Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1410, 1420 f. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 1 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b RVG. Das Verfahren der EA ist kein Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist; ohne mündliche Verhandlung entsteht daher keine Terminsgebühr (Köln FamRZ 17, 1337; aA Brandbg AGS 17, 214). Die vorgenannten Gebühren erster Instanz sind auch maßgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 199 § 23a RVG gibt den Hauptsachewert (fortgeltend VGH München JurBüro 06, 596: auch für Beschwerde) und für den Streit um Zahlungsmodalitäten das Kosteninteresse vor. Wertfestsetzung ist nur auf Antrag nach § 32 II RVG veranlasst; andere Wertgebühren erfallen nicht (s KV 1812 Anl 1 GKG). Zum Zeitpunkt des Antrags s § 4 Rn 3.mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und VKH.

Rn 18 Durch die Teilnahmen am Erörterungstermin entsteht für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 Findet im Verfahren nach § 1666 BGB kein Gerichtstermin statt, so entsteht keine Terminsgebühr nach Nr 3104 I Nr 1 RVG-VV (Entscheidung ohne vorgeschriebene mündliche Verhandlung), weil § 157 FamFG eine Soll-Vorschrift ist und die in § 155 II vorgeschriebene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorz...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Entstehung und Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 38 Die Beratungsgebühr ist angefallen, wenn der Anwalt den Auftrag angenommen und die erforderlichen Informationen erhalten hat. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt eine Anrechnung der vereinbarten/üblichen/gekappten Beratungsgebühr in voller Höhe auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zeitlich und sachlich zusammenhängt, § 34 Abs. 2 RVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Verwertung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv 57,20 EUR sowie ggf den Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von 22 EUR ab der vierten Stunde für jede weitere angefangene Stunde. Muss ein erneuter Versteigerungstermin anberaumt werden, beträgt die Gebühr dafür nach KV Nr 302 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen. Gerichtskosten fallen nur an, wenn entschieden wird (FamGKG-KV Nr 1210); eine Verfahrensgebühr entsteht nicht (vgl Oldbg MDR 16, 1387 [BGH 18.05.2016 - XII ZB 649/14] zur VKH-Bewilligung). Der RA erhält idR eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr 3100; diese wird auf die im nachfolgenden streitigen Verfahren (§ 255) an...mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / II. Keine Anrechnung nach mehr als zwei Kalenderjahren

Die Anrechnung einer zuvor entstandenen Gebühr hat in § 15 RVG eine einschränkende Regelung erfahren. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG lautet: Zitat "Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit und in diesem Gesetz bestimmte Anrechnungen von Gebühren entfallen." Die Regelung ist vom Wortlaut eindeutig, unmissverständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Abs 3). Bei der Berufung nach Abs 1 S 1 kommt § 707 uneingeschränkt zur Anwendung. Das gilt entsprechend auch für das Revisionsverfahren und die Nichtzulassungsbeschwerde (BGH BeckRS 14, 18857). Die Einstellung erfolgt hier idR nur gegen Sicherheitsleistung (s § 707 Rn 11). Ohne Sicherheitsleistung kann nach Abs 1 S 2 nur eingest...mehr

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zfs 04/2024, Zum Begriff de... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist form- und fristgerecht erhoben, sie ist mithin zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel Erfolg. 1. Das Erstgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagten grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß § 7, § 17 Abs. 1 und 2 StVG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG einzustehen haben, weil die Unfal...mehr

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AGS 04/2024, Keine Terminsg... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr – soweit hier von Interesse – für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Nach S. 3 Nr. 2 dieser Vorschrift entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen für die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 11 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Aufhebungsverfahren mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. In diesem Fall bildet das Aufhebungsverfahren eine neue Angelegenheit (Hamm AGS 15, 166 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, Entscheidung und Kosten.

Rn 9 Die Räumungsfrist nach Abs 1 wird in einem Urteil angeordnet, das stets nach mündlicher Verhandlung ergeht. Sie ist im Tenor auszusprechen und muss auch dann begründet werden, wenn sie in einem Versäumnisurteil erfolgt (MüKoZPO/Götz § 721 Rz 6). Bei Zurückweisung des Antrags ist eine Erörterung in den Entscheidungsgründen ausreichend. Wurde ein Antrag rechtzeitig in der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beschwerdeverfahren.

Rn 6 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den allg Regeln der §§ 58 ff. Die Beschwerdefrist ist auf zwei Wochen verkürzt (§ 63 II Nr 1). Da S 2 nur Beschwerden in (selbständigen) fG-Familiensachen zulässt, besteht kein Anwaltszwang (§ 10). Kosten u Gebühren: Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1411 f, 1422 ff. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 u 5 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensaufwand.

Rn 24 Der Anwendungsbereich der Norm beschränkt sich von vornherein auf Kosten, die nicht Kosten des laufenden Rechtsstreits sind; letztere bleiben ungeachtet einer dahin gehenden Antragstellung ohne Berücksichtigung, solange die Hauptsache im Streit ist (BGH NJW 95, 664 für Beschwerdewert der Auskunftsverurteilung; ›allgemeiner Grundsatz‹: NJW 07, 3289 = FamRZ 07, 808 = Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

Rn 23 Gerichtsgebühren fallen nicht an. Auslagen macht der GV nach KVGv Nr 704 geltend. Bei einer Vollstreckungshandlung nach Abs 4 verdoppeln sich die Gebühren nach § 11 GvKostG. Die Anwaltsgebühren sind durch die Vollstreckungsgebühr nach Nr 3309 VV RVG abgedeckt, was sich aus §§ 18 Nr 3, 15 II Nr 1 RVG ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für Pfändung und Überweisung nach § 886 fällt die Gerichtsgebühr nach Nr 2111 KV GKG an. Eine Vorauszahlungspflicht ergibt sich aus § 12 VI GKG. Bei Herausgabebereitschaft des Dritten entstehen dieselben Geb des GV wie in Fällen der Vollstreckung nach §§ 883–885. Rn 8 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Der Antrag stellt keine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten.

Rn 10 Da Verfahren nach III keine selbstständige EA-Verfahren sind (s Rn 8), ergeht keine separate Kostenentscheidung (BGH WM 10, 470). Gerichtsgebühren entstehen nicht. RA: § 19 I 2 Nr 12 RVG, Ziff 3328 VV RVG – Letztere analog auch ohne abgesonderte Verhandlung, wenn RA nur im Verf nach III tätig war. Verfahrenswert: § 41 FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 169 Für das Verfahren gelten § 58 GKG, § 28 RVG; maßgeblich ist der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Ausgaben einer Betriebsfortführung sind abzuziehen (München JurBüro 22, 306). Der Aussonderungsanspruch nach § 47 InsO wird nach den allgem Vorschriften bewertet, dsgl Forderungen des Insolvenzverwalters (BGH NJW 66, 996; NJW-RR 88, 689; Ddorf ZInsO 0...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4106, 4108 VV RVG Leitsatz Hat in einem Hauptverhandlungstermin ein aussagepsychologischer Sachverständiger sein Gutachten erstattet, ist eine weitere Zeugin vernommen worden und wurden die Plädoyers gehalten, ist der für diesen Termin für den verhinderten Pflichtverteidiger beigeordnete Rechtsanwalt nicht bloß Terminsvertreter, sodass ihm nicht nu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 38 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 von EUR 28,60, ggf zuzüglich des Zeitzuschlags nach KV Nr 500 sowie ggf Wegegeld nach KV Nr 711. Bei Erfolglosigkeit erhält er die Gebühr gem KV Nr 604 von EUR 16,50. Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erhält er die Gebühr nach KV Nr 260 von EUR 36,30. Für die Verhaftung entsteht eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Entscheidung, Kosten.

Rn 7 Liegen die Voraussetzungen (s.o. Rn 4 f) vor, ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ermessen besteht also nicht hinsichtlich des Ob, sondern nur in Bezug auf das Wie. Es kommt zB eine Einstellung gg Sicherheitsleistung oder auch eine Beschränkung der Höhe nach in Betracht (Sternal/Weber Rz 25). Entscheidungen nach II sind – entspr § 707 II 2 ZPO – nich...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / II. Verjährungseinrede greift …

Der Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war nach Auffassung des OLG zurückzuweisen, da die von der Vertreterin der Staatskasse erhobene Verjährungseinrede (§ 214 BGB) durchgreife. Der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschgebühr verjähre nach allgemeiner Auffassung in entsprechender Anwendung des § 195 BGB in drei Jahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 12 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. In diesem Fall bildet das Aufhebungsverfahren eine neue Angelegenheit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 34 regelt sowohl hinsichtlich der örtlichen als auch hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit einen Wahlgerichtsstand (BAG NJW 98, 1092, 1093 [BAG 28.10.1997 - 9 AZB 35/97]; Brandbg NJW 04, 780). In § 34 treffen demnach die Regelung der örtlichen und der – streitwertunabhängig bestimmten – sachlichen Zuständigkeit zusammen: Wählt der Kl ein anderes örtlich zuständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 26 VV 3335 Verfahrensgebühr 1,0. Bei Abschluss eines Vergleichs VV 1003 1,0. Eine Terminsgebühr im PKH-Verfahren entsteht nicht. Die im PKH-Verfahren entstandenen Gebühren werden auf gleichartige Gebühren angerechnet, die im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen (§§ 15 II, 16 Nr. 2 RVG). Im Beschwerdeverfahren VV 3500 Verfahrensgebühr 0,5, keine Anrechnung im Hauptverfahre...mehr

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AGS 04/2024, Terminsgebühr ohne förmlichen Aufruf?

Vorbem. 4 Abs. 2, Nrn. 4108, 4109 VV RVG Leitsatz Für das Entstehen der Terminsgebühr ist nicht unbedingt der Aufruf der Sache erforderlich. Ausreichend ist, wenn vom Gericht unmissverständlich kundgetan wird, dass über die Sache verhandeln werden soll. AG Nürnberg, Beschl. v. 5.2.2024 – 404 Ds 411 Js 54734/23 I. Sachverhalt Gegen den Angeklagten waren mehrere Strafverfahren anhä...mehr

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AGS 04/2024, Auslagenerstattung nach Zurückverweisung

§§ 464 ff. StPO; Vorbem. 5, Nrn. 5109, 5110 VV RVG Leitsatz Zur Auslegung der Formulierung: "Die Kosten des Termins vom … und des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die insoweit notwendigen Auslagen des Betroffenen" in einer Kosten- und Auslagenentscheidung nach Aufhebung eines Verwerfungsurteils durch das OLG und Zurückweisung der Sache an das verwerfende Gericht. Die Verfahrensge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsversteigerung.

Rn 283 Für Anordnung und Beitritt erfällt nach Ziff 2210 KV Anl 1 GKG eine Festgebühr; für die Wertgebühren nach Ziff 2211 ff ist § 54 GKG einschlägig. Grds kommt es auf die Festsetzung nach § 74a V ZVG an, auch wenn später weitere Beteiligte beitreten (LG Paderborn RPfleger 89, 168). Für die Zuschlagsgebühr nach § 54 II GKG ist das Meistgebot maßgeblich, selbst wenn es unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gibt zum Zweck der einfachen und klaren Wertfestsetzung einen normativen Streitwert vor. Sie gilt grds für alle Streitwertarten (§ 2 Rn 2 ff). Nur ggü S 1, 1. Alt geht für den GeS § 41 GKG vor; iÜ gilt § 6 auch insoweit über § 48 I GKG, § 23 I RVG (BGH BeckRS 20, 38345). Für die Anwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung ist § 25 I Nr 1 RVG zu beachten. § 8 ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Einer Kostenentscheidung bedarf es nur, wenn im Festsetzungsverfahren solche angefallen sind (etwa Sachverständigenkosten aufgrund einer Beweiserhebung; Rn 8). Über diese ist nach §§ 91 ff durch den Rechtspfleger zu entscheiden und sie sind gleichzeitig festzusetzen (BVerfG NJW 77, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]). Im Kostenfestsetzungsverfahren entstehen keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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AGS 04/2024, Haftzuschlag bei Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm

Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG Leitsatz Die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm ist nicht vergleichbar mit einer Inhaftierung und/oder Unterbringung i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 4 VV und führt daher nicht zu einem (Haft-)Zuschlag. LG Limburg a.d. Lahn, Beschl. v. 29.2.2024 – 5 KLs - 5 Js 10388/21 I. Sachverhalt Die Angeklagte wurde vorläufig festgenommen. Der der Festnahme zugrunde liegende H...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Wegfall der gesetzlichen Beratungsgebühr

Rz. 33 Für einen mündlichen (auch telefonischen) oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) gibt es seit dem 1.7.2006 keinen speziellen gesetzlichen Gebührentatbestand mehr. Die früher in Nr. 2100 VV a.F. vorgesehene Beratungsgebühr ist ersatzlos entfallen, sodass auf sie nicht zurückgegriffen werden kann (auch nicht als übliche Vergütung i.S.d. BGB).[65] Der Anwal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1120 ff, Hauptabschn 2 Ziff 1211 f, 1222 ff, Hauptabschn 3 Ziff 1314 f, 1322 ff. Bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 u 5. Bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswert: § 40 FamGKG. Zum EA-Verfahren s § 57 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 10 § 4 I Hs 2 gilt für den Zuständigkeits-, den Rechtsmittel- (BGHR ZPO § 4 Abs 1 Nebenforderung 1) und den Bagatellstreitwert. Die Verfahrenssicherheit (Rn 1) wird durch Hs 2 weiter erhöht, weil alleine aufgrund von laufenden Zinsen und Kosten die Sache nicht nach § 506 aus der Zuständigkeit des AG herauswachsen kann. Der GeS bestimmt sich inhaltsgleich nach § 43 I GKG, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ehrverletzung.

Rn 101 ZuS und ReS richten sich nach § 3, GeS nach § 48 II GKG, wenn sie nichtvermögensrechtlicher Natur sind (vgl § 3 Rn 8 ff; BGH NJW 74, 1470; Köln JurBüro 94, 491; Oldbg JurBüro 95, 369). Das Interesse des Klägers an Unterlassung ist pauschalierend unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insb der Stellung des Verletzten und Verletzers sowie Art, Umfang und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rechtszug gehörender Zwischenstreit. Zu den Beschwerdegebühren s. BGH NJW 19, 428 [BGH 07.11.2018 - IV ZB 13/18] mwN.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 und 0,5 Terminsgebühr nach VV 3513. Für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrensgebühr 1,0 nach VV 3502.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr nach VV 3500. Zur Kostenerstattung s Rn 9.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Gerichtsgebühren fallen allenfalls in Gestalt von Geb für Registereintragungen nach Nr 14110 ff KV GNotKG an. Die Kosten eines hierauf gerichteten Antrags des RA richten sich nach Nr 2300 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 16 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 241 KV GVKostG iHv 100 EUR. Ansonsten fallen die gleichen Geb an wie bei der Zwangsvollstreckung nach § 885. Der RA erhält iRd Räumungsvollstreckung die allg 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 sowie ggf die Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG (Zö/Seibel Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vergütungsfestsetzungsverfahren.

Rn 10 Für ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG kann – anders als für ein Prozesskostenhilfeverfahren – Prozesskostenhilfe bewilligt werden (Schlesw AGS 08, 603 [OLG Schleswig 09.06.2008 - 15 W 2/08]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 21 Das Verfahren nach § 321a gehört zum Rechtszug, § 19 I Nr 5 RVG. Bei singulärer Tätigkeit im Rügeverfahren fällt eine Gebühr von 0,5 an (VV 3300).mehr