Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

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Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.1.2 Ziel der Leistungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt die Zielsetzungen der Leistungen. Die Leistungen sind gerichtet auf Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des behinderten Menschen entsprechenden Beschäftigung, Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönli...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.2 Ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen

Rz. 11 Der Fachdienst der Agenturen für Arbeit bietet sozialmedizinische Beratungen und sozialmedizinische Begutachtungen an. Nach eigener Einschätzung bietet sich eine sozialmedizinische Beratung z. B. an zur Vorbesprechung oder Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik, zur Formulierung zielführender Fragen an den Fachdiens...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.1.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 25 In der Schlüsselgruppe "Leistungsfähigkeit" werden folgende Merkmale beurteilt: Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Intellektuelle Leistungsfähigkeit und Arbeits- und Sozialverhalten. Praxis-Beispiel a) Merkmal Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen Stehen vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen einer Integration in den Zielb...mehr

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Sauer, SGB III § 143 Rahmen... / 2.4 Ende der Rahmenfrist bei dem Verlängerungstatbestand Übergangsgeld

Rz. 10 Weder die Regelrahmenfrist noch die verkürzte Rahmenfrist verlängern sich effektiv, wenn eine Zeit nach Abs. 3 zu berücksichtigen ist, die nicht in die Rahmenfrist eingerechnet wird. Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, verlängert sich die Rahmenfrist um die Zeit des Verlängerungstatbestandes. Nach Maßgabe des Abs. 3 Satz 2 endet die Rahmenfrist spätestens 5 Jahre nac...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Zulagen / 7.5.2 Pflegezulagen

Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschn. XI., Ziffer 1, Teil B der Entgeltordnung VKA erhalten Pflegefachkräfte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9 eine monatliche Zulage i. H. v. 46,02 EUR, wenn und solange sie die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend ausüben z. B. bei Patienten mit schweren Infektionskrankheiten, die wegen der Ansteckungsgefahr in besonderen Inf...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Rahmenempfehlungen und Vereinbarungen, veröffentlicht auf der Homepage der BAR im Internet unter www.bar-frankfurt.de; dort sind folgende unter Federführung der BAR erarbeiteten Empfehlungen aufgeführt: Rahmenempfehlung zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur onkologischen Rehabilitation, Rahmenempfehlung zur ambulanten Rehabilitation bei psy...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.1 Ausschluss der Leistungen bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (Abs. 2 Nr. 1 HS 1)

Rz. 16 Das Leistungsspektrum der Krankenkasse umfasst u. a. die Krankenbehandlung (§§ 27 ff. SGB V) und die Rehabilitationsleistungen. Die Rentenversicherungsträger dagegen kennen keine Krankenbehandlung. Dafür sind sie gemäß § 40 Abs. 4 SGB V bei medizinischen Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 SGB VI vorrangig vor den Leistungen der Krankenversicherung. Zwischen den K...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.2 Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Rz. 37 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischer Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung Abhängigkeitskranker) v. 4.5.2001 (Anmerkung des Autors: Die Vereinbarung ist hier ohne die umfangreichen Anlagen aufgeführt) Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.2 Prüfschritte

Rz. 7 Bei seiner Entscheidung hat der Rentenversicherungsträger neben der Prüfung der medizinischen (§ 9 i. V. m. § 10) und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) und möglicher Leistungsausschlussgründe (§ 12) unter Würdigung von ärztlichen oder sonstigen Berichten und Gutachten die folgenden Fragen zu klären, die alle der Prüfung der Notwendigkeit einer Rehabil...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.5.1 Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung nach § 13 Abs. 4 SGB VI v. 21.1.1993

Rz. 36 Präambel Die Vereinbarung regelt gemäß § 13 Abs. 4 SGB VI die Zuständigkeit für Krankenbehandlung sowie für Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft während medizinischer Leistungen zur Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung. § 1 Zuständigkeit (1) Der Träger der Rentenversicherung erbringt für den Träger der Krankenversicherung Krankenbehandlung im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.3 Zuwendungen für Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 48 Nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 (bis 13.12.2016: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5) können die Rentenversicherungsträger Zuwendungen für Einrichtungen erbringen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Es handelt sich also hier nicht um Leistungen, die einem Versicherten zugutekommen, sondern um Geldmittel an Dritte. Nach § 31 Abs. 2 Satz 3 kann d...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.3 Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in NRW

Rz. 32 Nur im Land Nordrhein-Westfalen besteht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Bewilligung von onkologischen Nachsorgeleistungen eine Besonderheit. Seit 1956 existiert in Bochum (Nordrhein-Westfalen) die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (Arge Krebs NW). Sie wird getragen durch einen Zusammenschluss der für Nordrhein-Westfalen zuständigen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.2 Interkurrente Erkrankungen bei der Ausführung von Rehabilitationsleistungen (Abs. 2 Nr. 1 HS 2)

Rz. 22 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 HS 2 erbringt der Rentenversicherungsträger keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit einer Krankheit, es sei denn, die Behandlungsbedürftigkeit tritt während der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein. Die während einer medizinischen Rehabilitationsleistung hinzugetret...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 26 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 leistet der Rentenversicherungsträger nicht anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung. Um den Rehabilitationsprozess nicht durch lange Wartezeiten bis zum Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistungen zu gefährden, wurde aufgrund des RehaAnglG in den 70er Jahren die Anschlussheilbehandlung – heute aufgrund des Terminus des S...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.1.1 Leistungsspektrum

Rz. 6 Unter der Überschrift "sonstige Leistungen" kann der Rentenversicherungsträger nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Leistungen zur Verfügung stellen, die im Leistungsspektrum des § 14 (Leistungen zur Prävention), § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation), § 15a (Leistungen zur Kinderrehabilitation), § 16 (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) bzw. § 17 (Leistungen zur Nachsor...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.3 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Rz. 11 Gemäß § 69 Abs. 2 SGB IV und § 13 Abs. 1 Satz 1 SGB VI hat der Rentenversicherungsträger den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten. Er hat somit bei der Bewilligung von Leistungen einzelfallbezogen zu prüfen, ob die beantragte Teilhabeleistung nach den Umständen des Einzelfalles sparsam und wirtschaftlich ist. In der Literatur werden die Begriff...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch Art. 1 RGG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 mit der Einführung des SGB VI in Kraft. Mit Wirkung vom 1.7.2001 an passte der Gesetzgeber die Vorschrift durch Art. 6 des Gesetzes v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell den Regelungen des SGB IX an. Mit Wirkung zum 28.11.2003 wurde Abs. 2 Satz 2 durch Art. 208 Nr. 1 der Achten Zuständigkeitsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 4 i. V. m. § 5 und 6 SGB IX die Aufgabe, die Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung dieser Einschränkungen zu verhüten sowie die Teilhabe des jeweiligen Versicherten am Arbeitsleben entsprechend dessen Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu siche...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1 Alleiniges Bestimmungsrecht des Rentenversicherungsträgers (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 § 13 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass der Rentenversicherungsträger vom Grundsatz her allein über "Art, Dauer, Beginn, Umfang und Durchführung" der von ihm zu gewährenden Leistungen (Übersicht: vgl. Rz. 2) bestimmen kann. Außerdem obliegt ihm allein die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. Das Bestimmungsrecht des § 13 soll dem Rentenversicherungsträger die Möglichkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 53 Stähler, DRV 1999 S. 27: Umfang und Bedeutung der Neufassung der Gemeinsamen Richtlinien für die medizinische Rehabilitation bei Krebskranken (Ca-Richtlinien) und Kindern (KiHB-Richtlinien) durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Sonstigen Leistungen nach § 31 SGB VI. Widera/Volke/Buschmann-Steinhage: Reha-Nachsorge im Wandel – Aktuelle Rahmenbedingungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.2 Ca-Richtlinien

Rz. 31 Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für die Erbringung von Leistungen zur onkologischen Nachsorge bei malignen Tumorerkrankungen und Systemerkrankungen (Ca-Richtlinien) vom 28.6.2018 § 1 Grundsatz (1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Teilhabe nach§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI Leistungen zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.3 Interkurrente Erkrankungen/Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft (Abs. 3 und 4)

Rz. 33 Die Rehabilitationsträger bezeichnen Erkrankungen, die während eines stationären Rehabilitationsaufenthaltes akut auftreten und sofort behandelt werden müssen, aber mit der ursächlichen Grunderkrankung, wegen der die Rehabilitationsleistung stattfindet, nichts zu tun haben, als interkurrente Erkrankungen. Dazu gehören z. B. grippale Infekte oder auch Blinddarmentzündu...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.3 Allgemeiner Stand der medizinischen Erkenntnisse, "Außenseitermethoden" (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 32 Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 werden die Rentenversicherungsträger verpflichtet, keine Leistungen für Behandlungsmethoden zu erbringen, deren Heilerfolg wissenschaftlich nicht gesichert ist oder die noch keine allgemeine Anerkennung gefunden haben. Dieses gilt für alle medizinischen Teilhabeleistungen (vgl. auch Tiedt u. a., DRV 1990 S. 313, 327). Die Vorschrift dient insbesond...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3.2 Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 31 Bezüglich der Abgrenzung der Leistungen haben die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Sie regeln u. a. das Verfahren und die Zuständigkeit bei der Entzugsbehandlung (Akutphase) einerseits und der Entwöhnungsbehandlung (Rehabilitationsleistung) anderseits sowie die Anfo...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.2.3 Keine Rehabilitationsleistungen anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 wollte der Gesetzgeber einer Ausweitung von Leistungen mit krankenhausähnlichem Charakter auf die Rentenversicherungsträger entgegenwirken. Allerdings ist in der Praxis die Abgrenzung der Leistungszuständigkeit zwischen der Kranken- und Rentenversicherung– insbesondere bei neurologischen Erkrankungen – verhältnismäßig schwierig; dies gilt insbeso...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.4 Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 50 § 31 Abs. 1 zählt auf, welches Leistungsspektrum die Rentenversicherung im Rahmen der "sonstigen Leistungen" für den "bedürftigen Menschen" bereithält. Allerdings lässt Abs. 1 offen, wer unter welchen persönlichen Voraussetzungen (Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit; § 9 i. V. m. § 10) oder wer unter welchen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 11) Leistungen nach §...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2.1 Abgrenzung zu Leistungen der Krankenversicherung oder eines anderen Rentenversicherungsträgers

Rz. 30 Nach § 40 Abs. 2 SGB V gewähren auch die Krankenversicherungsträger entsprechende Reha-Leistungen. Eine Rangfolge zwischen § 40 SGB V und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (bis 13.12.2016 § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) besteht jedoch nicht; die Leistungsansprüche bestehen dagegen gleichrangig nebeneinander. § 40 Abs. 4 SGB V ist nicht anzuwenden (LSG Berlin, Brandenburg, rechtskräf...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali...mehr

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Jansen, SGB VI § 13 Leistun... / 2.1.4 Persönliches Budget (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Wahl- und Wunschrechte i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IX bzw. § 33 SGB I. Nach § 29 SGB IX können behinderte Menschen auf Antrag Leistungen zur Teilhabe auch durch ein monatliches Persönliches Budget erhalten, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Im Rahm...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.3.3 Inhalte des Teilhabeplans

Rz. 9 Der Teilhabeplan ist die schriftliche Dokumentation der Planung und Durchführung des trägerübergreifenden (§ 6) bzw. leistungsgruppenübergreifenden (§ 5) Rehabilitations-/Teilhabeprozesses. Ziel ist ein sinnvolles und möglichst nahtloses Ineinandergreifen der notwendigen Leistungen. Der Teilhabeplan zählt zum standardisierten Verwaltungsverfahren und zum regulären Besta...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.2 Fallgestaltungen, bei denen ein Teilhabeplan erstellt werden muss (Abs. 1)

Rz. 6 Die Teilhabeplanung zielt auf eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe des Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung ab. Sie dient dazu, Leistungen, die im Laufe eines komplexen Rehabilitationsprozesses (Rz. 7) notwendig werden, so aufeinander auszurichten, dass das gesamte Rehabilitations- bzw. Teilhabeverfahren bedarfsgerecht, zügig, wirksam und ...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 3 Literatur

Rz. 21 www.bar-frankfurt.de: Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt; unter den Button "Publikationen"/"Gemeinsame Empfehlungen" wird hier voraussichtlich der Inhalt der "Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess" aufgeführt (zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht erfolgt).mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.3.5 Stufenweise Erstellung/Fortschreibung des Teilhabeplans (Abs. 3)

Rz. 16 Nach § 19 Abs. 3 Satz 1 wird der Teilhabeplan entsprechend dem Verlauf der Rehabilitation angepasst und ist darauf ausgerichtet, dem Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles auf Dauer eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das bedeutet, dass der Teilhabeplan möglichst frühzeitig einzuleiten und for...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 App, Zur Überprüfung von Konkursanträgen der Sozialversicherungsträger durch die Sozialgerichte, SGb 1991 S. 385. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Dörr/Groß, Ermessen und anderes, DAngV 1995 S. 263. Heinz, Der Begriff des Ermessens im Sozialrecht, SuP 2015 S. 649. Köhler, Ermessen und Ermessensfehler im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, rv 2017...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 19 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund des gegliederten Sozialversicherungs- und Rehabilitationsträgersystems werden die aus dem SGB IX erwachsenen Aufgaben abhängig von der Zielsetzung der Leistungen und der einzelnen Anspruchsvoraussetzungen von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern wahrgenommen. Damit der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung die ihm zustehenden, rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine in den Grundzügen vergleichbare Vorgängervorschrift existierte bis zum 31.12.2017 in Form des § 10 (a. F.). Diese Vorschrift regelte di...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen (§ 12 SGB I) wegen einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung beantragt, hat der Rehabilitationsträger unabhängig von der Entscheidung über diese Leistung zu prüfen, ob Leistungen zur Teilhabe voraussichtlich erfolgreich sind, um die Behinderung und deren Folgen abzuwenden oder zu minimieren bzw. um de...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.3.1 Verantwortlicher Träger

Rz. 8 Die Verantwortung für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens hat der Rehabilitationsträger, der nach § 14 für die wegen einer Behinderung/drohenden Behinderung beantragten Sozialleistungen (§ 12 SGB I) zuständig ist. Nach § 19 Abs. 3 Satz 2 sichert der leistende Rehabilitationsträger durchgehend das Verfahren. Damit verpflichtet Abs. 3 den nach § 14 leistenden Reh...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.4 Auswirkungen des Teilhabeplans auf die Entscheidung (Abs. 4)

Rz. 17 Der Teilhabeplan wird definiert als die schriftliche Dokumentation der eingesetzten Instrumente für die Ermittlung des Teilhabebedarfs, über die Feststellungen bezüglich des zu befriedigenden Teilhabebedarfs sowie als Folge hiervon, des trägerübergreifenden (§ 6) bzw. leistungsgruppenübergreifenden (§ 5) Plans zur Durchführung des Rehabilitations-/Teilhabeprozesses. Er di...mehr

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Jansen, SGB VI § 313a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Arbeitslosengeld (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2823) mit Wirkung zum 1.7.2017 aufgehoben.mehr

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Jansen, SGB VI § 314b Befristung der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde im Hinblick auf die seit dem 1.7.2017 geltende Regelung des § 302b Abs. 3 SGB VI durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) mit Wirkung zum 1.7.2017 aufgehoben.mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen den früheren Regelungen in § 1585 RVO. Rz. 2 Mit dem Begriff Rente wird grundsätzlich assoziiert, dass es sich hier um eine dauerhafte Leistung handelt. Um dem zu entgegnen und den Versicherten mit einer geringen Verletzung wegen des Bezugs einer kurzfristigen Entschädigungsleistung nicht un...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Feststellung der Rente innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall. Während innerhalb dieser 3 Jahre die Rente begrifflich als vorläufige Entschädigung festgestellt werden kann, muss sie spätestens nach diesem Zeitpunkt als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet werden. Innerhalb des Zeitraums der Feststellung der vorläufigen Entschäd...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.1 Voraussetzungen der Erhöhung

Rz. 3 Grundvoraussetzung der Vorschrift ist, dass zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und dem Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (vgl. §§ 14, 15 SGB IV) ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Liegen zudem vom Versicherungsfall unabhängige Gründe vor, so sind die Voraussetzungen für eine Rentenerhöhung erfüllt, wenn der Versicherungsfall die wesentlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.3 Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge

Rz. 10 Das unter Rz. 9 aufgeführte und inzwischen bei den Rentenversicherungsträgern weit verbreitete IRENA-Nachsorgeprogramm der DRV Bund war laut der Gesetzesbegründung mit Anlass, die Nachsorgeleistungen in einer eigenständigen Vorschrift – nämlich in § 17 und nicht mehr in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – zum 14.12.2016 neu zu regeln. Im Zusammenhang mit dem IRENA-Nachsorgepro...mehr