Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtskräftiger Titel

Rz. 509 Aber auch bei einem rechtskräftigen Urteil kann es Ungewissheit geben, z.B. hinsichtlich der Auslegung oder darüber, ob der Beklagte hinsichtlich der Erfüllung des titulierten Anspruchs ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig ist bzw. eine Zwangsvollstreckung von daher genügend sicher erscheint.[512] Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr (VV 5100)

Rz. 4 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann zunächst die Grundgebühr nach VV 5100 entstehen. Rz. 5 Ist der Verteidiger in einem vorangegangenen Verfahrensabschnitt allerdings bereits tätig gewesen und hat dort die Grundgebühr verdient, kann er diese Gebühr nicht nochmals verdienen (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Rz. 6 Soweit er dagegen erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 geregelt. Soweit nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist (§ 2 Abs. 1), sind die Gebühren in den VV 3206–3211 geregelt. Die Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren bei Abrechnung nach Rahmengebühren (§ 3 Abs. 1) finden sich in den VV 3212, 3213. Rz. 2 Der Anwalt erhält eine Verfahrens- u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlende Regelung

Rz. 58 Fehlen in einer Vergütungsvereinbarung Regelungen zu den Auslagen, gelten diese im Zweifel als durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.[58] Dies gilt insbesondere bei Zeit- und Pauschalvereinbarungen. In diesen Fällen muss unbedingt eine Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen werden, und wenn auch nur vereinbart wird, dass sich die Reisekosten nach den gesetzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unterbringungssachen nach § 312 FamFG

Rz. 14 Darüber hinaus sind die VV 6300 ff. anwendbar in Verfahren nach § 312 FamFG, also in Unterbringungssachen.[12] § 312 FamFG definiert, was Unterbringungssachen sind, nämlich Verfahren, diemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rücknahme

Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79 Eine Teilrüc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Besonderheiten bei der Verfassungsbeschwerde

Rz. 59 Der Rechtsanwalt, der die Begehren mehrerer Auftraggeber einheitlich in demselben Verfassungsbeschwerdefahren gem. § 13 Nr. 8a BVerfGG geltend macht, wird in derselben Angelegenheit tätig, wenn zwischen den Begehren ein innerer Zusammenhang besteht. Verfassungsbeschwerden mehrerer Auftraggeber betreffen verschiedene Gegenstände, auch wenn sie gegen denselben Akt der ö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Schriftliches Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Rz. 139 Mit dem JuMoG neu eingeführt worden ist in § 411 Abs. 1 S. 3 StPO die Möglichkeit, auch in Strafsachen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht hierüber im schriftlichen Verfahren entscheiden. Erforderlich hierzu ist al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4124 erhält der Verteidiger auch im Berufungsverfahren zunächst einmal eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (VV Vorb. 4 Abs. 2). Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß (VV Vorb. 4 Abs. 4), so entsteht gemäß VV 4125 ein erhöhter Gebührenrahmen. Rz. 2 Der Gebührenrahmen beläuft sich für den W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kostenansatz

Rz. 37 In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar ist (§ 153 StBerG, § 127 WPO, § 98 PAO), setzt der Kostenbeamte die zu tragenden Kosten (Gebühren und Auslagen) fest. In berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht nach BRAO vollzieht dies der Vorsitzende de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt rät insgesamt ab – Rechtsmittel wird nicht eingelegt

Rz. 28 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag, rät danach vom Rechtsmittel ab und wird dieses auch nicht mehr eingelegt, dann entsteht nur die jeweilige Verfahrensgebühr, die sich gegebenenfalls wegen vorzeitiger Erledigung ermäßigt, sofern dies vorgesehen ist. Beispiel: Der Mandant ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden. Der Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehrere Einzelpersonen

Rz. 34 Geht es jedoch um die persönliche Rechtswahrnehmung mehrerer Wohnungseigentümer auch hinsichtlich der Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft, bleibt die Angelegenheit eine solche von Einzelpersonen.[69] Deren gemeinschaftliches Vorgehen begründet und bestimmt für ihren Anwalt einen Mehrvertretungszuschlag (vgl. Rdn 20). Der Zuschlag fällt auch an, wenn der Verband ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 134 Die Beweislast dafür, dass der Anwalt an der Einigung mitgewirkt hat, liegt immer bei ihm. Rz. 135 Die Beweislast dafür, dass die Mitwirkung des Anwalts ursächlich war, liegt nur grundsätzlich bei ihm. Steht seine Mitwirkung bei den Einigungsverhandlungen fest, wird die Ursächlichkeit für den Abschluss gesetzlich vermutet (Anm. Abs. 2).[146] Hier wechselt die Beweisla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verhaftungsauftrag und erneute Sachpfändung

Rz. 347 In der Praxis wird mit dem Verhaftungsauftrag nicht selten ein Auftrag zur erneuten Sachpfändung verbunden. Dadurch entsteht nur dann eine erneute Gebühr gemäß VV 3309 für die Sachpfändung, wenn entweder der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für einen zwischenzeitlichen Vermögenserwerb des Schuldners hat oder seit der vorherigen Sachpfändung eine gewisse Zeit verstric...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Haftzuschlag nach VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 9 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entsteht gemäß VV 4131 ein erhöhter Gebührenrahmen bzw. für den gerichtlich bestellten Anwalt eine höhere Festgebühr. Unerheblich ist auch hier, ob der Beschuldigte in dieser oder in einer anderen Sache einsitzt und um welche Art von Haft es sich handelt; denkbar ist auch in einem Sicherungsverfahren gemäß §§ 413 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. WEG-Gemeinschaft

Rz. 22 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft als GbR nach der Rechtsprechung des BGH teilrechtsfähig ist, nämlich soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt,[18] kommt es bei deren Vertretung zu keiner Erhöhung, weil es sich nur um eine Person handelt, wenn der Titel auf die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst lautet und der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Terminsgebühr

Rz. 60 Die Terminsgebühr beträgt immer 1,5 (VV 3210) bzw. 0,8 (VV 3211). Beispiel 3: Gegen die Entscheidung des OVG (Wert: 20.000 EUR) wird Revision zum BVerwG eingelegt, über die mündlich verhandelt wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG (Anm. Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 95 Im Beschlussverfahren nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG kommt es nicht zu einer Hauptverhandlung; als Ausgleich entsteht dafür die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 5, wenn der Anwalt dazu beigetragen hat, dass das schriftliche Verfahren durchgeführt wird.[72] Ausreichend istmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Rz. 23 Die Einigungsgebühr der VV 2508 erhält der Anwalt auch dann, wenn er bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) mitwirkt (siehe Anm. Abs. 2).[39]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höchstens 5 EUR

Rz. 209 Durch das 2. KostRMoG ist im Tatbestand von Nr. 2 ergänzt worden, dass für die elektronische Überlassung von Dateien höchstens 5 EUR erhoben werden, wenn Dokumente in einem Arbeitsgang überlassen, bereitgestellt oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragen werden. Diese Beschränkung ist sinnvoll. Das OLG Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Zusammenrechnung (Abs. 1) 1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 7 Voraussetzung für eine Zusammenrechnung ist, dass der Anwalt in derselben Angelegenheit tätig geworden ist. Der Begriff der Angelegenheit ist in den §§ 15 ff. geregelt (siehe § 15 Rdn 23 ff.). Bei verschiedenen Angelegenheiten wird niemals addiert; hier sind die Gebühren vielmehr unabhängig voneinander aus den jeweil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gemäß § 79 Abs. 5 S. 1 OWiG ohne Hauptverhandlung

Rz. 102 Bei einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gemäß § 79 Abs. 5 S. 1 OWiG ohne Hauptverhandlung fällt keine Zusätzliche Gebühr an.[82] Im Gegensatz zum vergleichbaren Fall des § 72 OWiG im erstinstanzlichen Verfahren ist dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgesehen, zumal das Gericht auch ohne Zustimmung des Betroffenen von einer Hauptverhandlung absehen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. Rz. 93 Wird der Auftrag vorzeitig b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verhaftung (§ 802g Abs. 2 ZPO)

Rz. 346 Beantragt der Rechtsanwalt gemäß § 802g Abs. 2 ZPO beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Verhaftung des Schuldners,[347] ist das Verhaftungsverfahren für den schon vorher im Rahmen des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft einschließlich Beantragung des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) tätigen Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit. Die Gebühr VV 3309 ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Erste Instanz Rz. 30 Nr. 6 betrifft den Fall, dass eine vorläufige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 1 ZPVtrAUTAG) auf Antrag des Gläubigers in eine endgültige Vollstreckbarkeit (§ 3 Abs. 2 ZPVtrAUTAG) umgewandelt werden soll. Das Verfahren über die endgültige Vollstreckbarkeit bildet mit dem Verfahren über die vorläufige Vollstreckbarkeit gebührenrechtlich dieselbe Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung gegen den eigenen Mandanten (§ 11)

Rz. 592 Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Vollstreckungskosten gemäß § 788 Abs. 1 ZPO erfasst auch die vereinfachte Festsetzung von im Vollstreckungsverfahren angefallener Kosten anwaltlicher Tätigkeit gegen den eigenen Mandanten gemäß § 11.[643] Rz. 593 Auch die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO können gemäß § 11 gegen den eigenen Mandanten festgesetzt werden....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Der Anwalt wird in eigener Sache tätig

Rz. 45 Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, so ist nach h.M. eine Kostenerstattung ausgeschlossen (siehe VV Vorb. 4 Rdn 127). Soweit man eine Erstattungspflicht analog § 464b Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO befürwortet, ist dann auch eine Gebühr nach den VV 4300 ff. zu erstatten, sofern die entsprechende Gebühr eines Verteidigers erstattungsfähig wäre.[14] B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 4 gilt nach VV Vorb. 6.4 Abs. 1 für die Tätigkeit in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO), auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gem. § 82 SG tritt. In diesen Verfahren richten sich die Gebühren nach VV 6400 bis 6403. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Kündigung

Rz. 94 Nimmt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren seine Kündigung zurück und besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass nach Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in ungekündigter Art und Weise fortbestehen soll, so lag nach einem Teil der Rechtsprechung kein gegenseitiges Nachgeben vor, das eine Vergleichsgebühr auslösen konnte.[76] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, so richtet sich seine Vergütung hierfür nach VV 2303. Nach § 17 Nr. 7 stellen die dort genannten Güte- und das Schlichtungsverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdeverfahren

Rz. 443 Wird der Antrag des Gläubigers auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Titels zurückgewiesen, erwachsen im anschließenden Beschwerdeverfahren gesonderte Gebühren gemäß VV 3500, 3513 (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 3). Erhebt der Schuldner Einwendungen gemäß § 732 ZPO, so erwächst für den Anwalt des Gläubigers nicht zusätzlich eine Gebühr gemäß VV 3309 i.V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerde im Grundverfahren

Rz. 79 Wird gegen die Entscheidung im Grundverfahren nach § 8 Abs. 2 StrEG sofortige Beschwerde erhoben, so erhält der Verteidiger wiederum keine gesonderten Gebühren. Die Tätigkeit wird für ihn vielmehr wiederum durch die Gebühren der VV 4100 ff. abgegolten (VV Vorb. 4.1. Abs. 2).[65] Nur Beschwerden nach VV Teil 3 lösen stets eine gesonderte Vergütung aus (§ 18 Abs. 1 Nr. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Nach der VV Vorb. 3 Abs. 4 i.V.m. § 15a sind eine Geschäftsgebühr (VV 2300) und die Gebühr für die Vertretung im Prozesskostenhilfeverfahren, die wegen desselben Gegenstands entstanden sind, aufeinander anzurechnen und zwar in Höhe der Hälfte der Geschäftsgebühr, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Geschäftsgebühr na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr

Rz. 9 Eine gesonderte Terminsgebühr fällt neben der Verfahrensgebühr nicht an, weil Anm. S. 2 zu VV 3333 dies ausdrücklich ausschließt. Diese Regelung beruht darauf, dass auch die entsprechende Vorschrift in § 71 BRAGO keine weitere Gebühr vorsah.[8] Auch Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 1 stellt klar, dass die in Vorbemerkung 3 Abs. 3 enthaltenen Entstehungstatbestände der Terminsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Angelegenheit

Rz. 95 Aus Abs. 1 Nr. 1 und 2 ergibt sich zunächst einmal der Grundsatz, dass Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahmen und Maßnahmen im Verwaltungszwangs- bzw. -vollstreckungsverfahren gegenüber dem Verfahren, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen wurde, eine selbstständige und damit besonders zu vergütende Angelegenheit darstellen. Allerdings zählen gewisse Tätigkeite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erteilung eines Verfahrensauftrages

Rz. 7 Voraussetzung für die Anwendung von Anm. Nr. 1 ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein Verfahrensauftrag für die in VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 genannten Verfahren, erteilt ist (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Ist dies schon nicht der Fall, kann keine Gebührenreduzierung nach Anm. Nr. 1 eintreten, da eine Verfahrensgebühr nicht entstehen kann. Der Rechtsanwalt kann dann a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Die Anrechnung nach Anm. zu VV 6215

Rz. 12 Ist dem Verfahren des dritten Rechtszugs ein erfolgreiches Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so ist die dort verdiente Verfahrensgebühr der VV 6215 auf die der VV 6211 anzurechnen (Anm. zu VV 6215). Diese bisher übersehene Anrechnungsregelung ist mit dem 2. KostRMoG zum 1.8.2013 eingefügt worden. Rz. 13 Beispiel: Der Anwaltsgerichtshof hat ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühren (Anm.)

Rz. 17 Auch wenn die Verfahrensgebühren für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zum BVerwG im selben Gebührentatbestand geregelt sind wie die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren selbst, handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 9). Damit der Anwalt aber nicht beide Gebühren ungekürzt nebeneinander erhält, ist ebens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Terminsteilnahme

Rz. 30 Ausreichend für das Entstehen der Gebühr ist die Teilnahme des Rechtsanwalts am Termin. Er muss nicht verhandeln, insbesondere keine Anträge stellen oder sich aktiv an Erörterungen beteiligen. Der Anwalt muss auch nicht bis zum Ende des Termins anwesend sein. Rz. 31 Ob der Verfolgte im Termin anwesend ist, ist unerheblich. Der Anwalt erhält die Terminsgebühr also auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Familienrechtliche Beschwerdeverfahren

Rz. 19 In Beschwerdeverfahren in Familiensachen sind nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) die Vorschriften der VV 3200 ff. entsprechen anzuwenden, also auch die Ermäßigung nach VV 3203. Rz. 20 Soweit in der Gegner nicht erscheint, ist auch hier e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6212)

Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser abe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vergütung in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und in Verfahren über eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG (VV 6300, 6301)

1. Verfahren Rz. 28 Nach §§ 415 ff., 312 ff. und §§ 151 Nr. 6 und 7, 167 i.V.m. § 312 ff. FamFG kann das Amtsgericht Freiheitsentziehungen und Unterbringungen anordnen oder eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG genehmigen. Das Gericht entscheidet aufgrund mündlicher Anhörung der Person, die untergebracht o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Entscheidungen können ohne mündliche Verhandlungen durch Beschluss ergehen (§ 1063 Abs. 1, 4 ZPO). Nimmt der Rechtsanwalt einen Termin wahr, erhält er für die in VV 3327 genannten Tätigkeiten eine weitere 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Das Entstehen – nicht die Höhe – der Terminsgebühr bestimmt sich hierbei nach VV Teil 3 Abschnitt 1, soweit sich aus dem 3. Abschnitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag – kein gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 217 Versucht der Gerichtsvollzieher im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine gütliche Erledigung herbeizuführen,[215] bildet eine etwaige Tätigkeit des Anwalts im Rahmen dieser gütlichen Erledigung keine besondere Angelegenheit. Als Tätigkeit sind z.B. denkbar die Prüfung des vom Gerichtsvollzieher gemäß § 802b Abs. 3 S. 1 ZPO im Rahmen der gütlichen Erled...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abgeltungsbereich

Rz. 35 Die Gebühr nach VV 3400 gilt sämtliche Tätigkeiten ab, die den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten betreffen, also insbesondere die Informationsbeschaffung, Besprechungen mit der Partei, gegebenenfalls Ermittlung von Zeugen, Auswertung von Beiakten und Unterlagen sowie die Übermittlung dieser Informationen an den Verfahrensbevollmächtigten. Auch der umgekehrte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Widerruf, Aufhebung, Abänderung: Dieselbe Angelegenheit

Rz. 28 Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Gem. § 16 Nr. 5 bilden das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf dieselbe Angelegenh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 249 Bei der Abrechnung nach Wertgebühren bedeutet dies, dass eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach VV 3200 anfällt. Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitigen Beendigung (vgl. VV 3201 Rdn 1 ff.). Bei der Abrechnung nach Betragsrahmengebühren bedeutet dies, das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einscannen und Speichern

Rz. 98 Zu der Frage, ob die Dokumentenpauschale auch anfällt, wenn keine Kopien oder Ausdrucke aus der Behörden- bzw. der Gerichtsakte in Papierform hergestellt wurden, sondern der Rechtsanwalt die für die sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache gebotenen Seiten der Akte lediglich einscannt und auf seinem Computer bzw. einem externen Datenträger gespeichert hat, wird auf Rdn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Keine Anrechnung vereinbarter Vergütungen

I. Grundsatz: Keine Anrechnung Rz. 133 Vereinbarte Vergütungen sind grundsätzlich nicht anzurechnen, da es an einer dahingehenden Anrechnungsvorschrift fehlt.[52] Anzurechnen sind nur gesetzliche Gebühren. Rz. 134 Eine vereinbarte Vergütung (§§ 3a ff.) ist nur anzurechnen, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Das gilt auch dann, wenn die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsmaßnahme und Vollstreckungshandlung

Rz. 106 In der Vollstreckung gilt grundsätzlich jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine (dieselbe) Angelegenheit, so dass dem Rechtsanwalt insofern die Gebühr nach VV 3309 bzw. 3310 nur einmal erwächst. Die Vollstreckungsmaßnahme ist zu unterscheiden von den Vollstre...mehr