Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 97 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag für ein Mahnverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anrechnung Mahnverfahren

Rz. 18 Nach § 182a Abs. 1 S. 1 SGG können Unternehmen der privaten Pflegeversicherung Beitragsansprüche nach dem SGB XI nach den Vorschriften der ZPO im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend machen. Für dieses Verfahren gelten die §§ 688 ff. ZPO mit der Maßgabe, dass mit Eingang der Akten beim Sozialgericht als dem Gericht, das für das streitige Verfahren zuständig ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 13 Hinsichtlich der Fahrtkosten unterscheiden die VV 7003, 7004 zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (VV 7003) und anderer Verkehrsmittel (VV 7004). Dem Anwalt steht grundsätzlich die freie Wahl zu, ob er den eigenen Pkw oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Ihm kann weder vorgeschrieben werden, mit dem eigenen Pkw zu fahren,[5] noch kann er darauf v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Begründetheit

a) Keine Einwendungen des Auftraggebers Rz. 181 Erhebt der Auftraggeber gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütung keine Einwendungen, so ist der Antrag des Anwalts begründet, wenn er schlüssig ist, d.h. wenn die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren und Auslagen nach dem Vortrag des Anwalts in dieser Höhe entstanden sind. Soweit dem Anwalt nach seinem eigenen Vorbringen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister

Rz. 293 Die früher teilweise vertretene Auffassung, die für die Entstehung der Verfahrensgebühr VV 3309 zusätzlich zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis die Übersendung einer Abschrift bzw. eines Ausdrucks des Vermögensverzeichnisses verlangt hat,[288] ist schon deshalb überholt, weil ein privater Gläubiger mit der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO abgegebene Vermögensve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Reform der Sachaufklärung

Rz. 319 Die Vermögensauskunft gemäß §§ 802f und 802g ZPO setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus (vgl. § 807 Abs. 1 ZPO a.F.).[305] Die Vermögensauskunft ermöglicht es dem Gläubiger einer titulierten Geldforderung, bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entsprechende Anwendung auf den Vertreter eines Nebenklägers

Rz. 64 Umstritten ist die entsprechende Anwendung des Abs. 4 für den Vertreter eines Nebenklägers. Zum Teil wird aus der entsprechenden Anwendung gefolgert, dass es in diesen Fällen nicht darauf ankomme, ob sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befinde, sondern darauf, ob sich der Nebenkläger in Haft befinde. Nach einem Teil der Rechtsprechung soll hier nur darauf abges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung gem. § 573 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG

Rz. 70 Die Vorschrift der VV 3500 erfasst sowohl die Erinnerungsverfahren nach § 573 Abs. 1 ZPO als auch nach § 11 Abs. 2 RPflG . Für andere Verfahren zur Abänderung der Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters, eines Rechtspflegers oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gilt die Vorschrift nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

I. Grundsatz Rz. 88 Die Regelung des Abs. 3 besagt, dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen kann. Dies hat vor allem Bedeutung für die Kostenerstattung. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer ev...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Wird ein Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er nach § 7 Abs. 1 die Gebühren nur einmal. Diese erhöhen sich aber gemäß VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, wobei der Höchstsatz bei mehreren Erhöhungen 2,0 beträgt (Anm. Abs. 3). Diese Gebührenerhöhung gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch für die Geschäftsgebühr. Darüber hinaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss darauf achten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehungstatbestände

Rz. 42 Findet im Beschwerdeverfahren ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt zusätzlich die Terminsgebühr nach VV 3513 zu 0,5. Einer förmlichen Antragstellung bedarf es im Beschwerdeverfahren nicht. Es reicht aus, dass das Gericht einen Termin anberaumt und die Sach- und Rechtslage mit den Anwälten bespricht und der Anwalt den Termin wahrnimmt. Ebenso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Festgebühren

Rz. 122 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Festgebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr nicht überschreiten. Der Höchstsatz der Erhöhung wirkt sich erst dann aus, wenn Auftraggeber mehr als acht Personen sind. Rz. 123 Hat der Rechtsanwalt daher z.B. in der Beratungshilfe 8 Auftraggeber, beträgt die Geschäftsgebühr VV 2503 höchstens 280,50 EUR (93,50 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren

1. Zuständigkeit a) Grundsatz Rz. 147 Nach Abs. 1 S. 1 ist das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig. Danach kommt also die Festsetzung nicht nur vor den ordentlichen Gerichten in Betracht, sondern auch – wie sich aus Abs. 3 ergibt – vor den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit. In Arbeitsgerichtssachen ist das Arbeitsgericht zuständig, in F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 124 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[30] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b. Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wortlau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 35 Für die Terminsgebühr nach VV 4102 steht dem Wahlverteidiger ein Gebührenrahmen in Höhe von 44 bis 330 EUR zu; die Mittelgebühr beträgt 187 EUR. Rz. 36 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 150 EUR. Rz. 37 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beträgt nach VV 4103 der Gebührenrahmen 44 bis 413 EUR; die Mitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Fehlende Anhängigkeit und Anhängigkeit in höherer Instanz

Rz. 45 Sind die Gegenstände in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren, in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, entsteht die Einigungsgebühr nach VV 1004 zu 1,3. Das gilt nach Anm. Abs. 1 zu VV 1004 auch in den in VV Vorb. 3.2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschrift des § 41a gilt nur für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt. Rz. 9 Der Musterkläger wird durch das OLG, bei dem das Musterverfahren anhängig ist, durch Beschluss bestimmt. Das OLG wählt den Musterkläger nach billigem Ermessen aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 KapMuG ausgesetzt wurden, aus (§ 9 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höhe der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Der Wahlanwalt erhält einen Gebührenrahmen in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 434,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1. Rz. 21 Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr VV 6101 ist die Inhaftierung des Verfolgten zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1).[8] Außerdem ist von Bedeutung, dass der Beistand über Ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beispielsfälle für das KapMuG betreffende sofortige Beschwerden bzw Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 130 Seit dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 sind der Beschluss des Prozessgerichts über die Verwerfung des Musterfeststellungsantrags nach § 3 Abs. 1 KapMuG [35] und der Beschluss des Prozessgerichts über die Zurückweisung des Musterfeststellungsantrags nach § 6 Abs. 5 KapMuG als unanfechtbar bestimmt worden.[36] Statthaft ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kappung auf 0,3 Gebühren nach VV 3309 f.

Rz. 2 § 15 Abs. 6 soll gewährleisten, dass ein Anwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten (einzelne Handlung oder Tätigkeit, die nach § 19 zum Rechtszug oder zum Verfahren gehört) beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. Erfasst werden hier diejenigen Fälle, in denen das Gesetz in der Hauptsache ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wertgebühr

Rz. 2 VV 3337 regelt nur die Verringerung bei Wertgebühren. Soweit VV 3335 als Betragsrahmengebühr entsteht, ist eine vorzeitige Beendigung bei der Bestimmung der angemessenen Gebühr (§ 14 Abs. 1) zu berücksichtigen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 76 VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 erfasst auch die Vollstreckung von Endentscheidungen und verfahrensabschließenden Entscheidungen gemäß §§ 81 ff. FamFG. Auch hier richten sich die Gebühren nach VV 3309 f., VV Teil 1. Diese Entscheidungen werden jedoch nicht nach einheitlichen Bestimmungen vollstreckt, sondern das FamFG verweist seinerseits wiederum überwiegend auf die ZPO....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensstadien

Rz. 7 Im Gegensatz zum früheren § 36 Abs. 2 BRAGO ist die Höhe der Aussöhnungsgebühr nach dem VV – ebenso wie bei der Einigungsgebühr – gestaffelt, je nachdem, ob die Ehesachemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 87 Kostenerstattung und Kostenfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem KSpG richten sich nach § 35 Abs. 6 KSpG i.V.m. § 90 S. 1 und S. 2 EnWG und § 90 S. 3 EnWG i.V.m. §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satzrahmengebühren

Rz. 48 Auch die Satzrahmengebühr (z.B. die Geschäftsgebühr VV 2300, 2301) ist im Ergebnis eine Wertgebühr. Nach Bestimmung des Gebührensatzes (§ 14 Abs. 1) wird die Höhe der Gebühr anhand des Gegenstandswertes aus der Gebührentabelle (§ 13) abgelesen. Auch die Erhöhung der Satzrahmengebühr setzt daher Gegenstandsidentität für die mehreren Auftraggeber voraus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Entnahmerecht

1. Hebegebühren Rz. 107 Ein spezielles Recht auf Vorschuss ist in VV 1009 geregelt. Danach ist der Anwalt berechtigt, seine Hebegebühren vor Ablieferung von Zahlungen an den Auftraggeber zu entnehmen. Zum Teil wird in dieser Vorschrift ein Sondertatbestand zur Fälligkeit der Vergütung gesehen.[71] Dies ist jedoch unzutreffend, da dies auch zur Folge hätte, dass bereits schon ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4106 und 4107 enthalten die Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht. Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren ab (VV Vorb. 4.1 Abs. 2), ausgenommenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zusätzliche Gebühren nach VV 4141–4146, 5115, 5116 und 6216

Rz. 92 Die zusätzlichen Gebühren in VV 4142, 4143, 4144, 4145, 4146 und 5116 sind als Verfahrensgebühren ausgestaltet, sodass VV 1008 anwendbar ist (vgl. VV 4142 Rdn 27).[221] Rz. 93 Die Befriedungsgebühr nach VV 4141 erhöht sich dagegen nicht nach VV 1008. Das wird durch Abs. 3 S. 3 der Anm. zu VV 4141 ausdrücklich ausgeschlossen.[222] Für die Befriedungsgebühren VV 5115 und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 133 Nach § 1065 ZPO findet die Rechtsbeschwerde gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen statt, also Entscheidungen des OLG, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, über Anträge betreffendmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gerichtliches Verfahren und Anrechnung

Rz. 23 In Verfahren nach der WDO beginnt das gerichtliche Verfahren bereits mit der weiteren Beschwerde. Hier entstehen dann die Gebühren nach den VV 6400 ff. Die im Beschwerdeverfahren angefallene Geschäftsgebühr VV 2302 Nr. 2 ist nach VV Vorb. 6.4 Abs. 2 auf die im Verfahren über die weitere Beschwerde vor dem Truppendienstgericht (§ 42 Nr. 4 S. 1 WDO) bzw. vor dem BVerwG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 25 Nach VV Vorb. 3.3.1 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,2-Terminsgebühr nach Abschnitt 1 (VV 3104). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 36 Maßgeblicher Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren nach VV 2200 ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung.[7] Auf den Wert, zu welchem dem ausländischen Anwalt der Auftrag erteilt worden ist, kommt es nicht an. Beispiel: Dem ausländischen Anwalt wird der Auftrag erteilt, eine Klage in Höhe von 30.000 EUR einzureichen. Bevor der ausländische Mandant das Einvern...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 4 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt in Bußgeldsachen eine Terminsgebühr für jeden Kalendertag, an dem ein Termin stattfindet. Im Gegensatz zu den Strafsachen unterscheiden die Bußgeldsachen nicht zwischen Hauptverhandlungsterminen und sonstigen Terminen. Soweit der Anwalt für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung eine Gebühr er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auslegung der Vergütungsvereinbarung

1. Allgemeine Auslegungsgrundsätze Rz. 76 Häufig werden Vergütungsvereinbarungen nicht eindeutig und zweifelsfrei formuliert, weshalb sie der Auslegung bedürfen. Dies gilt insbesondere, wenn das Verfahren einen unvorhergesehenen Gang nimmt, etwa wenn es zu Verweisungen, Rückverweisungen, Verfahrensverbindungen, Verfahrenstrennungen oder anderen Abweichungen vom üblichen Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Konkrete Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.)

Rz. 17 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel: Der Anwalt erhält ein Mandat über 50 Mio. EUR. Er ist bis 30 Mio. EUR ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mehrere Auftraggeber

Rz. 41 Auch die Gebühr aus VV 3200, 3201 erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 um jeweils 0,3, sofern diese gemeinschaftlich am Streitgegenstand beteiligt sind. Bei zwei Auftraggebern beläuft sich die Gebühr somit auf 1,4. Rz. 42 Soweit der Anwalt die Gebühr nach VV 3201 neben einer Gebühr nach VV 3200 erhält, ist § 15 Abs. 3 zu beachten. Insgesamt darf der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung (VV 3504)

Rz. 12 Hier kommt derzeit nur die Beschwerde nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG in Betracht, sofern sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2). Rz. 13 Die Terminsgebühr entsteht im Falle einer gerichtlichen Verhandlung über die Nichtzulassungsbeschwerde (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1) oder auch unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, also bei Mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Abraten von Einspruch

Rz. 111 Eine Zusätzliche Gebühr fällt dagegen nicht an, wenn der Verteidiger seinen Mandanten lediglich dahingehend berät, einen erlassenen Strafbefehl hinzunehmen und keinen Einspruch dagegen einzulegen.[120] Siehe auch Abraten von Rechtsmitteln (Rdn 133).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 180 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMVVO) entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVVO ein, löst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahren nach VV Teil 4, gerichtliche Verfahren nach VV Teil 5 und Verfahren nach dem IStGH (VV Teil 6 Abschnitt 1) 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 10 In Nr. 1 Buchst. a sind durch die Verweisung auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsbeschwerden aufgenommen worden, in denen die Zuständigkeit des BGH gegeben ist und die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren wie in einem Revisionsverfahren entstehen sollen. Nr. 1 Buchst. a bestimmt deshalb, dass sich in diesen Rechtsbeschwerdeverfahren d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zwangsvollstreckung

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Unterabschnitt 5) sind hiervon a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrücklicher Auftrag

Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben.mehr