Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7 Was schützt der Pensions-Sicherungs-Verein?

7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber si...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.2 Abfindung von Kleinstanwartschaften und Minirenten

Kleinstanwartschaften bzw. Minirenten können abgefunden werden soweit sie bei monatlichen Renten 1 % der monatlichen Bezugsgröße und bei Kapitalbeträgen bis 120 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Diese Abfindung kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen. Unerheblich ist, dass zum Zeitpunkt des Ausscheidens die monatliche Bezugsgröße überschritten wurde. Ei...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.1 Grundsätzliches Übertragungsverbot

Die Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf bAV und laufende Leistungen ist nicht in das Belieben der Vertragsparteien gestellt. Zum Schutz der Arbeitnehmer und des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) dürfen unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG übertragen werden. § 4 BetrAVG regelt nur die Übertragun...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen im Kalenderjahr folgende Freigrenzen nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Voraussetzung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente wegen Todes

Begriff Zu den Renten wegen Todes gehören in der gesetzlichen Rentenversicherung die Hinterbliebenenrenten und die Erziehungsrente. Hinterbliebenenrenten werden als kleine oder große Witwen-/Witwerrenten und als Halb-/Vollwaisenrenten geleistet. Sie werden aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Anders als die Hinterbliebenenrente wird die Erziehungsrente aus der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3.2 Ruhen der deutschen Rente

Wird gleichzeitig von einem fremden Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle für die nach Bundesrecht anrechenbaren FRG-Zeiten ebenfalls eine (Renten-)Leistung gewährt, ruht grundsätzlich die deutsche Rente insoweit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung/Renten wegen Todes

Für Renten wegen voller Erwerbsminderung und Renten wegen Todes gilt eine weitere Variante der vorzeitigen Wartezeiterfüllung: Die allgemeine Wartezeit verkürzt sich auf (mindestens) 12 Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bzw. ihnen gleichstehende Beiträge in den letzten 2 Jahren, wenn die volle Erwerbsminderung oder der Tod innerhalb von 6 Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexi-Rente

Begriff Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach. Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit können Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II erhalten, weil sie mangels dauerhafter voller Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben. Die Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländisches Einkommen / 1.5 Zusammentreffen Rente/Krankengeld

Beim Zusammentreffen von Rente mit Krankengeld ist das ausländische Einkommen zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beschäftigungszeiten nach d... / 5 Entgeltpunkte/Zahlung der Rente ins Ausland

Beschäftigungszeiten werden bei der Anspruchsfeststellung wie im Bundesgebiet zurückgelegte Pflichtbeitragszeiten i. S. des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB VI berücksichtigt, für sie werden Entgeltpunkte mit FRG-Tabellenwerten ermittelt. Dabei sind diese Tabellenentgelte bei einem Zuzug ins Bundesgebiet nach dem 6.5.1996 bzw. unabhängig vom Zuzug nach Deutschland bei einem Rentenbegi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Territorialitätsprinzip / 3.4 Renten

Eine Rentenzahlung erfolgt grundsätzlich nur im Inland. Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen anderen EU-, EWR-Staat, in die Schweiz oder in ein Land, mit dem ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht, wird die Rente in voller Höhe ausgezahlt. Sollte ein Rentner ausschließlich eine deutsche Rente erhalten und in einem Staat leben, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeleistungen bei Auslan... / 7 Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht für Pflegepersonen in EU-/EWR-Staaten/der Schweiz

Pflegepersonen sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig, wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche, in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Die gleichen Voraussetzungen gelten für eine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 6 Zusammentreffen mit einer Rente der Rentenversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Verletzten- und Erwerbsminderungsrente oder Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. nach Maßgabe des § 93 SGB VI gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Von der Unfallrente bleibt be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2 Rente wegen Berufsunfähigkeit

Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde nur bei einem Rentenbeginn bis zum 31.12.2000 gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprüfung werden die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Bestimmungen und die ergangene Rechtsprechung angewendet. 2.1 Anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 1 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit)

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung weiterhin abgesichert, wenn Versicherte vor dem 2.1.1961 geboren sind. In welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit noch besteht, wird anhand der Tätigkeiten geprüft, die der versicherten Person no...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
AAÜG

Begriff Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung. Ansprüche sind die Leistungen (Pensionen, Zusatzrenten usw.) aus der Zusatz- oder Sonderversorgung, die am 31.12.1991 bereits gezahlt wurden. Bei den Anwartsc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwerverletztenzulage

Begriff Schwerverletztenzulage ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen befinden sich in § 57 SGB VII. Die Verletztenrente eines Schwerverletzten erhöht sich um 10 %, wenn es infolge des Arbeitsunfalls (Kausalzusammenhang muss bestehen) nicht mehr möglich ist, auf Dauer (irg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenausweis

Begriff Rentenbezieher genießen einige Privilegien, meist in Form von Preisermäßigungen, z. B. bei den Eintrittsgeldern für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Sportveranstaltungen. Ihre Rentnereigenschaft können sie mit dem Rentenausweis i. V. m. dem Personalausweis nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Ausstellung von Ausweisen regelt § 119 Abs. 3 SG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Belastungserprobung

Begriff Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitstherapie

Begriff Die Arbeitstherapie ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Versicherte mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Grundarbeitsfähigkeiten werden erworben oder gebessert, um eine Krankheit geziel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2.3 Umwandlung zum 1.7.2017

Bestand am 30.6.2017 Anspruch auf eine "alte" Berufsunfähigkeitsrente, dann gilt diese Rente seit 1.7.2017 bis zum Erreichen der Regelaltersrente als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, solange Berufsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit i. S. von § 240 Abs. 2 SGB VI vorliegt. Der im Vergleich zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung höhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsrentenzahlung / 1 Rentenzahlungen in Deutschland

In Deutschland wird zwischen 3 Rentenarten unterschieden. Es gibt Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes. Eine Rente kann bezogen werden, wenn die persönlichen, versicherungsrechtlichen und die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft (Bescheiddatum + 3 Kalendertage) aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.4 Vergleichsberechnungen

Im Wege von Vergleichsrentenberechnungen wird geprüft, ob die unter Berücksichtigung der Verfolgungszeit ermittelte Rente günstiger ist als die nach den allgemein anzuwendenden Vorschriften berechnete Rente. Hierbei werden dann die fiktiven Pflichtbeitragszeiten und ggf. längere Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung sowie sogar eine unterbliebene Kindererziehung berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / 1 Wirkung

Der rein mathematische Mechanismus der Rentenanpassungsformel (Rentenanpassung) kann unter Umständen zu einer Rentenminderung führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering oder gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). Praxis-Beispiel Keine Steigerung oder Verringerung der Arbeitnehmereinkommenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2.2 Begrenzte Befristungen

Befristete Berufsunfähigkeitsrenten aus medizinischen Gründen mit Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes, auf die bereits am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, konnten auf eine Bezugsdauer von max. 6 Jahren verlängert werden. Lag danach weiterhin Berufsunfähigkeit vor, wurde die Rente auf Dauer zuerkannt. Arbeitsmarktbedingte Zeitrenten können auch weiterhin befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 2 Erwerbsminderungs-/Erziehungs-/Hinterbliebenenrenten

Auch für Erwerbsminderungs-, Erziehungs- sowie Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) kommen Rentenabschläge in Betracht, sofern die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres (des Versicherten) beginnt. Hierbei sind die Vorschriften §§ 77 und 264d SGB VI zu beachten. Sie regeln die stufenweise Anhebung der für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebenden Altersgrenzen b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 4 Anspruchsdauer

Anspruch auf Verletztenrente besteht für die Dauer der unfallbedingten Erwerbsminderung, und zwar unabhängig davon, ob der Rentenbezieher aus dem Erwerbsleben ausgeschieden oder gänzlich erwerbsunfähig geworden ist. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen, endet die Verletztenrente mit Ende des Monats, in dem der Wegfall wirksam geworden ist. Regelungen hierzu und zur Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.2 Entstehen des Anspruchs

Im Vergleich zu den Erstattungsansprüchen nach § 102 SGB X besteht der Unterschied darin, dass im Rahmen des § 103 SGB X ein Leistungsträger anfänglich zu Recht als zuständiger Träger Leistungen erbracht hat, wohingegen im Rahmen des § 102 SGB X ein eigentlich unzuständiger Leistungsträger aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur vorläufig, sozusagen in Vertretung, geleistet h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.1 Einstellung der Rentenzahlung bei Verschollenheit

Sind Versicherte verschollen und beziehen eine Rente, wird die Rente mit Ablauf des Monats eingestellt, in dem sie nach Feststellung i. S. des § 49 SGB VI als verstorben gelten. Ist ein Hinterbliebener vorhanden, so erhält er bei rechtzeitiger Antragstellung die Hinterbliebenenrente mit Beginn des Folgemonats.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr