Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schadenersatz (§ 29 III).

I. Allgemeines. Rn 12 Bei Nicht- oder Schlechterfüllung seiner Pflichten schuldet ein Verwaltungsbeirat – nicht der Beirat als Organ – nach § 276 I 1, II BGB schon bei einfacher Fahrlässigkeit (Ddorf MDR 98, 35) der GdW und/oder einem WEigtümer oder einem Dritten, zB dem Verw, aus § 280 I 1 BGB, ggf aus §§ 823 ff BGB Schadenersatz (KG ZMR 04, 458; Zweibr NJW-RR 87, 1366, 1367...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz statt der ganzen Leistung.

Rn 26 Um einen Schadensersatz statt der ganzen Leistung geht es immer dann, wenn der verlangte Schadensersatz über das Maß der Pflichtverletzung hinaus auf das Schuldverhältnis ausgreift (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel Schuldrecht AT Rz 631). Die entscheidende Sachfrage ist also, inwieweit auch solche Teile des Schuldverhältnisses, die von der Pflichtverletzung nicht unmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz wegen Verzugs.

(1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerter Nacherfüllung zu einem Verzug des Verkäufers mit einer Hauptleistungspflicht. Es gilt die Verzugshaftung (HP/Faust Rz 70; Lorenz NJW 05, 1889, 1891). (2.) Verletzungen des Integritätsinteresses. Rn 37 Da verzugsbedingt u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Schadensersatz gem § 280 I.

aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Ausfallschadens als Schadensersatz neben der Leistung; die Verzugsvoraussetzungen sind daher nicht erforderlich (grundl BGHZ 181, 317 Rz 9–19; BTDrs 14/6040, 225; MüKo/Westermann Rz 33). Nicht entschieden ist, ob der Vorrang der Nacherfüllung die Geltendmachung von Schadensersatz neb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz statt der Leistung (Abs 2).

Rn 10 II erweitert die Ausnahmen vom Erfordernis der Frist(-setzung) auf die entspr Fälle iRe Begehrens nach Schadensersatz statt der Leistung u stellt somit den Gleichlauf der Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz sicher (BTDrs 19/27424, 39). Demnach bedarf es der nach § 281 I grds erforderlichen Fristsetzung in den in I genannten Fällen ebenfalls nicht. Schadens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadenersatz.

Rn 13 Schadenersatzansprüche, bei denen der dem Schadenersatzanspruch zu Grunde liegende Sachverhalt vor dem 1.12.20 abgeschlossen wurde, sind nach den bis zum 30.11.20 geltenden Vorschriften zu beurteilen (LG Frankfurt aM ZMR 21, 512)., Dies gilt auch dann, wenn sich die Schadenentwicklung nach dem 1.12.2020 fortgesetzt hat, es aber an einer weiteren Pflichtverletzung fehlt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz, III.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen des § 280 I kann der Verbraucher in den Fällen des I Nr 1–6 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Durch den Verweis auf § 280 I entspricht III 1 dabei funktional § 281 (BTDrs 19/27653, 69), wie auch die Anordnung der entspr Anwendung von § 281 I 3, IV in III 2 zeigt. Im Hinblick auf einen Regelungsgleichlauf mit der Vertragsbeendigung d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz statt der ganzen Leistung.

Rn 52 Als Sonderfall des Schadensersatzes statt der Leistung kennt das Gesetz in §§ 281 I 2 u 3, V, 283 2 und richtigerweise in § 282 den Schadensersatz statt der ganzen Leistung. Um einen solchen Schadensersatz geht es immer dann, wenn der verlangte Schadensersatz über das Maß der Pflichtverletzung hinaus auf das Schuldverhältnis ausgreift (s Schlechtriem/Schmidt-Kessel Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schadensersatz (Nr 3 Alt 1).

I. Einleitung. Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatz.

Rn 11 Zu ersetzen ist der durch die unwahre Tatsachenbehauptung entstandene Schaden. Meist geht es um Ersatz von Vermögensschäden, ggf aber auch um Naturalrestitution, zB durch Widerruf oder Klarstellung; hingegen besteht idR kein Anspruch auf Folgeberichterstattung (BGHZ 143, 199, 203 ff; Kübler JZ 00, 622; Ausn: BGHZ 57, 325, 333f). Der Schadensersatz kann auch Aufwendunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schadensersatz statt der Leistung.

Rn 3 Die Grundgedanken des Schadensersatz statt der Leistung – die Konkurrenz von Schadensersatz und Erfüllung sowie das Recht zur zweiten Andienung (s § 280 Rn 40) – beherrschen nicht nur die Frage der Qualifikation des Schadens (s § 280 Rn 41), sondern auch die Ausfüllung der zusätzlichen Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit. Das gilt sowohl für die Angemessenheit der Frist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz.

Rn 12 Zu ersetzen sind nicht die getätigten Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Maßnahmen selbst, sondern nur der durch solche Dispositionen dem Anspruchsberechtigten entstandene Schaden. Hierfür gelten die allgemeinen Regeln zum Schadensersatz, also §§ 249 ff, insb auch § 254 und die Rspr zur Vorteilsausgleichung (vgl BGH NJW-RR 04, 79 [BGH 17.10.2003 - V ZR 84/02]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 15 AGG – Entschädigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) 1Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) 1Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 989 BGB – Schadensersatz nach Rechtshängigkeit.

Gesetzestext Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann. A. Regelungsinhalt. Rn 1 Eine weitere Schutzbestimmung des redlichen Besitzers stellt § 989 da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz.

Rn 21 Neben der Unterlassung der Errichtung der Anlage und ihrer Beseitigung kann der gestörte Nachbar Schadensersatz aus § 823 II verlangen, denn § 907 ist ein Schutzgesetz iS jener Vorschrift (BGH NJW-RR 01, 1208 [BGH 16.02.2001 - V ZR 422/99]). Ein Schadensersatzanspruch nach § 823 I kommt in Betracht, wenn das Abwehrrecht des § 907 verletzt wird, denn es ist ein sonstige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Schadensersatz gem § 280 I.

Rn 41 Zu Ausfallschäden und Schäden aus Verletzungen des Integritätsinteresses s Rn 36, 37.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 325 BGB – Schadensersatz und Rücktritt.

Gesetzestext Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. A. Funktion. Rn 1 Der Rücktritt schließt hinsichtlich der Primärleistung Erfüllungsansprüche aus. Es scheint daher logisch nötig, dass auch Schadensersatzansprüche statt der Erfüllung ausgeschlossen sind (hiergegen aber Gsell JZ 04, 643f). Dements...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

Gesetzestext (1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen. (3) Schad...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 251 BGB – Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung.

Gesetzestext (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. 2Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 250 BGB – Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung.

Gesetzestext 1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen. A. Voraussetzungen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 42 S Rn 39 (vgl insgesamt Schubel DB 04, 119, 121 ff; aA Saarbr NJW 07, 3503, 3504 f; Grüneberg/Weidenkaff Rz 35 mwN).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651n BGB – Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangelmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes.

Gesetzestext (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung.

Rn 38 (1) Bei Verweigerung der Nacherfüllung haftet der Verkäufer nach §§ 437 Nr 280 I, III, 281 I (Zweibr BeckRS 15, 14459 Rz 12f). Rn 39 (2) Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden sind, da unabhängig vom Erg der Nacherfüllung (s Rn 30), nur als Schadensersatz statt der Leistung ersatzfähig (HP/Faust Rz 69, 75; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618 jew mit richtiger Ausna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Schadensersatz statt der Leistung.

Rn 3 Der Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 III, 281–283, 311a II) ist richtigerweise nach der Differenzmethode zu berechnen (vgl § 281 Rn 36): Zu ersetzen ist nur die Differenz zwischen dem vollen Erfüllungsinteresse und dem Wert der wegen des Rücktritts nicht mehr zu erbringenden oder zurückzuerstattenden Gegenleistung (etwa Gsell JZ 04, 643, 645; MüKo/Ernst Rz 7; G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz- und Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II regelt Sekundäransprüche auf Schadensersatz (1, 2) und Entschädigung (3). Der verschuldensabhängige Schadensersatzanspruch entspricht strukturell § 280 I BGB sowie § 15 I AGG (§ 15 Rn 3 ff; krit Looschelders JZ 12, 105, 111). Steht pflichtwidrige Benachteiligung fest, kann Benachteiligender Entlastungsbeweis gem 2 führen, dass er sie nicht zu vertreten hat, § 276 BGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (Nr 3).

Rn 19 In der Ausprägung als Schadensersatz statt der Leistung (§ 281) haben beide Alternativen die Gemeinsamkeit, dass sie den Leistungsanspruch des Käufers aufheben; als sog kleiner Schadensersatz kann der Käufer aber wählen, die gelieferte Sache zu behalten (s § 280 Rn 53). Zueinander stehen sie nach dem Gesetzeswortlaut im Verhältnis der Alternativität (zu den Grenzen s §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadenersatz.

Rn 19 Wird eine Zustimmung zu Unrecht schuldhaft verweigert oder verzögert (der Berechtigte ist verpflichtet, seine Zustimmung unverzüglich zu erteilen; 2 Wochen), kann der Veräußerer gem §§ 280 ff, 286 BGB einen Schadenersatzanspruch besitzen (BGH ZMR 20, 422 = NJW-RR 20, 393 Rz 13). Die Ermessensgrenzen sind überschritten, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelheiten zum Schadensersatz (Nr 4, §§ 280, 281, 283).

I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281. Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schadensersatz statt der Leistung.

I. Grundgedanken. Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schadensersatz.

I. Voraussetzungen. Rn 2 Es muss ein Reisemangel (§ 651i II) vorliegen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Dadurch muss ein Schaden (dazu EuGH 12.1.23 – C-396/21 Rz 27, Celex-Nr. 62021CJ0396) entstanden sein. Art und Umfang des Ersatzes richten sich nach §§ 249 ff. Auch im adäquaten Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung erlittene Köper-, Sach- oder reine Verm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl HP/Faust Rz 108; MüKo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 9 ProdHaftG – Schadensersatz durch Geldrente.

Gesetzestext (1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen vermehrter Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 7 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch eine Geldrente zu leisten. (2) § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. Rn 1 § 9 regelt den Schadensersatz wege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Weitergehender Schadensersatz gem § 546a II.

Rn 13 Bei Schlechterfüllung der Rückgabepflicht (vgl § 546 Rn 9) gelten die §§ 280 ff (vgl § 546 Rn 6). Bei Substanzschäden an der Mietsache, die der Mieter unter Verletzung seiner Obhutspflicht (vgl § 536c Rn 1) verursacht hat, ist keine vorherige Fristsetzung durch den Vermieter erforderlich (BGH NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17]; NJW-RR 18, 1103 [BGH 27.06.20...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 282 BGB – Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2.

Gesetzestext Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist. A. Allgemeines. Rn 1 § 282 regelt – abw vom irreführenden Wortlaut – einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung. Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327m BGB – Vertragsbeendigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum.

Gesetzestext (1) 1Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. 2Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 628 BGB – Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Dienstverhältnis auf Grund des § 626 oder des § 627 gekündigt, so kann der Verpflichtete einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. 2Kündigt er, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst er durch sein vertragswidriges Verh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 440 BGB – Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext 1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 475d BGB – Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens, Abs 2.

Rn 5 II gilt bei Kündigung des Dienstverpflichteten oder des Dienstberechtigten und ist Spezialregelung ggü Schadensersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung (BAG DB 04, 1784). Rn 6 Das Dienstverhältnis muss wirksam beendet sein (BAG AP Nr 14 zu § 628), nicht unbedingt durch außerordentliche Kündigung (Rn 1). Die Beendigung muss in der Frist des § 626 II (§ 626 Rn 12 ff) er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 636 BGB – Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Gesetzestext Außer in den Fällen der §§ 281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß § 635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist. A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist. Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 281 BGB – Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung.

Gesetzestext (1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Zweck von III ist, entsprechend § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gegen Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schadensersatz.

Rn 146 Zieht der Mieter nach Mietvertragsende aus, ohne die auf ihn übertragenen Schönheitsreparaturen ausgeführt zu haben oder hat er die Schönheitsreparaturen schlecht ausgeführt, hat der Vermieter einen nach § 548 I 1 verjährenden Anspruch auf Schadensersatz gem §§ 535, 280 ff (BGH NJW 06, 1588 [BGH 15.03.2006 - VIII ZR 123/05]). Führt der Vermieter für den Mieter die Arb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 70 Der Vermieter verletzt den Mietvertrag, wenn er das Mietverhältnis grundlos kündigt (BGH NJW 02, 730, 731) oder zurücktritt (BGH NJW 87, 831). Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter den Gebrauch der Mietsache str und verletzt damit Vertragspflichten. Geschieht das schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit genügt, und erwächst dem Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergütung und Schadensersatz (Abs 5, 6).

Rn 13 Nach einer berechtigten Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund steht dem Unternehmer gem V die vertragliche Vergütung nur für die bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen zu. Anders als bei einer freien Kündigung gem § 648 erhält er keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Insoweit verweist ihn der Gesetzgeber auf die durch VI ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auf Schadensersatz (Abs 2 S 1).

Rn 4 Bei Verschlechterung, Untergang (§ 346 II 1 Nr 3) und Unmöglichkeit aus anderem Grund (§ 275), zB wegen Herausgabe an einen Dritten, haftet der Wiederverkäufer bei Verschulden auf Schadensersatz. Da der Wiederverkäufer zur Nutzung berechtigt ist, liegt Verletzung der erforderlichen Sorgfalt nur bei unsachgemäßem Gebrauch vor (HP/Faust Rz 8 m Bsp), nicht bei normalen Fol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schadensersatz.

Rn 16 Wählt der Vertragspartner Schadensersatz, ist er so zu stellen, wie er stünde, wenn das Rechtsgeschäft für den Vertretenen wirksam geworden und gehörig erfüllt worden wäre (Bork Rz 1628). Der Vertreter schuldet jedoch nicht Naturalrestitution iSd §§ 249 ff, da dies der Erfüllung gleichkäme. Er hat vielmehr das Interesse des Vertragspartners in Geld zu ersetzen. Bei ein...mehr