Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit, Abgeltungsbereich der Gebühren

Rz. 9 Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in mehrere Verfahrensabschnitte, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 darstellen und für die jeweils eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Volle Verfahrensgebühr

Rz. 11 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3206 zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Zum Anwendungs- und Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr siehe die Kommentierung zu VV Vorb. 3 Abs. 2. Rz. 12 Soweit sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, erhöht sich die Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3208 auf 2,3....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Rechtsbeistand

Rz. 18 Die Vergütung eines Rechtsbeistands ist festsetzbar. Für ihn gelten die Vorschriften des RVG entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Geschäftsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3100

Rz. 115 Die Tätigkeit im Mahnverfahren endet für den Rechtsanwalt des Antragstellers mit der Stellung, d.h. Einreichung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, sofern der Antragsgegner zuvor gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. Hatte der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Die Vergütung des Pflegers

a) Grundsätze Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Art der Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 288 Für die Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO ist ferner ohne Belang, ob im Hauptsachverfahren eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht oder aber die Klage als unzulässig abgewiesen wird bzw. aufgrund Klagerücknahme nur ein Kostenbeschluss ergeht. Beispiel: Der Unternehmer leitet ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / m) Terminsvertreter

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Bußgeldverfahren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwälte

1. Ausgangspunkt: §§ 114 ff. ZPO Rz. 3 § 12 spricht solche Beiordnungen eines Rechtsanwalts an, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe ergehen. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ist die Prozesskostenhilfe einschließlich Beiordnung und Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. § 121 ZPO ist die gesetzliche Grundlage für die Beiordnung. Wie die Bewill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers

a) Grundsätze Rz. 315 Für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers schließt Abs. 2 S. 1 explizit die Anwendung des RVG aus. Eine Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker gibt es nicht. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich vielmehr nach § 2221 BGB. Danach hat der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes einen Anspruch auf eine ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahmen

Rz. 12 Die Vergütung berechnet sich nicht nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, wenn das RVG "etwas anderes" bestimmt (vgl. Abs. 1). Solche anderweitigen Bestimmungen kommen in verschiedener Form und an verschiedenen Stellen vor: a) Vergütungsvereinbarung Rz. 13 Soweit die Parteien eine Vergütungsvereinbarung treffen, ist die vereinbarte Vergütung maßgebend; die Vorschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Unterschiedliches Gebührenrecht

Rz. 56 Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuem Gebührenrecht (RVG) und teils nach altem Recht (BRAGO), so ist die Berechnung der Anteile nach dem jeweils gültigen Recht zu ermitteln. Zur Abrechnung siehe die 7. Aufl. (dort VV Vorb. 7 Rn 51). Rz. 57 Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuen Beträgen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Umsatzsteuer

Rz. 373 Die auf die Vergütung erhobene Umsatzsteuer kann der Insolvenzverwalter ersetzt verlangen (§ 7 InsVV). Dies gilt nach § 18 Abs. 2 InsVV auch für die in Rechnung gestellten Auslagen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 72 Bei der Gebührenbestimmung sind gesetzliche Schranken zu beachten. Insoweit wird das Ermessen des Anwalts nach Abs. 1 i.V.m. § 315 BGB eingeschränkt. Das RVG kennt zwei Anwendungsfälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 59b ist durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2010 mit Wirkung vom 28.12.2010 in das RVG eingefügt worden. Eine gleichlautende Vorschrift ist auch in andere Kostengesetze eingefügt worden (vgl. § 70a GKG, § 62a FamGKG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigung

Rz. 8 Nach VV 4147 erhält der Anwalt bei Abschluss einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Da ausdrücklich auf VV 1000 verwiesen wird, müssen also die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sein. Rz. 9 Die Privatklageeinigung i.S.d. VV 4147 ist ein Vertrag, der zwischen dem Privatkläger oder dem Privatklageberechtigten und dem Beschuldigten geschlossen wird.[2] Dieser Vert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit von VV 1008

Rz. 13 Teilweise wird eine Erhöhung der in VV 2501 geregelten Beratungsgebühr i.H.v. 38,50 EUR für möglich gehalten, obwohl die Beratungsgebühr in VV 1008 nicht aufgeführt ist. Die wohl h.M. lehnt jedoch die Erhöhung ab, weil die Beratungsgebühr nicht vom Gesetzeswortlaut in VV 1008 erfasst ist und die Gebühr für die Beratung gem. § 34 nicht im VV geregelt ist, die Erhöhung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestimmung durch Erblasser

(1) Erblasserwille Rz. 319 Die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung ist primär Sache des Erblassers. Nur wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, kommt ein Anspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB überhaupt in Betracht. Umgekehrt ist eine Bestimmung des Erblassers über die Höhe der Vergütung und deren Zahlungsweise verbindlich.[564] Es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr vor Rechtshängigkeit

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen auch schon vor Rechtshängigkeit, d.h. vor Zustellung der Klage, entstehen, wenn dem Anwalt Prozessauftrag erteilt wird und er in Wahrnehmung dieses Auftrags eine Tätigkeit (z.B. Informationsbeschaffung) durchführt. Kommt es in der Folgezeit nicht mehr zur Rechtshängigkeit der Klage, dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Schuldner der Vergütung

Rz. 274 Schuldner der Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung ist stets die Staatskasse (§ 277 Abs. 5 S. 1 FamFG). Die Formulierung "stets" macht deutlich, dass der Pfleger sich auch dann an die Staatskasse zu halten hat, wenn der Pflegling nicht mittellos ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bestellung

Rz. 282 Nach § 158 Abs. 1 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anordnung der Zwangsverwaltung

Rz. 91 Richtet sich der Antrag des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung, kann das maßgebliche Interesse des Schuldners mit dem Jahresbetrag der durch die Zwangsverwaltung entzogenen Mieteinnahmen angesetzt werden.[138]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Angelegenheit

Rz. 22 Hinsichtlich des Umfangs der Angelegenheit gilt § 15. Für jede selbstständige Angelegenheit muss ein Einvernehmen hergestellt werden, so dass die Gebühren nach VV 2200 insoweit also auch jeweils gesondert anfallen.[6] Beispiel: Der inländische Anwalt wird beauftragt, das Einvernehmen mit dem ausländischen Anwalt bei zwei anhängigen Gerichtsverfahren herzustellen. Da es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Urkunden- oder Wechselprozess

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr für den Nebenintervenienten

Rz. 37 Die Entstehung einer Verfahrensgebühr setzt nicht zwingend voraus, dass der Anwalt für Kläger oder Beklagten tätig wird. Auch die auftragsgemäße Vertretung anderer Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens, wie beispielsweise des Nebenintervenienten, kann die Verfahrensgebühr auslösen. Für den Rechtsanwalt des Nebenintervenienten gilt dasselbe wie für den Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Minderung

Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berufsmäßig bestellter Verfahrensbeistand

aa) Höhe der Vergütung Rz. 285 Bei berufsmäßiger Führung der Verfahrensbeistandschaft[507] erhält der Verfahrensbeistand eine einmalige Vergütung i.H.v. 350 EUR. Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG erhöht sich die Vergütung auf 550 EUR. Gegen die Vergütungspauschale sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[508] Das BVerfG[509] hat die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 18 VV 3400 gilt sowohl für den Rechtsanwalt, soweit er nach dem RVG abrechnen kann (§ 1), als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX KostRÄndG 1957). Rz. 19 Daraus, dass der Verkehrsanwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten tätig wird und den Verkehr mit der Partei zu führen hat, ergibt sich, dass drei Personen vorhanden sein müssen: Auftraggeber, Verkehrsanwalt, Verfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schriftsatz mit Sachantrag

Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Antrag zur Sache selbst stellen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 19 Mit Ausnahme von VV Teil 1 sind Anrechnungsvorschriften in allen Teilen des Vergütungsverzeichnisses vorgesehen. Sogar der Paragrafenteil enthält Anrechnungsvorschriften (§§ 34 Abs. 2, 35 Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 74 Wird bereits die Wiederaufnahme nach § 368 Abs. 1 StPO als unzulässig oder nach § 370 Abs. 1 StPO als unbegründet verworfen oder wird der Wiederaufnahmeantrag zurückgenommen, so ist eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 StPO zu treffen.[45] Der Wiederaufnahmeantrag steht insoweit einem Rechtsmittel gleich (§ 473 Abs. 6 Nr. 1 StPO). Wird der Wiederaufnahmeantrag da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 15 Der Anwalt erhält in den Verfahren nach VV 2303 eine 1,5-Geschäftsgebühr. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach VV 2300 handelt es sich um eine Festgebühr, ein Ermessensspielraum oder eine Schwellengebühr besteht nicht. Die 1,5-Gebühr entsteht daher auch, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Rz. 16 Die Gebühr entsteht mit der Entgegennahme der Infor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgeltungsbereich

Rz. 2 Das gerichtliche Verfahren beginnt, wie sich aus der Legaldefinition in Anm. zu VV 4104 ergibt, mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Aufgebotsverfahren

Rz. 2 Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt (§ 433 FamFG). Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale

Rz. 193 Die Haftung mehrerer Auftraggeber für die Dokumentenpauschale richtet sich nach § 7 Abs. 2 S. 1. Aus § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ergibt sich, dass jeder der Auftraggeber die Gebühren und Auslagen schuldet, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Weitergehend bestimmt § 7 Abs. 2 S. 1 Hs. 2, dass jeder Auftraggeber die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Umsatzsteuer

Rz. 403 Nach § 17 Abs. 2 ZwVwV hat der Zwangsverwalter auch den Anspruch auf die gesetzliche Umsatzsteuer. Vor der Festsetzung seiner Vergütung kann er mit Einwilligung des Gerichts den Einnahmen aus der Zwangsverwaltung einen Vorschuss auf seine Vergütung und die Auslagen entnehmen (§ 22 ZwVwV).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 101 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts vor Erteilung einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung ist nicht zulässig.[91]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wahrnehmung eines Termins

Rz. 5 Die reduzierte Terminsgebühr nach VV 3105 setzt – ebenso wie die volle Terminsgebühr nach VV 3104 – zunächst voraus, dass der Anwalt einen Termin wahrnimmt. Gemeint ist damit ein Termin zur mündlichen Verhandlung, denn es muss bei Säumnis des Gegners ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt werden können. Insofern kommt bei Wahrnehmung eines Sachverständigentermins ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einwendungen gemäß § 732 ZPO

Rz. 412 Gemäß § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen erheben, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen. Die Tätigkeit in diesem Verfahren bildet eine besondere Angelegenheit.[410] § 732 ZPO gilt kraft Verweisung u.a. in den Fällen der §§ 733, 738, 742, 744, 749, 795, 797 Abs. 3 und 6, 797a Abs. 2 ZPO. Auch in diesen Verfahren, in denen § 732 ZPO entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftraggeber

Rz. 17 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein. So kann z.B. im Haftpflichtprozess der Versicherer gemäß § 10 AKB den Auftrag auch im Namen des Fahrers und Halters erteilen. Rechnungsadressat bleibt dann der Haftpflichtversicherer. Name und Anschrift des Auftraggebers müssen genau bezeichnet sein.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 20. Die Vergütung des Schiedsrichters

a) Vergütungsanspruch Rz. 405 Parteien, die ihre Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht austragen wollen, wählen dafür in der Bundesrepublik Deutschland zumeist den institutionalisierten Rahmen einer Schiedsorganisation. Die bedeutendste Einrichtung dieser Art ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).[720] Sie verfügt über eine eigene Schiedsgerichtsordn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Verkehrsanwalt

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