Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3.1 Beitragszuschuss bei krankenversicherungsfreier Beschäftigung eines Rentners

Bei freiwillig versicherten Rentnern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen und daneben eine wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreie Beschäftigung ausüben, ist der Zahlbetrag der Rente getrennt von den übrigen o. a. Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksicht...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

Rz. 196 Ein Anspruch nach § 1571 BGB setzt eine altersbedingte Erwerbsunfähigkeit voraus, die regelmäßig erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze[488] angenommen wird.[489] Unterhalb dieser Grenze ist es eine Frage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in § 1574 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, ob eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.[490] Kriterien sind z.B. Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung besteht für Versicherte, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn bis zum 55. Lebensjahr Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen wurde, aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden sind und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben. Die Knappschaftsausgle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Mona...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3 Weiterbeschäftigung im Rentenalter

Grundsätzlich kann eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch über die Regelaltersgrenze hinaus erfolgen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Erreichen des Renteneintrittsalters, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen enthält. Soll das Arbeitsverhältnis fortges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.2 Ehemalige Landwirte

Landwirte, die aus der Versicherungspflicht (z. B. wegen Hofabgabe) ausscheiden, können die Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse freiwillig fortsetzen.[1] Voraussetzungen: Die Wartezeit nach dem ALG mit Beiträgen für 5 Jahre ist bereits erfüllt, während die Wartezeit von 15 Jahren für eine Altersrente noch nicht erfüllt ist. Eine ALG-Rente aus eigener Versicheru...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Rente für Bergleute trägt den Besonderheiten bergbaulicher Tätigkeit Rechnung (Knappschaftsversicherung) und steht zu, weil entweder eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau vorliegt oder aus Altersgründen, abgestellt auf das 50. Lebensjahr, eine verminderte Berufsfähigkeit unterstellt wird. Der Anspruch besteht längstens bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3.2 Rentenbezieher

Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sind rentenversicherungsfrei.[1] Der Arbeitgeber hat jedoch für beschäftigte Rentner seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu entrichten.[2] Dieser wirkt rentensteigernd. Der Arbeitnehmer kann jedoch durch eine bindende schriftliche Erklärun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 3 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten

Renten wegen voller Erwerbsminderung, die zustehen, weil ein wegen Krankheit oder Behinderung eingeschränktes Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich vorhanden ist und Arbeitslosigkeit besteht (Arbeitsmarktrente), werden immer zeitlich befristet. Das gilt – im Unterschied zur Zeitrente aus rein medizinischen Gründen – auch für den über 9 Jahre hinausgehenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 2 Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 207 Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Anstellungsvertrags nicht in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettb...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweites Wahlrecht: Niedrigeres Pensionsalter als das vertraglich vereinbarte Pensionsalter

Rn. 154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut R 6a Abs 11 S 3 EStR 2012 kann bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaften mit Rücksicht auf § 6 BetrAVG als Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls anstelle des vertraglichen Pensionsalters der Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeno...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Erwerbsobliegenheit und fiktives Einkommen

Rz. 269 Da beim Unterhaltsverpflichteten eine Vorschrift wie § 1579 Nr. 3 BGB für den Bedürftigen fehlt, ist grds. eine Leistungsunfähigkeit selbst dann zu beachten, wenn der Verpflichtete sie herbeigeführt hat. Allerdings ist dem Verpflichteten die Berufung auf die Leistungsunfähigkeit gem. § 242 BGB zu versagen, wenn er sie – bei einer wertenden Gesamtbetrachtung – verantw...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Frühestes Pensionsalter

Rn. 300 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Indiz dafür, dass die Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA einzustufen ist, liegt nach Auffassung der Rspr (BFH vom 28.04.1982, BStBl II 1982, 612; BFH vom 23.01.1991, BStBl II 1991, 379) und der FinVerw (H 38 KStH 2008 "Altersgrenze bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern") dann vor, we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialbeirat / 3 Rentenversicherungsbericht

Der Rentenversicherungsbericht enthält u. a. die Zahl der Versicherten und Rentner sowie der Einnahmen, der Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren, eine Übersicht über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung in den künftigen 5 Kalenderjahren auf der Grundlage der aktue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des ATG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozialve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7.1 Kündigungsschutz

Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (wie die Altersteilzeit in verblockter Form) als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 1.1 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Das gilt hier deshalb in den gleichen Zeiträumen und mit den gleichen Anhebungsschritten wie bei der gesetzlichen Rente. Die schrittweise Anhebung begann im Jahr 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947 mit einer um einen Monat erhöhten Regelaltersgrenze. Bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 2 Regelaltersgrenze

Die Regelaltersgrenze wird für alle nach 1963 geborenen Versicherten mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Die Stufen der Anhebung betragen zunächst einen Monat pro Jahrgang und ab ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexi-Rente

Begriff Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach. Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / Zusammenfassung

Überblick Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen des regulären Regelrentenalters einen Rentenantrag zu stellen. Ohne Rentenantrag wird auch keine Rente gezahlt. Stattdessen ist eine Weiterarbeit – soweit sie auch arbeits- und tarifvertraglich zugelassen ist – bis weit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus möglich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1.2 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung erhalten haben, sind in diesem Versicherungszweig versicherungsfrei. Dies gilt auch für Versorgungsbezieher wegen Alters (z. B. berufsständische Versorgung oder Beamtenversorgung). Üben diese Personen eine Beschäftigung gegen Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / Zusammenfassung

Begriff Die Regelaltersrente ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelaltersrente ist in § 33 Abs. 1 und 2 Nr. 1 SGB VI i. V. m. §§ 35 und 235 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 1 Leistungsberechtigter Personenkreis

Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die die Regelaltersgrenze vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.[1] Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht abseh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 2 Ende

Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben[1] soweit sie keine Ansprüche nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Konkret sind dies Personen, die alternativ noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 1 Voraussetzungen

Nach dem Tode versicherter Landwirte erhalten Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner Überbrückungsgeld, wenn sie das Unternehmen der Landwirtschaft als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführen, im Haushalt des Leistungsberechtigten mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger...mehr