Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VIII. Revision und Rechtsbeschwerde

Rz. 167 Weder Revision noch Rechtsbeschwerde sind nach Ansicht des BGH – weder in der Hauptsache[56] noch gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO [57] – in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zulässig (§ 542 ZPO analog). Das heißt jedoch nicht, dass im Verfügungsverfahren nicht doch Revision oder eine Rechtsbeschwerde eingelegt wird (wie die o.g. Entscheidungen...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Revision

Rz. 229 Im Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3212 VV in Höhe von 96,00 EUR bis 1.056,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 576,00 EUR. Anzuwenden ist auch hier wiederum Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern. Rz. 230 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3213 VV, wenn die Voraussetzung...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / VI. Sprungrevision

1. Überblick Rz. 63 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile – also auch gegen Urteile der Amtsgerichte – findet unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt (§ 566 Abs. 1 S. 1 ZPO). Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag der beschwerten Partei sowie die Einwilligung des Gegners (§ 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO). Di...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / I. Überblick

Rz. 1 Gegen Berufungsurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte ist die Revision gegeben, wenn das Berufungsgericht sie zugelassen hat. Ist die Revision nicht zugelassen worden, kann nach § 544 ZPO Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Ist die Beschwerde erfolgreich, so gilt die Beschwerde als Revision (§ 544 Abs. 6 ZPO); das Revisionsverfahren schließt sich dan...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 1. Überblick

Rz. 63 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile – also auch gegen Urteile der Amtsgerichte – findet unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt (§ 566 Abs. 1 S. 1 ZPO). Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag der beschwerten Partei sowie die Einwilligung des Gegners (§ 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO). Die Sprungrevi...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 4. Vertretung im zugelassenen Revisionsverfahren

Rz. 87 Wird die Revision zugelassen, dann zählt die weitere Tätigkeit im Revisionsverfahren als eine Angelegenheit. Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3206 ff. VV insgesamt nur einmal (§ 16 Nr. 11 RVG). Durch eine Erweiterung können sich allerdings Wertveränderungen ergeben. Beispiel 47: Revisionsverfahren nach Zulassung der Sprungrevision Das LG hat den Beklagten erstin...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / IV. Anrechnung bei vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 56 Kommt es erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zur Durchführung des Revisionsverfahrens, so ist die Revision gegenüber dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG), (siehe oben Rdn 4). Die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (Nr. 3506 VV) ist dann nach Anm. zu Nr. 3506 VV auf die entsprechende Verfahrensgebü...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 2. Die Abgabe der Einwilligungserklärung

a) Vertretung des Erklärenden Rz. 68 Die Abgabe der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also dafür keine zusätzliche Vergütung. Rz. 69 Wird der Anwalt erstmals mit der Abgabe der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vor, für di...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / b) Vertretung des Erklärungsempfängers

Rz. 72 Die Entgegennahme der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also ebenfalls keine zusätzliche Vergütung, wenn er die Erklärung anfordert und entgegennimmt. Rz. 73 Wird der Anwalt erstmals mit dem Einholen der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt wiederum ...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / a) Vertretung des Erklärenden

Rz. 68 Die Abgabe der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also dafür keine zusätzliche Vergütung. Rz. 69 Wird der Anwalt erstmals mit der Abgabe der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3403 VV vor, für die er eine 0,8-Verfahrensgebüh...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 3. Vertretung im Zulassungsverfahren

Rz. 76 Sowohl der Anwalt des Antragstellers als auch der Anwalt des Antragsgegners erhalten im Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3206 VV. Der Anwalt des Antragsgegners erhält die volle Verfahrensgebühr allerdings nur, wenn er einen Schriftsatz einreicht, der einen Sachantrag enthält, also wenn er z.B. beantragt, die Sprungrevisi...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

Rz. 203 Beispiel 126: Bloße Revisionseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Revision beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erhält im Revisionsverfahren keine Vergütung. Die Einlegung der Revision gehört noch mit zum Ausgangsverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG) und wird durch die dortige Verfahrensgebühr abgegolten (siehe Beispiel...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Sprungrevision

Rz. 236 Nach § 161 Abs. 1 SGG steht den Beteiligten gegen das Urteil des Sozialgerichts die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz (Sprungrevision) zu, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und wenn sie von dem Sozialgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluss zugelassen wird. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar (§ 161 Abs. 2 S. 3 SGG). Rz. 237 Der Antra...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 147 Zunächst erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV in Höhe von 1,6. Die Gebühr entsteht wiederum mit der Entgegennahme der Information und deckt sämtliche Tätigkeiten im Revisionsverfahren ab (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), ausgenommen die Wahrnehmung von Terminen. Rz. 148 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, so reduziert sich diese Gebühr nach Nr. 3207 VV auf 1...mehr

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§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / IX. Revisionsverfahren

Rz. 53 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3206 ff. VV. Rz. 54 Die Verfahrensgebühr beläuft sich auch hier auf 1,6 (Nr. 3206 VV), die ermäßigte Verfahrensgebühr auf 1,1 (Nr. 3207 VV). Rz. 55 Die Terminsgebühr im Revisionsverfahren entsteht zu einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 3210 VV). Rz. 56 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,3 (Nr...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 38. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 94 Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 47: Nichtzulassungsbeschwerde Auf die in 2020 erhobene Berufung hatte das OLG im August 2021 ein Urteil erlassen und die Revision nicht zugelassen. ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 5. Anrechnung

Rz. 143 Ist die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich und schließt sich das Revisionsverfahren an, ist die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die des Revisionsverfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3506 VV). Beispiel 64: Nichtzulassungsbeschwerde Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung (Wert: 10.000,00 EUR) zurückgewiesen und die Revision nicht zuge...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / IV. Revisionsverfahren

Rz. 30 Für die Revisionsverfahren bedarf es keiner besonderen Regelung. Hier gelten jeweils unmittelbar die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3206 ff. VV), die auch in sonstigen Revisionsverfahren anzuwenden sind, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Beispiel 7: Revision vor dem BAG Gegen die Entscheidung des LAG wird Revision zum BAG eingelegt,...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VIII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 46 Wird gegen die Nichtzulassung der Revision durch das LAG die Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG erhoben, so stellt dieses Verfahren eine eigene Angelegenheit gegenüber dem Berufungsverfahren dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Kommt es anschließend zur Durchführung des Revisionsverfahrens, ist dieses wiederum eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG). Insgesamt sind also dan...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / cc) Verkehrsanwalt nach Anm. zu Nr. 3400 VV

Rz. 46 In der Anm. zu Nr. 3400 VV ist eine besondere Verkehrsanwaltsgebühr enthalten. Grundsätzlich zählt die Übersendung der Handakten an einen anderen Rechtsanwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 17 RVG zum Rechtszug. Die Vorschrift der Anm. zu Nr. 3400 VV macht hiervon eine Ausnahme, wenn der Anwalt im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Übersendung der Akten an den Rechtsa...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 194 Im Revisionsverfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 4130 ff. VV). Rz. 195 Die Gebührenrahmen sind unabhängig davon, vor welchem Gericht die Revision stattfindet (OLG oder BGH). Sie sind ferner unabhängig davon, ob gegen ein erstinstanzliches Urteil Revision oder Sprungrevision oder ob gegen ein Berufungsurteil Re...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Terminsgebühr

Rz. 152 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3210 VV eine Terminsgebühr in Höhe von 1,5. Rz. 153 Auch hier kommt eine Reduzierung nicht in Betracht, selbst wenn lediglich Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden. Rz. 154 Nach Anm. zu Nr. 3210 VV gilt die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechend. Auch im Revisionsverfahren ist eine mündliche Ve...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger war bislang nicht beauftragt

Rz. 223 Wird der Verteidiger erstmals im Revisionsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im gerichtlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren als Verteidiger tätig, so ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 126 bis 143. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Revision b...mehr

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§ 35 Strafsachen / IX. Einzeltätigkeiten

Rz. 265 Der Rechtsanwalt, dem nicht die Verteidigung des Beschuldigten oder die Vertretung eines anderen Beteiligten übertragen ist, erhält für einzelne Tätigkeiten die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 4300 ff. VV. Vorgesehen sind fünf Gebührentatbestände mit unterschiedlichen Gebührenrahmen. Rz. 266 Vorbem. 4.3 VV stellt klar, dass der Anwalt die Verfa...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vorangegangene Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 245 Auch dann, wenn eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision vorangegangen ist, liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (siehe Rdn 46 ff.). Auch hier ist wiederum anzurechnen (Anm. zu Nr. 2102 VV). Beispiel 136: Tätigkeit im Revisionsverfahren mit vorangegangener Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision Der Anwalt wird zunächst mit der Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 5. Vorausgegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 158 Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so ist die Anrechnung nach Anm. zu Nr. 3506 VV zu beachten. Beispiel 72: Revision mit Termin und vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen wird Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (Wert: 8.000,00 EUR), die erfolgreich ist. Daran sc...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigungs- oder Erledigungsgebühr

Rz. 157 Auch im Revisionsverfahren kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Deren Höhe beläuft sich dann nach Nr. 1004 VV auf 1,3. Beispiel 71: Revision mit Termin und Erledigung Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (Beschwer: 10.000,00 EUR) wird Revision eingelegt. Dort kommt es zu einer außergerichtlichen Verhandlung und Erledigung des Verfahrens. Neben ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 69 Hat das FG die Revision nicht zugelassen und wird hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde nach § 115 Abs. 3 FGO eingelegt, so handelt es sich dabei gegenüber der Vorinstanz um eine selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Der Anwalt erhält für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV, die sich im Falle der vorzeitigen ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 138 Der Anwalt erhält für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 Abs. 1 VwGO) die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Danach entsteht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV. Endet der Auftrag vorzeitig, reduziert sich diese Gebühr gem. Nr. 3507 VV auf 1,1. Rz. 139 Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöhen sich diese Gebühre...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 166 In einem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG nach §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72a ArbGG erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3506 ff. VV, da diese seit der Neufassung durch das 2. KostRMoG auch in Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anzuwenden sind. Abzurechnen ist daher wie in Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 137 Lässt das Oberverwaltungsgericht (der Verwaltungsgerichtshof) die Revision nicht zu, so ist hiergegen die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§ 133 Abs. 1 VwGO). Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 9 RVG). Insgesamt sind also drei Angelegenheiten gegeben:mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

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§ 35 Strafsachen / (12) Rechtsmitteleinlegung

Rz. 142 Die Einlegung des Rechtsmittels – unabhängig davon, ob Berufung oder Revision eingelegt wird – zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG mit zur Gebühreninstanz. Der Anwalt erhält hierfür also keine zusätzliche Vergütung. Beispiel 82: Hauptverhandlung mit Rechtsmitteleinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergege...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Anwendbare Vorschriften

Rz. 45 In den gerichtlichen Erkenntnisverfahren erster Instanz vor den Finanzgerichten erhält der Anwalt zwar auch die Gebühren nach Teil 3 VV, nicht jedoch nach Abschnitt 1, also nach den Nrn. 3100 ff. VV, sondern gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV die Gebühren nach Abschnitt 2, also nach den für die Berufung geltenden Gebührenvorschriften. Finanzgerichte sind auf der Ebene der Ob...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 12. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 246 Das Verfahren nach Zurückverweisung stellt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten gebührenrechtlich gegenüber dem Ausgangsverfahren eine eigene Angelegenheit dar (§ 21 Abs. 1 RVG). Der Anwalt erhält also alle Gebühren erneut. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorausgegangenen Verfahrens auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anzurechne...mehr