Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 2.1 Voraussetzungen in der Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Die Versicherungspflicht der Vorruhestandsgeldbezieher in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung setzt voraus, dass unmittelbar vor Bezug des Vorruhestandsgelds Versicherungspflicht bestanden hat. Die Voraussetzung liegt dann noch vor, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht und dem Beginn des Vorruhestandsgelds kein voller Kalendermonat liegt. Ferner wird vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsunfähigkeit / 1 Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" wurde durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (bis 2001: Berufsunfähigkeitsrente) voller Erwerbsminderung. Für Renten wegen Erwerbsminderung gilt: sie werden unabhängig vom Alter gewährt, allerdings längstens bis zum E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.4 Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Beitragserstattung (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 7 Nach § 5 Abs. 4 Nr. 3 1. Alternative sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 35 Satz 2: Vollendung des 67. Lebensjahres; vgl. auch § 235 Abs. 2 Satz 2: stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Lebensjahren auf 67 Lebensjahre für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963) nicht versicherungspflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 172 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt, Abs. 2 Satz 1 redaktionell geändert. Entscheidend geändert wurde § 172 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). In Abs. 1 wurden nach dem Wort "auf" die Wörter "versicherungsfre...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.2 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Rz. 5 Für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die allein gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber den Beitragsanteil nach § 172 Abs. 1 zu tragen. Seit dem 1.1.2017 tritt nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 Versicherungsfreiheit wegen des Bezugs einer Vollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ein, sodass seitdem der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pensionszusage an (beherrsc... / b) Ernsthaftigkeit

Hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Inanspruchnahme: Bzgl. der Ernsthaftigkeit kommt es zunächst einmal darauf an, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gesellschaft aus der Pensionszusage überhaupt in Anspruch genommen wird und ob die Gesellschaft diese dann auch erfüllen kann. Beraterhinweis Der fehlende Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allei...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.3 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b oder nach anderen Vorschriften oder versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4

Rz. 10a Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1). Gemäß § 6 Abs. 1b werden Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausüben, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Nach der Übergangsreg...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.1 Grundsatzregelung (Satz 1)

Rz. 42 Nach Satz 1 werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Rz. 42a Maßgebliche Bezugsvorschrift ist insoweit § 76d , die die für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.2 Bezugszeitraum – vergangenes Kalenderjahr (Satz 2)

Rz. 44 Für die jährliche Berücksichtigung zum 1. Juli sind nach Satz 2 die für das vergangene Kalenderjahr ermittelten Zuschläge maßgebend. Diese Regelung hat der Gesetzgeber ausdrücklich aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eingefügt; bei der jährlichen Berücksichtigung kann der Träger der Rentenversicherung daher auf die bereits vorliegenden Zuschläge an Entgeltpunkten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4 Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 41 Der zum 1.7.2017 durch das Flexirentengesetz neu eingefügte Abs. 3a ist eine Folgeregelung zur Versicherungsfreiheit bei Vollrenten wegen Alters. Sah § 5 Abs. 4 Nr. 1 in der bis 31.12.2016 gültigen Fassung noch eine Versicherungsfreiheit grundsätzlich für die Bezieher einer Vollrente wegen Alters vor – bisher bestand daher nur bei Bezug einer Teilrente Versicherungspf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten – sog. Türöffnerzeiten

Rz. 19 Wesentliche materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung ist nach Abs. 1 die Erfüllung von 33 Jahre Grundrentenzeiten (= 396 Kalendermonate); vgl. Komm. zu Abs. 2. Die Grundrentenzeiten werden in Abs. 2 Satz 1 bis 3 näher definiert. Diese Zeiten werden auch "Türöffnerzeiten" genannt. Rz. 20 Es gilt das Monatsprinzip nach § 122 Abs. 1. Auch nur zum Teil belegte Zeiten ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt ab 1.8.2004, vgl. Rz. 1) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i. S. v. § 119 SGB X aus einem Schadensfall vor Beginn der vorzeitigen Altersrente neben dem Bezug der Rente gezahlt werden, die bisherige Rechtslage aufrecht" (vgl. BT-Drs. 15/2678 S. 22). Rz. 31a D.h., Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) neu gefasst und um einen Demographiefaktor erweitert worden. Die zunächst zum 1.1.1999 vorgesehene Neuregelung sollte erst ab 1.1.2001 gelten (Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Bemessungsfaktoren

Rz. 15 Der Erhöhung der Höchstgrenzen in § 10 Abs. 2 KSchG kann entnommen werden, dass der wichtigste Bemessungsfaktor die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist. Gleichwohl kann dieser Faktor hinter anderen Gründen zurücktreten, mit der Folge, dass die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht allein von ausschlaggebendem Gewicht ist.[1] Rz. 16 Neben der Betriebszugehörigkeit ist d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsicherung für Arbeitsu... / 6 Personenkreis

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Menschen zwischen 15 und 65 Jahren und bis zu deren Erreichen der Altersgrenze (entsprechend dem Regelrenteneintrittsalter ab 65 Jahren, stufenweise angehoben bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren), die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.1 Soziale Überbrückung

Rz. 213 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck die Befristung eines Arbeitsvertrags etwa dann rechtfertigen kann, wenn der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis, an eine wirksame Kündigung oder an ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten oder zur Verbesserun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde mit den Abs. 1 und 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127). Sie trat zum 11.8.2010 in Kraft. Abs. 3 wurde durch Art. 16 Nr. 2 Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRefBeglG) v. 21.7....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.15 Nichtversicherte (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sieht die Versicherungsfreiheit für die Personen vor, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben. Der Gesetzgeber ist bei Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 davon ausgegangen, dass sich der betreffende Personenkreis eine anderweitige Alt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.13 Rentenbezieher (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 19 Die Regelung in Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 stellt Personen von der Versicherungspflicht frei, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung auch Bay LSG, Urteil v. 10.11.2022, L 14 R 622/21, Rz. 53, das eine Versicherungspflicht wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld nach § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift räumt in allen 3 Absätzen das Recht auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235) zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1) ein. Sie ermöglicht daher, Beitragszeiten für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente wirksam zu machen, aus denen sonst kein Rentenanspruch entstande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.2 Inhalt der Renteninformation

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt den Mindestinhalt der Renteninformation. Die Ausgestaltung der Renteninformation hat der Gesetzgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund überlassen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben in Abs. 3 und der im Versicherungskonto gespeicherten Angaben beinhaltet die Renteninformation: den nominalen Zahlbetrag einer auf den aktuellen Zeitpunkt der Erstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.1 Information und Beratung

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 haben die Träger der Rentenversicherung Personen, die die stufenweise angehobene Regelaltersgrenze (§§ 35, 235) erreicht haben, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unbeschadet einer Rentenberechtigung – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert i. S. d. § 43 Abs. 2 sind und bei denen unwahrscheinlich ist,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 2.6 Versorgungsausgleich

Rz. 11 Die mit Wirkung zum 1.9.2009 eingefügte Regelung in Abs. 6 dient allein der Klarstellung. Denn nach Aufhebung von § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB musste nun im SGB VI geregelt werden, dass für die Ermittlung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften eine Vollrente wegen Erreichung der Regelaltersgrenze zu ermitteln ist (BR-Drs. 343/08 S. 234).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2003 eingefügt worden. Eine vergleichbare Vorgängernorm hat bis dahin nicht existiert. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde § 109a mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst. Das Gesetz zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Dritte SGB V-Änderungsgesetz v. 10.5.1995 (BGBl. I S. 678) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1997 neu gefasst. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3013) änderte die Abs. 2 und 3 mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 33 Es ist nicht geboten, in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtigen Personen, die mit früheren Pflichtbeiträgen die allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt haben, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf Beitragserstattung i. S. d. § 210 Abs. 1 Nr. 1 einzuräumen (BSG, Urteil v. 10.7. 2012, B 13 R 26/10 R; BSG, SozR 4-2600 § 7 Nr. 4; vg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.10 Sekundierte Personen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Versicherungspflicht auf Antrag für sekundierte Personen nach dem Sekundierungsgesetz. Seit dem Inkrafttreten des Sekundierungsgesetzes am 5.7.2017 sind sekundierte Personen nach § 1 Sekundierungsgesetz (SekG) von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag erfasst. Die Staatsangehörigkeit der sekundierten Person ist dabei unbeachtlich (so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis – Was lohnt sich mehr? – Die Zahlung freiwilliger Beiträge oder Rentenverzicht?, rv 2022, 96. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund – gültig ab 30.9.2019, RVaktue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Rentenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.1.4 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung

Rz. 5 Gemäß § 202 Satz 3 ist eine Umdeutung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge in freiwillige Beiträge nach Satz 1 der Vorschrift nur zulässig, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der Zeit bestanden hatte, in der die freiwilligen Beiträge als gezahlt gelten sollen. Die Voraussetzungen für die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung sind in § 7 Abs. 1 u...mehr