Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3406 legt den Gebührenrahmen für sonstige Einzeltätigkeiten in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist und der Rechtsanwalt Betragsrahmengebühren erhält, fest. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Revisionsverfahren

Rz. 61 Auch im Revisionsverfahren entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Zur Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 58).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 14 Für den Anfall der Einigungsgebühr nach VV 2508 ist weiter erforderlich, dass der Anwalt an dem Abschluss der Einigung mitgewirkt hat. Ausreichend ist grundsätzlich jede mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss der Einigung führt.[29] Die Mitwirkung kann beispielsweise in der Beratung, in der Teilnahme an Verhandlungen oder in der Niederschrift ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Telefax: Übermittelnder Rechtsanwalt

Rz. 34 Nach Anm. Abs. 1 S. 2 steht die Übermittlung von Dokumenten durch den Rechtsanwalt per Telefax der Herstellung einer Kopie gleich. Die Gleichsetzung ist erforderlich, weil der absendende Anwalt keine Kopie und keinen Ausdruck herstellt. Allenfalls druckt er das Empfangsbekenntnis oder das Übersendungsprotokoll aus, das jedoch nicht unter VV 7000 fällt. Unklar ist, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Notwendigkeit

Rz. 569 In Rechtsprechung und Literatur werden Kosten der Zwangsvollstreckung als notwendig angesehen, wenn der Gläubiger im Zeitpunkt der Verursachung der Kosten diese als zur Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich halten durfte. Ausschlaggebend ist, ob ein vernünftig denkender Dritter anstelle des Gläubigers ebenso gehandelt hätte (objektiver Dritter).[604] Dabei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 14 Die Geschäftsgebühr für ein Schreiben einfacher Art ist auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren über denselben Gegenstand zur Hälfte, also mit einem Gebührensatz von 0,15 aus dem Wert des Gegenstands anzurechnen, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist.[22] Die in Abs. 4 der Vorb. 3 geregelte Anrechnung bezieht sich auch auf V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verkehrsrechtliche Vergehen

Rz. 135 Bei verkehrsrechtlichen Vergehen besteht nach § 4 Abs. 3b ARB 1975 bzw. § 2i aa ARB 1994/2000 grundsätzlich Versicherungsschutz. Erst dann, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz. Eventuell gezahlte Kosten hat der Versicherungsnehmer dann zurückzuzahlen. Aufgrund diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 65 Neben der Einstellung erhält der Anwalt nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 und 4 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mitwirkt. Rz. 66 Die Zusätzliche Gebühr entsteht auch dann, wenn nicht der Verteidiger selbst, sondern der Betroffene den Einspruch zurücknimmt, solange der Anwalt an der Rücknahme mitgewirkt hat, etwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auftrag

Rz. 19 Zu beachten ist, dass es stets auf den erteilten Auftrag ankommt, nicht auf die ausgeführte Tätigkeit. Zum Teil ist in den Kommentierungen zu lesen, die Frage, wie der Anwalt zu vergüten sei, wäre umstritten. Dies ist, wie ausgeführt, tatsächlich nicht der Fall. Entscheidend ist allein der erteilte Auftrag. Soweit die Gerichte hier zu unterschiedlichen Ergebnissen gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 47 Umstritten ist, ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. Hartung [30] ist der Auffassung, dass für eine Rechtsmittelprüfung Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könne. Die ganz überwiegende Rechtsprechung hat von Anfang an die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe j...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Restrukturierungssache nach dem StaRUG

Rz. 9 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) mit Wirkung zum 1.1.2021 neu geschaffen.[6] Art. 1 des SanInsFoG ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang von Herausgabe zum Schadensersatz

Rz. 328 Wird von einer Herausgabe- zur Schadensersatzklage übergegangen, liegt zwar nach § 264 Nr. 3 ZPO keine Klageänderung vor. Es ändert sich jedoch der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Beispiel: Der Kläger klagt auf Herausgabe eines Pkw im Wert von 7.000 EUR. Als sich im Berufungsverfahren herausstellt, dass der Pkw untergegangen ist, stellt er die Klage auf Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anhörungstermine nach § 67 JGG

Rz. 26 Nimmt der Verteidiger an einem Anhörungstermin im Rahmen der nachträglichen Entscheidung über die Bewährungsaussetzung gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 JGG teil, handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Strafvollstreckung. Dem Verteidiger steht daher für die Teilnahme am Anhörungstermin eine Terminsgebühr in entsprechender Anwendung der Nr. 1 zu.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr, VV 3332

Rz. 10 Daneben kann der Rechtsanwalt in den genannten Verfahren nach VV 3332 eine 0,5-Terminsgebühr erhalten. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1), ausgenommen Verkündungstermine (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Forderungen der Staatskasse Rz. 14 Es müssen Forderungen der Staatskasse aus einem Straf- oder Bußgeldverfahren bestehen. Dabei muss es sich nicht um dasselbe Verfahren handeln, in dem der Verurteilte Erstattungsansprüche erworben hat. Die Ansprüche können auch aus anderen Verfahren herrühren, etwa einer früheren Verurteilung.[9] Beispiel: Der Angeklagte wird wegen Diebsta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 4141 ist für verschiedene Verfahrenskonstellationen eine Zusätzliche Gebühr vorgesehen, wenn eine Hauptverhandlung vermieden wird. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, für den Anwalt einen Anreiz zu schaffen, bereits im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung mitzuarbeiten und dem Gericht die Arbeit der Vorbereitung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Grundsätze des § 60

I. Überblick Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. II. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (Abs. 1 S. 1) 1. Unbedingter Auftrag Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Der Anwalt ist in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände nicht tätig

Rz. 191 Werden in die Einigung, Protokollierung oder Einigungsverhandlungen anderweitig anhängige Gegenstände miteinbezogen und ist der Anwalt hinsichtlich dieser anderweitig anhängigen Gegenstände bislang nicht beauftragt, so erhält er nach einhelliger Auffassung aus dem Mehrwert der Einigung eine Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen ein Urteil i.H.v. 20.000 EUR wird Berufung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzungsverfahren und Glaubhaftmachung (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[30] Im Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vor den Ober- u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 88 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. h erfasst Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr VV 6100

Rz. 44 Vertritt der Anwalt den Mandanten im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz (§§ 87 ff. IRG), so handelt es sich zwar um eine außergerichtliche Tätigkeit. Diese richtet sich jedoch nicht nach VV Teil 2 Abschnitt 3, da die Vorschriften nach VV Teil 2 Abschnitt 3 in Straf- und Bußgeldsachen grundsätzlich ausgeschlossen sind (VV Vorb. 2.3 Abs. 2), sondern es e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 48 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) gemäß Anm. zu VV 3305 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Anders ausgedrückt: Die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren ist nur in der Höhe auf die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2) 1. Allgemeines Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 35 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kosterstattung), wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einstweilige Verfügungsverfahren in Beschlussverfahren vor dem LAG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 16 In Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten kann das LAG nach § 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Vorschriften des Achten Buchs der ZPO gelten entsprechend, somit auch § 943 Abs. 1 ZPO. Daher ist im Beschwerdeverfahren nach §§ 87 ff. ArbGG das LAG zuständig. Auch hier gilt Abs. 2 S. 1. Es entstehen nur die Gebühren nach VV Teil 3 Abschn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 48 Die Verfahrensgebühr VV 6300 im Beschwerdeverfahren entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags, also mit der Einlegung der Beschwerde. Ob es zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts kommt, ist unerheblich. Daher entsteht die Gebühr nach VV 6300 im Beschwerdeverfahren auch dann, wenn das Erstgericht der Beschwerde abhilft.[45] Rz. 49 Nicht erforde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3403 (Anm. zu VV 3405)

Rz. 12 Ist der Anwalt mit Einzeltätigkeiten beauftragt, so reduziert sich die Verfahrensgebühr nach VV 3403, wenn sich der Auftrag vorzeitig erledigt. Hier kommt sowohl der Ermäßigungstatbestand nach Nr. 1 in Betracht als auch der nach Nr. 2. Rz. 13 Soweit der Anwalt mit Terminswahrnehmungen als Einzeltätigkeit beauftragt ist, was aufgrund des erweiterten Anwendungsbereichs d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Tätigkeit

Rz. 83 Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Erinnerungsverfahren (Vorb. 3 Abs. 2). Nimmt der Bevollmächtigte des Erinnerungsgegners die Erinnerungsschrift entgegen und prüft er, ob im Interesse des Mandanten eine Erwiderung erforderlich ist, löst dies bereits die Verfahrensgebühr der VV 3500 aus.[111] Auf Rdn 35 ff. wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 60 Auch für den Rechtsanwalt des Antragsgegners kann gemäß VV Vorb. 3.3.2 eine Terminsgebühr entstehen.[69] Dort wird auf VV 3104 und auf die Vorb. 3 Abs. 3 Bezug genommen. Durch Anm. zu VV 3104 Abs. 4 ist allerdings klargestellt, dass die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtstreits anzurechnen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einlegung der Beschwerde

Rz. 51 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 ist die Einlegung der Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht desselben Rechtszugs (vgl. § 64 Abs. 1 FamFG) für den in der ersten Instanz tätigen Rechtsanwalt mit der Verfahrensgebühr für diese Instanz abgegolten. Für den erstmals in der Beschwerdeinstanz bestellten Rechtsanwalt gehört die Einlegung zum Beschwerderechtszug und wird mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sonstige Gebühren

Rz. 9 Wegen der Art der Verfahren kommt eine Einigungsgebühr gemäß VV 1000 in den angeführten Beschwerdeverfahren nicht in Betracht. Hingegen kann eine Erledigungsgebühr gemäß VV 1002 entstehen (vgl. VV 1002 Rdn 6 ff.). Entsprechende Anwendung finden u.a. folgende Vorschriften:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 128 Fertigt der Rechtsanwalt zur notwendigen Unterrichtung des Auftraggebers Kopien oder Ausdrucke von Dokumenten, ist die Herstellung der ersten 100 Kopien und Ausdrucke als allgemeine Geschäftskosten durch die jeweiligen Gebühren abgegolten, VV Vorb. 7 Abs. 1. Auch hier kommt aber eine Dokumentenpauschale ab der 101. Kopie/Ausdruck in Betracht (siehe Rdn 190 ff. zur Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Parkgebühren

Rz. 44 Auch Parkgebühren sind nach wie vor zusätzlich zu den Kosten des Kraftfahrzeugs zu übernehmen. Die frühere ausdrückliche Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 1 a.E. BRAGO geht jetzt in der allgemeinen Vorschrift der VV 7003 auf. Rz. 45 Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Fehlt es an einer Geschäftsreise, weil der Anwalt seine Kanzlei am Or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 3300)

Rz. 9 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Rdn 12 ff.). Rz. 10 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen derselben Angelegenheit, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Nachfestsetzung

Rz. 129 Hatte der Erstattungsberechtigte die Umsatzsteuer zunächst nicht zur Festsetzung angemeldet, so kann er im Wege der Nachfestsetzung später doch noch die Festsetzung der Umsatzsteuer beantragen.[91] Die Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht dem nicht entgegen. Rz. 130 Ist die Umsatzsteuer dagegen angemeldet und vom Gericht abgesetzt worden, muss Erinnerun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Begrenzung bei Einzelaufträgen (Abs. 6)

1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen (1. Var.) Rz. 303 Ist der Anwalt mit mehreren einzelnen Handlungen beauftragt, so erhält er insgesamt nicht mehr an Gebühren, als ein mit der gesamten Angelegenheit beauftragter Rechtsanwalt erhalten hätte. Rz. 304 Soweit ein Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, erhält er in der Regel geringere Gebühren als der Anwalt, der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Anwendbarkeit

Rz. 12 Keine Anwendung findet Unterabschnitt 3 hingegen für diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitverkündete/Nebenintervention

Rz. 122 Streitverkündete und Nebenintervenienten sind zwar Gegner bzw. Beteiligte (siehe Rdn 115). Allerdings existiert keine Rechtsvorschrift, die eine Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung oder Mitteilung an diesen Personenkreis vorschreibt. Nach § 73 ZPO reicht die Beschreibung der Lage des Rechtsstreits aus, so dass keine Dokumentenpauschale anfällt, jeden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgang

a) Abhilfeprüfung Rz. 77 Da die weitere Beschwerde nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 7 S. 2 bei dem LG einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten wird, ist diesem nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. Abs. 4 S. 1 Hs. 1 eine Abhilfebefugnis eingeräumt, wenn die weitere Beschwerde für zulässig und begründet gehalten wird. Im Übrigen wird verwiesen auf die Ausführunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 41 Die Bewilligung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist sowohl für den Wahlanwalt nach § 42 als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt nach § 51 möglich, und zwar für sämtliche der dort anfallenden Gebühren (VV 5100, 5113, 5114, 5115), ausgenommen die Wertgebühr der VV 5116 (§§ 42 Abs. 1 S. 2, 51 Abs. 1 S. 2). Rz. 42 Für die Festsetzung zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandsidentität oder Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 53 Für jeden Gegenstand, auf den der Anwalt seine Tätigkeit erstreckt, fallen die (wertabhängigen) Regelgebühren entweder nach dem einzelnen Gegenstandswert oder nach einem zusammengerechneten Wert an, falls in derselben Angelegenheit noch weitere Gegenstände hinzukommen (§ 22 Abs. 1).[160] Ob diese nur einen oder mehrere Mandanten betreffen, ist gebührenrechtlich ohne B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 14 Diese Alternative ist praktisch dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch in dem Fall, in dem der Auftrag, ein solches Verfahren einzuleiten, erteilt wurde un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In VV Teil 5 Abschnitt 2 ist die Vergütung für Einzeltätigkeiten geregelt.[1] Der Anwalt erhält danach eine Verfahrensgebühr. Rz. 2 Hinzu kommen Auslagen nach VV Teil 7. Soweit mehrere Einzeltätigkeiten gegeben sind, entsteht jeweils eine eigene Postentgeltpauschale (VV 7002).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorsorgliche Beschwerde

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist auch ungemindert erstattungsfähig, wenn eine Beschwerde nur fristwahrend eingelegt worden ist, selbst wenn der Gegner darum gebeten wurde, sich noch nicht zu bestellen.[84] Denn diese entsteht bereits dann in voller Höhe und endgültig, wenn der Anwalt im Auftrag seines Mandanten prüft, ob infolge der Beschwerdeeinlegung etwas zu veranlassen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO den Streit- bzw. Verfahrenswert für die zu erhebende Gerichtsgebühr festsetzen (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 42 FamGKG i.V.m. § 3 ZPO). Dieser Wert ist gem. § 32 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rücknahme des Widerspruchs im streitigen Verfahren

Rz. 37 Wird der Widerspruch erst im streitigen Verfahren zurückgenommen, ändert dies nichts daran, dass die 1,3-Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens aus dem vollen Wert angefallen ist. Lediglich der Wert der Terminsgebühr reduziert sich. Beispiel: Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid i.H.v. 3.000 EUR ergangen. Er beauftragt seinen Anwalt mit seiner Vertretung. Der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert des Gegenstandes, der erledigt worden ist. Das Interesse nicht am Rechtsstreit beteiligter Dritter am Ausgang des Prozesses ("Musterprozess") findet dabei keine Berücksichtigung.[99] Bei einer Teil-Erledigung ist maßgebend der Wert des erledigten Teiles. Hat allerdings die Teilrücknahme im Ergebnis zu einer Gesamterledigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Teilweise Erledigung vor Antragstellung

Rz. 78 Hierbei ist zunächst die 1,0-Gebühr als auch die 0,5-Gebühr nach VV 1008 zu erhöhen. Bei der Begrenzung nach § 15 Abs. 3 ist jetzt eine erhöhte Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1) als Maßstab zugrunde zu legen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für zwei Auftraggeber einen Mahnbescheid über 13.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner 1.000 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 12 Anm. Abs. 4 bestimmt, dass in dem Verfahren vor dem Dienstvorgesetzten über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme jeweils die Verfahrensgebühr nach VV 6500 i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) entsteht. I...mehr