Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Psychische Belastung am Arb... / 6.6.2 Indirekte Krankheitskosten

Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für das Jahr 2021 fielen ca. ...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

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BGM in kleinen und mittlere... / 8 Kooperations- und Unterstützungsmöglichkeiten für KMU

In Tab. 3 sind verschiedene Kooperationspartner für KMU sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.4 Vergabe Zulagenummer

Rz. 6 Zentrales Ordnungskriterium bei der Gewährung von Altersvorsorgezulage und beim Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist die Zulagenummer, die bei den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten der Rentenversicherungsnummer entspricht. Aus diesem Grund bestimmt auch § 89 Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG eine entsprechende Meldeverpflichtung bei Antragstellung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 3 Bevollmächtigung des Anbieters, sog. Dauerzulageantrag (Abs. 1a)

Rz. 23 Der Zulageberechtigte kann den Anbieter seines Vertrags bevollmächtigen, für ihn die Zulage für jedes Beitragsjahr zu beantragen (§ 89 Abs. 1a S. 1 EStG). Der Antrag auf Zulage im sog. Dauerzulageantragsverfahren ist eine eigene Willenserklärung des Anbieters im Namen des Zulageberechtigten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertretung im steuerlichen Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 91... / 2 Datenerhebung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Die zentrale Stelle berechnet die Zulage und überprüft diese sowie das Vorliegen der Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG. Für diese Zwecke übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die Bundesagentur für Arbeit, die Meldebehörden, die Familienkassen und die Finanzämter der zentralen Stelle auf Anforderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 4.1 Überprüfungsverfahren

Rz. 13 Erkennt die zentrale Stelle nachträglich, d. h. nach Auszahlung, dass der Zulageanspruch ganz oder teilweise nicht besteht, also von vornherein nicht bestanden hat oder zwar zunächst bestanden hat, dann aber weggefallen ist, so hat sie die zu Unrecht gewährte Zulage zurückzufordern (§ 90 Abs. 3 S. 1 EStG). Dies ist grundsätzlich innerhalb der Festsetzungsfrist möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 2.1 Datengrundlage und Berechnung

Rz. 3 Die der zentralen Stelle obliegende "Ermittlung" erfolgt automatisiert aufgrund der von ihr erhobenen oder der ihr übermittelten Daten. Dies geschieht, indem die Daten ein Computerprogramm durchlaufen, in das die Anspruchsvoraussetzungen technisch "übersetzt" wurden. Durch Abgleich der Daten gegen die abstrakt hinterlegten Anspruchsvoraussetzungen ergibt sich das "Ob u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 EStG regelt im Wesentlichen die Aufgaben der zentralen Stelle (§ 81 EStG: Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA).[1] Sie ermittelt den Zulageanspruch (Abs. 1), veranlasst die Auszahlung (Abs. 2), fordert unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (Abs. 3 und 3a) und setzt die Zulage fest (Abs. 4). Das weitgehend maschinell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.4.1 Antrag des Zulageberechtigen

Rz. 20 § 90 Abs. 4 S. 1 EStG in der Fassung bis 31.12.2023 knüpft die Festsetzung der Zulage an einen besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Im Wesentlichen sind nach dieser Rechtslage folgenden Fallgruppen Grund für einen Antrag auf Festsetzung nach § 90 Abs. 4 EStG: Der Zulageberechtigte hat keine Zulage erhalten oder die zunächst gewährte Zulage wurde nach Überprüfung d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 89... / 4 Datenerfassung und -übermittlung

Rz. 30 Der Anbieter muss die für die Ermittlung und Überprüfung des Zulageanspruchs sowie Durchführung des Zulageverfahrens erforderlichen Daten erfassen und der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung übermitteln (§ 89 Abs. 2 S. 2 EStG, ggf. über Verweis des § 89 Abs. 3 S. 3 EStG). Rz. 31 Die Daten der bei ihm im ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.7.4 Rechtsschutz und Rechtsweg

Rz. 30 Gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid ist gem. § 98 EStG der Finanzrechtsweg gegeben. Dabei ist zunächst ein außergerichtliches Verfahren nach § 44 Abs. 1 FGO durchzuführen, da der Einspruch gegen den nach § 90 Abs. 4 EStG ergehenden Bescheid gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG statthaft ist. Örtlich zuständig ist allein das FG Berlin-Bra...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt, dass in Familiensachen stets über die Kosten zu entscheiden ist (im Gegensatz zu anderen FamFG-Sachen, wie z.B. Nachlasssachen) sowie den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: "(1)" 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kost...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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Die Rolle des GKV-Leitfaden... / 1 Verständnis eines BGM: Sichtweise der Gesetzlichen Krankenversicherung

Definitionen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gibt es viele, beispielhaft seien nach Lange[1] die von Wieneman (2002), Badura und Steinke (2009), die der DIN SPEC 91020 (2012) sowie die von Pfaff und Zeike (2019) genannt (s. Tab. 1):mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 10. Abänderungs-/Anpassungsverfahren

Rz. 586 Der Verfahrenswert für Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich bestimmt sich nach Ansicht des OLG Bremen nach § 50 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. FamGKG, somit 10 %.[563] Rz. 587 Auch das KG hält den Wert mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens für gerechtfertigt: Zitat "Der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung des Versorgungsausgleichs beläuft s...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 11. Nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 369 Werden nicht rechtshängige Ansprüche in eine Einigung miteinbezogen, so entsteht unter den oben genannten Voraussetzungen für den Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr aus dem Wert der nicht rechtshängigen Ansprüche in Höhe von 1,5, auch wenn die Einigung/der Vergleich gerichtlich protokolliert wird. Für die Höhe der Einigungsgebühr wird somit nur noch auf die Frage abge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen jedoch nur dann zu den knappschaftlichen Betrieben, wenn sie überwiegend unter Tage betrieben werden (§ 134 Abs. 1). Eine bergmännische Gewinnung von Materialien und ähnlichen Stoffen liegt vor, wenn diese nac...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.3 Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 20 Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (§ 126). Für Versicherte, die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ist generell die Zuständigkeit der Deutschen Rentenver...mehr

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Jung, SGB VII § 166 Auskunf... / 2.3 Prüfverfahren

Rz. 8 Durch das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. 7.9.2007 (BGBl. I S. 2246) ist die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2010 geregelt worden. Die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung erfolgt nunmehr zusamm...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34, Art. 12 Abs. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden. Durch Art. 1 Nr. 16, Art. 86 Abs. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift insoweit re...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.1 Zahlung der Beiträge

Rz. 2 Der Arbeitgeber hat die Beiträge direkt an den Träger der Rentenversicherung und nicht an die Einzugsstelle zu zahlen (§ 185 Abs. 1 Satz 1). Zuständig ist der kontoführende Träger gemäß §§ 126 ff. Der zuständige Rentenversicherungsträger kann die Zahlung der Nachversicherungsbeiträge und die jeweilige Höhe durch Verwaltungsakt verbindlich feststellen (BSG, Urteil v. 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.1 Beitragszahlung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Abs. 1 enthält eine abschließende Regelung, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beiträge entrichtet werden können. Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der durch den Versorgungsausgleich belastete Versicherte die eintretende Minderung seiner Rentenanwartschaft (Abschlag von Entgeltpunkten – § 76 Abs. 3) durch Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem in § 173 enthaltenen Grundsatz sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, soweit nach spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichend von dem in § 173 enthaltenen Grundsatz...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.5 Einrichtung von Dateisystemen für die Prüfung der Zahlungspflichtigen (Abs. 5, 5a)

Rz. 12 Abs. 5 der Vorschrift sieht für die Prüfung von Zahlungspflichtigen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 die Einrichtung eines mehrteiligen Dateisystems innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Die in Abs. 5 enthaltenen Regelungen orientieren sich an § 28p Abs. 8 SGB IV, der für Arbeitgeberprüfungen einschlägig ist. Nach Abs. 5 Satz 1 führt die Deutsche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 2.2 Mitteilungspflichten der Meldebehörden

Rz. 7 Die in Abs. 2 festgelegte Meldepflicht der Meldebehörden ergab sich aus dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG) v. 24.6.1994 (BGBl. I S. 1430) mit Änderungen und den Bundesmeldedatenübermittlungsverordnungen v. 18.6.1995 (BGBl. I S. 796) und 31.7.1995 (BGBl. I S. 1011) mit Änderungen. Seit dem 1.11.2015 enthält das Bundesmelderechtsgesetz (BMG) die entsprechende Regelung. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.1 Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften durch externe Teilung

Rz. 5 Gemäß § 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a können Beiträge im Rahmen des Versorgungsausgleichs gezahlt werden, um Rentenanwartschaften aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts zum Ausgleich von Anrechten durch externe Teilung (§§ 14 Abs. 2, 15 VersAusglG) zu begründen. Bei Durchführung eines Versorgungsausgleichs findet gemäß §§ 9 Abs. 2, 10 bis 13 VersAusglG grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.2 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 10a Zeiten des Bezuges von Anpassungsgeld nach § 57 Abs. 1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sind nach Abs. 1 Nr. 1a der Vorschrift mit Wirkung zum 14.8.2020 (Art. 9 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 Kohleausstiegsgesetz v. 8.8.2020, BGBl. I S. 1818) ebenfalls als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Das Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde als sozialverträgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.2 Anrechnung von Ersatzzeiten

Rz. 5 Nach § 51 Abs. 4 i. V. m. § 238 Abs. 4 sind auf die Wartezeit von 25 Jahren aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage auch die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten anzurechnen. Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Tatbeständen (z. B. Kriegsdienst während der be...mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 2.1 Abfindungen

Rz. 3 Eine Beitragsentrichtung ist nur möglich, wenn der Versicherte bei (endgültiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses für eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung eine Abfindung erhalten hat. Der Begriff der Unverfallbarkeit ist in § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG definiert. Gemeint sind damit nur Abfindungen gemäß §§ 3, 8 Abs. 2 BetrAVG. Es soll...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.3 Bezug der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 11 Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bis zum Abschluss des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau an unter Tage Beschäftigte geleistet wird. Zeiten des Bezuges einer Knappschaftsausgleichsleistung nach dem 31.12.1991 sind nach Abs. 1 Nr. 2 der Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.13 Ausschluss von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 35 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß Abs. 9 (eingefügt durch Art. 6 Nr. 12 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003, BGBl. I S. 2954, mit Wirkung zum 1.1.2005, ergänzt durch Art. 5 Nr. 12 Buchst. c des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003, BGBl. I S. 2848, mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die den erschwerten Arbeitsbedingungen von Untertagebeschäftigten Rechnung tragen soll. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hatten nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht bereits vom Kalendermonat nach Vollendung ihres 60. Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

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Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.5 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 21 Nach § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb aus Gründen, die nicht in der Person des Versicherten liegen, nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres und Bezug von Anpassun...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2.1 Wesentliche Abweichung des Wertunterschieds

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 kommt eine Abänderung des Rentensplittings nur in Betracht, wenn durch sie Versicherte eine Übertragung von Entgeltpunkten erhalten, deren Wert insgesamt vom Wert der bislang übertragenen Entgeltpunkte "wesentlich abweicht". Die Wesentlichkeitsgrenze ergibt sich konkret aus Abs. 2 Satz 2; danach ist eine Abweichung wesentlich, wenn sie 10 % der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 187b Zahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht es, Abfindungen für unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung als Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und damit für eine ergänzende Altersversorgung nutzbar zu machen (BT-Drs. 13/8011 S. 61). Die Verwendung des Begriffes "allgemeine Rentenversicherung" war notwendig als Folgeänderung, die sich a...mehr