Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde Abs. 2 neu gefasst und Abs. 2a eingefügt. Das Inkrafttreten dieser Änderung wurde durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) auf den 1.1.2001 verschoben. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1999 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine Änderung erfolgte durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005: Abs. 3 wurde um Satz 4 ergänzt. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) ist Abs. 3 geändert worden. Eine rein redaktionelle Änderung erfolgte in Abs. 3 Satz 2 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirk...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanz...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

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Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 2.1.4 Ermessensausübung und Zumutbarkeit

Rz. 7 Die Verpflichtung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ("kann"). Der oder die Leistungsberechtigte hat kein subjektives Recht auf Teilnahme. Die Leistungsbehörde hat die Ausübung ihres Ermessens an den in § 43 AufenthG beschriebenen Zielen des Integrationskurses auszurichten. Von Bedeutung ist somit insbesondere, ob eine Verpflichtung zur Kursteilnahme unter Be...mehr

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Erwerbsminderung / 3.1 Überblick

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 2 TVöD automatisch – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird. Gleiches gilt bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, sofern eine Weiterbeschäftigung entsprechend dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistung...mehr

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Erwerbsminderung / 2.1 Überblick

Durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000[1] wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit durch die Renten wegen Erwerbsminderung (teilweise/volle Erwerbsminderung) ersetzt. Nach § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI besteht Anspruch auf eine Rente wegen Er...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.3 Dauer

Die Einschränkung des Leistungsvermögens in einem rentenrechtlich relevanten Ausmaß muss auf nicht absehbare Zeit vorliegen. In Abgrenzung zur bloßen Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung wird hierunter grundsätzlich ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten verstanden. Ist die Leistungseinschränkung vor Ablauf dieser Frist wieder behoben, entsteht gru...mehr

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Erwerbsminderung / 2.4 Übergangsregelung

§ 240 SGB VI dehnt als Sonderregelung zu § 43 SGB VI die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Versicherte aus, die vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind. Als Vertrauensschutzregelung wird für ältere Menschen das Risiko der Berufsunfähigkeit weiter abgesichert. Stellt der gesetzliche Rentenversicherungsträger keine Erwerbsmind...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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Erwerbsminderung / 2.5 Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung

Wichtig Grundsatz der Befristung der Erwerbsminderungsrente Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Der gesetzliche Rentenversicherungsträger macht von dem Grundsatz d...mehr

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Erwerbsminderung / 2.7 Rentenhöhe

Die Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den bis zum Eintritt der jeweiligen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Nach diesem Zeitpunkt zurückgelegte Zeiten oder danach gezahlte freiwillige Beiträge können für die entsprechende Rente grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Die Rente wegen voller Erwerbsminde...mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.2 In sonstigen Fällen ärztliches Gutachten

Nicht gesetzlich rentenversicherte Beschäftigte Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind z. B. Ärzte, Apotheker oder Architekten, die aufgrund der Mitgliedschaft zu einer entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreit sind oder...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.7 Nachzahlungsverbot

Rz. 12 Nach Satz 2 ist eine Nachzahlung nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters nicht mehr zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 172 SGB VI . Sie steht im Zusammenhang mit der Neuregelung im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (sog. Entgeltgeringfügigkeit, vgl. zu dieser in Abgrenzung zur sog. Zeitgeringfügigkeit BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, und Urteil v. 11.5.1993, 12 RK 23/91, jeweils juris) und ist Folge...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft und wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.1.2008 geänder...mehr

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Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.1 Beitragspflicht des Arbeitgebers (Abs. 1 und 1a)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 ist bei Beschäftigten im Gewerbebetrieb Voraussetzung für das Bestehen der Beitragspflicht des Arbeitgebers das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung über den 31.12.2012 hinaus, d. h. es muss ein Anspruch (sog. Entstehungsprinzip) auf ein monatliches Arbeitsentgelt (§ 14 S...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Nr. 1 wurde geändert und Nr. 1a eingefügt durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902), die Änderungen wurden zum 1.1.2005 wirksam. In Abs. 2 wurden die Grun...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Zum 1.1.2002 wurden Abs. 3 Satz 2 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert und Abs. 5 durch das 6. SGG-ÄndG (BGBl. I S. 2144) aufgehoben. Abs. 3 Satz 2 ist zum 1.1.2003 geändert worden durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607). Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Wird innerhalb des 3-Jahreszeitraums die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Befristung längstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Dies ist erforderlich, weil der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente längstens bis zu diesem Zeitpunkt besteht.mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021, Regelrentenalter ab 14.1.2024

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1959, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2023 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.3.2025. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 1 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2017 ohne RV-Freiheit-Verzicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit 1.7.2016 eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und ist seit dem 1.9.2016 mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich z...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 2 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.7.2016 eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und ist seit dem 1.9.2016 mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die bisher bestehende Rentenversicheru...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 6 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.8.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 4 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 kein Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht seit dem 1.4.2016 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Die Beschäftigung dauert über den 31.12.2016 hinaus an. Der Arbeitnehmer verzichtet ab dem 1.1.2017 nicht auf die bisher bestehende Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezog vom 1.4.2016 bis zum 30.09.2018 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze, seit dem 1.10.2018 ist er Regelaltersrentner. Er ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die damals bestehende Rentenversicherungsfrei...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 3 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.7.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Durch den Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 2.3 Splitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können sich für das Rentensplitting erst entscheiden, wenn das Versicherungsleben abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters haben oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 8. Altersgrenze

Rz. 284 Der Bezug einer Altersrente als Beendigungszeitpunkt für ein Arbeitsverhältnis ist weithin akzeptiert und oftmals herbeigesehnt. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Automatismus hierfür. Die Vertragsparteien müssen daher diesbezüglich eine Vereinbarung treffen. Anknüpfungspunkte gibt es verschiedene, z.B. das Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / e) Ausnahme: Ausscheiden im Rentenalter

Rz. 219 Darüber hinaus verliert der Arbeitgeber sein grundsätzlich bestehendes Interesse an der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oftmals dann, wenn der Mitarbeiter mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In derartigen Konstellationen eines (einvernehmlichen) Ausscheidens – die meisten Arbeitsverträge sehen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatzregelung: Vertraglich vereinbartes Pensionsalter (feste Altersgrenze) als Ende des Verteilungszeitraums

Rn. 148 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Teilwertprämien (s Rn 121) sind kalkulatorisch vom Diensteintritt des ArbN (Rn 123ff) bis zum Erreichen des Pensionsalters zu verteilen. So formuliert der Gesetzgeber allerdings nicht. Vielmehr spricht er davon, dass die Jahresbeträge Zitat "bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls rechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 3.2 Endzeitpunkt der Beitragszahlung

Wird bereits eine bindend bewilligte Alters-Vollrente bezogen, ist eine Beitragszahlung zur Wiederauffüllung der geminderten Rentenanwartschaften beim ausgleichspflichtigen Ehepartner oder zur Begründung von Rentenanwartschaften beim ausgleichsberechtigten Ehepartner nur bis Ablauf des Monats zulässig, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Während einer Alters-Teilrent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 7 Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters

Leistungsberechtigte Personen sind grundsätzlich verpflichtet, andere Sozialleistungen zu beantragen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Zu dieser Pflicht gehört bislang auch die Inanspruchnahme von Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 274 Der Verweis auf den unbestimmten Zeitraum der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses schließt nicht aus, dass es sich um ein auf das Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung befristetes Arbeitsverhältnis handelt, vielmehr ist dies typischerweise derart auszulegen (vgl. auch Rdn 284 f.).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.1.2 Ende der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet und später – sofern deren Voraussetzungen noch vorliegen – fortgesetzt werden. Dagegen endet die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, wenn Versicherungspflicht oder -freiheit begründet oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, Rente aus eigener Versicherung bezogen oder die Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.1 Ehegatten von ehemaligen Landwirten

In der Alterssicherung der Landwirte können sich Ehegatten von ehemaligen Landwirten freiwillig versichern.[1] Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu beachten: es bestehen keine Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht, Vollendung des 18. Lebensjahres, die Regelaltersgrenze[2] (= Vollendung des 67. Lebensjahres) darf noch nicht erreic...mehr