Fachbeiträge & Kommentare zu Regelaltersgrenze

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / IV. Herbeigeführte Leistungsunfähigkeit

Rz. 1835 Eine – auch vollständige – selbstverschuldete Leistungsunfähigkeit ist grundsätzlich zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn der Verpflichtete sie selbst – auch schuldhaft – herbeigeführt hat, z.B. durch eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird und die deshalb zu mangelnden laufenden Einkünften führt.[1985] Rz. 1836 Anderes gilt für unterhaltsbezogenes [198...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 68 Die oben dargestellte Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile auf Entwicklungen und Umstände erst nach der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind. Denn diese Nachteile werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1188 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Umstände, die dem Berechtigten im konkreten Fall wegen Alters keine Erwerbstätigkeit mehr gestatten, träft der Unterhaltsberechtigte. Die Darlegungs- und Beweislast bezieht sich auch auf den maßgeblichen Einsatzzeitpunkt. Die daran zu knüpfenden Anforderungen dürfen zwar nicht überspannt werden;[1228] es ist...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1175 Weitere Voraussetzung zur Erlangung von Altersunterhalt nach § 1571 BGB ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1571 Nr. 1–3 BGB, also Scheidung, Beendigung der Kindesbetreuung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs nach §§ 1572, 1573 BGB . Es muss eine geschlossene "Anspruchskette" im Sinne des durchgehenden Fehlens einer Erwerbsobliegenheit vorliegen. Entweder muss...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Änderung der fiktiven Verhältnisse

Rz. 294 Auch die Änderung fiktiver Verhältnisse kann einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn sich die Prognose, welche der vorausgegangenen Endentscheidung des Gerichts zugrunde liegt, tatsächlich nicht oder abweichend verwirklicht. So kann eine fehlgeschlagene Prognose über die Entwicklung der Einkünfte des Unterhaltsschuldners über ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.5 Regelaltersgrenze erreicht und kein Erfüllen der allgemeinen Wartezeit

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt haben, erhalten auf Antrag die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Wird nach Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eine Beschäftigung aufgenommen, ist diese Beschäftigung rentenversicherungsfrei.mehr

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Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.4 Rentenumwandlungen

Rz. 6 Abs. 3 durchbricht das Antragsprinzip und ist im Zusammenhang mit § 43, § 46 Abs. 1 und § 47 zu sehen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 1254 Abs. 2, § 1290 Abs. 3 Satz 2 RVO, § 31 Abs. 2, § 67 Abs. 3 Satz 2 AVG. Im Anschluss an eine mit dem Erreichen der stufenweise angehobenen Regelaltersgrenze (§§ 35, 235) auslaufende Rente wegen verminderter Erwerbsfähigk...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) erfolgte in Abs. 4 eine redaktionelle Änderung zum 1.7.2001. Das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) nahm mit Wirkung zum 1.10.2005 in Abs. 6 eine weitere Änderung vor. Durch das Gesetz zur An...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.8 Gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 115 Abs. 6 Satz 2 SGB VI

Rz. 11 Die Richtlinie lautet: Nach § 115 Abs. 6 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – sollen die Träger der Rentenversicherung die Berechtigten in geeigneten Fällen darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. In Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund kann bestimmt werden,...mehr

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Jansen, SGB VI § 115 Beginn / 2.7 Hinweispflicht

Rz. 10 Eine konkrete Ausprägung der Pflicht des Rentenversicherungsträgers, auf die Möglichkeit der Stellung eines Antrags hinzuweisen, enthält Abs. 6. Die Rentenversicherungsträger sollen den Leistungsberechtigten nach dem Willen des Gesetzgebers in weiteren Fällen auf seinen Anspruch hinweisen. Das ist dann der Fall, wenn es nahe liegt, dass er Leistungen in Anspruch nehme...mehr

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Jansen, SGB VI § 111 Rehabi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Pflegeversicherungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) ist Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.1995 ergänzt worden. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001. Eine weitere redaktionelle Bereinigun...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterschiedliche Mindestalter 30/28/27/23 für Anwartschaftszuwendungen; unterschiedliche Regelaltersgrenzen

Rn. 9c Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die bis zum 31.12.2017 gültige Gesetzesfassung nennt in § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 EStG (Reservepolsterzuwendung für Anwartschaften, s Rn 53ff) und durch Verweis auf jenen S in Buchst c S 2 (Zuwendungen in der Form von Beiträgen zu Rückdeckungsversicherungen) nur das vollendete 27. Lebensjahr als Mindestalter für den BA-Abzug bei Zuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Bemessungsgrundlage bei der Grundsatzregelung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 EStG)

Rn. 73 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 1 EStG ermittelt sich die Versorgungsanwartschaft bei der anwartschaftsorientierten Zuwendung (Grundsatzregelung s Rn 63ff) aus den Zitat "jährlichen Versorgungsleistungen, die der Leistungsanwärter (…) nach den Verhältnissen am Schluss des Wj der Zuwendung im letzten Zeitpunkt der Anwartschaft, spätestens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonderregelung: die leistungsempfängerorientierte Anwartschaftszuwendung

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 3 EStG kann das Trägerunternehmen wahlweise aber auch auf die bis zum 31.12.1991 geltende Gesetzesfassung zurückgreifen und die Zuwendungen für Anwartschaften an dem Durchschnittsbetrag der gezahlten Versorgungsleistungen orientieren. Dieser Durchschnittsbetrag darf allerdings im Gegensatz zur Vorgängervo...mehr

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Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

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Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5. Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter (Erwerbsobliegenheit)

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004, BStBl 2005 II Seite 483 und vom 5. Mai 2010, BStBl 2011 II Seite 115). Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 bis 4 wurden neu zugeordnet und geändert durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Durch Art. 6 Nr. 43 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde Abs. 4 Nr. 2 redaktionell angepasst. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Gesetzes zur Anpassung der Regel...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 i. d. F. des RRG 1999 enthielt neben der allgemeinen Wartezeit nur noch die nach § 43 Abs. 6 erforderliche Wartezeit von 20 Jahren. Abs. 3 wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) und Art. 1 Nr. 8 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) red...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

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Altersteilzeit / 2.2 Die Tarifeinigung vom 27.2.2010

Im Rahmen der Tarifrunde 2010/2011 zum TVöD haben sich die Tarifvertragsparteien VKA und Bund auf eine Fortsetzung tarifvertraglicher Regelungen zur Altersteilzeit verständigt, die die gesetzliche Grundregelung ergänzen und unter bestimmten Bedingungen Rechtsansprüche auf Altersteilzeit begründen. Tarifliches Neuland wurde betreten mit einem neuen Modell zur Flexiblen Altersz...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 56 Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das zum Bezug einer gesetzlichen Altersgrenze berechtigt, stellt keine auflösende Bedingung, sondern eine kalendermäßige Befristung dar und ist im Allgemeinen durch das Bedürfnis eines Arbeitgebers nach einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung sachlic...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 4 Höhe der Abfindung

Der Arbeitgeber wird im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung einer angemessenen Abfindung verurteilt.[1] Die Höhe der Abfindung wird von den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere auf der Grundlage der Beschäftigungszeit bemessen. Häufig wird dabei nach folgender "Faustformel" vorgegangen: Ein Beschäftigungsjahr = ½ Brutto-Monatsverdien...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Leistungen zur Altersversorgung

Rz. 10 Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Altersversorgung ist u.a. regelmäßig das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, i.d.R. analog zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinsichtlich der Festlegung dieser Altersgrenze steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zu. Der insoweit zur Anwendung kommende Grundsatz der ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Prozessuale Fragen

Rz. 169 Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 17 S. 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Rz. 170 Die dreiwöchige Klagefrist de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Altersgrenzen

Rz. 801 Individualvertragliche Altersgrenzen unterfallen einer AGB- sowie einer Befristungskontrolle. Sie dürfen zudem nicht benachteiligend i.S.d. AGG sein. Im Rahmen einer Befristungskontrolle (Sachgrund) überwiegt gegenüber dem berechtigten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Altersgrenze hinaus das Bedürfnis des Arbeitgebers a...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beitragspflicht

Rz. 1455 Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag ausnahmsweise allein, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Auszubildenden 325 EUR monatlich nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer nur wegen Bezuges einer Altersrente oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres/Überschreiten der Regelaltersgrenze ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XII. Betriebliche Altersversorgung einschließlich Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (§§ 1 ff. BetrAVG)

Rz. 283 Das Bewusstsein für die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als ein Baustein der Gesamtversorgung für das Alter in Zeiten geringer werdender gesetzlicher Renten nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber ist wiederholt tätig geworden. Zum 1.1.2009 wurde bis zum 31.12.2017 in einem ersten Schritt die Altersgrenze für die Unverfallbarkeit in § 1b BetrAVG auf das 25. L...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / A. Rentenreformgesetz 1992 (Teilrente)

Rz. 1 Durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1992 wurde die Teilrente als Sonderform der Rente wegen Alters in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Ziel des sog. "Flexi-Gesetzes" war es, Arbeitnehmern durch die Teilrente einen flexibleren und gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Dem in der gesetzlichen Rentenversicherung versich...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 217 Auch bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei die Umstände, die auch im Rahmen einer Interessenabwägung bei einer Kündigung wegen lang andauernder Krankheit zu beachten sind, (vgl. hierzu Rdn 184). Rz. 218 Insb. bei ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Unzulässigkeit von Altersdifferenz- und Spätehenklauseln

Rz. 523 In einem weiteren Verfahren hatte das BAG die Wirksamkeit einer sog. "Altersdifferenzklausel" zu prüfen, d.h. einer Regelung, die die vollständige Kürzung (= Wegfall) der Hinterbliebenenrente vorsah, wenn der überlebende Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger war als der verstorbene Ehegatte. Obwohl das BAG im Zusammenhang mit sog. "Spätehenklausel", d.h. Regelungen, die ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 3 Alter

Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Das Erreichen des Rentenalters allein ist auch kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine Kündigung.[1] Gleiches gilt für die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.[2] Fehlt für ein unbefristetes Arbeitsverh...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.2 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters eines Ehegatten nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erreichen der Regelaltersgrenze des anderen Ehegatten

Rz. 26 Der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 2 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht, einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters hat und der andere Ehegatte/Lebenspartner die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreicht. Gemäß § 35 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr