Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unwirksamkeit, Rechtsbehelfe.

Rn 23 Der Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, sittenwidrig ist, wenn einer der Beteiligten bei Abschluss des Vergleichs geschäftsunfähig gewesen ist oder wenn der Vergleich wirksam gem § 142 BGB angefochten wurde. In der Regel ist dann auch die Prozessbeendigungsvereinbarung unwirksam; hie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rechtsbehelfe

Rz. 145 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid ist der Einspruch (§ 348 AO) und ggf. die Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht (§ 40 Abs. 1 FGO) gegeben. Zur Einlegung des Einspruchs oder der Klage sind die in § 154 BewG ausdrücklich aufgelisteten Beteiligten des Feststellungsverfahrens befugt (§ 155 BewG; s. § 154 BewG Rz. 6 ff.). Maßgeblich ist, wer Inhaltsadressat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 3 Die Erinnerung nach § 766 wird auf die Verletzung vollstreckungsrechtlicher Verfahrensvorschriften gestützt. Die Widerspruchsklage dagegen betrifft die Geltendmachung materieller Rechte. Beide Rechtsbehelfe schließen einander nicht aus, wenn ein Dritter sowohl ein die Veräußerung hinderndes Recht als auch einen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung geltend macht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 5 Verfahrensrügen gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen scheiden aus. Zulässige Rechtsbehelfe sind in derartigen Fällen die Erinnerung nach § 766 bzw die sofortige Beschwerde nach § 793. Treffen Einwendungen nach § 767 I mit solchen nach § 766 zusammen, sind beide Rechtsbehelfe nebeneinander statthaft (BGH NJW 92, 2159, 2160 [BGH 07.05.1992 - IX ZR 175/91]). Ist der Tite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gegen die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 30 EuVTVO – Angaben zu den Rechtsbehelfen, Sprachen und Stellen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Folgendes mit: sowie alle nachfolgenden Änderungen. (2) Die Kommi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092a ZPO – Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) 1Der Antragsgegner kann die Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls beantragen, wenn ihm der Europäische Zahlungsbefehl 2Der Antrag muss innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Nach hM steht der erschienenen Partei gegen den Vertagungsbeschluss die sofortige Beschwerde nach § 336 zu, weil die Entscheidung zugleich die Zurückweisung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils enthalte (München MDR 56, 684; Nürnbg MDR 63, 507; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 14.02.1991 - 6 W 43/90]; Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 9; MüKoZPO/Prütting Rz 26; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Gegen die Pfändung kann der Schuldner, der Gläubiger oder ein Dritter Erinnerung nach § 766 und anschließend sofortige Beschwerde nach § 793 einlegen. Der Gläubiger kann damit geltend machen, der GV habe den Pfändungsauftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt, zB wenn der GV trotz Gefährdung die Sache im Gewahrsam des Schuldners belässt. Dritte können mit der Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 4 Aus § 747 findet die Vollstreckung in den Nachlass statt, nicht in das persönliche Vermögen der einzelnen Miterben. Schuldner der Vollstreckung sind alle Miterben (MüKoZPO/Heßler § 747 Rz 19). Bei der Vollstreckung gegen die Erben nach § 747 wird der Einwand der beschränkten Erbenhaftung zunächst nicht berücksichtigt, § 781, auch wenn er im Urt nach § 780 I vorbehalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 7 Fehler des Protokolls oder Verstöße nach § 762 machen die Vollstreckungshandlung nicht unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine Anschlusspfändung nach § 826. Enthält das Protokoll Fehler, kann der GV es gem § 164 I analog berichtigen (LG Frankenthal DGVZ 85, 88, 89 f; LG Köln DGVZ 83, 44). Im Erinnerungsverfahren kann er dazu allerdings nicht gezwungen werden (Br...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 29 Gegen die Entscheidung des Richters ist die sofortige Beschwerde nach § 127 gegeben. Das gilt auch dann, wenn statt des eigentlich zuständigen Rechtspflegers der Richter entschieden hat (Köln FamRZ 88, 740). Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 I RPflG ebenfalls die sofortige Beschwerde gegeben (Naumbg JurBüro 02, 537). Rechtspfleger und Richter ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Der Ehegatte, der das Gesamtgut allein oder mitverwaltet, kann der Vollstreckung gegen den anderen nicht nach § 809 wegen (Mit-)Gewahrsams widersprechen (Zö/Seibel § 741 Rz 7). Wohl aber kann er mit der Erinnerung oder der Widerspruchsklage nach § 774 rügen, aus dem Titel dürfe nach § 741 nicht die Vollstreckung in das Gesamtgut stattfinden, weil er gegen die erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Rechtsbehelfs.

Rn 2 Das Ziel des Widerspruchs kann auf Aufhebung oder (tw) Abänderung des Arrestbefehls oder der Lösungssumme gerichtet sein. Die Rechtspraxis hat darüber hinaus die Rechtsfigur des Kostenwiderspruchs entwickelt. Dieser ist ausschließlich auf die Abänderung der Kostenentscheidung ausgerichtet (Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 9). Um die erstrebte Vergünstigung des § 93 in Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 22 Die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten der Partei ist kein Justizverwaltungsakt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde gem § 127 gegeben (Karlsr OLGR 00, 258). Die Staatskasse hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten, auch wenn der Antragsteller die Reisekosten verspätet (3 Monate nach Termin) gelte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Der Gläubiger kann mit der Erinnerung nach § 766 II geltend machen, dass einem Widerspruch des nicht schuldenden Ehegatten oder Lebenspartners nachgegeben wurde, obwohl dieser wegen § 739 unbeachtlich war (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 15). Dagegen kann der Gläubiger nicht mit der Erinnerung geltend machen, ein anderer Gläubiger habe zu Unrecht auf den Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 18 Gg die ablehnende Entscheidung der Landesjustizverwaltung kann der ASt (V), gg die feststellende Entscheidung der Antragsgegner-Ehegatte (VI 1, auch verbunden m dem Begehren auf Feststellung des Nichtvorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen, BayObLG FamRZ 93, 451) die Entscheidung des OLG beantragen. Daneben bejaht die hM ein Antragsrecht für jeden mit rechtlichem In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren, Entscheidung und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Ob der Rechtspfleger die Parteien vor seiner Entscheidung anhört, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das freilich den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (nicht Art 103 I GG) zu genügen hat (BVerfGE 101, 397 mit Anm Gottwald FamRZ 00, 1477). Er muss nach diesem Maßstab anhören, bevor er den Antrag auf Erteilung einer qualifizierten Klausel zurüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers sind mit der Erinnerung nach § 766 anfechtbar, über die das nach § 764 zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht entscheidet. Umstritten ist, ob der durch das Vollstreckungsgericht erlassene Pfändungsbeschluss lediglich fehlerhaft und daher mit der Erinnerung anfechtbar oder wirkungslos ist. Die fehlende funktionell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller (einschließlich Rechtsbehelfe).

Rn 4 In formeller Hinsicht verlangt § 737 sowohl einen Leistungstitel gegen den Besteller als auch einen Duldungstitel gegen den Nießbraucher (s Rn 1). Nur beide gemeinsam berechtigen zur Vollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände (Schuschke/Walker/Schuschke § 737 Rz 5). Dabei ist der Nießbraucher selbst Vollstreckungsschuldner. Allein aufgrund des Leistu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gegen das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Erteilt der Urkundsbeamte die Klausel nicht, kann der Gläubiger Erinnerung nach § 573 I einlegen. Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet die sofortige Beschwerde nach § 573 II statt. Die Verweigerung der Klauselerteilung durch den Rechtspfleger ist nach § 11 I RPflG iVm § 567 mit der sofortigen Beschwerde anzugreifen. Der Rechtspfleger kann abhelfen, ebenso w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der nicht das Erwerbsgeschäft betreibende Ehegatte/Lebenspartner kann sich gegen die Vollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage wenden. Die Klage geht auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut und nicht lediglich auf die Unzulässigkeit der Verwertung. Das Widerspruchsverfahren ist keine Familienrechtssache, obwohl es um die Unzulässigkeit der Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 36 Die Überweisung einer aufgrund eines Arrestes gepfändeten Forderung ist schlechthin ausgeschlossen, weil der Arrest ausschließlich der Sicherung der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch der Befriedigung des Gläubigers dient. Ein gleichwohl erlassener Überweisungsbeschluss ist nicht lediglich anfechtbar, sondern nichtig (BGH NJW 93, 735, 736 [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der Beschl über die Erteilung oder Ablehnung einer gerichtlichen Vollstreckungsklausel ist gem § 796b II 3 nicht anfechtbar (vgl § 796b Rn 3). Wird die notarielle Vollstreckbarerklärung verweigert, ist dies nach § 796c II 2 angreifbar (§ 796c Rn 5). Rn 16 Die Möglichkeit der Vollstreckbarerklärung hat nicht zwingend den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Erfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 5 Die Aufhebung wird durch das Vollstreckungsorgan vorgenommen. Der GV hat dem Schuldner eine gepfändete Sache zurückzugeben; er hat weiter die Verstrickung zu lösen und die Pfandsiegel zu entfernen bzw den Schuldner zur Entfernung der Pfandzeichen zu ermächtigen. Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts sind durch Beschl aufzuheben; entspr Beschl sind sofort wirksam und müss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Im Fall des Abs 1 genügt ein Titel gegen den allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner, obwohl beide der Vollstreckung unterliegen (Zö/Seibel § 740 Rz 8). Der andere Ehegatte oder Lebenspartner muss nicht Titelschuldner sein und hat auch kein Widerspruchsrecht nach § 809 (Musielak/Voit/Lackmann § 740 Rz 6). Jeder Ehegatte oder Lebenspartner hat die Vollstreckungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Werden die Voraussetzungen des § 775 verneint und wird die Vollstreckung fortgesetzt, können der Schuldner oder der betroffene Dritte die Erinnerung nach § 766 erheben. Wenn das Vollstreckungsgericht nach Anhörung des Schuldners oder des Dritten entschieden hat, kommt die sofortige Beschwerde nach § 793 ggf iVm § 11 I RPflG in Betracht (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsbehelfe.

Rn 8 Liegen die Voraussetzungen des § 779 I vor, hat der Gläubiger die Wahl, ob er nach § 1961 BGB die Bestellung eines Nachlasspflegers oder aber die Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters des Erben beantragt (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Die Bestellung des besonderen Vertreters erfolgt durch Beschl des Vollstreckungsgerichts gem § 764 I; für die Bestellung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Rechtsbehelfe.

Rn 2 § 781 umfasst die Haftungsbeschränkungen des § 780. ›Gegen den Erben‹ wird nicht nur dann vollstreckt, wenn diesem die Einrede der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 I vorbehalten ist, sondern auch dann, wenn ein bereits gegen den Erblasser ergangener Titel vorliegt, der nach § 727 gegen den Erben vollstreckbar ausgefertigt worden ist, oder wenn gem § 780 II kein Vorb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Das AG als Vollstreckungsgericht entscheidet über den Widerspruch ohne notwendige mündliche Verhandlung durch Beschl (vgl § 764 III) (LG Stuttgart 6.9.18 – 19 T 264/18, Rz 14). Die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 91 ff, nicht nach § 788; sie ist nach § 11 II 1 RPflG anfechtbar (AG Schöneberg JurBüro 15, 272). Im Falle eines zulässigen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelfe (Abs 5).

Rn 10 Die Anordnung des Gerichts nach § 236 I ist für die Verfahrensbeteiligten als Zwischenentscheidung nicht selbstständig anfechtbar. Der Ausschluss der Anfechtbarkeit soll nach der Gesetzesbegründung ausdr nicht für die nicht am Verfahren beteiligten Dritten gelten, die nicht die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Abs 1 inzident im Rechtsmittelzug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 6 § 773 S 2 gibt dem Nacherben das Recht der Widerspruchsklage gem § 771. Jeder Nacherbe hat für sich ein eigenes Widerspruchsrecht (BGH WM 93, 1158, 1160 [BGH 10.02.1993 - IV ZR 274/91]). Mehrere Nacherben sind keine notwendigen Streitgenossen, wenn sie gemeinsam Widerspruchsklage gem § 773 S 2 erheben. Der Nacherbe hat bei Verletzung des § 773 S 1 auch die Möglichkeit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren, Beweislast, Rechtsbehelfe.

Rn 7 Sowohl dem Erben als auch dem Nachlassverwalter stehen nach § 784 die Klagemöglichkeiten der §§ 785, 767 zur Verfügung. Die Klage ist auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung – und zwar in den Gegenstand, auf den sich die Vollstreckungsmaßnahme bezieht – zu richten. Rn 8 Den Erben trifft die Beweislast dafür, dass eine Nachlassverbindlichkeit vorliegt und dass der Vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren der Klauselerteilung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für die Klauselerteilung nach § 738 ist die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers nach § 20 Nr 12 RPflG begründet. Der Gläubiger hat grds (zu den Ausnahmen s § 726 Rn 7) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden den Nachweis über die wirksame Bestellung des Nießbrauchs zu führen (Zweibr Rpfleger 05, 612: der Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Die Beiordnungsentscheidung des Gerichts ist gem Abs 1 S 1 iVm § 78c III 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) anfechtbar. Rn 7 Die Beschwer für den Antragsgegner ergibt sich daraus, dass nach § 39 S 1 RVG die Beiordnung unmittelbar Vergütungsansprüche des beigeordneten Anwalts auslöst (Prütting/Helms/Helms § 138 Rz 10; Zö/Lorenz § 138 Rz 4). Der Antragsgeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 41 Gegen formelle Fehler bei der Durchführung der Räumungsvollstreckung können sich Gläubiger, Schuldner und von der Räumung unmittelbar betroffene Dritte (KG NJW-RR 94, 713 [KG Berlin 26.10.1993 - 1 W 6068/93]) mit der Erinnerung nach § 766 wenden. Auf diese Weise lässt sich zwar kein früherer Räumungstermin erreichen (AG Karlsruhe DGVZ 84, 29), der Gläubiger hat jedoch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 13 Ungeschriebene weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde ist die Beschwer des Beschwerdeführers. Die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung nachteilig betroffen und somit im konkreten Fall beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 22, 43, 46; 50, 261, 263 f; BGH NJW-RR 23,...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Gehörsrüge nach § 78a ArbGG

Rz. 156 In Anlehnung an § 321a ZPO n.F. hat der Gesetzgeber, eine Vorgabe des BVerfG erfüllend,[165] nunmehr wie in allen anderen Fachgerichtsbarkeiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit § 78a ArbGG den Rechtsbehelf der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eingeführt. Die Rüge kann erhoben werden, wenn das Gericht beim Erlass einer Endentscheidung den Anspruch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gegen dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gegen die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung des Kindergelds

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Festsetzung des Kindergelds als einer Steuervergütung handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 Abs 2 AO, sodass der Einspruch (§ 347 Abs 1 S 1 Nr 1 AO) und nachfolgend der Finanzrechtsweg gegeben ist. Ein Verpflichtungsklage ist in den Fällen gegeben, in denen die Familienkasse das Kindergeld nicht antragsgemäß festgese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr