Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 27 Entscheidendes Kriterium ist der erteilte Auftrag. Es kommt nicht darauf an, auf welche Rechte und Rechtsverhältnisse und Gegenstände sich die Tätigkeit des Anwalts tatsächlich bezogen hat. Es muss vielmehr auch ein Auftrag hierzu vorgelegen haben. Überschreitet der Anwalt seinen Auftrag, erweitert sich damit nicht der Gegenstandswert. Dieser kann sich immer nur in de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Sonstige Anforderungen

Rz. 61 Das Gutachten muss verständlich und daher so aufgebaut und abgefasst sein, dass es dem Auftraggeber möglich ist, den Inhalt in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu prüfen oder auch durch Dritte nachprüfen zu lassen.[65] Unerheblich ist indes, ob der Auftraggeber von den Gedankengängen des Gutachters und von seinem Ergebnis überzeugt ist. Rz. 62 Der Aufbau und der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verrechnung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 24 Nach Abs. 1 S. 2 entfällt der Anspruch des gerichtlich bestellten Anwalts gegen den Beschuldigten, soweit die Staatskasse Gebühren nach den VV 4100 ff. gezahlt hat. Der gerichtlich bestellte Anwalt muss sich also sämtliche Zahlungen der Staatskasse auf die entsprechenden Wahlanwaltsgebühren in voller Höhe anrechnen lassen, so dass er den Beschuldigten nur auf die Diff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Patentanwalt neben Prozessbevollmächtigtem

Rz. 43 In bestimmten Fällen kann die Partei, soweit ein Patentanwalt in einem Rechtsstreit mitgewirkt hat, die Erstattung der Gebühren des Patentanwaltes verlangen. Die entsprechende Erstattungspflicht des unterlegenen Gegners richtet sich nicht nach § 91 ZPO, sondern nach § 143 Abs. 3 PatG, § 27 Abs. 3 GebrMG, § 140 Abs. 3 MarkenG. Nach der neueren Rspr. des BPatG[31] richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Stundensatz (bis 26.7.2019)

Rz. 193 Der Stundensatz (Grundvergütung) beträgt nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG 27 EUR pro Stunde. Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG auf 44 EUR, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Kostenverteilung soll der Entscheidung eines anderen Verfahrens folgen

Rz. 81 Umstritten ist die Frage der Fälligkeit nach Abs. 1 S. 2, 1. Var., wenn die Verteilung der Kosten der Entscheidung eines anderen Verfahrens folgen soll, ohne dass es noch einer gesonderten Entscheidung über die Kosten bedarf. Beispiel: Die Parteien einigen sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren dahin, dass die Kostenverteilung der Kostenentscheidung des berei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertangabe bei Einreichung der Klage oder eines Antrags

Rz. 26 Nach § 61 S. 1 GKG ist bei Einreichung einer Klage oder eines anderweitigen verfahrenseinleitenden oder den Streitgegenstand erweiternden Antrags, der Gerichtsgebühren auslöst, grundsätzlich der Streitwert anzugeben. Rz. 27 Die Wertangabe kann vom Kläger oder einem anderweitigen Antragsteller jederzeit berichtigt werden (§ 61 S. 2 GKG). Die Wertangabe in der Klage- ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren nach § 11

Rz. 422 Das Verfahren der Vergütungsfestsetzung nach § 11 bleibt von Abs. 3 unberührt, auch wenn dies in Abs. 3 nicht ausdrücklich geregelt ist.[760] Nach § 11 Abs. 3 S. 2 richtet sich die Erinnerung nach den für die jeweilige Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften. Für die Beschwerde gelten ebenfalls die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (§ 11 Abs. 2 S. 3). Es w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Notar

Rz. 104 Auch auf Notare ist das RVG nicht anwendbar. Für ihre Vergütung gilt das GNotKG, das eine abschließende Regelung darstellt.[167] Das gilt auch dann, wenn der Notar Handlungen vornimmt, für die auch ein Rechtsanwalt hätte eingeschaltet werden können (zum Anwaltsnotar siehe Rdn 138 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozessfinanzierung durch Dritte

Rz. 45 Eine Beratungspflicht des Anwalts kann sich auch in Bezug auf eine Prozessfinanzierung ergeben. Dieses Finanzierungsinstrument kommt vor allem für Mandanten in Betracht, die angesichts des hohen Streitwerts zu einer Eigenfinanzierung der gesamten Verfahrenskosten nicht in der Lage wären, obwohl ein Prozess in der Sache gute Erfolgsausichten hätte.[79] Jedenfalls in so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung durch den Kammervorstand oder einen Vertragsteil (Abs. 3 S. 1)

Rz. 33 Soll die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen sein, ist diese Vereinbarung insoweit unwirksam; es gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart (Abs. 3 S. 2). Unzulässig sind insoweit auch Klauseln, mit denen es dem Anwalt vorbehalten sein soll, einseitig die Vergütung zu erhöhen, etwa Stundensätze anzuheben. Rz. 34 Auch im Übrigen ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Strafsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Aufrechnung gegenüber dem Mandanten und Forderungssperre gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 72 Ist die eingeklagte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert und vom Gegner zunächst an den beigeordneten Anwalt gezahlt worden und rechnet der Rechtsanwalt ausdrücklich[158] mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Mandanten für die vorgerichtliche Tätigkeit gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung der vom Gegner gezahlten Beträge auf, muss der Anwalt den an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gegen die Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist grundsätzlich nach § 56 die Erinnerung gegeben. Dies gilt uneingeschränkt für Strafsachen (VV Teil 4) und für Verfahren nach VV Teil 6. Für Bußgeldsachen gilt dies nur eingeschränkt, nämlich insoweit, als ein gerichtliches Verfahren anhängig geworden ist. Ist es nicht zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Darlegungslast/Amtsermittlung

Rz. 57 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Beschuldigte zur Zahlung der Wahlverteidigergebühren in der Lage ist, liegt nach allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen, der den Anspruch geltend macht, also bei dem Pflichtverteidiger. Diese Darlegungs- und Beweislast wird insoweit jedoch durch Abs. 2 S. 1 abgemildert, als der Beschuldigte eine dem § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Umfang der nachträglichen Anzeige

Rz. 78 Der Rechtsanwalt muss der Staatskasse alle nach der Beantragung der Vergütung erhaltenen Zahlungen anzeigen. Auch hier gilt, dass sich die Anzeigepflicht nicht nur auf die Zahlungen erstreckt, die der Rechtsanwalt für eine Anrechnung für bedeutsam hält bzw. für die nach seiner Auffassung eines Anrechnungspflicht bestehen könnte.[171] Der Urkundsbeamte muss sich ein um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Steuerliche Hilfeleistungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und streitiges Verfahren (Nr. 3)

Rz. 18 Die Regelung in Nr. 3 entspricht der in Nr. 2. Das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger nach den § 249 ff. FamFG und das nachfolgende streitige Verfahren (§ 255 FamFG) sind zwei verschiedene Angelegenheiten, in denen der Anwalt seine Vergütung unbeschadet einer Gebührenanrechnung jeweils gesondert erhält. Rz. 19 Auch hier kann die Auftei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 65 Nr. 3 gilt insbesondere auch bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung.[92] Die Anwendbarkeit ist ausdrücklich durch die Überschrift zu § 25 klargestellt (vgl. Rdn 3). Unter dem Wert der Hauptsache ist hier grds. der Streitwert des vorausgegangenen Verfügungsverfahrens zu verstehen.[93] Hat der Schuldner eine Abschlusserklärung abgegeben, steht die einstweilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde nach VV Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 (Abs. 5)

Rz. 57 Nach Abs. 5 S. 1 gelten die Absätze 1 bis 4 im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde entsprechend. Soweit das Bußgeldverfahren in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, gelten die Absätze 1 bis 4 unmittelbar. Es entscheidet dann das OLG. Kommt es allerdings nicht zum gerichtlichen Verfahren, dann sind die ordentlichen Gerichte auch nicht zur Entscheidung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren auf Feststellung der Leistungsfähigkeit nach § 52 Abs. 2 ff.

Rz. 423 Ebenfalls von Abs. 3 unberührt bleibt das Verfahren auf Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten oder Betroffenen (§ 52 Abs. 2), für das die Vorschriften der sofortigen Beschwerde nach §§ 304 bis 311a StPO weiterhin anwendbar bleiben (§ 52 Abs. 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Beitreibung

Rz. 53 Der Feststellungsbeschluss über die Bewilligung einer Pauschvergütung ist kein Vollstreckungstitel.[34] Einen solchen muss sich der Anwalt erst noch beschaffen, sofern der Auftraggeber aufgrund des Beschlusses nicht freiwillig zahlt. Gleiches gilt, wenn ein Dritter auf Freistellung der Anwaltskosten haftet, wie z.B. der Rechtsschutzversicherer oder der Arbeitgeber. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sonderfall: Scheidungsverbund

Rz. 157 Die Frage der kostensparenden Prozess- bzw. Verfahrensführung stellt sich häufig auch dann, wenn eine Familiensache außerhalb und nicht als Folgesache innerhalb des Scheidungsverbunds anhängig gemacht worden ist. Der BGH hatte insoweit entschieden, dass die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache (bis 1.9.2009) außerhalb des Verbundverfahrens gru...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 2. Begriff der Gebühren

Rz. 25 Die Bezeichnung "Gebühren" in den VV 2501 ff. ist genau genommen unzutreffend. Unter "Gebühren" ist grundsätzlich nur das aus einem Anwaltsvertrag vom Auftraggeber geschuldete Entgelt zu verstehen. Bei der Vergütung, die der Anwalt aus der Landeskasse erhält, handelt es sich aber nicht um eine solche rechtsgeschäftlich vereinbarte Vergütung, sondern um den öffentlich-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 47 Gemäß § 1 S. 1 bemisst sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG und werden die Gebühren gemäß § 2 grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet. Abweichend hiervon kann der Anwalt durch Vereinbarung mit dem Mandanten auch eine andere Höhe der Vergütung festlegen. Bereits daraus ergibt sich, dass weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber eine rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren nach VV Teil 4 bis 6

Rz. 58 In Verfahren nach VV Teil 4 bis Teil 6 (Straf- und Bußgeldsachen, sonstige Verfahren) finden diese Grundsätze ebenfalls Anwendung. Maßstab ist hier aber nicht die Regelvergütung als Obergrenze für den Verdienst des Anwalts, sondern der doppelte Betrag derjenigen Vergütung, die ihm aufgrund der Festbeträge für den beigeordneten oder bestellten Anwalt zusteht (§ 58 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 5 basiert auf dem früheren § 4 BRAGO. Erweitert wurde diese Vorschrift insoweit, als nach dem RVG auch der bei einem Anwalt beschäftigte Assessor zu den Hilfspersonen gehört, für die der Anwalt die volle gesetzliche Vergütung abrechnen kann. Die frühere Streitfrage[1] ist damit erledigt. Auf die dazu ergangene Rspr. kann daher nicht zurückgegriffen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Folge der Verletzung der Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 79 Verschweigt der Rechtsanwalt eine erhaltene Zahlung bei der Antragstellung (Abs. 5 S. 2, 3) oder eine danach erhaltene Zahlung (Abs. 5 S. 4), bedeutet das nicht, dass diese Zahlungen ohne Beachtung von § 58 Abs. 2, 3 uneingeschränkt anzurechnen sind. Eine Anrechnung und Rückforderung kann daher nicht allein wegen eines unlauteren Verhaltens des beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

Rz. 5 Ein Rechtsanwalt erhält für die Vertretung eines Beteiligten in einem solchen Verfahren nach dem StaRUG eine 1,0-Verfahrensgebühr gemäß VV 3317 (vgl. VV 3317 Rdn 14). Als Wert bestimmt die Vorschrift, dass dieser unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses, das der Auftraggeber im Verfahren verfolgt, nach § 23 Abs. 3 S. 2 zu bestimmen ist. Eine Anknüpfung an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 10 Ob eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv erforderlich ist, beurteilt sich allerdings aus der Sicht einer verständigen Partei im Zeitpunkt der kostenauslösenden Handlung.[19] Reisekosten zu Gerichtsterminen sind stets erforderlich.[20] Das Risiko einer Terminsabwesenheit hat weder die Partei noch der beigeordnete Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, dann kann es zu der grundsätzlich nach § 32 Abs. 2 zu beachtenden Bindungswirkung nicht kommen. Insoweit die Bindungswirkung nach § 32 Abs. 2 für den Rechtsanwalt ausscheidet, ermöglicht Abs. 1 dem Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rückwirkung der Bestellung durch das Gericht (§ 48 Abs. 6)

Rz. 21 Gemäß § 48 Abs. 6 S. 1 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt bei erstmaliger Bestellung durch das AG die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, also ggf. auch die für die Tätigkeit im Bewilligungsverfahren vor dem Bundesamt für Justiz angefallene Verfahrensgebühr VV 6100 zuzüglich Auslagen.[18] Bei erstmaliger Bestellung im Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vorschuss

Rz. 372 § 9 InsVV räumt dem Verwalter die Möglichkeit ein, einen Vorschuss auf seine Vergütung und Auslagen aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Insolvenzgerichts. § 9 S. 3 InsVV regelt den Vorschussanspruch des Insolvenzverwalters bei erfolgter Kostenstundung im Kleininsolvenzverfahren (§ 4a InsO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Eidesstattliche Versicherungen

Rz. 81 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Herausgabe einer beweglichen Sache oder einer Menge bestimmter beweglicher Sachen muss der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird. Ferner muss der Schuldner im Rahmen der Forderungspfändung gemäß § 836 Abs. 3 S. 2 ZPO dem Gläubiger die zur G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Vergütungsvereinbarung

Rz. 359 Eine Vergütungsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit Gläubigern, Schuldnern oder Dritten ist de lege lata unzulässig. Sie kann die Unabhängigkeit des Verwalters gem. § 56 Abs. 1 InsO beeinträchtigen und ist daher nach § 134 BGB nichtig.[655]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Interesse des Antragstellers

Rz. 84 Den Verfahren über Anträge des Schuldners ist gemeinsam, dass sich abstrakt ein konkreter Gegenstandswert nicht angeben lässt. Maßgebend ist das Interesse des antragstellenden Schuldners, das sich wiederum nur aus dem konkreten Antrag und dem damit verfolgten Ziel nach billigem Ermessen bestimmen lässt.[124] Die Bestimmung gilt für alle Anträge des Schuldners in der V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mindestwert (Abs. 1 S. 4)

Rz. 21 Sofern sich nach Abs. 1 S. 1 bis 3 ein geringerer Wert als 5.000 EUR ergibt, greift Abs. 1 S. 4. Der Mindestwert beträgt 5.000 EUR.[20]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein Wahlgebührenanspruch gemäß § 53

Rz. 23 § 53 findet auf den nach §§ 87e, 53 IRG bestellten Beistand keine Anwendung, da keine Beiordnung i.S.v. § 53 Abs. 1, sondern eine Bestellung vorliegt, und der Rechtsanwalt nicht als Beistand für den in § 53 Abs. 2 enumerativ aufgeführten Personenkreis bestellt worden ist.[19] § 53 Abs. 2 stellt nicht auf den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, sondern auf den dem Neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 1 ThUG hat das Gericht dem Betroffenen im gerichtlichen Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen (zum Umfang vgl. Rdn 37 ff.), der gemäß § 6 Abs. 2 ThUG durch die Beiordnung als Verfahrensbeteiligter zugezogen wird. Die Vergütungsregelung in § 20 ThUG ist daher in erster Linie auf den gerichtlich beigeordneten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 oder § 58 ZPO (Abs. 1)

Rz. 18 Das RVG regelt in § 45 Abs. 1 auch das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Prozesspfleger und der Körperschaft, die ihn bestellt hat (zum Schuldverhältnis Anwalt – Partei siehe § 41). Mit Abs. 1 ist dem zum Prozesspfleger bestellten Anwalt die nämliche Anspruchsposition gegenüber der Staatskasse eingeräumt wie dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeord...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Höhe der Vergütung

Rz. 285 Bei berufsmäßiger Führung der Verfahrensbeistandschaft[507] erhält der Verfahrensbeistand eine einmalige Vergütung i.H.v. 350 EUR. Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG erhöht sich die Vergütung auf 550 EUR. Gegen die Vergütungspauschale sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[508] Das BVerfG[509] hat die Vorlage nicht zur Ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Bindungswirkung einer Vorschussanforderung

Rz. 85 Eine Vorschussanforderung führt nicht zu einer Bindungswirkung nach § 315 ff. BGB, § 14 Abs. 1, da die Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG erst bei Fälligkeit feststehen und daher bei Anforderung des Vorschusses vor Fälligkeit noch nicht abschließend berücksichtigt werden können. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass vor Fälligkeit bereits eine Rechnung gestellt wird. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sach- oder Naturalvergütung

Rz. 72 Die Vergütung des Rechtsanwalts muss nicht zwingend in Geld erfolgen. Als Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit können auch Sachleistungen des Auftraggebers vereinbart werden, etwa die Übereignung von Sachen oder die Abtretung von Forderungen bzw. Gesellschaftsanteilen.[123] Denkbar sind auch Naturalleistungen des Auftraggebers, z.B. die Erbringung von Dienstlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Rz. 361 Auch im Verfahren nach § 11 kann im Einzelfall eine Entschädigung nach § 198 Abs. 1 GVG wegen Verzögerung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten zu zahlen sein.[308]mehr