehr

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AGS 04/2020, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Entgegen der Auffassung des OLG Hamburg richtet sich die Terminsgebühr in einem familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren nicht nach Nr. 3104 VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV nach Nr. 3202 VV. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind allerdings aufgrund der Verweisung in Anm. zu Nr. 3202 VV die gleichen. Die Ausführungen des OLG Hamburg sind nur insoweit zutreffend, als be...mehr

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zfs 04/2020, Mithaftungsquo... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] I. Die Bekl. haften dem Kl. samtverbindlich zu 70 % für dessen unfallbedingt entstandene Schäden. Dem Kl. ist ein Mitverschulden von 30 % hinsichtlich des nicht angelegten Sicherheitsgurtes zuzurechnen. [28] 1. Die Abwägung und Gewichtung der Verursachungsbeiträge und des (Mit-) Verschuldens ist nach §§ 17 Abs.1, Abs. 2 StVG vorzunehmen, wobei eine umfassende Würdigun...mehr

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Sommer, SGB V § 139b Aufgab... / 2.4 Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss (Abs. 4)

Rz. 12 Die Arbeitsergebnisse aller Aufträge sind dem G-BA als Empfehlung zuzuleiten (Satz 1). Dazu gehören die Ergebnisse aufgrund von Einzelaufträgen des G-BA (Rz. 4), der Beobachtungspflicht (Rz. 5), des Generalauftrags des G-BA (Rz. 6), des Antragsrechts des BMG (Rz. 8) und der durch das BMG finanzierten Aufträge (Rz. 9). Rz. 13 Die Empfehlungen des IQWiG haben keinen normative...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel, insbesondere bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbotes

A. Strafbefehl I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des An...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IV. Tipp: Rücknahme von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelf

Rz. 33 Die Anrechnungsvorschrift des § 69a Abs. 5 S. 2 StGB ist vor allem bei der Rücknahme des Einspruches gegen einen Strafbefehl, der Rücknahme der Berufung oder der Revision sowie deren Verwerfung von Bedeutung, da dann die Sperrfrist ab der letzten tatrichterlichen Überprüfung zählt. Rz. 34 Die Vorschrift gilt beim Strafbefehl entsprechend mit der Maßgabe, dass der Verkü...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Unbestimmtes Rechtsmittel

Rz. 35 Der Beschwerdeführer kann die Wahl zwischen Berufung und Revision zunächst offenlassen, d.h. sich mit der Erklärung begnügen, er lege gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel ein (BGHSt 6, 206). Die endgültige Wahl des Rechtsmittels kann er dann noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist treffen (OLG Düsseldorf NStZ 1983, 471). Gibt der Beschwerdeführer innerhal...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Annahmeberufung

1. Zulassungsvoraussetzungen Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen. 2. Ausnahmen Rz. 25 Gegen ein in einem Strafbefehlsverfahren ergangenes Verwerfungsurteil ist die Berufung zulässig, ohne dass sie einer Annahme n...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / D. Rechtsmittelbeschränkung

I. Zeitpunkt Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf. II. Trennbarkeitsformel Rz. 40 Die Wirksamkeit der Beschränkung richtet sich nach der Trennbarkeitsformel. Danach ist die Beschränkung nur möglich, wenn sie ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Rücknahme

1. Zahlung der Strafe Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137). 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustim...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 24 Gegen ein nicht mehr als 15 Tagessätze verhängendes Urteil ist eine Berufung nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Deshalb muss der Berufungsführer seine Zulassungsberufung begründen.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Beschränkung

1. Allgemein Rz. 14 Die Beschränkung des Einspruchs auf bestimmte Beschwerdepunkte (§ 410 Abs. 2 StPO) ist im gleichen Maße möglich, wie die Berufung gegen Urteile beschränkt werden kann (BayObLG NJW 2003, 239). Allerdings benötigt der Verteidiger eine ausdrücklich hierzu legitimierende Vollmacht (OLG Bamberg, Beschl. v. 3.4.2018 – 3 Ss OWi 330/18), wobei in dem Schweigen des...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Zeitpunkt

Rz. 39 Die Beschränkung kann schon bei der Einlegung erklärt oder später durch Teilrücknahme herbeigeführt werden, die allerdings nach Eintritt in die Hauptverhandlung der Zustimmung des Staatsanwaltes bedarf.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 1. Zahlung der Strafe

Rz. 11 In der Zahlung der Strafe liegt kein Verzicht auf die Einlegung des Einspruches oder dessen Rücknahme (OLG Hamm VRS 36, 217; LG Hannover MDR 1960, 630; OLG Stuttgart DAR 1998, 29; OLG Rostock NZV 2002, 137).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Strafmaßberufung und Jugendrecht

Rz. 27 Im Jugendstrafrecht ist eine Strafmaßberufung grundsätzlich unzulässig (§ 65 JGG). Diese Beschränkung gilt indessen nicht, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / A. Strafbefehl

I. Notwendiger Inhalt Rz. 1 Gemäß § 409 Abs. 1 StPO ist notwendiger Inhalt des Strafbefehls z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt die Feststellung über die Umstände der Alkoholisierung und die konkrete Fahrt, Angaben zur Tatzeit, Blutalkoholkonzentration, zu den Verkehrsverhältnissen und ggf. zu den polizeilich festgestellten alkoholbedingten Auffälligkeiten des Angeklagten (Bay...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / B. Berufung

Rz. 20 Achtung: Ausländer Ausländern muss die Rechtsmittelbelehrung auch übersetzt öffentlich zugestellt werden (§ 35a S. 2 StPO). I. Nach Rechtsmittelverzicht? Rz. 21 Sowohl der vom mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Verteidiger, als auch der vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam. Er ist unwiderruflich und unanfechtbar (KG NZV 2003, 99), das gilt ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VIII. Auf die Dauer der Sperrfrist

Rz. 51 Die Dauer der Sperrfrist ist nur dann selbstständig anfechtbar, wenn die zur Fahrerlaubnisentziehung führenden Gründe von denen für die Fristbemessung maßgeblichen trennbar sind (BGH VRS 21, 262).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Rücknahme

Rz. 30 Die Rücknahme der Berufung ist nach Eintritt in die Hauptverhandlung (= Aufruf der Sache) nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich (§ 303 StPO). Rz. 31 Nach Eintritt in die Hauptverhandlung lebt die Befugnis des Beschwerdeführers, über sein Rechtsmittel alleine zu verfügen, nicht wieder auf (BGHSt 23, 277), d.h., nach einer Vertagung kann der Angeklagte die Be...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Übergang zur Revision

Rz. 29 Trotz der Bezeichnung des Rechtsmittels als Berufung kann der Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision übergehen. Seine Erklärung muss allerdings rechtzeitig beim zuständigen Amtsgericht eingegangen sein (BGH NJW 1995, 2367).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 2. Vor Eintritt in die Hauptverhandlung

Rz. 12 Vor Eintritt in die Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Aufruf der Sache bedarf er zur Rücknahme jedoch deren Zustimmung (§ 411 Abs. 3 StPO). Unabhängig davon kann die Rücknahme jedoch nur bis zum Beginn der Urteilsverkündung erklärt werden (KG NZV 2011, 314).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / C. Revision, Sprungrevision

Rz. 34 Achtung: Anforderungen an die Urteilsgründe In den Urteilsgründen muss das Tatgericht die festgestellte Tat nach Ort, Zeit und Art der Begehung so konkret bezeichnet haben, dass dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Identität zwischen der angeklagten und der abgeurteilten Tat ermöglicht wird. Ist dies nicht geschehen, ist das Verfahren wegen eines Prozesshindernis...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Neue Beweisanträge

Rz. 26 Der Tatbestand der Offensichtlichkeit in § 313 Abs. 2 S. 1 StPO ist bei Ankündigung neuer Beweisanträge nur dann erfüllt, wenn an der Richtigkeit der erstinstanzlichen tatsächlichen Feststellungen vernünftige Zweifel nicht bestehen, was das Berufungsgericht zu begründen hat, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt (BVerfG NJW 1996, 2785).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IX. Auf die Ausnahme von der Sperre

Rz. 52 Ein Rechtsmittelangriff kann auch nicht auf die nach § 69a Abs. 2 StGB gewährte Ausnahme von der Sperre beschränkt werden (BayObLG DAR 1991, 388; OLG Frankfurt NZV 1996, 414).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / 3. Durch Verteidiger

Rz. 13 Der Verteidiger kann einen Einspruch nur dann zurücknehmen, wenn er hierzu gem. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich ermächtigt wurde (OLG Karlsruhe zfs 1997, 393; OLG Thüringen zfs 2007, 412). Die ohne eine solche (meist in der Vollmacht erteilte) Ermächtigung vom Verteidiger erklärte Einspruchsrücknahme ist unwirksam.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VI. Auf die verweigerte Strafaussetzung

Rz. 49 Eine auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zielende Rechtsmittelbeschränkung lässt der BGH (DAR 2001, 463) zu, weil für die Beurteilung, ob eine Strafaussetzung zu erfolgen hat, nur die Sozialprognose, nicht aber – wie beim Führerschein – auch die Eignungsfrage eine Rolle spielt.mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / X. Auf das Fahrverbot

Rz. 53 Eine Beschränkung der Berufung alleine auf das Fahrverbot ist grundsätzlich unzulässig (OLG Hamm NZV 2006, 167), auf den Ausspruch des Fahrverbotes und die verhängte Gesamtstrafe kann sie jedoch beschränkt werden (OLG Jena NZV 2006, 167).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. Auf den Schuldspruch

Rz. 46 Bei charakterlichen Mängeln liegen dem eigentlichen Strafausspruch und der Maßregelentscheidung in aller Regel gemeinsame Feststellungen zugrunde, weshalb auch ein nur gegen den Strafausspruch gerichteter Rechtsmittelangriff automatisch auch die Anordnung nach § 69a StGB angreift (BGHSt 10, 379; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Saarbrücken zfs 2001, 518).mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / IV. "reformatio in peius"

Rz. 28 Das Verbot der "reformatio in peius" (§§ 331, 358 Abs. 2 StPO) gilt – soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis betroffen ist – nur in der Theorie. Auf das Rechtsmittel des Angeklagten hin darf nämlich das Berufungsgericht die Sperrfrist zwar nicht verlängern (BGHSt 5, 168; BayObLG NJW 1966, 2371), es ist ihm jedoch nicht verwehrt, die Berufung zu verwerfen. Dies hat dan...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / VII. Auf die Fahrerlaubnis-Entziehung

Rz. 50 Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die wegen charakterlicher Mängel ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist regelmäßig unzulässig, da die Entscheidungsgrundlagen fast immer die gleichen sind wie die für den Strafausspruch. Ein Rechtsmittel erfasst damit zwangsläufig auch den Strafausspruch (BGH DAR 1978, 152; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; OLG Koblenz zfs 20...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / III. Form des Einspruchs

Rz. 3 Der Betroffene kann zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich selbst Einspruch einlegen. Er kann sich dabei sämtlicher moderner Kommunikationsmittel, auch eines ohne gesonderten Ausdruck unmittelbar geschickten Telefaxschreibens (BVerfG wistra 2002, 417), nicht aber einer E-Mail, die die Schriftform nicht einhält (LG Fulda zfs 2013, 352; LG Wiesbaden zfs 2019, ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / I. Nach Rechtsmittelverzicht?

Rz. 21 Sowohl der vom mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Verteidiger, als auch der vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam. Er ist unwiderruflich und unanfechtbar (KG NZV 2003, 99), das gilt allerdings nicht bei objektiv unrichtiger Erklärung oder Auskunft des Gerichts (KG NZV 2007, 430). Die allgemein erteilte Vollmacht ermächtigt den Verteidiger ...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / V. Auf die Strafe

Rz. 47 Immer wenn, wie dies die Regel ist, auf das Rechtsmittel hin die Strafzumessungstatsachen überprüft werden müssen, wie etwa bei der Entziehung wegen charakterlicher Ungeeignetheit, gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit von Strafe und Maßregel. Deshalb ist die Strafausspruchsanfechtung unter Ausklammerung der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßi...mehr

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§ 61 Rechtsbehelf bzw. Rech... / II. Trennbarkeitsformel

Rz. 40 Die Wirksamkeit der Beschränkung richtet sich nach der Trennbarkeitsformel. Danach ist die Beschränkung nur möglich, wenn sie sich auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angegriffenen Teil rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im Übrigen erford...mehr