Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Schriftliches Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Rz. 139 Mit dem JuMoG neu eingeführt worden ist in § 411 Abs. 1 S. 3 StPO die Möglichkeit, auch in Strafsachen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht hierüber im schriftlichen Verfahren entscheiden. Erforderlich hierzu ist al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betriebsbezogene Tätigkeit

Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist aber in zutreffender Weise eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenvereinbarung (Abs. 1 S. 1) 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff. Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Der Rechtsanwalt ist Familienangehöriger der Partei

Rz. 33 Kontrovers wird ferner die Frage behandelt, ob der Anwalt, der mit der Partei verheiratet ist oder in einem anderweitigen engen familiären oder verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihr steht, eine Gebühr nach VV 3400 verdienen kann. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Anwalt handle hier in Erfüllung seiner ehelichen oder familienrechtlichen Beistandspflicht, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsschutz nach den AHB

Rz. 140 Ausnahmsweise kann für die Verteidigung in einer Strafsache auch Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 AHB; § 150 Abs. 1 S. 3 VVG).[73] Für die Kosten einer Nebenklage hat ein Haftpflichtversicherer nicht einzustehen.[74]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 3 VV 6204 legt die Terminsgebühr für die von VV 6203 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuaufteilung der Gebührentatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 13 Neben den jeweiligen Gebühren erhält der Anwalt auch jeweils Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000. Da es sich bei dem vorbereitenden Verfahren um eine eigene Angelegenheit handelt (§ 17 Nr. 11), entsteht hier die Postentgeltpauschale nach VV 7002 gesondert. Auch die Dokumentenpauschale (VV 7000) wird neu gezählt.[2]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 28 Nach §§ 415 ff., 312 ff. und §§ 151 Nr. 6 und 7, 167 i.V.m. § 312 ff. FamFG kann das Amtsgericht Freiheitsentziehungen und Unterbringungen anordnen oder eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG genehmigen. Das Gericht entscheidet aufgrund mündlicher Anhörung der Person, die untergebracht oder der die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) VV 4141

Rz. 53 Die Vorschrift der VV 4141 ist ebenfalls unanwendbar. Eine zusätzliche Gebühr ist hier nicht vorgesehen und würde auch nicht dem Sinn und Zweck der zusätzlichen Gebühr entsprechen. Erst im wiederaufgenommenen Verfahren kann diese Gebühr entstehen. Die scheinbar gegenteilige Entscheidung des LG Dresden[36] hat tatsächlich die zusätzliche Gebühr im nachfolgenden wieder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 5 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6205 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Zurückverweisung

Rz. 31 Auch im Fall einer Zurückverweisung können mehrere Beschwerdegebühren anfallen, wenn gegen die erneute Entscheidung wiederum Beschwerde eingelegt wird. Beispiel: Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG lässt der Kläger durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen. Das LG hebt den Festsetzungsbeschluss auf und weist die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Haftzuschlag nach VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 9 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entsteht gemäß VV 4131 ein erhöhter Gebührenrahmen bzw. für den gerichtlich bestellten Anwalt eine höhere Festgebühr. Unerheblich ist auch hier, ob der Beschuldigte in dieser oder in einer anderen Sache einsitzt und um welche Art von Haft es sich handelt; denkbar ist auch in einem Sicherungsverfahren gemäß §§ 413 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 104 In verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es i.d.R. erforderlich, sich aus den Verwaltungsakten und Verwaltungsvorgängen Kopien oder Ausdrucke anzufertigen. Auch hier ist es dem Anwalt nicht zuzumuten, handschriftliche Aktenauszüge herzustellen. Insbesondere in umfangreichen Verwaltungsverfahren, in denen Gutachten eingeholt oder Zeugen vernommen worden sind oder der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfache Parteirolle

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt bspw. sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Sind die Mandanten personenverschieden, fällt die Erhöhung nach VV 1008 an.[141]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 56 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach den §§ 83, 84 BPersVG wurden auf der Grundlage des 2. KostRMoG aufgewertet, weil sie nach Aufwand und Umfang mit den arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu vergleichen sind (§ 83 Abs. 2 BPersV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen – behördliches Verwaltungsverfahren (VV 6100)

Rz. 9 In den Verfahren über die Betreibung ausländischer Geldsanktionen findet zunächst ein behördliches Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz statt. In diesen Verfahren entsteht die gesonderte Verfahrensgebühr nach VV 6100. Rz. 10 Weitere Gebühren im Verfahren vor der Behörde entstehen nicht. Insbesondere ist hier – im Gegensatz zu Straf- und Bußgeldsachen – eine Terminsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühren (VV 6403)

Rz. 14 Nach VV 6403 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem BVerwG eine Terminsgebühr i.H.v. 110 EUR bis 869 EUR (Mittelgebühr 489,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. § 91 ZPO

Rz. 568 Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob und welche Kosten der Zwangsvollstreckung der Schuldner dem Gläubiger[602] zu ersetzen hat, ist die Vorschrift des § 788 ZPO . Danach trifft den Schuldner eine Erstattungspflicht nur hinsichtlich solcher Kosten, die notwendig waren. Zur Frage der Notwendigkeit verweist § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO auf die Regelung des § 9...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Besprechungen mit dem Auftraggeber

Rz. 167 Nach Abs. 3 Nr. 2, 2. Hs. entsteht durch eine Besprechung mit dem Auftraggeber keine Terminsgebühr. Dass der Auftraggeber bei einem der in Abs. 3 genannten Termine anwesend ist, ist natürlich unschädlich. Es darf sich jedoch bei der Besprechung nicht um einen Termin handeln, der allein mit dem Mandanten durchgeführt wird.[202]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr

Rz. 10 Neben der Verfahrensgebühr kann auch bereits im vorbereitenden Verfahren eine Terminsgebühr entstehen. Zwar kann es hier nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Die Terminsgebühr entsteht nach Abs. 2 jedoch auch dann, wenn der Anwalt an Vernehmungen vor der Polizei oder Verwaltungsbehörde teilnimmt. Im Gegensatz zu den Strafsachen erhält der Anwalt hier die Terminsgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 1003 stellt an sich keinen eigenen Gebührentatbestand dar, sondern enthält nur eine Regelung zur Höhe des Gebührensatzes. Die Vorschrift baut auf die Gebührentatbestände der VV 1000, 1001 und 1002 auf. Deren Tatbestandsvoraussetzungen müssen zunächst einmal gegeben sein. Siehe dazu die Kommentierungen zu den VV 1000, 1001 und 1002. Abweichend von dem dort jeweils vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Der Anwalt wird in eigener Sache tätig

Rz. 45 Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, so ist nach h.M. eine Kostenerstattung ausgeschlossen (siehe VV Vorb. 4 Rdn 127). Soweit man eine Erstattungspflicht analog § 464b Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO befürwortet, ist dann auch eine Gebühr nach den VV 4300 ff. zu erstatten, sofern die entsprechende Gebühr eines Verteidigers erstattungsfähig wäre.[14] B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einbeziehung von Ansprüchen aus anderen Verwaltungsverfahren

Rz. 27 Nach Anm. 1 S. 1 zu VV 1005 ist bestimmt, dass sich die Einigungsgebühr einheitlich nach VV 1005 bestimmt, wenn in die Einigung Ansprüche aus anderen Verwaltungsverfahren einbezogen werden. Werden hingegen Ansprüche in die Einigung oder Erledigung einbezogen, die in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind – Hauptsache oder Eilverfahren –, bemisst sich die Einigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG

Rz. 106 Die Kostenerstattung richtet sich im Spruchverfahren nach § 15 SpruchG. Rz. 107 Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners können in Spruchverfahren grundsätzlich nicht den Antragstellern auferlegt werden.[24] Nach Auffassung des OLG München können dem Antragsteller jedoch im Einzelfall unter besonderen Umständen ausnahmsweise nach Billigkeitsgesichtspunkten gem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine schematische Betrachtung

Rz. 51 Ein allgemeiner Grundsatz lässt sich insoweit nicht aufstellen. Keinesfalls darf eine schematische Betrachtung für alle Fälle vorgenommen werden.[67] Es kann im Einzelfall durchaus geboten sein, Empfangsbekenntnisse zu kopieren, etwa wenn es um Fristen oder Verjährungsfragen geht. Sogar das Kopieren eigener Schriftstücke, die der Anwalt selbst zur Akte gereicht hat, k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind im Unterabschnitt 2 geregelt. Hier finden sich nur die Verfahrensgebühr (VV 4104) und die Verfahrensgebühr mit Zuschlag (VV 4105). Daneben fällt hier immer die Grundgebühr als Allgemeine Gebühr an (siehe VV 4100–4101 Rdn 35 f.). Zudem können die allgemeine Terminsgebühr nach VV 4102 anfallen sowie zusätzliche Gebühren n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 109 Beispiel: Im Prozess über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte zusätzlich über nicht anhängige 8.000 EUR. Mangels Einigung ergeht ein Urteil über die 10.000 EUR. Die weitere Summe von 8.000 EUR wird später gesondert eingeklagt. I. Gebühren des ersten Klageverfahrensmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 42 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 65a S. 2 BRAGO und war zunächst in VV 3300 und 3301 geregelt. Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz vom 22.12.2006 wurden VV 3300 und 3301 aufgehoben, die eine Gebühr von 2,3 bzw. 1,8 zusätzlich zu den Gebühren des Hauptverfahrens vorsahen. Bei der Gebühr nach VV 3300 handelte es sich um einen Fehler des Gesetzgebers, wie in d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Ex-ante-Betrachtung

Rz. 73 Für die Beurteilung ist auf den Zeitpunkt der Fertigung der Kopien und Ausdrucke abzustellen. Nur wenn schon zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dass die kopierten oder ausgedruckten Unterlagen für eine sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache nicht benötigt werden, scheidet die Erstattung aus.[104]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 13 Für seine Tätigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erhält der Anwalt nach VV 3506 eine 1,6-Verfahrensgebühr (zum Entstehen der Verfahrensgebühr im Rechtsmittelverfahren siehe VV Vorb. 3 Rdn 12, VV 3200 Rdn 6). Rz. 14 Erforderlich ist ein Auftrag zur Vertretung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Rz. 15 Die bloße Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gerichtlicher Gegenstandswert geringer

Rz. 244 Anders liegt es in Fällen, in denen außergerichtlich ein anderer Streitwert zugrunde zu legen ist als für das gerichtlich anhängige Verfahren – beispielsweise, weil eine Forderung in anderer Höhe geltend gemacht wurde. Hier kann der Gegenstandswert für die gerichtliche Tätigkeit geringer sein als für die außergerichtliche Tätigkeit. Beispiel: Der Rechtsanwalt wird mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 8 Wegen der Bestimmung der Betragsrahmengebühr wird auf die grundlegenden Ausführungen bei §§ 3, 14 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff., § 14 Rdn 23 ff.). Rz. 9 Zu weiteren Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 122 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 88 Die Terminsgebühr kann der Verfahrensbevollmächtigte ebenfalls erhalten, wenn er an einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweistermin teilnimmt oder auch, wenn er Besprechungen zur Beilegung des Rechtsstreits führt. Beispiel: Der Verfahrensbevollmächtigte nimmt vor dem LG Köln am Termin zur mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird anschließend an das zuständige L...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Ausschluss nach Anm. Abs. 2

Rz. 33 Ausgeschlossen wird die zusätzliche Verfahrensgebühr, wenn der Gegenstandswert der Tätigkeit weniger als 30 EUR beträgt (Anm. Abs. 2). Erst wenn die Bagatellgrenze von 29,99 EUR überschritten ist, entsteht die Gebühr. Damit greift die Gebühr nicht bei der Einziehung von Gegenständen im Bagatellbereich, insbesondere also nicht bei der Einziehung nur geringwertiger Tatw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine geringere Bemessung der Verfahrensgebühr (§ 14 Abs. 2)

Rz. 17 Eine vorangegangen Geschäftsgebühr aus VV 2302 Nr. 2 ist nach Abs. 2 S. 1 zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens vor dem Truppendienstgericht oder dem BVerwG (VV 6400) anzurechnen, höchstens jedoch mit einem Betrag von 207 EUR. Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr durfte dann aber nicht berücksichtigt werden, dass der Umfang der Tätigkeit i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3512 und 3518 betreffen ausschließlich Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG , in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters (Abs. 3)

Rz. 13 Bei ausländischen Verfahren, die ab dem 26.6.2017 eröffnet wurden,[13] gilt für die Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters, dass die gleichen Gebühren wie für die Vertretung des Schuldners entstehen. Es sind daher VV 3313, 3315, 3317 bis 3319 und 3321 des Unterabschnitts 5 sowie § 28 anwendbar. Wegen der gebührenrechtlichen Einzelheiten wird auf die Erläuter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Wiederaufnahmeverfahren (Abs. 2)

Rz. 6 Gesonderte Gebührentatbestände für das Wiederaufnahmeverfahren enthält VV Teil 5 – im Gegensatz zu VV Teil 4 – nicht. Es gilt vielmehr die allgemeine Regelung nach § 17 Nr. 13 (§ 17 Nr. 12 a.F.), wonach das Wiederaufnahmeverfahren und das wieder aufgenommene Verfahren, wenn sich die Gebühren nach VV Teil 4 oder VV Teil 5 richten, als gesonderte Angelegenheit gelten. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminsgebühr

Rz. 58 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er eine Terminsgebühr nach VV 6102 für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 59 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, da VV Vorb....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Antragsteller beantragt ausdrücklich bzw. konkludent nicht die Durchführung des streitigen Verfahrens und nimmt den Mahnantrag zurück

Rz. 133 Fraglich ist, ob das Streitgericht für eine Kostenentscheidung auch dann zuständig ist, wenn der Antragsteller zwar den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt, es allerdings ausdrücklich unterlassen hat, im Falle eines Widerspruchs die Sache an das Streitgericht abzugeben bzw. nach Aufforderung der Zahlung eines entsprechenden Kostenvorschusses diesen nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-, Erledigungs- und Aussöhnungsgebühr

Rz. 14 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach VV 1000, einer Erledigungsgebühr nach VV 1002 und auch einer Aussöhnungsgebühr nach VV 1001. Da der Gegenstand im Verfahren der Gehörsrüge noch anhängig i.S.d. VV 1003 ist, entsteht die Gebühr nur zu 1,0, bei Anhängigkeit im Rechtsmittelverfahren zu 1,3 (VV 1004). Soweit sich auch über nicht anhängige Gegenstände ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Grundgebühr

Rz. 17 Eine Grundgebühr fällt in der Strafvollstreckung nicht an, unabhängig davon, ob der Anwalt bereits im vorangegangenen Strafverfahren tätig war oder nicht. Die Vorschrift der VV 4100 gilt nur innerhalb des Abschnitts 1, nicht aber auch für Abschnitt 2.[13] Der Anwalt kann daher nur Verfahrens- und Terminsgebühren verdienen.[14]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Wertaddition

Rz. 27 Für diese Fälle ordnet § 23a Abs. 2 ausdrücklich an, dass die Gegenstandswerte des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens und der Hauptsache nicht addiert werden. Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass dem Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ein anderer Gegenstand (Bewilligung) zugrunde liegt als dem Hauptsacheverfahren (Klageanspruch), so dass an sich nach § 22...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 14 Für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftraggeber handelt – erhält der Anwalt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 71 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung eines Rechtsmittels, dem Anfertigen oder Unterzeichnen von Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen oder sonstigen Beistandsleistungen beauftragt, ohne dass ihm die Vertretung insgesamt übertragen ist, erhält er die Verfahrensgebühr nach VV 6500. Diese Regelung ist der der VV 4300 ff. in Strafsachen vergleichbar. Zu den sonstigen Beista...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 121 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG sind gemäß der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Es entsteht die Verfahrensgebühr VV 3208 mit einem Gebührensatz von 2,3. In dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG können sich die Beteiligten nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Treuhandauftrag an Notar

Rz. 484 Erteilt der Rechtsanwalt des Gläubigers dem mit der Beurkundung und der Abwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages befassten Notar den Treuhandauftrag, die überreichte Löschungsbewilligung des Gläubigers zur Löschung der Sicherungshypothek nur zu verwenden, wenn sichergestellt ist, dass die der Hypothek zugrunde liegende Forderung aus dem Erlös befriedigt wird...mehr