Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Freiwillige Gerichtsbarkeit (ohne Familiensachen)

Rz. 59 Nach § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit den Beteiligten die Sache in einem Termin erörtern, wenn es dies für sachdienlich hält. Damit liegt die Wahl zwischen einem mündlichen und einem schriftlichen Verfahren im Ermessen des Gerichts, so dass die Fiktion nach VV 3104 Abs. 1 Nr. 1, die das schriftliche Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 356 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu VV 3100 in die VV Vorb. 3 als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[397] auch im Berufungsverfahren vom Urkundsverfahren Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anrechnungsfrage ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bemessung und Angemessenheit der Vergütung

aa) Kriterien für die Ermittlung Rz. 325 Welche Vergütung angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.[588] Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwieri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einzeltätigkeiten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bestimmung der Vergütung

aa) Bestimmung durch Erblasser (1) Erblasserwille Rz. 319 Die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung ist primär Sache des Erblassers. Nur wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, kommt ein Anspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB überhaupt in Betracht. Umgekehrt ist eine Bestimmung des Erblassers über die Höhe der Vergütung und deren Zahl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahren nach VV Teil 3

a) Mahnverfahren Rz. 27 b) Vereinfachtes Verfahren über den Unterha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bemessungsgrundlage

(1) Nachlasswert Rz. 326 Als Bemessungsgrundlage für die Vollstreckervergütung wird nach h.M. der Nachlasswert angesehen.[591] Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist demnach eine Wertgebühr. Dabei ist, wenn die Vollstreckung den ganzen Nachlass erfasst, vom Bruttowert (Aktivvermögen) des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls auszugehen.[592] Ist die Testamentsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teileinigung/Einigung über Teilgegenstand

Rz. 12 Entsteht die Einigungsgebühr VV 100 als Wertgebühr, wird dem Umstand einer Teileinigung nur über den Teil des Gegenstands dadurch Rechnung getragen, dass die Einigungsgebühr nur nach dem Wert dieses Teilgegenstands anfällt (VV 1000 Rdn 197).[24] Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist dann niedriger als der Gegenstandswert der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. In ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Die Vergütung des Verfahrenspflegers

a) Grundsätze Rz. 262 Die Vergütungsansprüche des Verfahrenspflegers ergeben sich aus § 277 FamFG. Danach hat sowohl der ehrenamtliche als auch der berufsmäßige Verfahrenspfleger zunächst einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach § 1835 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Ein Vorschuss kann nicht verlangt werden (§ 277 Abs. 1 S. 2 FamFG). R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 24 Nach Ansicht des OLG Hamm[15] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[16] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil in Höhe von einem Fünftel aus.[17] Rz. 25 Das OLG Frankfurt[18] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Staffelung der Gebührenrahmen (Abs. 2)

Rz. 2 In Bußgeldsachen ist eine Staffelung der Gebührenrahmen vorgesehen. Im vorbereitenden Verfahren sowie im gerichtlichen Verfahren sind jeweils drei Gebührenrahmen vorgesehen, je nach Höhe des Bußgeldes (unter 60 EUR/60 EUR bis 5.000 EUR/über 5.000 EUR). Durch die Höhe des angedrohten oder verhängten Bußgeldes ist also bereits ein geringerer oder höherer Gebührenrahmen v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Flucht in die Säumnis

Rz. 113 Nicht selten verlaufen die Verhandlungstermine in der Praxis in Abweichung von § 137 Abs. 1 ZPO so, dass das Gericht vor der Antragstellung zunächst seine vorläufige Rechtsauffassung mitteilt und ggf. auch den Parteien Hinweise erteilt. Entscheidet sich dann der Gegner, im Hinblick auf die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts keinen Antrag zu stellen, so hat dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktive Anwesenheit

Rz. 107 Es kommen je nach Art der Verhandlung unterschiedliche Beteiligungsformen in Betracht, von der ausdrücklichen Antragstellung in einer streitigen Verhandlung bis hin zur bloßen Stellungnahme zu einem Antrag oder Ausführungen des Gegners bzw. dem Stellen nur von Hilfsanträgen zur Hauptsache.[120] Für die Entstehung der Terminsgebühr ist die jeweilige Art der Beteiligun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 21. Ähnliche Tätigkeiten (Abs. 2 S. 2)

a) Exemplarische Aufzählung Rz. 413 Durch die Formulierung "oder eine ähnliche Tätigkeit", wird deutlich, dass die Aufzählung der Tätigkeiten, auf die das RVG nicht anwendbar ist, nicht abschließend ist; sie hat lediglich exemplarischen Charakter. Es handelt sich um Tätigkeiten, die häufig ehrenamtlich oder in erheblichem Umfang auch von Nicht-Rechtsanwälten erledigt oder die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Die Vergütung des Verfahrensbeistands

a) Bestellung Rz. 282 Nach § 158 Abs. 1 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. b) Nicht berufsmäßig bestellter Verfahrensbeistand Rz. 283 Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Vergütungssätze (Tabellen)

(1) Prozentsatz vom Nachlasswert Rz. 330 Nach der Klärung der Bemessungsgrundlage und der Gebührentatbestände bedarf es für die Berechnung der konkreten Vergütung noch der Ermittlung der einschlägigen Gebührensätze. In der Praxis sind dazu verschiedene Tabellen ausgearbeitet worden, die – ausgehend von der Rechtsnatur der Vollstreckergebühr als Wertgebühr – jeweils bestimmte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Die Vergütung des Zwangsverwalters

a) Grundsätze Rz. 389 Die Vergütung des Zwangsverwalters ist in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 geregelt, die das Bundesjustizministerium aufgrund der Ermächtigung in § 152a ZVG erlassen hat. Der Zwangsverwalter hat nach § 17 ZwVwV Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. b) Anwendung des RVG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Minderung, Verwirkung, Verjährung

aa) Minderung Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623] bb) Verwirkung Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auftrag

Rz. 8 Dadurch, dass nunmehr im Wortlaut der Vorschrift auf den Auftrag abgestellt wird, wird klargestellt, dass es für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestandes nicht auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ankommt oder darauf, ob das Schreiben ein solches einfacher Art ist.[16] Auch in der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zur Abgrenzung allein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 18. Die Vergütung des Nachlassverwalters

a) Grundsätze Rz. 384 Der Nachlassverwalter hat gem. § 1987 BGB stets einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Damit unterscheidet er sich von den Nachlasspflegern nach §§ 1960, 1961 BGB, die die Pflegschaft grds. unentgeltlich zu führen haben, sowie vom Vormund und von anderen Pflegern.[693] Der Grund für die Entgeltlichkeit der Amtsführung liegt darin, dass der Nachla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Grundstücke ohne Vermietung und Verpachtung

Rz. 398 Für die Zwangsverwaltung von Grundstücken, die nicht durch Vermietung oder Verpachtung genutzt werden, bemisst sich die Vergütung des Verwalters stets nach der aufgewandten Zeit (§ 19 Abs. 1 ZwVwV). Auch hier gelten Stundensätze zwischen 35 und 90 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Die Vergütung des Insolvenzverwalters

a) Grundsätze Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennbar überflüssig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die Anrechnungsvorschriften

1. Überblick Rz. 19 Mit Ausnahme von VV Teil 1 sind Anrechnungsvorschriften in allen Teilen des Vergütungsverzeichnisses vorgesehen. Sogar der Paragrafenteil enthält Anrechnungsvorschriften (§§ 34 Abs. 2, 35 Abs. 2). 2. Beratung und Gutachten Rz. 20mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Fälle des § 807 ZPO

Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vorliegen. Die gesonderte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Steuerrechtliche Aspekte

aa) Umsatzsteuer Rz. 222 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG ist mit dem pauschalen Stundensatz auch der Anspruch auf Ersatz anlässlich der Betreuung anfallender Umsatzsteuer abgegolten. Der Ansatz eines festen Gesamtbetrages einschließlich Umsatzsteuer ist nicht zu beanstanden.[414] Der Betreuer muss somit die anfallende Umsatzsteuer aus den Vergütungssätzen des § 4 Abs. 1 VBVG bestre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung des früheren Auftrags seit mehr als zwei Kalenderjahren – § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 32 Eine Ausnahme gilt nach § 15 Abs. 5 S. 2, wenn seit Erledigung des früheren Auftrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. Dann kann z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2, 3 eine neue Angelegenheit bilden, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Kalenderjahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundgedanke der Regelung (Abs. 2 S. 2)

a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3510

Rz. 4 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem ersten Betreiben des Geschäfts, das regelmäßig in der Aufnahme der Information liegt. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Daher bleibt es bei dem Gebührensatz von 1,3 auch dann, wenn das Patentamt gemäß § 73 Abs. 3 PatG der eingelegten Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags nach erfolgreicher Beschwerde (VV 4137, § 21 Abs. 1 S. 1)

Rz. 35 Wird gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig erfolgreich Beschwerde eingelegt und hebt das Beschwerdegericht die Entscheidung des Ausgangsgerichts lediglich auf, ohne abschließend über die Zulässigkeit zu entscheiden, so muss das Ausgangsgericht erneut über die Zulässigkeit befinden. Wird abschließend über die Zulässigkeit entschieden, schließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsanspruch

aa) Regelvergütung Rz. 348 § 2 Abs. 1 InsVV enthält für die Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmte Regelsätze. Einem bestimmten Betrag der Insolvenzmasse wird ein Prozentsatz zugeordnet, den der Insolvenzverwalter von dieser Masse als Vergütung erhält. Die InsVV ist zum 19.12.2020[642] in §§ 1 und 19 geändert worden. Übergangsfälle betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV beurt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei Maßnahmen

Rz. 179 Hinsichtlich der im Rahmen des § 766 ZPO somit allein in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers und des Rechtspflegers bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich, dass es sich insoweit um ein einziges Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 handelt; die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme sowie die dagegen eingelegte Vollstreckungserinnerung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zurückverweisung nach Sprungrevision an Berufungsgericht

Rz. 13 Wird gegen ein erstinstanzliches Urteil Sprungrevision eingelegt und verweist das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurück, so liegt ohnehin eine neue Angelegenheit vor, da die Sache bis dato nie im Berufungsrechtszug anhängig war. Auch dieser Fall hat mit Abs. 1 nichts zu tun.[10]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung

Rz. 136 Während früher das Gesetz in Abs. 3 a.F. bei dem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin von einer "Vertretung" durch den Rechtsanwalt sprach, während bei dem von einem Sachverständigen anberaumten Termin von einer "Wahrnehmung" eines solchen Termins durch den Rechtsanwalt die Rede war, sollte dadurch keine unterschiedliche Tätigkeitsqualität zum Ausdru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Festsetzung

Rz. 404 Die Vergütung und die notwendigen Auslagen des Verwalters werden auf Antrag nach der Rechnungslegung vom Gericht festgesetzt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verjährung

Rz. 340 Der titulierte Vergütungsanspruch verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB). Ist der Anspruch nicht tituliert, gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB.[626]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich auf die anwaltliche Tätigkeit in gerichtlichen Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB (Nr. 3)

Rz. 9 Um Missverständnissen vorzubeugen: Wird der Rechtsanwalt für den Untergebrachten im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB als Verfahrensvertreter tätig, insbesondere wird er als solcher beigeordnet, richtet sich die Vergütung nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine Einzeltätigkeit i.S.v. Abschnitt 3.[1] Nur dann, wenn er mit Einzeltätigk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verschulden des beigeordneten Anwalts

Rz. 21 Bei Verschulden des beigeordneten Anwalts ist § 54 anzuwenden, so dass der Anwalt seinen Anspruch verliert.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr