Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / 1 Wirkung

Der rein mathematische Mechanismus der Rentenanpassungsformel (Rentenanpassung) kann unter Umständen zu einer Rentenminderung führen, wenn die Einkommensentwicklung nur gering oder gar nicht stattfindet oder gar einen negativen Wert annimmt (d. h. die Arbeitnehmereinkommen gehen zurück). Praxis-Beispiel Keine Steigerung oder Verringerung der Arbeitnehmereinkommenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2.3 Umwandlung zum 1.7.2017

Bestand am 30.6.2017 Anspruch auf eine "alte" Berufsunfähigkeitsrente, dann gilt diese Rente seit 1.7.2017 bis zum Erreichen der Regelaltersrente als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, solange Berufsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit i. S. von § 240 Abs. 2 SGB VI vorliegt. Der im Vergleich zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung höhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.4 Vergleichsberechnungen

Im Wege von Vergleichsrentenberechnungen wird geprüft, ob die unter Berücksichtigung der Verfolgungszeit ermittelte Rente günstiger ist als die nach den allgemein anzuwendenden Vorschriften berechnete Rente. Hierbei werden dann die fiktiven Pflichtbeitragszeiten und ggf. längere Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung sowie sogar eine unterbliebene Kindererziehung berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.1 Wartezeit von 15, 20 und 25 Jahren

Eine Wartezeit von 15 Jahren muss für die Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erfüllt sein. Diese beiden Renten können bereits vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Darum ist hier eine längere Wartezeit erforderlich. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 2 Erwerbsminderungs-/Erziehungs-/Hinterbliebenenrenten

Auch für Erwerbsminderungs-, Erziehungs- sowie Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) kommen Rentenabschläge in Betracht, sofern die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres (des Versicherten) beginnt. Hierbei sind die Vorschriften §§ 77 und 264d SGB VI zu beachten. Sie regeln die stufenweise Anhebung der für die Bestimmung des Zugangsfaktors maßgebenden Altersgrenzen b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 4 Anspruchsdauer

Anspruch auf Verletztenrente besteht für die Dauer der unfallbedingten Erwerbsminderung, und zwar unabhängig davon, ob der Rentenbezieher aus dem Erwerbsleben ausgeschieden oder gänzlich erwerbsunfähig geworden ist. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen entfallen, endet die Verletztenrente mit Ende des Monats, in dem der Wegfall wirksam geworden ist. Regelungen hierzu und zur Neu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2.2 Begrenzte Befristungen

Befristete Berufsunfähigkeitsrenten aus medizinischen Gründen mit Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes, auf die bereits am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, konnten auf eine Bezugsdauer von max. 6 Jahren verlängert werden. Lag danach weiterhin Berufsunfähigkeit vor, wurde die Rente auf Dauer zuerkannt. Arbeitsmarktbedingte Zeitrenten können auch weiterhin befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre (60 Kalendermonate). Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente, für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für alle Renten wegen Todes. Auf diese Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten sowie zusätzliche Monate aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem Versorgungsausgleich oder einer partnerschaftlichen Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 5 Verletztenrente als vorläufige Entschädigung

Regelmäßig steht Verletztenrente für die ersten 3 Jahre zunächst als vorläufige Entschädigung zu, weil die bleibenden Unfallfolgen meistens noch nicht absehbar sind. Während dieser Zeit kann der Unfallversicherungsträger die Rente jederzeit neu feststellen oder auch entziehen, wenn sich der Satz der Minderung der Erwerbstätigkeit um mehr als 5 % (nach oben oder unten) ändert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.1 Einstellung der Rentenzahlung bei Verschollenheit

Sind Versicherte verschollen und beziehen eine Rente, wird die Rente mit Ablauf des Monats eingestellt, in dem sie nach Feststellung i. S. des § 49 SGB VI als verstorben gelten. Ist ein Hinterbliebener vorhanden, so erhält er bei rechtzeitiger Antragstellung die Hinterbliebenenrente mit Beginn des Folgemonats.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.2 Entstehen des Anspruchs

Im Vergleich zu den Erstattungsansprüchen nach § 102 SGB X besteht der Unterschied darin, dass im Rahmen des § 103 SGB X ein Leistungsträger anfänglich zu Recht als zuständiger Träger Leistungen erbracht hat, wohingegen im Rahmen des § 102 SGB X ein eigentlich unzuständiger Leistungsträger aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur vorläufig, sozusagen in Vertretung, geleistet h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 1 Beginn

Die Zurechnungszeit zählt innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie beginnt bei den Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahme: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente), auf die erst nac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Rentenartfaktor werden die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber unterstellte Ersatzbedarf nach Wegfall des Einkommens ist bei den einzelnen Rentenarten unterschiedlich hoch: Renten wegen voller Erwerbsminderung und Altersrente bilden nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit aus Gesundheits- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 2.1 Nachrangigkeitsgrundsatz

Ein wesentliches Prinzip der Sozialhilfe ist der Nachrangigkeitsgrundsatz. Erst, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf staatliche oder nichtstaatliche Leistungen vorhanden sind und der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII möglich.[1] Im 11. Kapitel des SGB XII ist der notwendige Einsatz eventuell vorhandener Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.3 Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr

Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr, und zwar von Invalidenrente, Bergmannsinvalidenrente, Versorgung wegen voller Berufsunfähigkeit oder Teilberufsunfähigkeit aus einem Zusatzversorgungssystem, Invalidenvoll- oder Invalidenteilrente und Dienstbeschädigtenvoll- oder Dienstbeschädigtenteilrente aus einem Sonderversorgungssystem, Unfallrente aufgrund eines Körperschadens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgleichsbedarf / Zusammenfassung

Begriff Der Ausgleichsbedarf steht im Zusammenhang mit der Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Ein Ausgleichsbedarf entsteht, wenn aufgrund der bestehenden Schutzklausel die Renten nicht gemindert werden, wie dies nach dem Mechanismus der Formel zur Anpassung der Renten eigentlich der Fall wäre. Können so die notwendigen negativen Anpassungen nicht realisiert werden, f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 2 Ende

Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.9 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2024 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2024 37.117,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 7 Änderung/Korrektur

Änderungen eines Verwaltungsaktes sind nach Eintritt der Bindungswirkung nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich.[1] Dagegen darf die Verwaltung offenbare Unrichtigkeiten wie Schreib- und Rechenfehler jederzeit berichtigen.[2] Ein Leistungsantrag, z. B. Antrag auf Rente, kann im Übrigen zurückgenommen werden. Hierfür ist eine Begründung nicht erforderlich. Er verliert f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 3 Berücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeiten[1] sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum vollendetem 10. Lebensjahr (vor und ab 1992), wenn die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit vorliegen, der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen (frühestens ab 1.1.1992, ggf. erst ab Antragsmonat und längstens bis zum 31.3.1995. Sie zählen für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren (Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Unfallver... / 2 Leistungsabgrenzung zur sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind vorrangig gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] D. h. die Leistungen der Pflegeversicherung ruhen soweit Leistungen der Unfallversicherung geleistet werden.[2] Praxis-Tipp Renten-/Arbeitslosenversicherungspflicht der Pflegepersonen sowie Pflegekurse Die Leistungen des Unfallversicherungsträgers ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberater / Zusammenfassung

Begriff Rentenberater sind von der Justizverwaltung registrierte Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Rentenberater können für die Versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenniveau (Sicherungsniv... / 2 Niveau ab 1.1.2005

Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem 1.1.2005 kann künftig nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Daher wird gegenwärtig ein Nettorentenniveau ohne Berücksichtigung von Steuern (Sicherungsniveau vor Steuern) ausgewiesen.[1] Das neue Rentenniveau wird als Verhältnis zwische...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 1.1 Mehrere Versicherungsfälle

Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlitten und erreichen die Sätze jeweils für sich mindestens 10 % und zusammen wenigstens 20 %, steht Verletztenrente für jeden, auch für den früheren Unfall zu (im Allgemeinen ab dem Tag des neuen Unfalls). Dabei führt jeder Versicherungsfall zu einem eigenständigen, gesondert zu berechnenden Rentenanspruch. Praxis-Beispiel Minderung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 2 Belegungsfähiger Gesamtzeitraum

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt parallel zu den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung[1] mit dem vollendeten 17. Lebensjahr des Versicherten. In Ausnahmefällen, wenn bereits vor dem vollendeten 17. Lebensjahr rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Praxis-Beispiel Belegungsfähiger Gesamtzeitraummehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 2 Beitragsfreie Zeiten

Zu den beitragsfreien Zeiten zählen Anrechnungszeiten [1] Zurechnungszeit Ersatzzeiten Sie zählen für die Wartezeit (Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit nur bei der Wartezeit von 35 Jahren), können für die besonderen Anspruchsvoraussetzungen bei den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung und der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) Bedeutung haben, bestimmen neben Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 3 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Hat ein Sozialleistungsträger eine ihm obliegende Pflicht zur Auskunft und Beratung verletzt und ist dem Betroffenen daraus ein rechtlicher Nachteil entstanden, hat dieser einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.[1] Ein Verschulden seitens des Sozialleistungsträgers ist nicht erforderlich. Auf dieser Grundlage kann beansprucht werden, die Rechtsfolge herbeizuführen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5 Zugangsfaktor kleiner/größer als 1,0 (Rentenminderung/-erhöhung)

Es ist danach zu unterscheiden, ob Entgeltpunkte bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren oder nicht. 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 1.2.1 Versicherungsrecht

Verlegt eine in einem Abkommensstaat beschäftigte Person ihren Wohnsitz nach Deutschland und nimmt sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in Deutschland freiwillig versichert werden kann. Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 2.1 Erhöhung bei Schwerverletzten/Arbeitslosigkeit

Die Rente erhöht sich bei Schwerverletzten (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %) ggf. um 10 %.[1] Die Verletztenrente wird des Weiteren unter den in § 58 SGB VII genannten Voraussetzungen erhöht, wenn der Versicherte infolge des Unfalls/der Berufskrankheit kein Arbeitseinkommen hat und arbeitslos ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 2 Altersrente

Das Kurzarbeitergeld ruht auch beim Zusammentreffen mit einer Vollrente wegen Alters oder einer ähnlichen Leistung öffentlich-rechtlicher Art.[1] Solange eine Rente oder ähnliche Leistung noch nicht zuerkannt ist, wird Kurzarbeitergeld gezahlt, bei rückwirkender Zuerkennung dann mit der Rentennachzahlung verrechnet.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 2 Nicht zu Sachleistungen zählende Leistungen

Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz). Hinweis Sachleistung trotz Zuzahlung Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat. Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geld...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 4.4 Aufhebung der Wohnortklausel

Werden einer Person in einem Mitgliedsstaat Leistungen gewährt, dürfen diese nicht aufgrund der Tatsache entzogen werden, dass die Person ihren Wohnort in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt. Beispielsweise werden Geldleistungen, wie Renten, in vollem Umfang weitergewährt. Dies gilt allerdings nicht für besondere Leistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schutzklausel (Rentenanpass... / Zusammenfassung

Begriff Bestandteil der Regelungen zur – in der Regel jährlichen – Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine sog. Schutzklausel. Sie verhindert, dass die Renten sinken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Schutzklausel allgemein ist in § 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnänderung und Teillohnza... / 3 Meldungen

Damit die Unterbrechung der Entgeltzahlung von mindestens einem Monat der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bekannt werden, muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr