Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fortsetzungsverfahren

Rz. 33 Auch dann, wenn die Freiheitsentziehungs- oder Unterbringungsmaßnahme beendet ist und beim Gericht im Wege des Fortsetzungsfeststellungsantrags die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden soll, wird die Tätigkeit des Anwalts noch durch die Gebühr nach VV 6300 abgegolten.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 87 Wird der Rechtsanwalt, der die Vertretung des Antragsgegners übernommen hat, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3307 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[74] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3307 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Reg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erledigung vor Antragstellung

Rz. 77 Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für drei Gesamtgläubiger einen Mahnbescheid über 4.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner. Zur Einreichung des Mahnbescheidantrags kommt es nicht mehr. Die 0,5-Verfahrensgebühr der VV 3306 erhöht sich jetzt gemäß VV 1008 um zweimal 0,3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 64 War zuvor erfolgreich ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt worden, ist diese Tätigkeit durch die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren mit abgegolten, da es sich insoweit um eine einzige Angelegenheit handelt (§ 16 Nr. 11).[29]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorlage aus eigenen Mitteln

Rz. 25 Die Hebegebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt den Zahlbetrag aus eigenen Mitteln vorlegt und erst anschließend beim Mandanten einfordert. Beispiel: Der Anwalt zahlt die Vergleichssumme aus eigenen Mitteln an den Gegner und lässt sich diesen Betrag anschließend vom Mandanten erstatten. Dass in diesem Fall nicht "empfangene Gelder" weitergeleitet werden, sondern der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem GWB

Rz. 70 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 [17] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 47 GKG i.V.m. § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG .mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gegenstandswert

Rz. 21 Der Wert des Aufgebotsverfahrens wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt (§ 3 ZPO, § 36 Abs. 1 GNotKG). Er richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Antragstellers, das sich nicht mit dem Wert des auszuschließenden Rechts decken muss.[6] Der Streitwert für die Bemessung der Gerichtsgebühr im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Rechtfertigung der Berufung (Nr. 2, 1. Alt.)

Rz. 5 Für die Berufungsbegründung erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2, 1. Alt. Dies gilt auch dann, wenn er mit der Einlegung der Berufung beauftragt war. Einlegung und Begründung zählen nach Anm. zu VV 4301 als dieselbe Angelegenheit. Der Gebührenrahmen bemisst sich nach VV 4300 Nr. 1. Ausreichend für die Gebühr nach Nr. 2, 1. Alt. ist, dass der Anwalt die Begründung ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 152 Nach VV 1000 beläuft sich die Einigungsgebühr grundsätzlich auf 1,5. Soweit der Gegenstand der Einigung bereits gerichtlich anhängig ist, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 (VV 1003); ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren bzw. im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder im Verfahren vor dem R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 47 Der Rechtsanwalt kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a verlangen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erforderlich ist lediglich, dass das Anfertigen von Kopien oder Ausdrucken zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Anwalts. Darauf, ob dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Abgeltungsbereich

Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, ausgenomm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 12 Anm. Abs. 1 Nr. 1 findet nur bei Verfahren Anwendung, für die eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, auf die aber im Einverständnis mit den Parteien verzichtet werden kann.[3] Rz. 13 Eine mündliche Verhandlung ist i.S.d. Vorschrift nicht vorgeschrieben, wenn es im Ermessen des Gerichts steht, ob es aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urteil oder ohne eine sol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Strafverfahren geht in Bußgeldverfahren über

Rz. 30 Im umgekehrten Fall, also wenn zunächst im Strafverfahren ermittelt worden ist, dieses dann aber nach § 43 OWiG eingestellt wurde und nunmehr aufgrund derselben Tat oder Handlung wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit weiter ermittelt wird, entsteht keine Grundgebühr im Bußgeldverfahren mehr (Anm. Abs. 2 zu VV 5100). Die Grundgebühr des Strafverfahrens deckt dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ermessen des Rechtsanwalts

Rz. 249 Ein kleinlicher Maßstab ist unangebracht. Bei der Auswahl und dem Umfang der Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten ist dem Anwalt vielmehr ein großzügiges Ermessen einzuräumen.[379] Es ist einem Verteidiger nicht zuzumuten – insbesondere bei umfangreichen Verfahrensakten – jedes Blatt vorher einzeln zu lesen und auf seine Wertigkeit zu prüfen. Eine grobe Prüfung und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6214)

Rz. 5 Nach VV 6214 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6212, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6213 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sekundärinsolvenzverfahren

Rz. 8 Um die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens zu vermeiden, kann der Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens in Bezug auf das Vermögen, das in dem Mitgliedstaat, in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden könnte, belegen ist, eine einseitige Zusicherung des Inhalts geben, dass er bei der Verteilung dieses Vermögens oder des bei seiner Verwertung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (Anm. Abs. 1)

Rz. 5 Nach Anm. Abs. 1 entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn eine gerichtliche Entscheidung mit Zustimmung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergeht oder einer beabsichtigten Entscheidung ohne Hauptverhandlungstermin nicht widersprochen wird. Die Möglichkeit des Verzichts auf die mündliche Verhandlung und der Entscheidung durch Beschluss sieht § 59 BDG vor. Nach § 10...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch ist auf die Gebührenerhöhung nach VV 1008 beschränkt

Rz. 148 Der BGH hatte zu § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO entschieden, dass sich die Bewilligung der PKH bezüglich der Anwaltsgebühren auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkt, wenn der Rechtsanwalt mehrere Streitgenossen vertritt, die nicht alle die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH erfüllen.[264] Insbesondere unter Hinweis auf diese Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kostenentscheidung

Rz. 66 Für die Kostenentscheidung gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Kostenentscheidung richtet sich daher grundsätzlich nach dem Obsiegen und Unterliegen. Anzuwenden sind daher grundsätzlich die §§ 91 ff. ZPO bzw. die vergleichbaren Vorschriften der sonstigen Gerichtsbarkeiten. Rz. 67 Allerdings enthält § 201 Abs. 4 GVG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 35 Beispiel: Der Beklagte ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden und beauftragt seinen Anwalt, in vollem Umfang Berufung einzulegen. Dieser rät jedoch von der Berufung ab, soweit sie einen Teilbetrag von 5.000 EUR betrifft. Die Berufung wird nur wegen 15.000 EUR eingelegt. Die volle Gebühr nach VV 3200 entsteht aus dem Wert von 15.000 EUR; aus den weiteren 5.00...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 2 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Anwalt die Gebühren nach VV 4126 ff. Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4126 ff. ist,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil nach § 94a FGO

Rz. 31 Diese Variante betrifft erstinstanzliche Verfahren vor dem FG, auf die nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 die Gebühren eines Berufungsverfahrens entsprechend anzuwenden sind. Rz. 32 Nach § 94a FGO kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert bei einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, 500 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fälle der Zugehörigkeit zum Rechtsmittelverfahren

Rz. 6 Die Tätigkeit des Anwalts gehört in folgenden Fällen zum Rechtsmittelverfahren, so dass nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 eine einzige Angelegenheit vorliegt: a) Das ursprünglich unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel wird nachträglich beschränkt Rz. 7 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt gegen das Urteil Berufung ein und beantragt, das Ur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Ist nach den vorstehenden Ausführungen Umsatzsteuer angefallen, so hat der Anwalt diese nach VV 7008 dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Rz. 66 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt Kleinunternehmer ist und er sich nach § 19 Abs. 2 UStG dazu entschlossen hat, zur Umsatzsteuer zu optieren. Auch dann hat er die Umsatzsteuer dem Auftraggeber gemäß VV 7008 in Rechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung einer vereinbarten Vergütung

Rz. 74 Ist eine Vergütung vereinbart (§§ 3a ff.), so gilt VV 7008 nicht ohne weiteres. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten sein soll, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt oder ob Umsatzsteuer hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist die Umsatzsteuer i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung des Gläubigers (VV 3316)

Rz. 15 Wird der Rechtsanwalt des Gläubigers zusätzlich im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan tätig, beträgt die Verfahrensgebühr der VV 3314 gemäß VV 3316 1,0. Die Gebühr ist um 0,5 niedriger als die für den Rechtsanwalt des Schuldners, weil der Arbeitsaufwand für den Gläubigeranwalt in der Regel geringer ist. Als Tätigkeiten kommen u.a. in Betracht die Beratung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Gebühr für die Mitwirkung bei der m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Wiederaufnahme nach mehr als zwei Kalenderjahren, § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 57 Wird das Verfahren zunächst beendet und dann nach Ablauf von zwei Kalenderjahren wieder aufgenommen und eingestellt, so kann die Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 erneut entstehen. Beispiel: Gegen den Mandanten wurde im August 2017 ermittelt. Das Verfahren ist wenige Wochen später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, wobei der Verteidiger dies gefördert hat. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Identität der Gegenstände

Rz. 107 Die in Anm. Abs. 1 geregelte Anrechnung der Gebühren erfolgt nur, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Gegenstands eine Verfahrensgebühr in einem anderen Verfahren erhält. Mit dem Begriff "Gegenstand" ist damit nicht der gesamte Lebenssachverhalt des anderen Verfahrens gemeint. Vielmehr ist die Identität nur bezogen auf die in der Einigung enthaltenen einzelnen Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen und Beschwerden

Rz. 5 Für das Kostenfestsetzungsverfahren sowie für das Verfahren über den Kostenansatz ordnet § 16 Nr. 10 allerdings an, dass mehrere Erinnerungen und mehrere Beschwerden in demselben Rechtszug eine Angelegenheit sind, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500, 3513 nur einmal erhalten kann (siehe § 16 Rdn 155 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsvereinbarung

Rz. 55 Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56] Rz. 56 Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Zurückverweisung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 352 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Abs. 1 ebenfalls anwendbar. Die frühere Streitfrage, ob die Geschäftsgebühr erneut entstehe oder nicht, ist obsolet, nachdem jetzt FG-Verfahren ebenso behandelt werden wie bürgerliche Rechtsstreite und keine Geschäftsgebühren, sondern Verfahrensgebühren entstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mehrere Gläubiger im Verteilungsverfahren

Rz. 28 Entsprechendes gilt für die Vertretung mehrerer Gläubiger im Verteilungsverfahren. Hier wie auch sonst ist richtigerweise danach zu differenzieren, ob der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist oder nicht. Beispiel 1: A und B haben eine Pfändung ausbringen lassen aufgrund einer titulierten Forderung, die ihnen als Gesamtgläubiger zusteht. Vertritt der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Ordnung desjenigen Gerichts, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Pauschgebühr

Rz. 8 Durch Anm. Nr. 1 und 2 zu VV 3311 werden die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts in der Weise geregelt, dass das gesamte Verfahren der Zwangsversteigerung in zwei Phasen aufgegliedert und für jede dieser Phasen gesondert eine Pauschgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4 eingeführt wird. Dies hat zur Folge, dass zum einen sämtliche Tätigkeiten innerhalb der jeweiligen Ph...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwendungsbereich

Rz. 170 Die Regelung – ebenso für VV 3328, 3332 – gilt mangels Bezugnahme auf bestimmte Regelungen der ZPO für sämtliche Verfahren betreffend die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung. In Betracht kommen somit die Verfahren nach §§ 108,[159] 707, 718, 719, 765a, 769, 771 Abs. 3, 785, 786, 805 Abs. 4, 810 Abs. 2, 924 Abs. 3, 1084 Abs. 2 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Kostenerstattung

Rz. 44 Über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat das Gericht gemäß § 79 Abs. 3 OWiG, § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Soweit der Betroffene freigesprochen wird, sind die Kosten und notwendigen Auslagen gemäß § 467 Abs. 1 StPO der Staatskasse aufzuerlegen. Wird die Rechtsbeschwerde verworfen, hat der Betroffene nach § 473 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verzicht

Rz. 67 Ausgeschlossen ist die Hebegebühr allerdings dann, wenn der Anwalt gegenüber dem (potentiell) erstattungspflichtigen Dritten darauf verzichtet hat. Hauptanwendungsfall ist die Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen einiger Haftpflichtversicherer. Soweit der Anwalt nach den Abrechnungsgrundsätzen abrechnet, decken die Pauschbeträge unter Umständen auch eventuelle G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung

Rz. 81 Förderung bedeutet auch hier nicht Ursächlichkeit, sondern lediglich eine mitwirkende, begleitende Tätigkeit, die wiederum vermutet wird (Anm. Abs. 2). Es ist danach nicht erforderlich, dass der Verteidiger selbst die Rücknahme des Einspruchs erklärt. Es genügt, wenn der Mandant den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt daran mitgewirkt hat, etwa weil er dazu gera...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 gibt an, wie die nach VV 7003 bis 7006 zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind, wenn eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt wird. Sie regelt nicht, welche Vergütung dem Anwalt für die Ausführung von Geschäftsreisen zusteht; dies ergibt sich vielmehr aus VV 7003 bis 7006. Rz. 49 Nimmt der Anwalt anl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zuständigkeit für Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 129 Der BGH[89] hat entschieden, dass nach Rücknahme des Mahnantrags für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Zuständigkeit des für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständigen Gerichts besteht.[90] An dieses ist nach Rücknahme des Mahnantrags das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben. Ausdrücklich ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3331

Rz. 11 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, erhält der Anwalt nach VV 3331 eine Terminsgebühr in Höhe von 0,5. Rz. 12 Eine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung oder Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ist mangels Bezugnahme auf die entsprechenden Vorschriften (Anm. Abs. 1 zu VV 3104 etc.) nicht mö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensarten

Rz. 6 Eine Beistandstätigkeit des Rechtsanwalts ist in verschiedenen Verfahren denkbar:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Geltung nur bei Prozesskostenhilfe Rz. 1 § 50 regelt eine spezielle Eigenart der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, die bei anderen Beiordnungen oder bei Bestellungen des Anwalts nicht auftaucht. Deshalb muss hier bei der Ausgestaltung des aus der Beiordnung folgenden Vergütungsanspruchs des Anwalts auf das Rechtsverhältnis Staat – Partei zurückgegriffen werden, wa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe der Gebühr

Rz. 14 Für seine Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr nach VV 4104. Rz. 15 Die Höhe der Verfahrensgebühr beläuft sich für den Wahlanwalt gemäß VV 4104 auf 44 EUR bis 319 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Rz. 16 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 145 EUR. Rz. 17 Befindet sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 41 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenansatz vorzugehen, oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anwalt rät teilweise ab – Rechtsmittel wird sodann eingelegt und mit eingeschränktem Antrag durchgeführt

Rz. 29 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag und rät er danach vom Rechtsmittel teilweise ab und wird dieses dann auch nur beschränkt durchgeführt, dann ist wiederum die Verfahrensgebühr des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens entstanden. Sofern im VV vorgesehen, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr dann allerdings aus dem Wert, aus dem das R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Pauschgebühr

Rz. 73 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist wiederum das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 51 Abs. 2 S. 1).mehr