Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gerichtsstandsbestimmungsverfahren.

Rn 32 Die Kosten eines zum Rechtsstreit gehörenden Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens sind Kosten des Rechtsstreits und damit erstattungsfähig. Nach der Neufassung des § 16 Nr 3a RVG fallen insoweit allerdings kaum noch gesonderte Kosten an. Möglich ist dies allenfalls noch bei einem Anwaltswechsel zwischen Gerichtsstandsbestimmungsverfahren und Hauptsache.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Die Kosten für den Überweisungsbeschluss sind mit den Verfahrensgebühren abgegolten. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beträgt gem §§ 3 II, 12 V GKG iVm KV Nr 2110 22 EUR. Die Anwaltsgebühr entsteht dafür mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309.mehr

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AGS 04/2024, Bemessung der ... / Leitsatz

Die Rahmengebühr eines Strafverteidigers i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG ist nicht zu mindern, wenn die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft stellt ihren Antrag erst am Ende der Hauptverhandlung und dieser bindet das erkennende Gericht nicht. Deswegen hat ein gewissenhafter Strafverteidiger die Hauptverhandlung einschließlich seines eigenen Schlussvortra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Es fallen keine Gerichtskosten an. Die Kosten des Rechtsanwalts sind durch die Gebühren der Nr. 3100 ff VV abgegolten, § 19 I 2 Nr 14 RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 59 Für die Bestimmung des unpfändbaren Teils der Einkünfte entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 8 Gem § 31 Abs 1 FamGKG führt die Aufhebung und Zurückverweisung dazu, dass das weitere Verfahren mit dem früheren Verfahren vor diesem Gericht einen Rechtszug iSv § 29 FamGKG bildet, sodass Gebühren nur einmal entstehen. Dies gilt gem § 21 II RVG auch für die Gebühren des Anwalts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstige Tätigkeiten.

Rn 36 Für sonstige Tätigkeiten, etwa Terminsvertreter, Verkehrsanwalt, Einzeltätigkeiten, sind die Nr 3400 ff VV RVG anzuwenden. Die bisher fehlende Verweisung hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG nachgeholt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Kostentragung

Rz. 6 Die mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung verbundenen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung insoweit getragen, als sie erforderlich sind, § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012. Dabei handelt es sich gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a ARB 2010 (2.3. ARB 2012) hauptsächlich um die hier interessierenden "gesetzlichen", d.h. nach dem RVG zu bemessenden, Anwaltsgebühren sowie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu.mehr

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AGS 04/2024, Bemessung der Terminsgebühr bei Freispruchantrag des Staatsanwalts

§ 14 RVG Leitsatz Die Rahmengebühr eines Strafverteidigers i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG ist nicht zu mindern, wenn die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft stellt ihren Antrag erst am Ende der Hauptverhandlung und dieser bindet das erkennende Gericht nicht. Deswegen hat ein gewissenhafter Strafverteidiger die Hauptverhandlung einschließlich seines eigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der beigeordnete Rechtsanwalt ist analog §§ 56 II, 33 III RVG beschwerdeberechtigt, wenn die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen fälschlicherweise angeordnet wird, sobald die ermäßigten Anwaltsgebühren gedeckt sind (Celle FamRZ 13, 1056; Köln FamRZ 97, 1283).mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rechtsstreits erfassen nicht die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

§§ 103 ff., 278 Abs. 6 ZPO; Nrn. 1000, 1003 VV RVG Leitsatz Beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom Gericht festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regeln, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, erfasst diese Regelung nicht auch die Kosten des Vergleichs. OLG Hamm, Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Es fallen keine Gerichtsgebühren, insb keine Urteilsgebühren an. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr, VV 3100 RVG, abgegolten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für die Bescheinigung nach Abs 1 fällt keine Gebühr an. Die Beglaubigung durch den UdG löst eine Gebühr je Seite aus (Nr 1500 KV-JVKostG), ggf ferner die Dokumentenpauschale (Nr 2000 KV-JVKostG). Beim Gerichtsvollzieher ist die Beglaubigungsgebühr mit der Dokumentenpauschale identisch (Nr 102, 700 KV-GvKostG). Der Rechtsanwalt erhält allenfalls die Dokumentenpauschale (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gebührenstreitwert.

Rn 220 Für den GeS ist nach § 44 GKG, § 38 FamGKG (dazu auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 38 FamGKG) alleine der höchste Einzelwert maßgeblich, vgl auch Rn 219. Das gilt auch für einen verfahrensbeendenden Vergleich (Celle FamRZ 11, 1809). Die Terminsgebühr nach Ziff 3104 Anl 1 RVG folgt nur dem Wert des Antrags, über den der Termin stattgefunden hat (Schlesw JurBüro 02,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einbeziehung weiterer Gegenstände.

Rn 234 Im gerichtlichen Vergleich mitgeregelte Ansprüche, die noch nicht Gegenstand des Rechtsstreites sind, auch Gegenforderungen, mit denen die (Hilfs-)Aufrechnung erklärt wurde sowie Ansprüche aus dem gesamtschuldnerischen Innenausgleich (Stuttg MDR 18, 1216 [OLG Dresden 17.07.2018 - 5 W 629/18]), rechtfertigen den Ansatz eines höheren Wertes, soweit über sie zwischen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. RA als Beistand des SV.

Rn 31 Wie für einen Prozessbevollmächtigten (Vorb 3 I VV RVG), allerdings nur aus dem Wert des Zwischenstreits (s § 3 Rn 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ermessen des Gerichts.

Rn 11 Unter § 92 II Nr 2 fallen insb unbezifferte Schmerzensgeldklagen oder andere Klagen, bei denen der Kl die Höhe der Forderung nicht beziffern muss, sondern in das Ermessen des Gerichts stellen kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dem Kl das Risiko abzunehmen, dass er nicht vorhersehen kann, wie das Gericht entscheiden wird. Allerdings muss der Kl bei unbezifferte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 9 Die Gebühren vor dem AG und dem Gericht der Hauptsache entstehen nur einmal (§§ 15 I, II, 20 S 1 RVG).mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Gebühren in der 3. Instanz

Rz. 107 Die Gebühren, die der Anwalt nach § 17 Nrn. 1, 9 RVG für seine Tätigkeiten in der 3. Instanz fordern kann, ergeben sich aus Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 und Abschnitt 5 VV, also aus Nrn. 3206 ff., 3500 ff. VV. Wie auch in den vorangegangenen Instanzen kommen in der Regel die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr zum Tragen. 1. Nichtzulassun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Rechtbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, wird eine weitere Ausfertigung erteilt, die zwar nach Abs 3 als solche ausdrücklich bezeichnet werden muss, was aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Klausel ist (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 19). Ein unzulässiger oder unbegründeter Antrag wird durch einen Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, der zwar der Begründung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gegen das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f = NJW-RR 04, 1294; dem folgend Köln 1.12.06 – 17 W 138/06 – juris). Bei sonstiger Zurückverweisung ist die bereits entstandene Verfahrensgebühr (VV 3100) anzurechnen (Vorb 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 6 Der Antrag auf Eintragung der Schiffshypothek ist eine besondere Angelegenheit (§ 18 RVG, VV 3309 0,3 Gebühr).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 23 Für den RA ist das VKH-Überprüfungsverfahren keine neue Angelegenheit iSd § 15 RVG (Frankf Beschl v 11.10.16 – 2 WF 237/16).mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

§ 55 RVG; § 464b StPO; § 104 ZPO Leitsatz Ein elektronisches Dokument in Form eines Scans des schriftlichen Originals ist zum Nachweis der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht ausreichend. KG, Beschl. v. 12.1.2024 – 1 Ws 122/23 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war einem in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Mandanten gem. § 109 Abs. 3 StVollzG als Verfahrensbevollm...mehr

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AGS 04/2024, Fiktive Terminsgebühr in Verfahren nach dem LwVfG

Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG; §§ 9 ff. LwVfG Leitsatz In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach dem LwVfG entsteht eine Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet. OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.8.2023 – 2 W 64/23 I. Sachverhalt In einem landwirtschaftlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den §§ 9 ff. LwVfG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 32 Das Verfahren über den Erlass einer Sicherungsanordnung gehört zum Rechtszug, § 19 I Ziff 3 RVG. Es entsteht keine gesonderte Gebühr.mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 108 Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision gem. § 72a ArbGG erhält der Anwalt nach Nr. 3506 VV[180] eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Diese Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren angerechnet, Anmerkung zu Nr. 3506 VV. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Auftrags reduziert sich die Gebühr auf 1,1, Nr. 350...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten.

Rn 7 Für die Anmeldung ensteht eine halbe Gerichtsgebühr gem Nr. 1902 KV GKG sowie eine Anwaltsvergütung von 0,8 Gebühren gem Nr. 3338 VV RVG. Diese Gebühren werden auf die Gebühren eines sich ggf anschließenden Prozesses über den angemeldeten Anspruch angerechnet (BTDrs 17/10160, 8 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 27 Für den Anwalt liegt im Fall der Klagenhäufung nur eine einzige Angelegenheit vor. Die Gebühren entstehen nur einmal, und zwar auch hier aus den nach § 39 I GKG zusammen gerechneten Werten (§ 23 I 1 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sofort.

Rn 3 Das Anerkenntnis muss sofort abgegeben werden, also bei der erstmöglichen Gelegenheit. Wann das wiederum der Fall ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Soweit das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, muss das Anerkenntnis spätestens im Termin abgegeben werden. Der Klageanspruch darf dann aber schriftsätzlich nicht zuvor bestritten wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Es gilt § 51 IV (s § 51 Rn 6). Es werden keine neuen Gebühren ausgelöst (Vorbem 1.4 VV-FamGKG u § 16 Nr 5 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Die Bewilligung ist gebührenfrei, für Auslagen (vgl § 187) gilt KV-GKG Nr 9004. Der RA erhält als ProzBev keine gesonderte Gebühr, anderenfalls gilt VV-RVG Nr 3403. Wird eine Willenserklärung gem § 132 II BGB zugestellt, gilt KV-GNotKG Nr 31004.mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des Anspruchs auf eine Pauschgebühr und unzulässige Rechtsausübung

§ 51 RVG; §§ 195 ff. BGB Leitsatz Die Verjährungsfrist für die Gewährung einer Pauschgebühr wird ausschließlich durch den Eingang des Pauschgebührenantrags bei dem zur Entscheidung berufenen OLG gewahrt, während der Eingang des Antrags bei einem unzuständigen Gericht keinen Einfluss auf Lauf der Verjährung hat. Beruft sich die Staatskasse auf den Eintritt der Verjährung, handel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 17 Bei vom SV anberaumtem Termin: Terminsgebühr des RA, Vorb 3 III VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzungen der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV

Nr. 1010 VV RVG Leitsatz Eine Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV entsteht nicht, wenn in weniger als drei gerichtlichen Terminen Sachverständige oder Zeugen vernommen wurden. Eine entsprechende Anwendung von Nr. 1010 VV auf andere Fälle umfangreicher Beweisaufnahmen scheidet aus (Anschluss an OLG München AGS 2020, 374 m. Anm. N. Schneider = zfs 2020, 467 m. Anm. Hansens = RVGreport...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 12 Zwischenurteile zählen zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 3 RVG), dh keine zusätzlichen Gebühren.mehr