Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht mittels eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs der Versicherten und ihrer Hinterbliebenen gegenüber dem Unfallversicherungsträger bei Eintritt von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Darum ist der Unternehmer im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 124 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine grundsätzliche Regelung zur Berechnung von Durchschnittswerten. Abs. 2 regelt, wie eine Rente oder Rentenanwartschaft, die auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfällt, zu berechnen ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2.2 Wartezeiterfüllung durch Abänderung

Rz. 10 Eine Abänderung des Rentensplittings ist auch vorzunehmen, wenn die vom Rentenversicherungsträger ermittelte Abweichung des Wertunterschieds die Wesentlichkeitsgrenze des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 zwar nicht übersteigt, durch sie aber für den durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner eine Wartezeit erfüllt wird (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)....mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein abschlagsfreier Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht grundsätzlich für Versicherte, die ihr 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren gemäß § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3 erfüllt haben (§ 38). Die Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist allerdings für Versicherte, die vor dem 1.1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.3 Bezug der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 11 Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bis zum Abschluss des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau an unter Tage Beschäftigte geleistet wird. Zeiten des Bezuges einer Knappschaftsausgleichsleistung nach dem 31.12.1991 sind nach Abs. 1 Nr. 2 der Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente wegen Alters handelt (Umkehr...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.9 Übergangsregelung zur Begrenzung von schulischen Ausbildungszeiten als Anrechnungszeiten

Rz. 22 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht konnten Zeiten der schulischen Ausbildung bis zu einer Höchstdauer von 13 Jahren (4 Jahre Schulausbildung, 4 Jahre abgeschlossene Fachschulausbildung, 5 Jahre abgeschlossenes Hochschulstudium) als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Durch das RRG 1992 wurde die Höchstdauer für die Anerkennung von Zeiten der schulischen Ausbi...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen des Rentensplittings

Rz. 54 Ein nach § 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting hat bei der Prüfung von Leistungsansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl versicherungsrechtliche als auch leistungsrechtliche Auswirkungen. Materielle Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Renten und Leistungen zur Teilhabe an Versicherte der gesetzlichen Renten...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.9.2 Hinzuverdienstregelung vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Rz. 38 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) wurde § 239 Abs. 3 Satz 6 mit Wirkung zum 1.7.2017 wegen der Änderung des Hinzuverdienstrechts für Altersrentenbezugszeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze neu gefasst. Danach betrug die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) nunmehr 6.300,00 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 1 Typische Personalaufwendungen

Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst. Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich de...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58 i. d. F. des Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) trat am 1.1.1992 in Kraft. Durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurden Abs. 1 und 5 mit Wirkung zum 1.1.1997 geändert. Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a, Satz 2 und 3 wurden durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2989) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen. Zeiten der beruflichen Ausbildung mit Pflichtbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die am 1.1.1992 in Kraft getreten ist, ist durch das Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) lediglich in Abs. 2 hinsichtlich der Zahl der Kinder bei Mehrlingsgeburten geändert worden. Die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) nahm in Abs. 3 mit Wirkung zum 7.11.2001 keine redaktionelle Änderung vor. Mit dem Zweiten G...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung zum Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

Rz. 5 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist die Regelaltersgrenze mit Wirkung zum 1.1.2008 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden (§ 35 Satz 2; beachte hierzu auch die Übergangsregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß § 235). In Folge dieser Rechtsänderung wurde die in § 36 enthaltene Altersgrenze für einen abschlag...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.1 Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 14 Soweit neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund der Ausübung einer abhängigen Beschäftigung Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) erzielt wird, besteht gemäß § 1 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; dies gilt selbst dann, wenn es sich um eine Vollrente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 2.3 Reihenfolge bei mehreren Rechengängen

Rz. 10 Bei einer Berechnung sind nach § 121 Abs. 4 vor einer Division zunächst die anderen Rechengänge durchzuführen. Ein Beispiel für die in § 121 Abs. 4 enthaltene Berechnungsregelung findet sich in § 76b Abs. 2 letzter HS. Gemäß §§ 76b Abs. 1, 264b sind bei der Berechnung von Renten für Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter versicherungsfreier oder von der Versicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.8 Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung von Arbeitsunfähigen auf Antrag

Rz. 21 Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert waren, stand bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit offen, gemäß § 130b Abs. 2 RKG, § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG freiwillige Beiträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Bezuges von Leistungen zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.7 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug einer Altersrente (Abs. 5)

Rz. 64 Abs. 5 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. In der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung regelte die Vorschrift den Ausschluss von Anrechnungszeiten für Zeiten des Bezuges einer Altersrente, und zwar unabhängig davon, ob diese als Vollrente oder als Teilrente bezogen worden ist. Dies hatte zur Folge, dass Ze...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 10 Die Bewilligung einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von ...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) ist Satz 3 mit Wirkung zum 1.10.2000 einge...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 22 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGBIV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können V...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.6 Hinzuverdienst

Rz. 21 Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) kann grundsätzlich sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. zu § 34 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.4 Zeitpunkt der Beitragsentrichtung

Rz. 5 Die Fiktion des Abs. 5, die das Institut der Bereiterklärung abgelöst hat, legt grundsätzlich das Ende der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft als maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser Zeitpunkt bleibt sowohl für die Berechnung der Rente als auch für den Beitragssatz und das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten maßgebend, soweit die Beiträge zur Auffüllung von Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.6 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 14 Die Bewilligung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Eine Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.3 Berücksichtigung des Ereignismonats

Rz. 9 Ist für den Beginn oder das Ende eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis maßgebend, ist auch der Kalendermonat, in den das Ereignis fällt nach Abs. 2 Satz 2 zu berücksichtigen. So beginnt z. B. eine Ausbildungsanrechnungszeit gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres eines Versicherten. Bei Versicherten, die im Laufe eines Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.4.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 21 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß § 5 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.6.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 32 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte gemäß ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.2 Sonderregelung für vor dem 17.11.1950 geborene Versicherte

Rz. 12 Wegen der Anhebung der Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2001 aus Gründen des Vertrauensschutzes für vor dem 17.11.1950 geborene Versicherte, die am 16.11.2000 schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.5 Antragserfordernis und Rentenbeginn

Rz. 12 Die Bewilligung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt eine wirksame Antragstellung voraus (§ 115 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 SGB X, § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X, § 16 Abs. 1 SGB I). Der wirksam gestellte Rentenantrag hat eine materiell-rechtliche Wirkung bei Bestimmung des Rentenbeginns. Die Altersrente wird nämlich gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 von dem Ka...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.3 Umfang der Beitragszahlung

Rz. 5 Der Umfang der Zahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters für den Versicherten aus der nach § 109 Abs. 1 Satz 3 erteilten Auskunft ergibt (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Diese Auskunft ist damit für die Ausgleichsmöglichkeit bindend. Auf der Grundlage der Summe der gesamten Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.5.2 Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 16 Für Versicherte, die nach Erreichen ihrer Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) als Vollrente wegen Alters eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (§§ 7 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGB IV) ausüben, besteht gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Abweichend hiervon können Versicherte...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 § 181 Abs. 1 beinhaltet die Grundsatzregelung für die Berechnung der Beiträge. Waren nach § 1402 Abs. 1 RVO, § 124 Abs. 1 AVG für die Berechnung der Beiträge die Vorschriften maßgebend, die im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Tätigkeit galten, so stellt § 181 Abs. 1 nunmehr auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge ab. Gemäß Abs. 1 Satz 2 gilt al...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rentensplittings

Rz. 17 Die Opition eines Rentensplittings unter Ehegatten wurde durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 ins Rentenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2002 besteht somit in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehegatten, die in einer rechtsgültigen Ehe leben, bei Vorliegen der in § 120a Abs. 1 bis 4 genannten Voraussetzun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der JAV für versicherte landwirtschaftliche Unternehmer, in seinem Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie regelmäßig wie landwirtschaftliche Unternehmer selbständig Tätige erfährt eine jährliche Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung. Die Anpassung erfolgt um den Faktor, der für die Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 13 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 275...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.2 Anspruch auf Erziehungsrente nach Rentensplitting

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) zum 1.7.1977 findet bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt, durch den die in der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters und Invalidität zwischen den Eheg...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 in der ab 1.1.2008 maßgebenden Fassung enthält als Übergangsregelung zu § 40 für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964 Vertrauensschutzregelungen zur Anhebung Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Gemäß § 40 (i. d. F. ab 1.1.2008) haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 236 enthält als Übergangsregelung zu § 36 für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge Vertrauensschutzregelungen zur Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte sowie zur Höhe der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente. Gemäß § 36 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 237 Abs. 1 regelt im Einzelnen die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Ergänzend zu § 237 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bestimmt Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Vorschrift, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei älteren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann auf die für e...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 11 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12....mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.7 Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.3 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 16 § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sieht als Voraussetzung für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung neben dem Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres vor, dass der Versicherte nach dem 31.12.1971 seine bisherige Untertagebeschäftigung wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln musste und...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.5 Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 40 Neben Zeiten einer qualifizierten Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) können bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a, Abs. 2 genannten Voraussetzungen auch Zeiten der Ausbildungssuche als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Dieser Anrechnungszeitentatbestand wurde durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4617) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.3 Begriffsbestimmung "Unterbrechung"

Rz. 60 Eine Unterbrechung i. S. v. Abs. 2 liegt vor, wenn einer der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 3a genannten Anrechnungszeitentatbestände spätestens am letzten Tag des auf die versicherte Beschäftigung (selbständige Tätigkeit etc.) folgenden Kalendermonats eingetreten ist. Ein unmittelbarer Anschluss an den Anrechnungszeitentatbestand oder eine Umrahmung de...mehr