Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 255 Abs. 1 enthält zu § 67 eine Übergangsregelung für den Rentenartfaktor bei großen Witwen- und Witwerrenten (zur knappschaftlichen Rentenversicherung vgl. § 82, § 265 Abs. 7). § 67 in seiner Fassung v. 20.12.2000 gültig bis 31.12.2001 enthielt für großen Witwen- und Witwerrenten nach Ablauf des Sterbevierteljahrs noch den günstigere...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen 1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und A...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abs. 1 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 4 (Abs. 1) Rz. 6 § 101 Abs. 3 Satz 4 i. d. F. bis 31.12.2009 sah vor, dass in den Fällen des § 101 Abs. 3 Satz 1 bis 3 SGB VI (Rentnerprivileg, vgl. Rz. 11) und des § 5 VAHRG (Unterhaltsfälle) der Rentenbescheid eines Leistungsbeziehers im Falle einer rückwirkend zu zahlenden oder erst später bekannt gewordenen Rente aus der Versicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.3 Rentenanpassung ab 1992

Rz. 8 Zur Ausgestaltung der Rentenanpassung für die Zeit ab 1992 wird auf die Vorauflage verwiesen (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Abschn. 2 ff.; vgl. im Übrigen auch Komm. zu § 65).mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1 Überblick über die vergangenen Rentenanpassungen

1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Rente...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.6 Anpassungstermin

Rz. 12 Konkrete Anpassungstermine sind zwar in der Vorschrift nicht festgelegt; die Termine zur Anpassung ergeben sich aber aus der Verordnungsermächtigung nach § 255c (und auch § 69); der jeweils aktuelle Rentenwert ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 5 Zentraler Regelungsgegenstand ist die gesetzliche Festlegung des Zeitpunktes der jährlichen Rentenanpassung und die Verfahrensweise über die Art und Weise, wie diese Anpassung zu erfolgen hat.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängervorschriften existieren nicht.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 7 Vorgängervorschriften finden sich in § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2 Rechtspraxis

2.1 Funktion und Voraussetzungen im Überblick Rz. 6 Nach § 107 Abs. 1 Satz 3 und 4 vermindert sich seit dem 1.1.2002 der Abfindungsbetrag in Höhe des 24fachen Monatsbetrages bei kleinen Witwen- und Witwerrenten nach § 46 Abs. 1 Satz 2 um die Anzahl der Monate, für die eine solche Rente gezahlt worden ist. Rz. 7 § 269a hat insoweit Besitzschutzfunktion für Altfälle und dient de...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1) Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrent...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verhältnis der Rentenanpassung und der Rentenanpassung (Ost) Rz. 10 § 254c Satz 1 sieht eine Anpassung der Renten vor, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. § 254c ist daher eine Sonderregelung zu § 65. Flankiert wird § 254c von § 255c, der regelt, dass zum 1.7.2024 der aktuelle Rentenwert an die Stelle des aktuellen Rentenwerts (Ost) tritt (zur Anpassungsm...mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 3 Rechtsprechung

Rz. 10 BSG, Urteil v. 29.11.1973, 8/7 RU 62/71. BSG, Urteil v. 8.9.1977, 2 RU 45/77. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 7.7.1987, L 5 U 30/87. SG Düsseldorf, Urteil v. 8.5.2018, S 1 U 162/17.mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2 Abs. 2 i. V. m. § 101 Abs. 3 (Rentnerprivileg) – Abs. 2

2.2.1 Rentnerprivileg bis 31.8.2009 Rz. 11 Das zum 1.1.2009 abgeschaffte Rentnerprivileg besagte, dass eine bereits laufende Rente bei der ausgleichspflichtigen Person nach Durchführung des Versorgungsausgleichs erst dann gekürzt wird, wenn sich der versorgungsbedingte Abschlag als Zuschlag bei einer Rente der ausgleichsberechtigten Person auswirkt (Kador, in: Schlegel/Voelzk...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1 Anpassung und Ersetzung des aktuellen Rentenwerts (Ost) (Satz 1)

2.1.1 Regelungsinhalt Rz. 6 Nach Satz 1 werden Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt, angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert (Ost) durch den neuen aktuellen Rentenwert (Ost) ersetzt wird. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. Dies ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.5 Praxishinweis

Rz. 18 §§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 § 254b hat – als Sonderregelung zu § 64 – die Rentenformel für Zeiten im Beitrittsgebiet zum Inhalt. Ergänzt wird damit auch die Grundregelung zur Ermittlung des Monatsbeitrags nach § 63 Abs. 6. 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wurde ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer verbindli...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.2 Nullrunden

Rz. 3 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR bzw. 22,97 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach erneuter Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.2 Rentenartfaktor für sog. Geschiedenenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Witwen und Witwer erhalten für die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod ihres Ehegatten über den entsprechend höheren Rentenartfaktor von 1,0 (in der knappschaftlichen Rentenversicherung 1,3333) Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. Altersrente des Versicherten (Rente für das sog. Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 5 und 6 bzw. § 82 Nr. 6 und 7)...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 269b erfassen. Die GRA der DRV zu § 269b hat den Stand 21.9.2015 (i. d. F. des 2. SGB VI-ÄndG v. 27.12.2003, in Kraft getreten am 1.1.2004) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rent...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.3 Rentenformel (Ost)

Rz. 16 Daraus lässt sich folgende Rentenformel (Ost) ableiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 254b SGB VI, Stand: 1.6.2018, Abschn. 2).: Zur Rentenformel (nur oder auch) aus persönlichen Entgeltpunkten vgl. § 64.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 269b verdrängt als Sonderregelung § 107 und korrespondiert mit § 242a, der unter den dort genannten Voraussetzungen als Übergangsvorschrift den Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente auch ohne Beschränkung auf 24 Kalendermonate – wie es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 vorgesehen ist – regelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.2 Tod des vorletzten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (Satz 1)

Rz. 9 Vorletzter Ehegatten ist derjenige, aus dessen Versicherung die Witwen- oder Witwerrente geleistet wird. Er ist derjenige, mit dem der Versicherte und Hinterbliebene vor der Wiederheirat verheiratet war. Entscheidend ist daher allein die Ehe mit dem Ehegatten, aus dessen Versicherung die abzufindende Witwen-/Witwerrente gezahlt wird (GRA der DRV zu § 269b SGB VII, Stan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 4 Außerdem wird § 255 Abs. 1 durch § 265 Abs. 7 ergänzt, der den Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung Rechnung trägt. § 243 beinhaltet darüber hinaus auch noch eine Sonderregelung für Witwen- und Witwerrente an geschiedene Ehegatten bei einer Scheidung vor dem 1.7.1977. Rz. 4a § 255 SGB VI ist daher eine Sonderregelung zu § 67 und zu § 82.mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.3 Niveauschutzklausel

Rz. 4 Für die Rentenanpassungen vom 1.7.2019 bis 1.7.2025 ist die Niveauschutzklausel des § 255e zu beachten. Danach ist der Rentenwert ggf. soweit anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern 48 % erreicht (mit weiterführenden Hinweisen, GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 17.6.2024, Abschn. 2.11). Die Niveauschutzklausel dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.6 Rentnerprivileg – Besonderheiten

Rz. 24 Zum Rentnerprivileg nach Abänderungsentscheidung vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VII, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.4; zu den Besonderheiten des Rentnerprivilegs bei Versorgungsausgleichsentscheidungen nach dem Recht ab 1.9.2009 vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 4.5; zu den Konsequenzen bei Ende des Rentnerprivilegs und des Besitzschutzes vgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.2 Verfassungsrecht – Nullrunden, Inflationsausgleich, Altersvorsorge

Rz. 7 Sowohl die "Inflationsanpassung" 2000 als auch die "Nullrunde" 2004 sind nach den Feststellungen des BVerfG verfassungsgemäß (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). Es bestehen insgesamt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.; auch nicht bei der schrittweisen Berücksichtigung des Altersv...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die ursprünglich auch § 254c erfassen. Die GRA der DRV zu § 254c hatte zuletzt den Stand 12.7.2021 und konnte bis zum Gültigkeitsablauf am 30.6.2024 im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de)...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015, 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015, 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärsprivileg...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 3 § 268a ist eine Übergangsregelung zu § 101 Abs. 3. § 268a steht damit auch im Kontext zu § 76, der die Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich regelt. Weitere ergänzende Vorschriften finden sich in § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 3 in der ab 1.9.2009 geltenden Fassung und in § 30 VersAusglG. Die Weitergeltung von bereits getroffenen Entscheidungen auf der Grundlage...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 268a erfassen. Die GRA der DRV zu § 268a hat den Stand: 23.12.2020 (i. d. F. des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs – VAStrRefG v. 3.4.2009, in Kraft getreten am 1.9.2009) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.3 Verfassungsrechtliche Implikationen zur Abschaffung des Rentnerprivilegs

Rz. 25 Bei der Abschaffung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 handelt es sich um eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung (BGH, Urteil v. 13.2.2013, XII ZB 527/12). Es ist verfassungsrechtlich zulässig, die Kürzung der Versorgungsbezüge nicht an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu koppeln. Dass der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.2 Rentenanpassungsmitteilung (Satz 2)

Rz. 14 Wie in § 118a sieht auch Satz 2 vor, unter welchen Voraussetzungen die Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, unaufgefordert eine Rentenanpassungsmitteilung zu versenden; danach erhalten Rentenbezieher eine Anpassungsmitteilung nur bei einer Veränderung der Höhe des aktuellen Rentenwerts (Ost). Sinn der Regelung ist die Verwaltungsvereinfachung. Die Kosten für d...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.1 Sinn der Vorschrift

Rz. 5 § 254b steht im Fünften Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – des Fünften Kapitels Sonderregelungen – im Ersten Abschnitt – Ergänzungen für Sonderfälle – und steht damit im systematischen Zusammenhang zu der Grundregelung des § 228, der anordnet, dass die Vorschriften dieses Abschnitts die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte ergänzen, di...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt § 269a die Fälle, in denen die Abfindung der kleinen Witwen- und Witwerrente ungekürzt zu leisten ist. Damit ist § 269b eine Übergangsregelung zu § 107 Abs. 1 Satz 3 zur Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern ohne Anrechnung der geleisteten kleinen Witwenrente oder Witwerrente bei Todesfällen vor Inkrafttreten des Altersvermögensgeset...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255 erfassen. Die GRA der DRV zu § 255 hat den Stand 21.7.2015 (i.d.F des AVmEG vom 21.3.2001 in Kraft getreten am 1.1.2002) und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung....mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 65 erfassen. Die GRA der DRV zu § 65 hat den Stand 17.6.2024 i. d. F. des RRG 1992 v. 18.12.1989, in Kraft getreten am 1.1.1992 und kann online im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 268a wurde durch Art. 5 Nr. 4 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) mit Wirkung zum 30.3.2005 in das SGB VI eingefügt (vgl. zu den gesetzgeberischen Erwägungen, BT-Drs. 15/4228 S. 12, 29; BT-Drs. 15/4751 S. 19) und zum 1.9.2009 durch Art. 4 Nr. 15 des Gesetzes zur Struktu...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) ist die Vorschrift mit dem SGB VI am 1.1.1992 in Kraft getreten (BGBl. I 1989 S. 2261, 1990 S. 1337) und ist noch heute unverändert i. d. F. v. 19.2.2002 (in der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002, BGBl. I S. 754) in Kraft (vgl. zu den...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.3 Entfall zum 1.7.2024 – Rentenüberleitung

Rz. 4 Die Regelung ist durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) zum 1.7.2024 entfallen. Dadurch gelten ab diesem Zeitpunkt auch für Zeiten im Beitrittsgebiet die entsprechenden Grundvorschriften des Zweiten Kapitels, wonach für die Rentenberechnung Entgeltpunkte zu ermitteln und mit dem aktu...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)

Rz. 12 Nach § 254b Abs. 1 sind der Rentenberechnung daher übergangsweise noch bis 30.6.2024 in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten im Beitrittsgebiet (und auch für sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten) anstelle von persönlichen Entgeltpunkten (§ 66) persönliche Entgeltpunkte (Ost), eines aktuellen Rentenwerts (§ 68) ein aktueller Rentenwert (Ost) – § 255a – zugrunde zu legen...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 2.4 Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 17 Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) die zum 1.8.2001 gesetzlich eingeführte Eingetragene Lebenspartnerschaft – nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) – auch umfassend in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzli...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Bei § 268a SGB VI handelt es sich insgesamt um eine Übergangsregelung zu dem Besitzschutz nach § 101 Abs. 3 SGB VI in der Fassung bis 31.8.2009 (sog. Rentnerprivileg; vgl. GRA der DRV zu § 268a SGB VI, Stand: 23.12.2020, Abschn. 1). Die Vorschrift dient dem Vertrauensschutz. Sie enthält Übergangsregelungen zu § 101 Abs. 3 i. d. F. bis 31.8.2009 wie folgt: Abs. 1 bezieht...mehr

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Jansen, SGB VI § 269b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2002 (BGBl. I S. 403) als § 269a eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchen Fällen bei einer Rentenabfindung anlässlich der Wiederheirat aus Gründen des Vertrauensschutzes — abweichend von § 107 Abs. 1 i.d. Neuf. v. 1.1.2002 — eine zuvor gezahlte kleine Witwen- bz...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2.4 Versorgungsausgleichsentscheidung nach Rentenbeginn – Voraussetzung des Rentnerprivilegs

Rz. 22 Notwendige Voraussetzung des Rentnerprivilegs nach § 101 Abs. 3 Satz 4 a. F. ist der Eintritt der Wirksamkeit der Versorgungsausgleichsentscheidung nach dem Rentenbeginn, also nach dem 31.8.2009.mehr